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21.06.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 378/2016

Änderungswünsche bei Anti-Terror-Paket

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf eine Reihe von Änderungen am neuen Anti-Terror-Paket der schwarz-roten Regierungskoalition. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8824) hervor, der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er ist gleichlautend mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/8702). Die Vorlagen sollen am Donnerstag vom Bundestag abschließend beraten werden.

Sie sehen vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“. Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Zudem ist unter anderem geplant, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen.

Nach dem Willen des Bundesrates soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, nicht nur bei im Voraus bezahlten, sondern bei allen Mobilfunkdiensten eine Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Daten vor der Freischaltung vorzusehen. Ferner will der Bundesrat unter anderem durch das BfV sichergestellt haben, dass die Landesbehörden für Verfassungsschutz „vollen lesenden Zugriff“ auf die in den geplanten gemeinsamen Dateien enthaltenen Daten erhalten. Die beteiligten ausländischen Nachrichtendienste sollen hierauf bei Errichtung der gemeinsamen Datei hinzuweisen sein.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten in gemeinsamen Dateien „als Kernstück des Gesetzentwurfs“ keine Partizipation der Landesbehörden für Verfassungsschutz vorsehe. Auch in der Gesetzesbegründung werde hierauf nicht eingegangen. Damit sei der im Grundgesetz verankerte Verbundgedanke im Bereich des Verfassungsschutzes „nicht einmal ansatzweise erkennbar“.

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass das BfV „wegen der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Verfassungsschutzverbundes als Mischverwaltung von Bund und Ländern nicht alleiniger Kommunikationspartner ausländischer Nachrichtendienste“ sein könne. Empfänger in Deutschland sei „,der deutsche Inlandsnachrichtendienst', das heißt der Verfassungsschutzverbund insgesamt, nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz isoliert“, heißt es in der Vorlage. Im Übrigen müsse sichergestellt sein, dass erforderliche Daten aus der Datei vom BfV „nicht mit Weitergabesperren versehen werden dürfen, sondern zur Sicherung der Weitergabefähigkeit die Partner in einem Staatsvertrag aktiv auf das Verbundsystem in Deutschland hingewiesen werden müssen“.

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