Umverteilung eines Wahlkreises
Berlin: (hib/STO) Die Umverteilung eines Wahlkreises von Thüringen nach Bayern und Neueinteilungen von Wahlkreisen in einer Reihe von Bundesländern sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/7873) vor, dem der Innenausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke zugestimmt hat. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Danach soll sich zur Wahl des nächsten Bundestages die Zahl der Wahlkreise in Bayern aufgrund eines stetigen Bevölkerungszuwachses um einen auf 46 erhöhen. Dazu soll ein neuer Wahlkreis „Starnberg - Landsberg am Lech“ gebildet werden, und zwar aus den Landkreisen Starnberg und Landsberg am Lech sowie der Großen Kreisstadt Germering. Zugleich soll in Thüringen die Zahl der Wahlkreise angesichts einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung um einen auf dann acht reduziert werden. Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, den bisherigen Wahlkreis „Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis“ aufzulösen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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