Zusammenarbeit mit Mexiko
Berlin: (hib/EB) 2016 hat die Bundesregierung bislang zehn Anträge für den Export von Rüstungsgütern nach Mexiko positiv beschieden. Das geht aus einer Antwort (18/8303) auf eine Kleine Anfrage (18/8139) der Fraktion Die Linke hervor. Zudem seien 67 von 68 Anträgen genehmigt worden, bei denen es um den Export von Dual-Use-Gütern ging, schreibt die Bundesregierung. Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken einsetzbar sind. Im Jahr 2015 seien 22 Anträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt und drei abgelehnt worden. Alle 195 Anträge für Dual-Use-Güter seien im Vorjahr genehmigt worden. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Mexiko erkundigt.
Die Bundesregierung hält weiterhin an einem Sicherheitsabkommen mit Mexiko fest, heißt es außerdem in der Antwort. „Eine effektive und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ sei Voraussetzung dafür, die Sicherheits- und Menschenrechtslage zu verbessern. Argumente gegen das Sicherheitsabkommen nehme sie ernst, schreibt die Bundesregierung. Die Fragesteller hatten angeführt, dass die Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich „angesichts der Verstrickung staatlicher Akteure in schwerste Menschenrechtsverletzungen und der grassierenden Straflosigkeit von 98 Prozent“ von Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen werde.
Auskunft gibt die Bundesregierung auch zur wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Mexiko. Es bestehe eine intensive umwelt- und klimapolitische Kooperation. Am 12. April 2016 hätten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Enrique Peña Nieto eine „Gemeinsame Erklärung zu Klimaschutz und Energiewende sowie Biodiversität“ unterzeichnet und eine „Energiepartnerschaft“ beschlossen.
Bei der Finanzierung von Windkraftanlagen durch die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca würden international anerkannte Umwelt- und Sozialstandards angewendet. Bekannt ist der Bundesregierung, dass Bewohner und Menschenrechtsgruppen die Windparks in der Region „im Hinblick auf Landrechtsfragen“ kritisiert haben. Die DEG habe Verbesserungen vorgenommen. So habe sie unter anderem Kompensationszahlungen erhöht und an die Inflationsrate angepasst. Gemeindemitglieder, deren Land von dem Bauvorhaben betroffen ist, erhielten langfristige Pachtverträge mit der Betreibergesellschaft. Die Höhe der Pachtzahlungen sei der Bundesregierung nicht bekannt.
Insgesamt möchte die Bundesregierung die bilaterale Zusammenarbeit mit Mexiko vertiefen. Die im Juni 2015 eingerichtete Binationale Kommission, eine gemeinsame Regierungskommission, diene dazu, die Zusammenarbeit in allen Bereichen effektiver koordinieren. Das Gremium umfasse die Ressorts politische Angelegenheiten, Nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel, Wissenschaft, Forschung und Innovation Wirtschaft, Energie, Handel, Investitionen und Tourismus sowie Kultur und Bildung.
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