Keine Änderung der Zuständigkeiten
Berlin: (hib/MIK) Bei der Umstrukturierung des Havariekommandos sollen keine gesetzlichen Zuständigkeiten verändert werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8314) hervor.
Bund und Küstenländer hätten vielmehr die Koordinierungsausschüsse „Brandbekämpfung“ und „Verletztenversorgung“ des Havariekommandos beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die das Fähigkeitsspektrum ganzheitlich betrachten soll, um mögliche Synergien auszuschöpfen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)