Ratifizierungsgesetz zu CETA ankündigt
Berlin: (hib/HLE) Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, das geplante europäische-kanadische Freihandelsabkommen CETA als gemischtes Abkommen zu behandeln. Das Abkommen muss damit auch den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer vorgelegt werden. Gabriel kündigte in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch an, die Bundesregierung werde den Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes vorlegen, das auch im Bundesrat zustimmungspflichtig sei. Es müsse jetzt definiert werden, welche Teile des Abkommens von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müssten und welche nicht. Dazu gebe es aber noch keine Überlegungen. Seiner persönlichen Ansicht nach gehören die Regeln zur Schiedsgerichtsbarkeit in den Teil des Abkommens, der von den nationalen Parlamenten gebilligt werden müsse. Die Teile des Abkommen, die in die europäische Zuständigkeit fallen würden (EU only) könnten mit Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten. Es sei das Recht des Europäischen Parlaments, einen solchen Beschluss zu fassen.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte ebenfalls die Ankündigung der EU-Kommission. Alles andere sei noch nicht ganz klar. Es werde eine Anhörung des Ausschusses am 5. September 2016 zum CETA-Abkommen geben. Die SPD-Fraktion betonte, dass im Verfahren viel bewegt worden sei. Jetzt müsse eine vernünftige parlamentarische Beratung sichergestellt werden.
Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Versuche der Kommission, das Abkommen zunächst nicht vom Bundestag und den anderen Parlamenten behandeln zu lassen, als „unglaublichen Vorgang“. Jetzt müsse geklärt werden, welche Teile eventuell vorläufig angewendet werden sollten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff diese Frage auf und forderte, auf die vorläufige Anwendung von CETA zu verzichten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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