Versöhnungsprozess mit Namibia
Berlin: (hib/AHE) Nach dem Stand „der Verhandlungen zum Versöhnungsprozess mit Namibia und zur Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8859). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob sie weiterhin der Auffassung sei, dass die UN-Völkermordkonvention aus dem Jahr 1948 nicht rückwirkend angewendet werden könne und man umgekehrt bei dem „Vernichtungskrieg gegen die Herero und Nama“ durch Kolonialtruppen des Deutschen Reiches nicht von Völkermord sprechen könne, da die UN-diese Konvention erst im Jahr 1948 in Kraft getreten ist. Die Abgeordneten fragen auch, ob „sich bereits durch die Verwendung des Völkermordbegriffs für die Wertung und Umschreibung eines historischen Sachverhalts Rechtsfolgen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten“. Weitere Fragen zielen unter anderem auf die Verhandlungen im Rahmen des deutsch-namibischen Versöhnungsdialogs, die Einbeziehung von Vertretern der Herero und Nama, Reisen der zwei Sondergesandten beider Länder sowie auf die künftige Ausstattung der Entwicklungszusammenarbeit.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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