Forderung nach „Bundesteilhabegeld“
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes als pauschalisierte Geldleistung für Menschen mit Behinderung. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen.
In der Petition wird die Forderung nach Einführung einer Behindertenpauschale, die sich nach dem Grad der Behinderung richten und monatliche ausgezahlt werden soll, unter anderem damit begründet, dass viele Behinderte über kein ausreichendes Einkommen verfügen könnten. Die Behindertenpauschale, so heißt es in der Petition, solle einen Beitrag zum Nachteilsausgleich und dadurch zur Inklusion leisten.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird darauf verwiesen, dass die Einführung einer neuen pauschalisierten Geldleistung für Behinderte unter dem Begriff des „Bundesteilhabegeldes“ derzeit in Fachöffentlichkeit und Politik diskutiert werde. „Es soll Bestandteil des derzeit in der Erarbeitung befindlichen Bundesteilhabegesetzes sein“, schreiben die Abgeordneten.
Eine ebenfalls in der Petition geforderte Anhebung der pauschalisierten steuerlichen Freibeträge findet im Ausschuss hingegen keine Mehrheit. In der Begründung zur Beschlussempfehlung heißt es, Menschen mit Behinderung hätten die Wahl, für Aufwendungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschalbetrag in Anspruch zu nehmen oder den tatsächlichen behinderungsbedingten Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Mit Blick auf den Behinderten-Pauschbetrag weist der Ausschuss auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2003 hin. Danach müssen die Pauschbeträge nicht regelmäßig an die gestiegenen Lebenserhaltungskosten angepasst werden. Der Petitionsausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass durch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, jetzt schon Erleichterungen bestünden, „die über die Möglichkeiten der Behinderten-Pauschbeträge weit hinausgehen“.
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