Nationaler CO2-Mindestpreis abgelehnt
Berlin: (hib/ABR) Die Bundesregierung hat weiterhin Vorbehalte gegen einen „nationalen Mindestpreis“ für CO2. Vorschläge auf europäischer Ebene würden von ihr aber „verfolg und geprüft“. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7938) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (18/7759) zum wiederholten Preisverfall von Emissionshandelszertifikaten hervor.
In Bezug auf den EU-Emissionshandel verweist die Bundesregierung auf die 2019 in Kraft tretende Reform des Systems. Durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve und die Überführung von „Backloading- und Restmegen in die Reserve“ sollen Überschüsse am Zertifikatemarkt reduziert werden. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung „stärkere Preisanreize“ für Investitionen in emissionsarme Technologien.
Die niedrigen Zertifkatispreise werden nach Anicht der Bundesregierung aber nur einen geringen Einfluss auf die Emissionsentwicklung der Kohleverstromung in Deutschland haben. Als Grund wird das „gegenwärtige Energiepreisumfeld“ angeführt. Die Stromerzeugung aus Brau- und Steinkohle habe trotz stark fallender Preise für Zertifkate in den vergangenen fünf Jahren auf „hohen Niveau“ stagniert, heißt es in der Antwort.
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