Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten und hat deshalb einen entsprechenden Antrag (18/7874) vorgelegt, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Die Fraktion kritisiert darin, dass der Entwurf der Bundesregierung (18/7824) für eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Erwartungen und Vorschlägen der Fachöffentlichkeit und von Sozial- und Behindertenverbänden zurückbleibe. So bleibe eine Verpflichtung privater Anbieter zur Gewährleistung von Barrierefreiheit der Produkte und Dienstleistungen völlig aus, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen daher unter anderem, private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten sowie Landes- und Kommunalverwaltungen, soweit sie Bundesrecht ausführen, verbindlich in das neue BGG einzubeziehen. Diese sollen auch für alle Regelungen des neuen Gesetzes verpflichtet werden können, was auch eine rechtliche Überprüfung und Klagemöglichkeit einschließt. Die Linke fordert darüber hinaus, das Benachteiligungsverbot verpflichtend auch auf private Wirtschaftsakteure und private Rechtsträger, an denen Träger öffentlicher Gewalt ganz oder überwiegend beteiligt sind, sowie auf Zuwendungsempfänger und Auslandsvertretungen auszuweiten. Außerdem soll die Arbeit der Schlichtungsstelle für den Bereich der öffentlichen Verwaltung auch auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden.
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