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09.05.2016 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Ausschuss — hib 263/2016

Anhörung zu Lobbyistenregister

Berlin: (hib/STO) Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines verpflichtenden öffentlichen Lobbyistenregisters sind am Mittwoch, dem 11. Mai 2016, Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Zu der Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Saal E 400) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit Namen und Geburtsdatum unter go-ausschuss@bundestag.de anzumelden.

Wie die Linksfraktion in ihrer Vorlage (18/3842) schreibt, sollen die Lobbyisten die Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen danach alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte etwa mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern „vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten“. Um sicherzustellen, dass Betroffene sich weiterhin ohne Verwaltungsaufwand jederzeit politisch zu Wort melden können, sollen Ausnahmen vorgesehen werden können, „soweit die Lobbyarbeit geringe Finanz- oder Zeit-Schwellenwerte nicht überschreitet“.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register dem Grünen-Antrag (18/3920) zufolge unter anderem „Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen“ enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten weiter. Der Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll - sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist - nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso wie die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag, heißt es in der Grünen-Vorlage weiter. Darin wird zudem eine Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten in für das Parlament bestimmten Vorlagen der Exekutive gefordert.

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