Umstrukturierung des Havariekommandos
Berlin: (hib/FZA) Das gemeinsame Havariekommando des Bundes und der fünf deutschen Küstenländer soll umstrukturiert werden und mehr Kompetenzen im Fall sogenannter „Komplexer Schadenslagen“ auf See - etwa bei Schiffsbränden - erhalten. Das nimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass, um sich in einer Kleinen Anfrage (18/8314) über die bisherigen Einsatzverfahren in solchen Fällen sowie nach dem Sinn und Zweck der geplanten Änderungen zu erkundigen. Unter anderem soll die Bundesregierung darlegen, wann, wo und in welchem Umfang bisher Einsatzkräfte bei „Komplexen Schadenslagen“ zur Verfügung standen und wie sie ausgebildet wurden.
Laut Anfrage soll das 2003 gegründete Havariekommando „von einer Koordinierungsstelle zu einer eigenständigen Behörde mit eigenen Einsatzmitteln“ umstrukturiert werden. Geplant sei ebenfalls, das Kommando mit Hubschraubern auszustatten. Die Fragesteller haken bei diesen Punkten nach, warum die Bundesregierung das Havariekommando nicht zu einer gemeinsamen Küstenwache weiterentwickelt, „in der die Aufgaben der vielen unterschiedlichen Behörden an Küste und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zusammengeführt werden“.
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