Entscheidung über CETA-Abkommen
Berlin: (hib/HLE) Die Frage, ob das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA als reines oder als gemischtes Abkommen verabschiedet wird, entscheidet nicht die EU-Kommission, sondern der Rat. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9048) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8838) fest. „Die Bundeskanzlerin und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie haben deutlich gemacht, dass die Bundesregierung vor einer Zustimmung im Rat den Deutschen Bundestag befassen wird“, heißt es in der Antwort weiter.
Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8583.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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