Flüge von US-Drohnen über Deutschland
Berlin: (hib/AW) Der am 25. Januar 2016 durchgeführte Flug einer US-Aufklärungsdrohne vom Typ „Global Hawk“ von ihrem Stützpunkt Sigonella auf Sizilien über Deutschland Richtung Russland fand ohne Störungen, Abweichungen und innerhalb des vorgesehenen Luftkorridors statt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7489) mit. Der Flug durch den deutschen Korridor sei vom Hauptquartier der US Air Force in Ramstein beim Bundesverteidigungsministeriums dem Verkehrsministerium und der Deutschen Flugsicherung angemeldet worden. Aufgrund des „klaren politischen Willens“ der Bundesregierung zur Unterstützung der USA und der östlichen Nato-Partner sei davon auszugehen, dass die von den USA beantragte Verlängerung der Überfluggenehmigung bis zum 1. Oktober 2016 genehmigt werde.
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