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08.06.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 338/2016

Syrische Flüchtlinge in der Türkei

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der türkischen Katastrophenschutzbehörde (AFAD) haben sich mit dem Stand von Anfang Mai insgesamt knapp 2,75 Millionen syrischen Flüchtlinge in der Türkei aufgehalten. Wie die Bundesregierung in der Antwort (18/8602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8344) weiter schreibt, seien den 26 staatlichen Flüchtlingslagern der Türkei derzeit mehr als 260.000 syrische Flüchtlinge untergebracht. Darüber hinaus gebe es eine nicht bekannte Anzahl kommunaler Lager insbesondere im Südosten der Türkei.

„Die türkische Bevölkerung zeigt sich auch im sechsten Jahr der Flüchtlingskrise ganz überwiegend tolerant gegenüber syrischen Flüchtlingen“, schreibt die Bundesregierung. Vereinzelte Proteste von ethnischen oder religiösen Minderheiten gegen den Bau von Flüchtlingslagern in den von ihnen bewohnten Gegenden deuteten aber darauf hin, dass es ein gewisses Spannungspotential gebe, wenn die türkische Regierung bei der Verteilung von Flüchtlingen im Land nicht den örtlichen demografischen Verhältnissen Rechnung trage.

Die EU und die Bundesregierung hätten grundsätzlich keine Möglichkeit, auf die regionale Verteilung der Flüchtlingslager innerhalb der Türkei Einfluss auszuüben. Allerdings würden die Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro und die in Aussicht gestellten weiteren drei Milliarden Euro für die EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität von der Europäischen Kommission verwaltet. Diese entscheide über einzelne Projekte und wähle die Durchführungsorganisationen aus. „Bei den zugesagten Mitteln handelt es sich nicht um pauschale Zahlungen an die türkische Regierung, vielmehr setzt die Europäische Kommission in Abstimmung mit der Türkei sukzessive Projekte um, die im Einklang mit den Zielen des EU-Türkei-Aktionsplans stehen.“ Seit März 2016 würden Projekte im Bereich der humanitären Grundversorgung und Schulbildung für Flüchtlinge in der Türkei finanziert. Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung und sonstige Lebenshaltungskosten sollen laut Antwort folgen.

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