Drohnen-Einsatz zur Grenzüberwachung
Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von Drohnen auf See geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8574). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind Dienste ferngesteuerter Luftfahrsysteme „vielfältig verwendbar und können zur Erfüllung unterschiedlicher öffentlicher Aufgaben auf See eingesetzt werden, zum Beispiel zur Grenzüberwachung, Sicherung der Seefahrt, Suche und Rettung, Verschmutzungserkennung oder Fischereiaufsicht“.
Aufbauend auf den bereits vorhandenen Seeverkehrsinformationssystemen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) könnten Drohnen die derzeitigen Möglichkeiten der maritimen Überwachung ergänzen, schreibt die Bundesregierung weiter. Drohnen-Sensoren könnten dabei gleichermaßen für die Einhaltung des Umweltschutzes als auch für Grenzüberwachung genutzt werden. Im Einzelnen könnten insbesondere Schiffe einschließlich kleinerer Holz- und Gummiboote, Menschen in Seenot, „Meeresverschmutzungen durch Öl oder andere gefährliche Schadstoffe (abhängig von der Substanz)“ sowie Schwefeloxide in Schiffsabgasen erkannt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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