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05.07.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Anhörung — hib 412/2016

GAK-Gesetz im Fokus

Berlin: (hib/EIS) Sachverständige begrüßen die geplante Ausweitung der Fördermöglichkeiten zur Entwicklung ländlicher Gebiete mithilfe der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stieß am Dienstag der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des GAK-Gesetzes (18/8578) in einer öffentlichen Anhörung weitgehend auf Wohlwollen der Experten. Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für kleine Kommunen, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz in Deutschland und stützt sich im Wesentlichen auf die Förderung durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe. Durch die GAK werden Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen finanziert, die zusammen mit den Landesmitteln über ein Budget von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr verfügen. Perspektivisch sollen nun nicht mehr nur Landwirte allein von der Förderung profitieren, sondern die Menschen in den ländlichen Regionen insgesamt. Geplant ist, das GAK-Förderspektrum um Maßnahmen zur Unterstützung ländlicher Infrastruktur auszuweiten.

„Als einen Trippelschritt in die richtige Richtung“, bezeichnete Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag die geplante Gesetzesänderung. Er fügte aber hinzu, dass es für die Ausweitung der Förderung mehr Geld geben müsse, damit es nicht zu Verteilungskonflikten komme. „30 Millionen Euro mehr sind nicht viel“, bemängelte Henneke. Ziel müsse es sein, dass den ländlichen Räumen in Deutschland Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird. Deshalb sollten alle Fördermaßnahmen auf die Aktivierung wirtschaftlicher Impulse setzen. Henneke warnte zugleich davor, Änderungen bei der Kompetenzverteilung in der bundesstaatlichen Ordnung vorzunehmen und in die kommunale Selbstverwaltung durch neue Bundeskompetenzen einzugreifen. Nach Ansicht von Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband muss die Erweiterung der GAK auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Land, höhere Wertschöpfung und den Erhalt von Infrastruktur abzielen. Hemmerling führte unter anderem den ländlichen Wegebau an, der durch frühere Generationen geschaffen wurde und nun erhalten werden müsse. „Dafür ist ein stabiles Budget notwendig.“ Erweiterungen der Förderaufgaben sollten deshalb nur über Aufstockungen finanziert werden und nicht auf Kosten ursprünglicher Maßnahmen erfolgen.

„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“ ist die Novelle für Dana Awe vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dass der Maßnahmenkatalog um die umweltgerechte Landbewirtschaftung und Infrastrukturmaßnahmen erweitert werden soll sei „gut“. Unter praktischen Gesichtspunkten würden mit der geplanten Änderung der GAK aber Fragen offen bleiben, denn die Vorgabe, die Förderung auf den demografischen Wandel oder abgelegene Gebiete zu begrenzen, werde zu Schwierigkeiten führen. Dafür müssten neue Kategorien geschaffen werden, die sich von der bereits geübten Praxis der Mittelbewilligung unterscheiden würden. Auch Frank Augsten vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft lobte die geplante Änderung, kritisierte aber die Bindung der Mittelausschüttung an zu viele Vorgaben. „Nur die Länder wissen am besten, wie man mit der GAK umgeht“, denn die Voraussetzungen würden in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund betonte, dass durch Fördermaßnahmen Zukunft im ländlichen Raum geschaffen werden muss und Infrastruktur nicht nur erhalten werden sollte. Die Standortentwicklung müsse vorangetrieben werden zum Beispiel durch die Umnutzung von Bausubstanz oder durch den flächendeckenden Breitbandausbau, der Voraussetzung zur Unterstützung von Digitalisierungsprozessen in der Wirtschaft sei. Die GAK sollte deshalb nicht nur für die Daseinsvorsorge genutzt werden. Der Gesetzentwurf werde den Erwartungen nur gerecht, wenn nicht zu viel eingeschränkt wird. Was ein vom demografischen Wandel betroffenes Gebiet ist oder räumliche Abgelegenheit bedeutet, müsse deshalb klarer definiert werden.

„Der große Wurf gelingt nicht“, monierte Claudia Neu von der Hochschule Niederrhein. Gut sei zwar, dass die Reform die nachhaltige ländliche Entwicklung zum Ziel habe. „Aber noch sind die ländlichen Räume in Deutschland den Herausforderungen nicht gewachsen“, sagte Neu. Die territoriale Ungleichheit nehme zu, Metropolen und ländliche Regionen würden sich stetig auseinanderentwickeln. Die Förderung dürfe deshalb nicht nur unter der Perspektive der Agrarstrukturförderung erfolgen, denn die Aufgaben zur Bewältigung von Alter, Pflege, Digitalisierung und Migration kämen derzeit in den Förderkonzepten nicht vor. Neu forderte, dass Kooperationen gefördert und Entwicklungskonzepte erstellt werden müssen. Auch nach Ansicht von Peter Weingarten vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut würden Konzepte für die ländliche Entwicklung gebraucht. Voraussetzung einer erfolgreichen Förderung sei, auf die Kompetenzen der Kommunen zu setzen, die in die Lage versetzt werden müssen, solche Maßnahmen zu finanzieren. Maßnahmen, die auf Landes- oder Bundesebene sinnvoll sind, sollten entsprechend umgesetzt werden. Die „Förderung mit der Gießkanne“ führe hingegen zu nichts, sagte Weingarten. Die knappen Fördermittel des Bundes sollten dort eingesetzt werden, wo diese notwendig sind. Eine räumliche Schwerpunktbildung sei notwendig, und es sollten Erfolgskontrollen eingeführt werden, um die Wirksamkeit der Fördermittelvergabe zu überprüfen

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