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Deutscher Bundestag - Archiv

29.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 126/2016

Bildungsförderung bleibt Schwerpunkt

Berlin: (hib/JOH) Die Förderung von Bildung in den Entwicklungs- und Schwellenländern ist nach Angaben der Bundesregierung ein Schlüsselbereich der deutschen Entwicklungspolitik. Wie sie in einer Antwort (18/7622) auf eine Kleine Anfrage (18/7468) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, baue sie diesen Schwerpunkt auch im Rahmen der Sonderinitiativen und der neuen Afrikapolitik weiter aus. Zudem sei die Zusage des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), mindestens 400 Millionen Euro jährlich aus dem Etat seines Ministeriums für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, 2014 und 2015 eingehalten worden.

In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode werde sie im Bildungsbereich einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen, führt die Bundesregierung weiter aus. So wolle sie in den Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen die Schulbildung für Kinder und die Ausbildung für Jugendliche unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt werde die berufliche Qualifizierung von Frauen und Mädchen sein.

29.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 126/2016

Stellungnahmen werden ausgewertet

Berlin: (hib/HLE) Die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten bei der Übernahme der Lebensmittel-Einzelhandelskette Kaiser's Tengelmann durch Edeka werden derzeit ausgewertet. Zum weiteren Verfahrensablauf sowie zur Entscheidung im Ministererlaubnisverfahren könne während des laufenden Verfahrens keine Stellung genommen werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7411). Wie die Bundesregierung erläutert, beabsichtigt der Bundeswirtschaftsminister nach Untersagung der Übernahme durch das Bundeskartellamt eine Ministererlaubnis unter aufschiebenden Bedingungen zu erteilen. „Aufschiebende Bedingungen bedeuten, dass die in der Ministererlaubnis genannten Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor die beabsichtigte Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka vollzogen werden kann“, erläutert die Regierung in der Antwort.

29.02.2016 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 126/2016

Spenden an CDU und SSW

Berlin: (hib/STO) Die CDU hat im Januar dieses Jahres 100.000 Euro als Spende von Herrn Hans-Joachim Langmann erhalten. Zudem erhielt die CDU ebenfalls im Januar 75.000 Euro als Spende von der Firma Trumpf GmbH + Co.KG, wie aus einer Unterrichtung (18/7731) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervorgeht.

Ferner erhielt der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) im Januar 118.518 Euro vom Südschleswig-Ausschuss/Unterrichtsministerium in Kopenhagen. Wie es dazu in der Vorlage heißt, wird die traditionelle Zuwendung des Staates Dänemark an den SSW, die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein, künftig ebenfalls als Parteispende veröffentlicht. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

26.02.2016 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 125/2016

Verwirrung um Zschäpes Mobilnummer

Berlin: (hib/rik) Für Verwirrung sorgte in der jüngsten Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses (Terrorgruppe NSU II) am Donnerstag, 25. Februar 2016, die Aussage eines Zeugen, der in dem Zwickauer Wohnhaus des rechtsradikalen Terror-Trios Aufgaben eines Hausmeisters übernommen hatte. Lutz Winkler gab an, nie die Mobilnummer von Beate Zschäpe gehabt zu haben, obwohl er laut Ermittlungsakten derjenige gewesen sein soll, der diese Nummer am Nachmittag des 4. November 2011 der Polizei gegeben hat. Verschiedene Polizeibeamte versuchten damals mehr als ein Dutzend Mal ohne Erfolg, Zschäpe auf ihrem Handy zu erreichen. Sie wurde an diesem Nachmittag noch als Zeugin zu der Explosion und dem Wohnungsbrand in der Frühlingsstraße 26 gesucht, die nach heutigem Erkenntnisstand von ihr selbst ausgelöst worden waren. Wenige Stunden zuvor hatten sich ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Eisenach das Leben genommen und waren damit einer Festnahme durch die Polizei zuvorgekommen.

Der damalige Hausmeister, der seine Wohnung in der Frühlingsstraße durch den Brand und die Explosion vom 4. November 2011 verloren hat, konnte sich vor dem Ausschuss an keine Besonderheiten bei Zschäpe und ihren beiden Komplizen erinnern. In einem Kellerraum, wo die Mieter des Hauses gelegentlich zusammensaßen, habe er auch kein Hitler-Bild auf dem Fernseher bemerkt, von dem andere Zeugen berichtet haben. Zschäpe sei als Mieterin freundlich und unauffällig gewesen und ihre beiden Mitbewohner habe er nur sehr selten zu Gesicht bekommen. Ähnlich äußerte sich im Anschluss auch der damalige Verwalter des Wohnhauses Volkmar Escher.

In der Vernehmung des letzten Zeugen, Polizeirat Swen Philipp, die bis 21.30 Uhr dauerte, gingen der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) und einige Abgeordnete mit ihren Fragen der Vermutung nach, dass das Ende der Terrorgruppe im Herbst 2011 schon länger geplant gewesen sein könnte. Binninger verwies auf Aussagen, dass es in den Tagen vor dem 4. November 2011 einen heftigen Streit und auch eine „tränenreiche Abschiedsszene“ zwischen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos gegeben habe. Auch soll sich Zschäpe in einem Tierheim wegen eines längeren Aufenthalts ihrer Katzen erkundigt haben. Zudem habe das Trio in der Woche vor dem 4. November auf den regelmäßigen wöchentlichen Waschgang verzichtet und auch den Briefkasten am 2. November nicht geleert. Philipp, der damals als Verbindungsmann zwischen der Zwickauer Polizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) fungierte und mittlerweile eine Polizeischule in Sachsen leitet, konnte aber keine weitergehenden Hinweise in diese Richtung geben.

Keine Anzeichen sieht er auch dafür, dass es sich bei der Frau, die am Nachmittag kurz vor der Explosion die Wohnung in der Frühlingsstraße verlies, gar nicht um Zschäpe gehandelt habe. Philipp verwies unter anderem darauf, dass sich bei der einzigen Überlebenden des NSU-Trios Benzinspuren an den Socken fanden, als sie sich am 8. November 2011 nach einer tagelangen Irrfahrt durch Deutschland in Jena der Polizei stellte. Neben dem „klaren Motiv“ sei das ein weiteres starkes Indiz dafür gewesen, dass Zschäpe die Explosion in ihrer Wohnung selbst herbeigeführt habe.

26.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 124/2016

Rechtsgrundlagen des Datenaustauschs

Berlin (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat am Donnerstagabend mit einer ehemaligen Referatsleiterin im Kanzleramt erneut die Rechtsgrundlagen erörtert, auf denen der Bundesnachrichtendienst (BND) der amerikanischen National Security Agency (NSA) Metadaten aus der gemeinsam in Bad Aibling betriebenen Abhöranlage übermittelt hat. Dabei bekräftigte die Zeugin Christina Polzin ihre Auffassung, dass das BND-Gesetz dafür eine hinreichende Handhabe geboten hätte. Die heute 43-jährige Juristin leitete zwischen Juli 2011 und Dezember 2014 im Kanzleramt das Referat 601, zuständig unter anderem für Personal und Recht der Nachrichtendienste. Sie ist seither im Innenministerium tätig.

Bei ihrer ersten Vernehmung am 12. November 2015 hatte sie dem Ausschuss von einer Kontroverse berichtet, die sie im August 2013 mit ihrem Vorgesetzten im Kanzleramt, Geheimdienstkoordinator Günter Heiß, und BND-Präsident Gerhard Schindler ausgetragen hatte. Nach den Enthüllungen Edward Snowdens im Sommer 2013, aus denen unter anderem hervorgegangen war, dass aus Bad Aibling Monat für Monat 500 Millionen Metadaten an die NSA geflossen waren, hatte sich Polzin mit der Frage an den BND gewandt, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen sei.

Die Antwort lautete, in Bad Aibling werde satellitengestützter Datenverkehr aus Ländern des Nahen und Mittleren Osten überwacht. Da die Satelliten, wo die Daten erfasst würden, im Weltraum, also außerhalb Deutschlands, unterwegs seien, seien die Aktivitäten durch den allgemeinen Auftrag an den BND gedeckt, Informationen im Ausland zu sammeln. Restriktionen, die sich aus dem deutschen BND-Gesetz ergeben könnten, seien deshalb nicht einschlägig.

Gegenüber Geheimdienstkoordinator Heiß machte Polzin deutlich, dass sie diese sogenannte „Weltraumtheorie“ rechtlich nicht überzeugend finde. In einer Unterredung mit Heiß und Schindler konnte sie sich indes nicht durchsetzen. Erneut betonte sie, dass das BND-Gesetz ihrer Meinung nach eine sicherere Rechtsgrundlage geboten hätte. Polzin bezog sich auf Paragraph 19, Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der sich wortgleich im BND-Gesetz findet. Demnach ist der BND unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Daten an „öffentliche“ Stellen im Ausland zu übermitteln. Die Übermittlung müsse allerdings „aktenkundig“ gemacht werden.

Zwar habe der Gesetzgeber dabei die Übermittlung einzelner Daten und nicht einen massenhaften Datenabfluss vor Augen gehabt. Die Anforderungen an die Dokumentation von Übermittlungen an eine „öffentliche“ Stelle im Ausland seien aber nicht so hoch, dass sie nicht auch auf die automatisierte Weitergabe großer Datensätze anwendbar wäre. Dies ergebe sich aus einem Vergleich mit Absatz 4 desselben Paragraphen, der die Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen im Ausland regele und wesentlich strenger gefasst sei. Für eine Weitergabe an die NSA reiche es aus, Art, Herkunft und Umfang der übermittelten Daten sowie den Zweck de Übermittlung festzuhalten. Dazu sei der BND auch in Bad Aibling in der Lage: „Ich gehe davon aus, dass es Darstellungen gibt, was dort passiert.“

Auf die Frage, warum Heiß und Schindler dennoch der Weltraumtheorie den Vorzug gegeben hatten, antwortete die Zeugin, sie hätten sich vermutlich genau diese komplexen juristischen Erörterungen ersparen wollen, zumal in der politisch brisanten Debattenlage nach den Snowden-Enthüllungen. Sie hätten die Weltraumtheorie für tragfähig gehalten und gemeint, auf diese Weise eine diffizile Diskussion um die Reichweite der gesetzlichen Dokumentationsspflicht „umschiffen“ zu können.

26.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 124/2016

Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt in einer Kleinen Anfrage (18/7627) nach der Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt. Hintergrund sind die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Unter anderem wollen die Fragesteller von der Bundesregierung wissen, welche Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper in dem Bundesland die EU-Zielvorgaben („guter Gewässerzustand“) aktuell nicht erreichen.

26.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 123/2016

Härtere Gangart gegen USA nach Snowden

Berlin: (hib/wid) Unter dem Eindruck der Snowden-Affäre hat das Auswärtige Amt im Herbst 2013 in der Kooperation mit US-Dienststellen in Deutschland „die Zügel angezogen“. Die Enthüllungen über Schnüffelaktivitäten der amerikanischen National Security Agency (NSA) auch gegen deutsche Interessen seien als „Einschnitt“ empfunden worden, berichtete der heutige deutsche Botschafter in Indien, Martin Ney, am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA): „Das Vertrauen in die Zusage der Einhaltung deutschen Rechts war doch erschüttert.“ Der 59-jährige Jurist Ney war seit 2010 stellvertretender Leiter, zwischen 2012 und 2015 Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes und Völkerrechtsberater der Bundesregierung.

Über seinen Schreibtisch gingen in dieser Zeit jährlich 50 bis 100 Anträge auf Genehmigung der Tätigkeit amerikanischer Vertragsfirmen der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte. Laut Nato-Truppenstatut gelten für diese Unternehmen, die entweder Versorgung und Betreuung der Truppen oder „analytische“ Dienstleistungen anbieten, Ausnahmen von deutschen handels- und gewerberechtlichen Vorschriften. Ihre Beschäftigten sind in Deutschland aufenthaltsberechtigt. Im übrigen haben sie sich laut Artikel 2 des Truppenstatuts an deutsches Recht zu halten. Die Genehmigung ihrer Tätigkeit im sogenannten „Docper-Verfahren“ erfolgt durch Austausch von Verbalnoten zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Bis zum Sommer 2013 sei das Auswärtige Amt dabei nach dem Grundsatz verfahren, dass der „engste Verbündete“ Anspruch auf Vertrauen in die Rechtlichkeit seines Verhaltens habe. Bei der Überprüfung der US-Firmen seien daher lediglich Kriterien der Plausibilität angelegt worden, ob das Tätigkeitsprofil der betroffenen Firma dem Bedarf entsprach, den die US-Streitkräfte angemeldet hatten. Als dann Anfang August 2013 die US-Botschaft mit neuen Docper-Anträgen gekommen sei, wobei der zuständige Geschäftsträger ausdrücklich versichert habe, die betroffenen Firmen würden sich selbstverständlich an deutsches Recht halten, sei im Auswärtigen Amt die Frage aufgekommen: Können wir so weitermachen wie bisher? Die Antwort sei ein klares Nein gewesen.

Im Februar 2014 habe die Rechtsabteilung daher ein neues Genehmigungsverfahren entwickelt und sechs Punkte fixiert. Die Verpflichtung auf die Einhaltung deutschen Rechts wurde fortan nicht mehr als gegeben vorausgesetzt, sondern in jeder einzelnen Verbalnote nochmals ausdrücklich festgehalten. Über die Regelung im Truppenstatut hinaus musste die US-Seite zusagen, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass deutsches Recht eingehalten wird“. An der Überprüfung wurden künftig außer dem Auswärtigen Amt auch das Kanzleramt, das Verteidigungsministerium und das Innenministerium beteiligt. Die im Rahmenabkommen von 2001 vorgesehene „Beratende Kommission“ zur Klärung von Streitfragen wurde „reaktiviert“. Jedes betroffene Unternehmen musste einen Maßnahmenplan vorlegen, um zu garantieren, dass seine Mitarbeiter deutsches Recht beachteten. Die bisherige Praxis rückwirkender Genehmigungen hatte ab sofort ein Ende.

Die US-Botschaft habe „lange mit uns um die Formulierungen gerungen“, jedoch offenbar zunächst ohne Rücksprache mit Washington, berichtete Ney. Denn einige Zeit später seien die amerikanischen Verhandlungspartner nochmals mit dem Wunsch an das Auswärtige Amt herangetreten, die neuen Klauseln nachträglich zu ändern: „Wir haben gesagt, das geht auf keinen Fall.“ Daraus habe sich dann ein „ausgesprochen intensiver Dialog“ entwickelt „bis dahin, dass wir angedroht haben, Mitarbeiter von US-Firmen des Landes zu verweisen“.

25.02.2016 4. Untersuchungsausschuss (Cum-Ex) — Ausschuss — hib 122/2016

Cum/Ex-Ausschuss hat sich konstituiert

Berlin: (hib/mwo) Der 4. Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode (Cum/Ex-Geschäfte) ist am Donnerstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zum Vorsitzenden wurde Hans-Ulrich Krüger (SPD) bestimmt.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte in seinem Eingangsstatement, Aufgabe des Ausschusses werde es sein, die Ursachen der Entstehung sogenannter Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung zu untersuchen. Gegenstand der Untersuchungen würden nicht nur Stellen des Bundes sondern auch private Kreditinstitute und Kreditinstitute mit Beteiligung des Bundes sein. Der Ausschuss solle klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum/Ex-Geschäfte trug.

Der Ausschussvorsitzende Krüger dankte dem Bundestagspräsidenten für die Einführung und stellte im Anschluss die Obleute der Fraktionen vor. Für die CDU/CSU-Fraktion ist dies Christian Hirte, für die SPD Andreas Schwarz, für die Linke Richard Pitterle und für die Grünen Gerhard Schick. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind für die CDU/CSU-Fraktion Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, Fritz Güntzler und Sabine Sütterlin-Waack als ordentliche Mitglieder sowie Matthias Hauer, Anja Karliczek, Bettina Kudla und Hans Michelbach als stellvertretende Mitglieder. Stellvertretende Mitglieder der SPD-Fraktion sind Metin Hakverdi und Sarah Ryglewski. Für die Linke ist Axel Troost stellvertretendes Mitglied, für die Grünen Lisa Paus. Im Anschluss an die Vorstellung zog sich der Ausschuss zur nichtöffentlichen Beratung zurück.

Der Untersuchungsausschuss wurde auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzt. Laut Antrag soll der Untersuchungsausschuss die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte aufklären. Bei diesen Geschäften wurde mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer hatte. Der Zeitraum wurde dabei so gewählt, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Dies führte dazu, so die Antragsteller, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden und die Körperschaftsteuer bei den verschiedenen Eigentümern der Aktie angerechnet werden konnte. Der gegebenenfalls eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Presseberichten zufolge hieß es in Koalition und Opposition, dass der Ausschuss von Oskar Lafontaine (damals SPD), Hans Eichel (SPD), Peer Steinbrück (SPD) bis hin zum heutigen Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU) alle Finanzminister seit 1999 vorladen werde. Außerdem sollten unter anderem die früheren Chefs der Börsenaufsichtsbehörde BaFin, die früheren Präsidenten des Privatbankenverbandes BdB, Rolf-Ernst Breuer und Klaus-Peter Müller, sowie etliche weitere Vertreter von Behörden und aus der Finanzbranche gehört werden.

25.02.2016 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 122/2016

Ermittler aus Zwickau vor NSU-Ausschuss

Berlin: (hib/rik) Die Polizei in Zwickau ist schon am Vormittag des 4. November 2011 über den Banküberfall in Eisenach informiert worden, der zur Enttarnung der Terror-Trios „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) führte. Hintergrund war offenbar, dass das angemietete Wohnmobil, in dem sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nach ihrer Entdeckung durch die Polizei das Leben nahmen, ein Autokennzeichen aus dem Vogtlandkreis trug, der südwestlich von Zwickau liegt. Das berichteten zwei Ermittler aus Zwickau, die am Donnerstag als Zeugen im 3. Untersuchungsausschuss (Terrorgruppe NSU II) gehört wurden.

Als wenige Stunde nach der Meldung über den Banküberfall und die späteren Ereignisse in Eisenach die Wohnung des Terror-Trios an der Frühlingstraße in Zwickau explodierte und ausbrannte, hat man nach Auskunft der damaligen Ermittler zunächst noch keinen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen herstellen können. Das änderte sich erst, als sich in der Nacht auf den 5. November ein Anwohner bei der Polizei meldete, der angab, dass er das fragliche Wohnmobil an den Tagen zuvor in der Frühlingstraße gesehen habe. Wie der aktive und der ehemalige Polizeibeamte vor dem Untersuchungsausschuss angaben, war die ausgebrannte Wohnung stark einsturzgefährdet, so dass in dem Brandschutt zunächst keine Ermittlungen vorgenommen werden konnten.

Als erster Zeuge sagte am Vormittag Polizeioberrat Alexander Beitz aus, der am 4. November als Leiter des Polizeireviers Zwickau die ersten Maßnahmen am Tatort in der Frühlingsstraße leitete. Die Funktion als Leiter des Polizeireviers hatte er erst wenige Tage zuvor übernommen. Beitz berichtete den Abgeordneten, dass das Handy von Beate Zschäpe am Nachmittag des 4. Novembers in einem Zwickauer Neubaugebiet geortet wurde. Der Polizeibeamte wies darauf hin, dass sich in dem Gebiet Hunderte von Wohnungen befänden. Die mutmaßliche NSU-Terroristin, die zu diesem Zeitpunkt noch als Zeugin zu dem Wohnungsbrand gesucht wurde, sei daher trotz der Ortung ihres Handys nicht zu finden gewesen. Zeugen hatten der Polizei zuvor berichtet, dass eine Frau mit langen dunklen Haaren das Haus kurz vor der Explosion verlassen und einen Korb mit zwei Katzen bei einer Nachbarin abgegeben habe. Zschäpe wohnte damals unter dem Namen Susann Dienelt in dem Haus. Beitz versicherte den Abgeordneten, dass der Tatort bereits kurz nach der mutmaßlich von Zschäpe ausgelösten Explosion umfassend gesichert worden sei, so dass in der Folgezeit nur Berechtigte Zugang dazu hatten.

Im Anschluss sagte Kriminaldirektor a. D. Bernd Hoffmann aus, der damals die Kriminalpolizei in Zwickau leitete und die Verantwortung für die Ermittlungen trug, bis das Bundeskriminalamt wegen der Bedeutung am 11. November den Fall übernahm. Er schilderte den Ausschussmitgliedern, wie durch die Funde in dem Brandschutt die Dimension der Verbrechen nach und nach deutlich geworden sei. So wurden dort neben zehn weiteren Schusswaffen auch die Pistole vom Modell Ceska gefunden, mit der zwischen 2000 und 2006 insgesamt neun Männer mit Migrationshintergrund erschossen worden waren.

25.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 122/2016

Haftung nach Atomunfall in Belgien

Berlin: (hib/SCR) Im Falle eines Atomunfalls in einem belgischen Atomkraftwerk würde dessen Betreiber maximal für Schäden in Höhe von 1,2 Milliarden Euro haften. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7431) hervor. In Deutschland gilt hingegen eine unbegrenzte Betreiberhaftung für Drittschäden. Tepco, der Betreiber des havarierten Atomkraftwerks im japanischen Fukushima, hat nach Kenntnissen der Bundesregierung bisher rund 37 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen geleistet. Die Grünen hatte vor dem Hintergrund über die andauernde Debatte zur Sicherheit der belgischen Atommeiler in Doel und Tihange zu möglichen Haftungs- und Entschädigungsfragen Auskunft verlangt.

Nach Darstellung der Bundesregierung würde nach Erreichen der Haftungshöchstgrenze des belgischen Betreibers ein internationaler Entschädigungsmechanismus auf Basis des Brüsseler Zusatzübereinkommens greifen. Dieser Topf, dessen Mittel von allen Vertragsparteien bereitgestellt werden, umfasse aktuell rund 155 Millionen Euro. Deutsche Geschädigte hätten nach Erschöpfung all dieser Mittel zudem Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bund. Diese Mittel seien aktuell bei einem Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro gedeckelt. Laut Bundesregierung leben zirka 1,2 Millionen Menschen auf deutschem Staatsgebiet im 100-Kilometer-Radius des belgischen AKW Tihange.

In Hinblick auf internationale Vereinbarungen hatten die Grünen zudem nach dem Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen gefragt, das 2004 beschlossen worden war. Es soll die internationale Atomhaftung verschärfen. Die Ratifizierung stocke noch immer, da die EU-Mitgliedstaaten ihre Ratifikationsurkunden gemeinsam zu hinterlegen hätten, schreibt die Bundesregierung. Deutschland habe durch gesetzliche Änderungen bereits 2008 die rechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation geschaffen. Aktuell seien Großbritannien und Italien aber noch nicht in der Lage, das Protokoll zu ratifizieren. Auch eine EU-rechtliche Haftungsregelung sei aktuell nicht absehbar. Das Initiativrecht für Unionsrechtsakte in diesem Bereich habe die Kommission. „Bislang hat die Europäische Kommission eine solche Initiative nicht ergriffen“, schreibt die Bundesregierung.

25.02.2016 Gesundheit — Antwort — hib 121/2016

Spezialärztliche Versorgung im Aufbau

Berlin: (hib/PK) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hat nach Angaben der Bundesregierung eine noch begrenzte, aber wachsende Relevanz. Es werde schrittweise ein sektorenverbindender Versorgungsbereich etabliert, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Fachärzte Patienten mit besonderen Krankheitsverläufen oder seltenen Erkrankungen gezielt behandeln könnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7530) auf eine Kleine Anfrage (18/7407) die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die ASV wurde 2012 in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Für Patienten mit seltenen oder komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten soll dadurch eine hochwertige Versorgung gewährleistet werden. Die ersten krankheitsspezifischen Richtlinienbeschlüsse zu den seltenen Erkrankungen Tuberkulose und atypische Mykobakteriose und in der Onkologie zu den gastrointestinalen Tumoren/Tumoren der Bauchhöhle seien 2014 in Kraft getreten.

2015 sei der Richtlinienbeschluss für das Marfan-Syndrom in Kraft getreten. Weitere Beschlüsse für gynäkologische Tumore und pulmonale Hypertonie folgten voraussichtlich 2016, heißt es in der Antwort weiter.

Die Auswirkungen der ASV auf Kostenträger, Leistungserbringer und die Patientenversorgung würden erstmals nach fünf Jahren bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung seien dem Bundesgesundheitsministerium Ende März 2017 zuzuleiten. Zuständig sind der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

25.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Antrag — hib 121/2016

Grünen-Vorstoß gegen Glyphosat

Berlin: (hib/EIS) Die Erneuerung der Anwendungsgenehmigung des Wirkstoffes Glyphosat in der Europäischen Union soll vorerst ausgesetzt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7675) von der Bundesregierung, die aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes einer Zulassungserneuerung von Glyphosat auf EU-Ebene nicht zustimmen soll. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide. Der Herbizidwirkstoff war im März 2015 durch eine von der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) eingesetzte Arbeitsgruppe als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden. Die Grünen wollen eine Vertagung der Entscheidung über eine Genehmigung erreichen, um Politik und Öffentlichkeit ausreichend Zeit zu geben, zu dem endgültigen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen. Die derzeit geltende Zulassungsverlängerung für Glyphosat läuft Ende Juni 2016 aus.

25.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 121/2016

Gewässerqualität in Bayern

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt in einer Kleinen Anfrage (18/7626) nach der Gewässerqualität in Bayern. Hintergrund sind die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Unter anderem wollen die Fragesteller von der Bundesregierung wissen, welche Grundwasser- und Oberflächenwasserkörper in dem Bundesland die EU-Zielvorgaben („guter Gewässerzustand“) aktuell nicht erreichen.

25.02.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 120/2016

Gedenken an „Völkermord an Armeniern“

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Grünen thematisiert die Erinnerung und das Gedenken an den „Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren“. In einem Antrag (18/7648) beklagen die Abgeordneten „die Taten der damaligen türkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben“. Auch die „unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches“ wird benannt, „das trotz eindeutiger Informationen auch durch deutsche Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen“.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „im Geiste der Debatte des Deutschen Bundestags vom 24.4.2015 weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen“ sowie die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen. Zudem sollen wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und in Armenien gefördert werden, die der gegenseitigen Annäherung und der Aufarbeitung der Geschichte dienen - etwa durch Stipendien für Wissenschaftler, die sich in diesem Sinne engagieren. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung außerdem auf, auf türkischer und armenischer Seite dafür zu werben, die derzeitige Stagnation des Normalisierungsprozesses zu überwinden und die Ratifizierung der 2009 unterzeichneten Züricher Protokolle anzugehen, die die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der gemeinsamen Grenze vorsehen.

25.02.2016 Menschenrechte — Wahlvorschlag — hib 120/2016

Wahlvorschläge für Menschenrechtsinstitut

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) vorgelegt (18/7703). Vorgeschlagen werden von der Unionsfraktion Roland Jahn, Christine Schirrmacher, Ute Granold und Martin Lessenthin, von der SPD-Fraktion Markus Krajewski und Anja Nordmann. Die Wahl steht voraussichtlich am morgigen Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

25.02.2016 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 119/2016

Große regionale Disparitäten

Berlin: (hib/HLE) Trotz der im europäischen Vergleich guten Lage der deutschen Volkswirtschaft gibt es weiterhin große regionale Unterschiede in der Bundesrepublik. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten regionalpolitischen Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (18/7500) mitteilt, sind diese regionalen Disparitäten zum Beispiel bei der Arbeitslosenquote sehr hoch. So liege Deutschland mit regionalen Arbeitslosenquoten zwischen zwei und 16,4 Prozent (Bezugsjahr 2012) auf dem dritten Platz der europäischen Spitzengruppe. Nur Belgien und Italien hätten größere Disparitäten aufzuweisen. Die Regierung weist darauf hin, dass Ostdeutschland den wirtschaftlichen Rückstand weitgehend aufgeholt habe. Die Arbeitslosenquote sei in den vergangenen Jahren stark gefallen und um mehr als zehn Prozentpunkte zurückgegangen. Der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland habe sich damit von 8,8 Prozentpunkten auf 3,1 Prozentpunkte reduziert. In letzter Zeit sei dieser Konvergenzprozess jedoch ins Stocken geraten, weil die ostdeutschen Wachstumsraten unter denen von Westdeutschland gelegen hätten. Auch innerhalb von Westdeutschland würden die Disparitäten zwischen den Regionen zunehmen.

Strukturschwache Regionen in Deutschland werden durch die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt. Schwerpunkt ist nach Angaben der Regierung die Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen. Bund und Länder beteiligen sich an der Finanzierung der Maßnahmen je zur Hälfte. Im Bundeshaushalt 2016 sind dafür 600 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem stehen noch mehrere EU-Fonds zur Verfügung. Deutschland erhalte in den Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 28,8 Milliarden Euro aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI). Davon würden über 50 Prozent in strukturschwache Übergangsregionen fließen.

25.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 119/2016

SDGs: Deutschland soll Vorreiter werden

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Deutschland national und international zu einem Vorreiter bei der Umsetzung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) machen. In einem Antrag (18/7649), über den der Bundestag heute Abend ab 20.40 Uhr in erster Lesung berät, fordert sie die Bundesregierung auf, auf eine lückenlose Umsetzung der Ziele zu drängen und dabei ein besonderes Augenmerk auf Politikkohärenz und strukturelle Reformen zu legen. Den Nachhaltigkeitszielen und ihren 169 Unterzielen sollte „ausnahmslos in allen Politikbereichen voll und ganz Rechnung getragen werden, um in Zukunft zu verhindern, dass unser Wirtschaften und Handeln weiterhin zu Armut, globaler Ungerechtigkeit und Klimawandel beitragen“, heißt es darin.

Konkret verlangen die Angeordneten, dass die Bundesregierung einen realistischen Aufholplan vorlegt, um bis 2020 die vereinbarten 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zur globalen Entwicklungsfinanzierung bereitzustellen. Außerdem soll sie Institutionen, wie den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und den Rat für nachhaltige Entwicklung, stärken.

Die Grünen kritisieren, dass die Bundesregierung sich als „Nachhaltigkeitsweltmeister“ präsentiere, „de facto aber das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und weltweit regelmäßig untergräbt“. So habe sie nur wenige Tage, nachdem die Regierungschefs beim G7-Gipfel in Elmau die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft beschlossen hatten, die geplante Kohleabgabe für Braunkohlekraftwerke kassiert.

25.02.2016 Finanzen — Antwort — hib 119/2016

Leistungen an sowjetische Kriegsgefangene

Berlin: (hib/HLE) Bisher haben 899 ehemalige sowjetische Kriegsgefangene beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Anträge auf Anerkennungsleistungen gestellt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/7623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7460) weiter hervorgeht, wurden die Leistungen an 106 Antragsteller bereits ausgezahlt beziehungsweise es wurden die Zahlungsaufträge erteilt. Die Bundesregierung geht von insgesamt bis zu 4.000 Berechtigten für Anerkennungsleistungen aus. Im Haushalt wurden dafür zehn Millionen Euro bereitgestellt.

25.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 119/2016

Kosten der Auslandseinsätze

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Kosten der Auslandseinsätze der Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (18/7636) will sie unter anderem wissen, auf welche Summe sich die Heilbehandlungskosten für die physisch und psychisch geschädigten Soldaten und Zivilangestellten in den Einsätzen seit Gründung der Bundeswehr belaufen. Zudem möchte sie erfahren, welche Aufwendungen den Hinterbliebenen der 106 in Auslandseinsätzen ums Leben gekommenen Soldaten gezahlt wurden. Zudem fordert die Fraktionen von der Bundesregierung eine Erklärung, warum sie auf Anfrage des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu acht Auslandseinsätzen keine oder nur „lückenhafte“ Angaben zu den Kosten machte.

25.02.2016 Menschenrechte — Ausschuss — hib 118/2016

Mehr Straftaten in Flüchtlingsheimen

Berlin: (hib/AHE) Die Zahl der Straftaten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge hat im Verlauf des Jahres 2015 zugenommen. Wie eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) im Ausschuss für Menschenrechte ausführte, liege diese Zahl nach einer vorläufigen durch das Bundeskriminalamt bei den Ländern ermittelten Lageübersicht im „niedrigen fünfstelligen Bereich“. Die BMI-Vertreterin verwies darauf, dass nicht alle Bundesländer Daten geliefert hätten und die Zahl mit Vorsicht zu genießen sei: Solide Daten würden erst mit der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2015 vorliegen, die im Mai erwartet wird. Bei der Hälfte der erfassten Fälle in Unterkünften ab 50 Bewohnern habe es sich um Rohheitdelikte wie etwa Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit gehandelt, bei rund 16 Prozent um Diebstahl, sieben Prozent hätten Drogendelikte betroffen und ein Prozent der Fälle seien Angriffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung gewesen. Diese Zahlen würden allerdings keinen Aufschluss darüber geben, ob solche Taten gegen ethnische, religiöse und andere Minderheiten innerhalb von Flüchtlingsunterkünften gerichtet gewesen seien: „Wir wissen nicht, ob Opfer dieser erfassten Angriffe etwa Christen oder Homosexuelle sind“, sagte die Vertreterin des BMI.

Ein weiterer BMI-Vertreter verwies auf die Pläne des Bundesfamilienministeriums zum Schutz beziehungsweise zur besseren Förderung von Frauen und Kindern. Vorgesehen seien demnach bauliche Maßnahmen wie etwa die Einrichtung von Schutzräumen für Frauen, Fortbildungs- und Schulungsangebote für das Fachpersonal, bessere Lern- und Spielangebote für Kinder sowie Verbesserungen bei der psychologischen Betreuung traumatisierter Flüchtlinge.

25.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 118/2016

Viel Kritik an Insolvenzanfechtungsreform

Berlin: (hib/PST) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können.

Die ganz unterschiedliche Interessen vertretenden Sachverständigen waren sich in der Kritik an einer Regelung des Gesetzentwurfs einig, dem sogenannten Fiskusprivileg. Es soll gezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weitgehend vor Anfechtung schützen. Der Präsident des Landgerichts Passau, Michael Huber, sagte voraus, dass durch diese Regelung, aber auch einige andere, die Zahl der Insolvenzanträge massiv zurückgehen würde, weil mangels Masse in vielen Fällen keine Sanierung mehr möglich wäre. Noch deutlicher wurde der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, Christoph Niering. Der Grundsatz „sanieren statt liquidieren“ der bestehenden Insolvenzordnung werde durch den Gesetzentwurf ins Gegenteil verkehrt. Der Vertreter des Deutschen Anwaltvereins, Martin Prager, bezweifelte, dass überhaupt eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts nötig sei. Es sei zwar richtig, dass es manche Übertreibung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegeben habe, die Rechtsprechung habe dem aber mittlerweile einen Riegel vorgeschoben.

Dem mochte sich die Rechtsanwältin Birgit Kurz, die den Bundesverband der Deutschen Industrie vertrat, keinesfalls anschließen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen „ächzen unter der zunehmenden Vorsatzanfechtung“, erklärte sie den Ausschussmitgliedern und Zuhörern. Bis zu zehn Jahre zurückliegende Zahlungen würden zurückgefordert mit der Behauptung, der Lieferant oder Dienstleister habe aufgrund bestimmter Indizien gewusst, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig ist. Kurz begrüßte daher im Wesentlichen den Gesetzentwurf - mit der großen Ausnahme des „Fiskusprivilegs“.

Breite Zustimmung fand, dass mit der Reform Arbeitnehmer weitgehend vor der Rückforderung bezahlter Löhne geschützt werden. Während allerdings der Verbandsvorsitzende der Insolvenzverwalter, Niering, die Insolvenzanfechtung gegen Arbeitnehmer als seltene Ausnahme bezeichnete, sprach Andrej Wroblewski, Vorstandsjurist der IG Metall, von einem bedeutsamen Problem. Für ein Unternehmen in Insolvenz sei es wichtig, dass die Arbeitnehmer weiter arbeiten. Nach jetziger Rechtslage müsse man ihnen aber raten, ihr Leistungsverweigerungsecht geltend zu machen, und ihnen sagen: „Nehmt lieber Arbeitslosengeld, das könnt ihr behalten.“ Die Regelung, dass nur Löhne, die innerhalb von drei Monaten nach erbrachter Leistung erbracht wurden, vor Pfändung geschützt sind, ist nach Einschätzung des Leiters der DGB-Rechtsabteilung, Ralf-Peter Hayen, vertretbar. Dabei gehe es um den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung. Besser fände Hayen aber einen generellen Ausschluss der Arbeitnehmerentgelte von Anfechtung.

Der Hamburger Fachanwalt für Insolvenzrecht Nils G. Weiland wies darauf hin, dass eine „Fülle der sonstigen Regelungen“ im Gesetzentwurf „hochgradig nachteilig“ für Arbeitnehmer sei. All die nämlich, welche die vorhandene „Masse zugunsten des Fiskus verringern“ und damit Arbeitsplätze gefährdeten. Generell enthalte der Gesetzentwurf zu viele Detail-Regelungen. Von dieser Kritik nahm Weiland nur die Schutzbestimmung für Arbeitnehmer aus.

25.02.2016 Ausschuss Digitale Agenda — Anhörung — hib 118/2016

Europäische Datenschutzverordnung

Berlin: (hib/HAU) Die Europäische Datenschutzgrundverordnung stößt bei deutschen Datenschützern auf ein positives Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda deutlich. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte, die Europäische Datenschutzgrundverordnung bewege sich auf hohem Niveau „trotz aller Kritik im Detail“. Dagmar Hartge, die Brandenburger Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, sprach von einem Erfolg. Die Bürgerrechte und die Anforderungen der Wirtschaft seien in einen fairen Ausgleich gebracht worden.

Datenzentrierte Geschäftsmodelle werden auch weiterhin möglich sein, sagte die Bundesbeauftragte Voßhoff. Ob sie datenschutzrechtlich zulässig sind, müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden. „Ich setze darauf, dass die Digitalwirtschaft intelligente Lösungen entwickelt, um die enormen Potentiale der Datenwirtschaft auch datenschutzgerecht auf den Markt zu bringen“, sagte sie. Positiv bewertete sie auch die Chance die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz beizubehalten. Diese seien zwar in der Verordnung nicht explizit enthalten, könnten jedoch über Öffnungsklauseln national geregelt werden.

Wenn, wie in der Verordnung geschehen, mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung vorgeschrieben werde, steigere das auch die Bereitschaft der Menschen, ihre Daten für Big-Data Zwecke zur Verfügung zu stellen, befand Dagmar Hartge. Als sehr wichtig bezeichnete sie das festgeschriebene Marktortprinzip, nach dem die Datenschutzregelungen des jeweiligen Ziellandes eines Produkts relevant sind. Damit würden unter anderem auch US-amerikanische Unternehmen an europäisches Datenschutzrecht gebunden. „Das ist gut für einen fairen Wettbewerb“, sagte die Brandenburger Datenschützerin.

Skeptischer zeigte sich Jan Oetjen, Vorstandsmitglied beim Internetdienstleister United Internet AG. Mit der Verordnung würden keine Anreize geschaffen, Daten in pseudonymisierter Form zu nutzen. Gerade Big-Data Anwendungen seien jedoch auf pseudonymisierte Daten angewiesen. Das Marktortprinzip nannte der Wirtschaftsvertreter wichtig. Es dürften jedoch keine Lücken entstehen, sagte er. Oetjen warnte zugleich von einer Inflation der Einwilligungserklärungen (Opt-In). Wenn der Nutzer schon bei ganz unbedenklichen Anwendungen ständig für seine Einwilligung klicken müsse, verliere er den Blick für die wirklich problematischen Fälle. Zudem sei ein Zuwachs bei den Opt-In-Regelungen gefährlich für kleinere Plattformen. „Für große Anbieter ist es einfacher Opt-Ins einzukassieren“, sagte Oetjen und forderte eine Plattformneutralität.

Für Waltraut Kotschy, österreichische Expertin für Datenschutz und E-Government, wird das Ziel einer Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in den Mitgliedsstaaten der EU „nur sehr oberflächlich erreicht“. So gebe es nicht nur viele Delegierungen an die nationalen Gesetzgeber sondern auch „wenig stringente Formulierungen in vielen wesentlichen Punkten“, die einen weiten Interpretationsspielraum schafften der einer Vereinheitlichung hinderlich sei. Dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) stehe noch viel Arbeit bevor, um ein einheitliches Verständnis der zahlreichen vieldeutigen Textstellen herbeizuführen, sagte Kotschy.

Der Datenschutzexperte Alexander Roßnagel von der Universität Kassel übte heftige Kritik an der Verordnung. Sie führe zu einer Absenkung des Datenschutzes in Deutschland, urteilte er. Dies sei wiederum deshalb nicht so gravierend, weil die Verordnung gar nicht zu einem einheitlichen unionsweiten Datenschutzrecht führe und in vielen Fragen den Mitgliedstaaten Entscheidungsspielräume belasse. Inhaltlich verursacht die Verordnung seiner Ansicht nach vor allem durch ihre übertriebene Technikneutralität Defizite. Es dürfe nicht sein, dass die gleichen Regelungen wie für die Datenverarbeitung beim Bäcker um die Ecke auch für risikoreiche Datenverarbeitungsformen wie Big Data oder Cloud Computing gelten sollen, sagte Roßnagel.

25.02.2016 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Anhörung — hib 118/2016

Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele

Berlin: (hib/HAU) Die Umsetzung der im vergangenen Jahr verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) muss zum Tagesgeschäft werden. In dieser Forderung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Experten einig. Gleichzeitig betonten sie, die derzeitige Flüchtlingsproblematik dürfe die Debatte um die nachhaltige Entwicklung nicht in den Hintergrund drängen.

Die SDGs seien ein Meilenstein in der Nachhaltigkeitspolitik, sagte Wolfgang Große Entrup, Vorstandvorsitzender des Forums für nachhaltige Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Deutschland, so Große Entrup, sei absoluter Vorreiter bei der Umsetzung der Entwicklungsziele. Die Thematik sei auch bei Unternehmen und Industrie längst angekommen. Da Nachhaltigkeit aber nicht bedeuten könne, das Rad der Entwicklung zurückzudrehen, würden ganz neue Kooperationen gebraucht, sagte Große Entrup. Wandel und Fortschritt, so der Wirtschaftsvertreter weiter, seien eher Chance statt Bedrohung für die Nachhaltigkeit. Um diese Chance zu nutzen, würden innovationsfreundliche Rahmenbedingungen benötigt. „Die deutsche Wirtschaft steht als Partner für die Erreichung der Ziele zur Verfügung“, sagte er zu.

Die SDGs stellten eine große Herausforderung dar und böten die Chance, den Nachhaltigkeitsbegriff in Deutschland „wieder auf die Füße zu stellen“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland. Man müsse wegkommen von der Beliebigkeit, wonach im Grunde alles nachhaltig sei. Eine der Herausforderungen ist laut Weiger, dass Deutschland zwar eine Nachhaltigkeitsstrategie habe, „aber kein nachhaltiges Land ist“. Am Ressourcenverbrauch habe sich in den vergangenen Jahren nichts geändert, so der Umweltexperte. Außerdem seien viele nationale Nachhaltigkeitsziele nicht erreicht worden. „Wenn wir es ernst meinen mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssen wir - je rascher desto besser - aus den fossilen Brennstoffen aussteigen“, forderte er.

Anna Würth vom Deutschen Institut für Menschenrechte sagte, die SDGs seien auf die Einhaltung der Menschenrechte ausgerichtet. ,,Die SDGs gelten wie die Menschenrechte für alle Länder weltweit„, sagte sie. Gleiches gelte auch für die Agenda 2030. Jedes Land müsse die SDGs und damit die Menschenrechte bei sich umsetzen. Das führe zu einer ,,geteilten Herausforderung“ aller Länder, was aus Sicht der Menschenrechtlerin zu begrüßen ist.

Würth ging schließlich auf die SDG-Forderung nach Bekämpfung der Armut und Schaffung einer guten Regierungsführung durch Deutschland, aber auch in Deutschland ein. Dafür, so ihre Einschätzung, brauche es eine Erweiterung der Gremienarchitektur um die Expertise in Menschenrechtsfragen. Zudem sollte eine wirksame und breite Beteiligung der Zivilgesellschaft sichergestellt werden. Bisherige Formate blieben hinter den Anforderungen der Agenda 2030 zurück, kritisierte sie. 

Kommunen und Regionen würden bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie eine Schlüsselrolle einnehmen, sagte Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des deutschen Städte- und Gemeindebundes. Gewöhnungs- und Ermattungseffekte müssten jedoch vermieden werden, auch wenn Nachhaltigkeit zum Tagesgeschäft werden soll. Die Nachhaltigkeitsagenda, so seine Einschätzung, müsse zum einen Verankerung und Rückhalt in der Bevölkerung finden. Zum anderen bräuchten Kommunen für möglichst wirksame Beiträge zur Nachhaltigkeit finanzielle Handlungsspielräume, sagte Zimmermann mit Verweis auf einen „Rekordschuldenstand und erhebliche Investitionsrückstand bei den Kommunen“.

25.02.2016 Inneres — Antrag — hib 118/2016

Grüne fordern Integrationskonzept

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, einen Nachtragshaushalt vorzulegen und mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft ein umfassendes Integrationskonzept zu entwickeln. Das geht aus einen Antrag (18/7651) mit dem Titel „Integration ist gelebte Demokratie und stärkt den sozialen Zusammenhalt“ hervor, der am Donnerstag erstmals im Plenum des Bundestags beraten wird.

Als einen der Eckpunkte für ein solches Konzept benennt die Fraktion zügige, qualifizierte und faire Asylverfahren. „Dafür müssen die personellen Ressourcen sichergestellt werden“, heißt es in der Vorlage. Es sei eine Voraussetzung für gut gelingende Integration, dass Asylsuchende nicht in langer Ungewissheit verharren müssen.

Ein weiterer Eckpunkt ist aus Sicht der Fraktion die Integration in eine offene Gesellschaft. Um den Flüchtlingen das Einleben in Deutschland zu ermöglichen, müssten ihnen entsprechende Angebote von Beginn an zur Verfügung stehen, „unabhängig von der Bleibeperspektive“. Wenn Schutzsuchende über lange Zeiträume auf Integrationskurse warten müssen und keine Möglichkeit haben, Deutsch zu lernen würden damit falsche Weichen gestellt, schreiben die Abgeordneten.

Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Flüchtlinge Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind, stellen die Grünen auch die Teilhabe an Bildung als wichtigen Punkt für eine gelungen Integration dar. Benötigt werde eine strukturelle Förderung und ein inklusives Bildungssystem. Es reiche nicht, auf die bestehenden, im Bildungsbereich oftmals mit zu wenigen Ressourcen ausgestatteten Angebote zu setzen, vielmehr müsse hier zusätzlich investiert werden.

Mit den Bereichen Ausbildung, Arbeit, gemeinsames Leben und Wohnen, Gesundheit und soziale Sicherung als Teil einer umfassenden Integrationspolitik, verstärkte Maßnahmen gegen Anfeindungen und Diskriminierung, Stärkung und Verstetigung des bürgerschaftlichen Engagements, effektive staatliche Strukturen für Integration und europäische Investitionen führen die Grünen weitere Eckpunkte auf, die das geforderte Integrationskonzept umfassen müsse.

In der Vorlage kritisiert die Fraktion auch die bisherige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Das Regierungshandeln habe die Integration der Geflüchteten bislang massiv vernachlässigt und dadurch sogar behindert, urteilen die Parlamentarier. Bei keinem der Gesetzespakete zur Flüchtlingspolitik spiele Integration eine Rolle. „Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept für Integration und es fehlt an bundesweiter Steuerung“, heißt es in dem Antrag.

25.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 118/2016

Finanzierung von Wissenschaft

Berlin: (hib/ROL) Die Entwicklung von Hochschulen, wie die des gesamten Bildungssystems habe das im Grundgesetz verankerte und 2014 gelockerte Kooperationsverbot im Bereich Wissenschaft und Hochschule massiv behindert. Das schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/7643). Darin fordert sie die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern das Kooperationsverbot vollständig aufzuheben und mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern. Ferner soll gemeinsam mit den Ländern die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder im Grundgesetz verankert werden und mit einem Anreizprogramm zehn Jahre lang die Einrichtung von 100.000 unbefristeten Stellen gefördert werden.

Nach Ansicht der Linken erlebte das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem in den vergangenen 15 Jahren im Zuge des „neoliberalen Umbaus der Gesellschaft“ eine rasante Umgestaltung in seinen Organisations- und Finanzierungsstrukturen wie auch in seinen inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen. Leidtragende dieser Situation seien die Studenten, die Wissenschaftler sowie die Wissenschaft selbst.

Negative Auswirkungen erfahre auch die strukturelle Entwicklung der verschiedenen Regionen und einzelnen Bundesländer. Statt ein von Erkenntnisgewinn getriebenes wissenschaftliches Arbeiten in einem finanziell verlässlichen Rahmen und kooperativen Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wurde nach Ansicht der Linken der Wettbewerb um die Finanzierung und um wenige Dauerstellen zum Leitmotiv der Wissenschaftspolitik erhoben. Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel gehe weiter zurück und werde zunehmend durch projektbezogene eingeworbene Drittmittel und leistungsbezogene finanzierte Mittelanteile ersetzt. Der Wettbewerb um diese Mittel dominiere heute die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten und überlagere vielfach die intrinsische Motivation der Wissenschaft.

Der vom Bund forcierte Wettbewerb zwischen Hochschulen und Bundesländern habe zur Folge, dass das politisch in Kauf genommene ökonomische Auseinanderdriften der Bundesländer ebenso in der Wissenschaft nachvollzogen werde: Vor allem die im Südwesten Deutschlands liegenden Regionen mit dem Finanzplatz Frankfurt, der Versicherungswirtschaft in München, dem Automobilbau um Stuttgart und München seien in den vergangenen Jahrzehnten durch politische Entscheidungen massiv wirtschaftlich gefördert worden. Dies sei durch die massive direkte Förderung der technisch orientierten Exportindustrien, wie Automobil- und Maschinenbau sowie der chemischen Industrie in Verbindung mit dem Abbau der Großindustrie in den ostdeutschen Bundesländern geschehen. Zum anderen kämen indirekte Effekte der Umverteilung hinzu, wie etwa das massive Ansteigen des Geldvermögens der Kapitaleigner durch Deregulierung am Arbeitsmarkt, erzwungene Lohnzurückhaltung und die Absenkung der Besteuerung hoher Einkommen.

Entsprechend würden sich beispielsweise die Mittel aus der Exzellenzförderung des Bundes vor allem auf die mit umfangreichen Finanzmitteln ausgestatteten und von außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgebenen Hochschulen in Süddeutschland und dem Ruhrgebiet verteilen. Ausgenommen sei hier Berlin, allerdings dürfte hier der Status der Bundeshauptstadt eine gewisse Rolle spielen, führt die Linke an. Die neuen Bundesländer (ohne Berlin) erhielten 2013 gerade einmal fünf Prozent der durch die Exzellenzinitiative verteilten Finanzmittel, hingegen bekam Baden-Württemberg allein 25,3 Prozent der Exzellenzmittel.

24.02.2016 Tourismus — Ausschuss — hib 117/2016

Buchungseinbrüche nach Terror

Berlin: (hib/wid) Die Terroranschläge des vergangenen Jahres in der Türkei, Tunesien und Ägypten, nicht zuletzt aber auch die Attentate im Januar und November 2015 in Paris haben die Reiselust der Deutschen nachhaltig erschüttert. Die Tourismuswirtschaft sehe einem „sehr, sehr schwierigen Jahr“ entgegen, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Dirk Inger, am Mittwoch vor dem Tourismusausschuss. Dramatische wirtschaftliche Konsequenzen bis hin zu wachsender politischer Instabilität seien aber auch für bisherige Zielländer deutscher Urlauber in Krisenregionen zu befürchten. Zu einer Anhörung über Auswirkungen des Terrorismus auf den Fremdenverkehr hatte der Ausschuss außer Inger den stellvertretenden Leiter des Krisenstabes im Auswärtigen Amt Mirko Schilbach sowie den Berliner Büroleiter und den Sicherheitschef des Reiseveranstalters TUI, Frank Püttmann und Ulrich Heuer, eingeladen.

Vor allem der Anschlag im November in Paris und die daraufhin erfolgte Absage eines Fußball-Länderspiels in Hannover hätten in Deutschland die „Stimmung verändert,“ berichtete Inger. Die Branche beobachte seither eine „sehr, sehr große Zurückhaltung“ der Urlauber. Früher beliebte Ferienländer erlebten dramatische Buchungseinbrüche. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2015 belaufe sich das Minus für die Türkei auf 40 Prozent, für Ägypten auf 35 Prozent und für Tunesien auf 71 Prozent. Gerade für dieses Land, das einzige in der arabischen Welt, in dem sich nach den Unruhen von 2011 die Hoffnung auf einen demokratischen Wandel nicht zerschlagen hatte, sei dies ein „tragischer Befund“.

Im vergangenen Jahrzehnt zählte Tunesien jährlich eine Million deutsche Urlauber. Nach den Unruhen erlebte das Land einen jähen Rückgang auf 270.000 und bis 2014 einen allmählichen Anstieg auf 400.000. Im vorigen Jahr wagten sich dann wieder nur 260.000 Deutsche nach Tunesien. Besorgniserregend seien die Aussichten auch für die Türkei, wo der Tourismus zwölf Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beitrage, und die Branche 2,1 Millionen Menschen beschäftige. In den vergangenen Jahren hätten jeweils fünf Millionen Deutsche und fünf Millionen Russen Urlaub in der Türkei gemacht. Bereits 2015 habe sich die Zahl der Russen um eine Million verringert. Wegen des aktuellen politischen Konflikts zwischen beiden Ländern habe die Türkei 2016 voraussichtlich keine Russen mehr und nach bisherigem Buchungsstand auch nur etwas mehr als halb so viele deutsche Urlauber wie bisher zu erwarten.

Es werde nicht möglich sein, die 7,5 Millionen Deutschen, die in früheren Jahren ihren Urlaub in den drei betroffenen Ländern verbracht hatten, auf andere Regionen im Mittelmeerraum umzuverteilen, betonte Inger. Portugal verzeichne derzeit einen Buchungsanstieg um 13 Prozent, das spanische Festland um vier und die Kanaren um fünf Prozent. Damit seien aber die Kapazitäten erschöpft. Die Hoffnung der Branche sei, dass die Deutschen ihre Buchungsentscheidungen einfach vertagt hätten. Nicht auszuschließen sei aber auch, dass ihnen 2016 die Lust auf Urlaub generell vergangen sei.

Der weltweit größte Reiseveranstalter TUI zählte zu Beginn des vorigen Jahres in Deutschland 30.000 Buchungen für Tunesien. Derzeit seien es 5000. berichtete der Berliner Büroleiter Püttmann. Er erinnerte daran, dass in den siebziger Jahren der Tourismus in Spanien und Portugal ein wichtiger ökonomischer Faktor zur Stabilisierung des Übergangs zur Demokratie gewesen sei. Ähnliche Hoffnungen hätten jetzt auch für arabische Länder, vor allem Tunesien, bestanden. „Wir fühlen uns in der Verantwortung“, sagte Püttmann. „Aber die Sicherheit der Gäste ist letztlich für uns das höchste Gut. Es wird in keiner Weise auch nur irgendeinem Kompromiss ausgesetzt.“

24.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 117/2016

Keine Parkgebühren für Carsharing-Autos

Berlin: (hib/MIK) Für eine rechtssichere Regelung zur Ausweisung von Carsharing-Stationen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7652) ein, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.

Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts eine Bevorrechtigung des Carsharing in Kommunen und die Ausweisung separater Carsharing-Parkplätze ermöglicht. Weiter sollen Carsharing-Fahrzeuge keine Parkgebühren bezahlen müssen. Schließlich soll die Regierung ein Leitkonzept für die städtische Mobilität sowie eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorlegen, fordern die Abgeordneten.

Mehr als eine Million Fahrberechtigte setzen auf Carsharing bei rund 150 Carsharing-Anbietern in Deutschland, heißt es zur Begründung. Sowohl stationsunabhängige als auch stationsbasiertes Carsharing würden ein starkes Kundenwachstum verzeichnen. Während sich die stationsabhängigen Systeme sich auf wenige deutsche Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohner beschränken würden, bedienten stationsbasierte Carsharer die Nachfrage weiterhin in der Fläche.

Doch die derzeitige Gesetzeslage behinderte die Entfaltung von Carsharing, heißt es im Antrag. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung seit zehn Jahren nicht in der Lage sei, Carsharing straßenverkehrsrechtlich abzusichern und die Grundausrichtung des Straßenverkehrsrechts um Belange des Klimaschutzes zu erweitern.

24.02.2016 Haushalt — Ausschuss — hib 116/2016

428 Millionen Euro für Flüchtlingshilfe

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister will insgesamt 428 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe in der Türkei zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Unterrichtung nahm der Haushaltausschuss am Mittwochnachmittag zur Kenntnis.

Danach hat das Auswärtige Amt eine außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 127 Millionen Euro für dieses Jahr und eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 301 Millionen Euro zur Beteiligung Deutschlands an der EU-TUR-Flüchtlingsfacilität beantragt.

Die Syrienkrise breite sich weiter aus und betreffe zunehmend auch den Nachbarstaat Türkei, der bereits mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aufgenommen hat, heißt es in der Unterrichtung. Die Türkei sei jedoch mit der Versorgung der Flüchtlinge nach eigener Aussage überfordert und habe Unterstützung durch die EU erbeten. Die EU helfe bereits seit Entstehen der Krise im erheblichen Umfang, Flüchtlinge in ihrer Heimatregion zu unterstützen und weitere Flucht unter anderem nach Europa entbehrlich zu machen. Es liege daher auch im Interesse der EU, Projekte in der Türkei zu unterstützen, die der Versorgung von Flüchtlingen dienen.

Insgesamt würden die EU-Mitgliedsstaaten drei Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung für die Türkei bereitstellen. Davon solle eine Milliarde Euro aus dem EU-Haushalt kommen. Bilateral würde durch die EU-Mitgliedsstaaten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der deutsche Anteil daran betrage rund 21 Prozent; das entspreche rund 428 Millionen Euro.

Alle Fraktionen unterstützten diese Flüchtlingshilfe. Allerdings sahen vor allem die Oppositionfraktionen die politische Situation in der Türkei kritisch.

24.02.2016 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 116/2016

Limbourg: DW-Arabia auch in Deutschland

Berlin: (hib/AW) Das arabischsprachige Fernsehprogramm der Deutschen Welle (DW Arabia) ist seit Mitte Dezember vergangenen Jahres über Satellit auch in Deutschland zu empfangen. Darüber informierte Peter Limbourg, Intendant des deutschen Auslandssenders den Kulturausschuss am Mittwoch. Das Programm richte sich gezielt an die Flüchtlinge aus Syrien und anderen arabischen Staaten. Dies soll einen Beitrag zur Integration darstellen. Limbourg sieht darin keinen Widerspruch zum Auftrag des Auslandssenders und seinen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Programm richte sich schließlich nicht an deutsche Bürger in Deutschland, sondern an Ausländer. Zudem werde das Programm über Satellit über Westeuropa ausgestrahlt, sei also nicht nur in Deutschland zu empfangen. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sei zu diesem Ergebnis gekommen, sagte Limbourg. Die Ausstrahlung sei nicht dauerhaft, sondern zunächst für ein Jahr geplant.

Limbourg informierte die Parlamentarier über die Fortschreibung der Aufgabenplanung des Auslandssenders bis 2017, die auch als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt (18/7124). Die internationalen Entwicklungen, etwa die Annektion der Krim durch Russland und der daraus resultierende Konflikt mit dem Westen oder die Flüchtlingskrise, hätten es erforderlich gemacht, neue Akzente zu setzen, sagte der DW-Intendant. Der Sender habe inzwischen die Modernisierung und den Umbau seiner Strukturen erfolgreich abgeschlossen. Nun müsse eine Phase der Konsolidierung folgen. Limbourg führte aus, dass die Reichweite von 101 Millionen Menschen im Jahr 2012, die mindestens einmal wöchentlich das Fernseh-, Radio- oder Online-Angebot der Deutschen Welle nutzen, auf 118 Millionen gesteigert werden konnte. Ein Erfolg sei auch das neu gestartete englischsprachige Fernsehprogramm. Er halte an dem ambitionierten Ziel fest, die Reichweite bis Ende 2017 auf 150 Millionen Menschen zu steigern. „Wir wollen unter die Top drei der Auslandssender“, sagte Limbourg. Auch das deutschsprachige Fernsehprogramm werde erhalten und zukünftig sich dem Schwerpunkt Kultur widmen. Es sei angebracht, Deutschland als Kulturnation in der Welt darzustellen.

24.02.2016 Gesundheit — Anhörung — hib 116/2016

Experten für Reform der Patientenberatung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen Konstruktionsfehler in der Struktur und Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) und fordern Änderungen. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch über einen Antrag der Linksfraktion (18/7042) sprachen sich Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, eine Finanzierung aus Steuermitteln zu prüfen. Bisher wird die UPD vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert sowie anteilig durch die Private Krankenversicherung (PKV). Die Experten plädieren auch für mehr Transparenz bei der Vergabe des Beratungsauftrags.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung nach einer europaweiten Ausschreibung gegen die bisherige UPD-Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) und für das Angebot von Sanvartis GmbH entschieden. Das hatte heftigen Widerspruch ausgelöst, weil das Duisburger Callcenter-Unternehmen Sanvartis auch für Krankenkassen und Pharmafirmen aktiv ist und dessen Unabhängigkeit angezweifelt wird.

Der Sachverständige Raimund Geene, der auch im wissenschaftlichen Beirat der UPD aktiv ist, schilderte in der Anhörung sein „Entsetzen“, als er von der Auftragsvergabe an Sanvartis erfahren habe. Die Vergabe der UPD an einen gewerblichen Anbieter sei aus seiner Sicht eigentlich ausgeschlossen gewesen. Das Angebot der Firma habe etliche „Luftnummern“ enthalten, fehlende Regionalität und Hinweise auf Gewinnentnahmen. Hinzu kämen einige eklatante Schreibfehler in dem Angebotstext. „Ich kam mir vor wie im falschen Film“, sagte Geene und sprach in Anwesenheit des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), von „offensichtlichen Ungereimtheiten“ und einem „schwer hinnehmbaren Zustand“.

Der Sachverständige Stefan Etgeton erklärte, die Vergabeverantwortung des GKV-Spitzenverbandes für eine zur Neutralität verpflichtete Einrichtung wie die UPD sei „wenig sachgemäß“. Ein solcher „struktureller Mangel“ hätte spätestens mit der Überführung der UPD in ein Regelangebot bereinigt werden müssen. Problematisch sei auch, die UPD aus der „zivilgesellschaftlichen Einbettung“ zu holen und mit der Ausschreibung in ein gewöhnliches Geschäftsmodell zu überführen. Es wäre sinnvoll, den Kreis der Anbieter auf Institutionen zu beschränken, die eine Interessenbindung glaubwürdig darstellten. So finde eine „Verortung der UPD im Sinne der Vertrautheit mit lokalen Strukturen praktisch nicht mehr statt“. Was die Finanzierung angeht, kämen Mittel aus dem Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds in Betracht.

Auch die PKV befürwortet eine Finanzierung aus Steuer- statt Versicherungsgeldern. Die unabhängige Beratung der Verbraucher sei eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Eine Steuerfinanzierung der UPD sei somit sachlich geboten. Die Bedenken gegenüber dem neuen UPD-Träger teilt die PKV aber nicht.

Der Sachverständige Sebastian Schmidt-Kaehler sieht ebenfalls ein Konstruktionsdefizit mit Blick auf den GKV-Spitzenverband. So ließen sich „strukturell angelegte Berührungspunkte zwischen Fördermittelgeber und der geförderten Einrichtung beschreiben, die das Risiko einer mittelbaren Einflussnahme bergen“. Die GKV sei immerhin „selbst Akteur und Interessenträger im System der gesundheitlichen Versorgung“. Konflikte mit der Krankenkasse seien in der Vergangenheit ein Schwerpunkt in der Beratungsarbeit der UPD gewesen. Die Berater hätten sich nicht selten rechtfertigen müssen, der GKV-Spitzenverband habe unter dem Verdacht der Einflussnahme gestanden.

Mit der Neuvergabe des Auftrags ist nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen (BAGP) ein „Systemversagen“ deutlich geworden. Statt an den erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern der bisherigen UPD festzuhalten, habe es ohne zwingenden Grund eine intransparente europaweite Ausschreibung gegeben. Der GKV-Spitzenverband sei als Ausschreiber jedoch ungeeignet, „weil er gleichzeitig Player im Gesundheitswesen ist und immer wieder auch kritische Rückmeldungen durch die UPD erhalten hatte“. Die Geschäfte des neuen Gesellschafters der UPD mit der GKV und Pharmafirmen bewirkten eine nicht zu unterschätzende Abhängigkeit. Nach Ansicht der BAGP muss klargestellt werden, dass ein Privatunternehmen mit Gewinninteressen nicht Betreiber der UPD sein kann. Zudem sei über den Gesundheitsfonds eine Finanzierung aus Steuergeldern anzustreben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe forderte, die UPD müsse als qualitativ hochwertiges Angebot aufgebaut werden, dem die Patienten vertrauten. Das bisherige Angebot sei unzureichend. Die Versicherten hätten zwar formal Anspruch auf eine unabhängige Patientenberatung, in den meisten Fällen sei das aber kaum einlösbar. Der Verband kritisierte zudem, die Rolle der Selbsthilfe als Einrichtung der unabhängigen Patientenberatung werde seit Jahren systematisch ausgeblendet.

Der Jurist Robert Francke von der Universität Bremen sieht keinen Grund für eine Reform. Das Gesetz schaffe mit Paragraf 65b SGB V einen „sachgerechten Rahmen, der mit der beschriebenen Organisationsstruktur zweckmäßig ausgefüllt wird“. Es gebe keinen Anlass, die Organisationsstruktur zu ändern. Auch die Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes gäben dazu keinen Anlass.

Der GKV-Spitzenverband legte Wert auf die Feststellung, dass der neue Betreiber der UPD den Zuschlag ausschließlich unter fachlichen Gesichtspunkten für das beste Angebot erhalten habe. Das Vergabeverfahren sei auch bei einer Nachprüfung bestätigt worden. Im Übrigen handele es sich bei der UPD um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, „die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren wäre“.

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag eine dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Patientenberatung und eine Abkehr von dem Verfahren, alle sieben Jahre die Fördersumme neu zu vergeben. Die Patientenberatung sollte zudem nicht aus Versicherten-, sondern auch Steuergeldern finanziert werden. Der Beirat müsse zu einem unabhängigen Gremium von Wissenschaftlern umgestaltet werden. Mit der Beratung sollten Organisationen beauftragt werden, die mit institutioneller Patientenberatung befasst seien. Die Linke fordert außerdem, ein neues Amt des Patientenbeauftragten des Bundestages einzurichten und dafür die Funktion des Patientenbeauftragten der Bundesregierung abzuschaffen.

Seit 2006 hatte die gemeinnützige Gesellschaft UPD an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice angeboten. Die Nachfrage war so groß, dass die UPD an ihre Kapazitätsgrenzen stieß und die Regierung eine Ausweitung der Leistung beschloss. Die Förderphase wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht. Die neue Förderphase begann Anfang 2016. Fachleute der UPD beraten Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen. Thematische Schwerpunkte sind unter anderem Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 115/2016

Auswirkungen von Grenzkontrollen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat bisher keine belastbaren Informationen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der vorläufig wieder eingeführten Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen. Dies erklärte die Vertreterin der Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Angesichts des bis dahin ungesteuerten und unkontrollierten Zustroms von Drittstaatsangehörigen hatte die Bundesregierung am 13. September 2015 Grenzkontrollen mit Schwerpunkt an der Grenze zu Österreich eingeführt. Sie sollen bis zum 13. Mai 2016 fortgelten. Eine Abschätzung der ökonomischen Auswirkungen der Grenzkontrollen wäre mit großen Unsicherheiten behaftet, erklärte die Regierungsvertreterin weiter, sagte aber auch, eine gewisse Beeinträchtigung des Binnenmarktes sei grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen.

In der Aussprache unterstützte ein Sprecher der SPD-Fraktion diese Position und erklärte ebenfalls, zum jetzigen Zeitpunkt seien keine Aussagen über die Auswirkungen möglich. Die Lage müsse aber genau beobachtet werden. So hätten Logistikunternehmen bereits von enormen Problemen berichtet. Auch der Sprecher der Linksfraktion erklärte, für eine Bilanz sei es noch zu früh. Die Veränderungen hätten jedoch bereits jetzt nicht zu unterschätzende Konsequenzen vor allem für Unternehmen, die ihre beladenen Lastwagen auf den Autobahnen als Warenlager ansehen würden. Wenn es hier zu Verzögerungen komme, könnten Lieferketten zusammenbrechen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind offene Grenzen die „größte Errungenschaft für Europa“, wie eine Sprecherin betonte. Unter Berufung auf Untersuchungen wies sie auf Mehrkosten in möglicherweise dreistelliger Milliardenhöhe durch Grenzkontrollen hin. Dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die ökonomischen Auswirkungen als „insgesamt überschaubar“ bezeichne, sei nicht nachvollziehbar.

Ein Redner der CDU/CSU-Fraktion nannte den Bericht der Regierung „erfreulich unalarmistisch“ und wunderte sich über die von der Opposition genannten hohen Beträge. Er wies darauf hin, dass zwischen Grenzkontrollen und Sicherheit ein Zusammenhang bestehe und erwähnte unter anderem die hohe Zahl der Wohnungseinbrüche und auch die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln. Zur wirtschaftlichen Sichtweise gehöre auch, dass Deutschland Exportweltmeister geworden sei, als es noch Grenzkontrollen gegeben habe. Er rate daher in der Debatte zur Gelassenheit.

Die Äußerung stieß auf Widerspruch der anderen Fraktionen. Ein Sprecher der SPD-Fraktion verwies auf die Abhängigkeit der Wirtschaft vom grenzüberschreitenden Verkehr. Eine Verknüpfung mit den Ereignissen in Köln sei völlig abwegig. Die Linksfraktion warf dem Redner der CDU/CSU vor, sich auf „Niveau der AfD“ zu begeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von verzweifelten Forderungen nach Grenzschließungen und Hilflosigkeit. „Geschlossene Grenzen wird es mit uns nicht geben“, erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

24.02.2016 Sport — Ausschuss — hib 115/2016

Reform der Spitzensportförderung

Berlin: (hib/HAU) Bis Oktober 2016 wollen Bundesinnenministerium (BMI) und Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) ihre Vorschläge für eine Reform der Spitzensportförderung ausgearbeitet haben. Das kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im BMI, Ole Schröder (CDU), am Mittwoch vor dem Sportausschuss an. Bei der Sitzung des Gremiums am 19. Oktober wolle man die Ausschussmitglieder über die erzielte Einigung informieren, sagten Schröder sowie der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper übereinstimmend.

Derzeit, so Staatssekretär Schröder, sei der Arbeitsprozess in vollem Gange. Es sei eine zusätzliche Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich mit zentralen Finanz- und Organisationsfragen beschäftige. Zugleich seien die Länder durch die Sportministerkonferenz intensiver in die Beratungen eingebunden worden. Von Anfang an klar gewesen ist laut dem Staatssekretär, dass der einzelne Athlet im Fokus der Betrachtungen stehen müsse. Man habe immer die Frage gestellt, „was bringen die Änderungen für die Athleten und nicht für irgendwelche Verbände“. Bei der künftigen Mittelvergabe, so Schröder weiter, wolle man nicht von einer retrograden Betrachtung ausgehen, sondern die Potenziale der Athleten analysieren. Eine der wichtigsten zu klärenden Fragen dabei sei, welche Stelle auf welche Art diese Potenziale analysieren soll.

Von gut vorankommenen Beratungen nach gewissen Anlaufschwierigkeiten, sprach der DOSB-Vorstandsvorsitzende Vesper. Man sei schon weit gekommen und freue sich, dass in der zweiten Phase der Arbeit auch die Länder am Tisch sitzen.

Dirk Schimmelpfennig, Vorstand Leistungssport beim DOSB, verwies darauf, dass bis zum 11. Mai mit allen 27 Spitzensportverbänden Strukturplangespräche stattgefunden haben sollen. Dabei gehe es um die Potenziale und die Ziele sowie die Strategie, um dort hinzukommen. Aber auch um die Personalstruktur, die künftig so gestaltet werden soll, dass es in allen Verbänden einen professionellen Ansprechpartner für den Leistungssport geben soll.

Schimmelpfennig sagte weiter, es müsse auch sichergestellt werden, dass die in Deutschland vorhandene sportwissenschaftliche Expertise auch bei den Verbänden ankommt. Was die Olympiastützpunkte (OSP) angeht, so könne noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, wie deren Zahl in Zukunft aussehen werde, betonten die Sportvertreter. Vesper ging auf Nachfrage der Abgeordneten auf die vielen unterschiedlichen Trägerstrukturen bei den OSPs ein. Ziel des DOSB sei es, die Strukturen zu vereinfachen und dadurch steuerbarer zu machen, sagte er.

Kritik an den Ausführungen des Sport-Staatssekretärs und der DOSB-Vertreter gab es von Seiten der Opposition. Es fehle an Offenheit bei dem Prozess beklagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er habe lediglich allgemeine Informationen, „wohin die Reise gehen soll“. Für diese Geheimniskrämerei habe er kein Verständnis. Von der Linksfraktion hieß es, es reiche nicht, erst dann informiert zu werden, wenn in allen Bereichen ein Konsens erreicht wurde.

Solange es keine Ergebnisse gibt, könnten auch keine verkündet werden, entgegnete DOSB-Chef Vesper. Staatssekretär Schröder sagte, man könne nicht auf der einen Seite einen offenen Diskurs fordern und zugleich ständig Zwischenergebnisse vorgelegt haben wollen.

24.02.2016 Gesundheit — Anhörung — hib 115/2016

Experten für Rückkehr zur Parität

Berlin: (hib/PK) Sozial- und Gesundheitsexperten befürworten eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mehrere Sachverständige machten anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktionen Die Linke (18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (18/7241) am Mittwoch im Bundestag sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen deutlich, dass die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten alleine zu zahlen sind, in den kommenden Jahren weiter steigen werden.

Insofern sollten die Beiträge wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, um einseitige Belastungen zu verhindern. Die Arbeitgeberverbände lehnen einen Verzicht auf ihre bei 7,3 Prozent gedeckelten Beiträge hingegen strikt ab. Bei steigenden Lohnzusatzkosten wären Arbeitsplätze gefährdet, lautet ihr Argument.

Der GKV-Spitzenverband erinnerte in seiner Stellungnahme daran, dass die paritätischen Beiträge zum 1. Juli 2005 abgeschafft und das System der Finanzierung seither mehrfach geändert wurde, ohne zur Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zurückzukehren. Die Beitragssätze der GKV hätten 2004 zwischen 10,2 und 15,7 Prozent gelegen. Zum 1. Januar 2016 hätten nun 116 Krankenkassen Zusatzbeitragssätze zwischen 0,3 und 1,7 Prozent erhoben. Nur eine regionale Kasse verlange keinen Zusatzbeitrag. Ein weiterer Anstieg des Zusatzbeitrags sei unausweichlich. Für 2019 rechnet der GKV-Spitzenverband mit Zusatzbeiträgen zwischen 1,4 und 1,8 Prozent.

Der Sachverständige Hartmut Reiners erklärte, der Zusatzbeitrag schmälere das verfügbare Einkommen der Versicherten ohne erkennbaren Gegenwert. Er sprach sich dafür aus, den Arbeitgeberanteil „nicht kassenspezifisch zu gestalten, sondern auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu beziehen“. Damit wäre eine automatische Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes an die Ausgabenentwicklung erreicht. Die höhere Belastung der Arbeitgeber wäre „keine wirtschaftlich relevante Größenordnung“. Die Gesamtkosten einer Handwerkerstunde etwa würden nur minimal steigen. Ein DGB-Vertreter merkte an, es gebe ja auch keine Hinweise darauf, dass sich die jetzige Deckelung der Arbeitgeberbeiträge positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt habe.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß machte geltend, dass die Arbeitgeber mit der Festschreibung ihrer Beiträge jegliches Interesse an einer moderaten Beitragssatzentwicklung verloren hätten. Auch die „Tendenz zur Haushaltssanierung auf Kosten der Beitragszahler“ wäre aus seiner Sicht bei einer paritätischen Finanzierung des Ausgabenanstiegs „kaum vorstellbar“ gewesen.

Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung nach paritätischer Finanzierung ebenfalls. Steigende Zusatzbeiträge bedeuteten eine „stille Minderung“ der Renten und Löhne. Der Zusatzbeitrag führe zu einem Preiswettbewerb, der alte, kranke und behinderte Menschen benachteilige. Überdies sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuern finanziert werden.

Der Arbeitgeberverband BDA, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnen eine höhere Belastung der Arbeitgeberseite strikt ab. Der BDA erklärte, die Deckelung des Arbeitgeberbeitrags bei 7,3 Prozent sei nötig, damit überproportional steigende Gesundheitsausgaben sich nicht negativ auf Beschäftigung und Wachstum auswirkten. Die Arbeitgeber beteiligen sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bereits stark an den Krankheitskosten. Die Versicherten könnten im Übrigen bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags die Kasse wechseln. Ein BDA-Sprecher sagte im Ausschuss, es stimme nicht, dass die Arbeitgeber kein Interesse mehr daran hätten, Ausgabensteigerungen zu verhindern.

Der DIHK nannte die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung die eigentliche Aufgabe und forderte, den Wettbewerb im Gesundheitssystem zu stärken, der durch die Zusatzbeiträge befördert werde. Anzustreben sei eine lohnunabhängige Finanzierung mit einem Sozialausgleich über Steuern. Der ZDH sieht das ebenso und fordert, die Gesundheitskosten von den Lohnkosten zu entkoppeln. Die Vertreterin des ZDH bezifferte in der Anhörung die Kosten für die Handwerksbetriebe im Fall einer erneut paritätischen Finanzierung auf 88 Millionen Euro im Monat. Es sei unverzichtbar, den Arbeitgeberbeitrag festzuschreiben.

Linke und Grüne verlangen in ihren Anträgen eine Rückkehr zur Parität sowie perspektivisch die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Linke schreibt in ihrem Antrag, Millionen Versicherte müssten 2016 mehr Geld für ihre Krankenversicherung ausgeben. Über den Zusatzbeitrag würden die Arbeitnehmer in diesem Jahr um mehr als 14 Milliarden Euro höher belastet als die Arbeitgeber, heißt es in dem Antrag. Für die Arbeitgeber bleibe der Anteil konstant bei 7,3 Prozent.

Die Grünen schreiben in ihrem Antrag, die durchschnittliche Beitragsbelastung in der GKV sei 2016 so hoch wie nie zuvor in der Geschichte, trotz guter Konjunktur und Arbeitsmarktlage. Die größeren Lasten müssten durch steigende Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebracht werden. Nötig sei eine faire Lastenverteilung. Die Bundesregierung habe sich nicht um eine langfristig stabile und gerechte finanzielle Basis für das Gesundheitswesen etwa durch eine Bürgerversicherung gekümmert. Mit der paritätischen Finanzierung wäre auch der Anreiz für die Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken, wieder gestärkt.

24.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antrag — hib 115/2016

Kritik an Atomenergie-Organisation

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übt scharfe Kritik an der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Die Organisation verharmlose Gefahren und Risiken der Nuklearenergie und arbeite intransparent. In einem Antrag der Fraktion (18/7658) wird die Bundesregierung daher aufgefordert, sich für eine Reform der IAEO einzusetzen.

So sollen beispielsweise Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen durch die IAEO erarbeitet werden. Transparenz solle zur Norm werden. Zudem soll nach Willen der Grünen auf der IAEO-Generalkonferenz Ende September 2016 in Wien über die „systematische Verharmlosung von radioaktiver Strahlung“ diskutiert werden. Als Beispiel für die Verharmlosung verweisen die Antragsteller auf eklatant auseinanderfallende Angaben zu den Todesfällen in Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Während die IAEO von „50 Toten sowie 4000 (zukünftigen) Krebskranken“ ausgehe, würden „unabhängige“ Experten die Zahl der Toten, die auch künftige Todesfälle einschließe, mit 1,8 Millionen beziffern, heißt es in dem Antrag.

Konsequenzen fordern die Abgeordneten auch für die Zusammenarbeit der IAEO mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Bundesregierung solle sich demnach dafür einsetzen, dass ein Vertrag zwischen WHO und IAEO vom Mai 1959 bei der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2016 annulliert wird. Nach Ansicht der Grünen sichert der Vertrag der IAEO zu viel Einfluss auf die gesundheitliche Bewertung von nuklearen Katastrophen durch die WHO zu. Die Atomenergie-Organisation habe dazu aber weder Mandat noch Expertise. Stattdessen solle die WHO durch mehr Personal und Ausstattung unabhängiger bei der Untersuchung und Bewertung nuklearer Katastrophen und radioaktiver Strahlung werden, fordern die Grünen von der Bundesregierung.

Der Antrag wird am Donnerstag im Plenum behandelt. Im „Vereinfachten Verfahren“ ist eine Überweisung in die Ausschüsse vorgesehen. Die Federführung ist aktuell strittig.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 114/2016

Alle Fraktionen für das Konto für alle

Berlin: (hib/HLE) Alle Fraktionen haben sich für einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204). Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU noch insgesamt sieben Änderungsanträge beschlossen.

Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen. Da Flüchtlinge oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu Eröffnung eines Kontos zu machen, werden die Vorschriften geändert, „um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden“, wie die Regierung schreibt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.

Zu den Änderungen gehören unter anderem Regelungen für das Pfändungsschutzkonto. Wer ein Basiskonto eröffnen will, soll in Zukunft gleich im Eröffnungsantrag angeben können, dass das Konto auch ein Pfändungsschutzkonto sein soll. Bisher war dies erst nach der Eröffnung möglich. Außerdem werden die Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht der Bank wegen Zahlungsverzugs präzisiert. Unterhalb einer Schwelle von 100 Euro soll eine Kündigung nicht in Betracht kommen.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bilanzierte in der Sitzung: „Wir haben ein gutes Gesetz och besser gemacht.“ Er bezog sich unter anderem auf die Möglichkeit, das Basiskonto sofort auch als Pfändungsschutzkonto beantragen zu können. Außerdem könnten Bankkunden den Kontenwechsel zu einem anderen Institut in Zukunft auch online durchführen. Damit werde der Digitalisierung Rechnung getragen. Auch die SPD-Fraktion hob die Änderungen im Bereich Pfändungsschutzkonto hervor. Das sei eine „große Erleichterung“. Zudem seien versteckte Kosten bei den Kontogebühren ausgeschlossen. Ein Sprecher der Fraktion äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung zeitnah die Verordnung zur Identitätsüberprüfung ändere, damit für Geflüchtete neben Duldungsbescheinigungen auch Meldungen als Asylsuchender und Ankunftsnachweise als Identitätsnachweise zur Kontoeröffnung ausreichen. Damit werde auch ein Beitrag zu Integration von Geflüchteten geleistet.

Die Linksfraktion zeigte sich erfreut, dass das Basiskonto eingeführt werde. Ein langer Weg gehe zu Ende, erklärte ein Sprecher der Fraktion, der daran erinnerte dass die Linksfraktion in den letzten zehn Jahren in fünf Anträgen die Einführung des Basiskontos gefordert hatte. Alle Anträge seien abgelehnt worden. Auch die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft on 1995 für ein Basiskonto habe zu nichts geführt. Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an die alte Forderung seiner Fraktion nach dem Basiskonto für alle. Möglicherweise müsse aber bei den Regelungen für die Kontogebühren noch nachgesteuert werden.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 114/2016

Anhörung zur Finanzmarktnovelle

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum geplanten Finanzmarknovellierungsgesetz beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 14. März 2016, stattfinden. In dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.

24.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 114/2016

Inlandseinsätze im vierten Quartal 2015

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat 490 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2015 im Inland erbracht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7526) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7353) hervor. Zudem seien zwei Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht worden. Im gleichen Zeitraum seien 48 Anträge auf Amtshilfe abgelehnt und 78 Anträge zurückgezogen worden. Der Bundesregierung liegen nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse vor, dass Anträge auf Amtshilfe wegen der Beteiligung an der Flüchtlingshilfe abgelehnt werden mussten.

24.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 114/2016

Beteiligung an Filmproduktionen

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Beteiligung des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr an Film- und Fernsehproduktionen. In einer Kleinen Anfrage (18/7558) will sie unter anderem wissen, welcher Kosten-, Personal- und Sachaufwand seit 2010 für dieses sogenannte „Militainment“ entstanden ist. Zudem will sie erfahren, nach welchen Kriterien über die Beteiligung an einem Filmprojekt entschieden wird, und ob das Ministerium oder die Bundeswehr Einfluss auf die Drehbücher nehmen.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 113/2016

EIB schiebt Liquidität in die Wirtschaft

Berlin: (hib/FLA) Die Europäische Investitionsbank (EIB) sieht sich ausdrücklich nicht als Teil der europäischen Geldpolitik. Sie verfüge zwar über eine Linie zur Europäischen Zentralbank(EZB), habe diese aber bisher noch nie genutzt. Dies stellte der EIB-Präsident, der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Werner Hoyer, am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie klar. Allerdings trage seine Bank dazu bei, dass die reichlich vorhandene Liquidität ihren Weg in die Realwirtschaft finde, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen würden.

Hoyer erkannte Fortschritte beim EU-weiten Aufräumen im Bankenbereich nach der Finanzkrise an. Schattenseite sei aber die nun große Bürokratie bei der Vergabe von Darlehen, die es Firmen bisweilen schwer mache, an Kleinkredite zu kommen.

Die EIB fördere ausschließlich Projekte, sagte Hoyer. Schwerpunkte seien dabei Energie und Klimaschutz (zu 25 Prozent), dazu der Ausbau der Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung. Besonderes Augenmerk liege auch bei der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Bereich Digitalisierung, verwies Hoyer auf die vierte industrielle Revolution. Für Großunternehmen sei es jetzt schon kein Problem, per Mausklick aus Hamburg eine Maschine in Singapur zu steuern.

85 Milliarden Euro vergab die EIB im vergangenen Jahr an Krediten, davon 7,8 Milliarden nach Deutschland. Es geht dabei nicht um Steuergelder. Alles Geld, das sie verleiht, muss sie sich vorher selber leihen. Deshalb sei sie zugleich der größte multilaterale Kreditgeber und Gläubiger, wie Hoyer es darstellte. Knapp die Hälfte ihres Finanzbedarfs beschaffe sich die EIB außerhalb von Europa, dabei in erster Linie in Japan.

Die Projekte werden stets mit anderen - gerne auch privaten - Partnern kofinanziert, wobei diese sich laut Hoyer oft auf die große Expertise der EIB mit ihrer Vielzahl an Ingenieuren verließen. Die Projekte müssten sich für die Gesellschaft rechnen und ökologischen und sozialen Standards genügen. Gefördert würden nur Vorhaben, die sonst gar nicht oder nur in geringerer Dimension verwirklicht würden. Wobei sich die Bank auch auf Risiken etwa im Bereich Forderung und Entwicklung einlasse.

Die EIB begleite die Projekte, bis sie abwickelt sind. Das komme der Qualität zugute. Und nur über die Qualität sei zu erreichen, dass sich das Institut günstig refinanzieren könne. Feste Quoten für einzelne Länder gebe es nicht. Es sei ja gerade der Sinn einer Förderbank, mit unterschiedlichen Gewichten zu arbeiten. Es gelte indes, Wettbewerbsungleichheiten in der EU zu verhindern und für gleiche Rahmenbedingungen zu sorgen.

Hoyer wies auf gute Erfahrungen in Deutschland beim Autobahnbau mit der öffentlich-privaten Mischfinanzierung (PPP) hin. Er gestand zu, dass es Bedenken wegen einer Erhöhung der Staatsverschuldung durch dieses Model gebe. Bei der Betrachtung des Zeitbedarfs und auch der aufwändigen Unterhaltung komme er aber zu einer positiven Bewertung.

Deutschland ist an der EIB mit 17 Prozent beteiligt. Ursprüngliche Aufgabe des Instituts war einst der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Infrastruktur. Jetzt leiste sie mit ihren 3.000 Beschäftigten, wie Hoyer es ausdrückte, einen Beitrag zu Vertiefung des EU-Binnenmarktes.

24.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 113/2016

Die Zukunft der Arbeit

Berlin: (hib/ROL) Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel und unterliegt wie kaum ein anderer gesellschaftlicher Bereich den Einflüssen von Megatrends und neuen Herausforderungen. Die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Auswirkungen des demografischen Wandels. Jedoch ist dies ein gestaltbarer Prozess, denn die Digitalisierung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten der Wertschöpfung, sondern auch Möglichkeiten für die Humanisierung der Arbeitswelt sowie für soziale und gesellschaftliche Innovationen, heißt es in dem Antrag (18/7363) der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD, der in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Abstimmung stand. Die Fraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten dem Antrag zu, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Koalitionsfraktionen wollen zusammen mit den Sozialpartnern Antworten auf Fragen hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, der zielgerichteten und besseren Qualifizierung, der Gestaltung von Übergängen und neuen Formen von Arbeitsmodellen im Sinne der Beschäftigten in einer zukünftigen Arbeitswelt finden.

Der Vertreter der CDU/CSU verdeutlichte, wie wichtig Arbeitsforschung sei, da auch der Gesetzgeber auf die Veränderung in der Arbeitswelt reagieren müsste. Die Arbeitswelt würde sich durch die Digitalisierung, Flexibilisierung und zunehmende Entgrenzung stark verändern. Es sei wichtig, eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme vorzunehmen und die Arbeitsforschung auch auf die europäische Ebene auszuweiten.

Die Linke sieht in dem Antrag zwar viele gute Ansätze und unterstützt den Grundgedanken Arbeitsforschung zu betreiben, kritisierte jedoch, dass der Antrag sich nicht auch auf die öffentliche Verwaltung beziehe.

Der Vertreter der SPD bekräftigt ebenfalls wie wichtig die Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsforschung sei. Die SPD interessiert auch, wie künftig Mitbestimmung in Betrieben aussehen soll.

Der Vertreter der Grünen sagte, es sei unstrittig, dass Arbeitsforschung einen wichtigen Beitrag zur digitalen Wandel, nachhaltigem Wachstum, guter Arbeit und sozialer und technischer Innovation leisten könnte. Der Bundestagsabgeordnete kritisierte jedoch, dass in dem Antrag marginalisierte Arbeitnehmer nicht berücksichtigt würden.

Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller (CSU) bedankte sich für den Arbeitsauftrag durch die Koalitionsfraktionen und stellte in Aussicht, dass noch in diesem Jahr von der Bundesregierung zwei Förderprogramme zur Gesundheit im Arbeitsverlauf und zur Arbeit im Wertschöpfungssystem veröffentlicht werden.

24.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 113/2016

Luftverkehrsgesetz umstritten

Berlin: (hib/MIK) Unterschiedlich bewerteten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988). Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.

Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.

Professor Nikolaus Herrmann vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wies darauf hin, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das bisherige Luftverkehrsgesetz angestrengt hat, da das deutsche Verfahren zur Festlegung der Flugrouten unter anderem nicht mit der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung vereinbar sei. Der Gesetzentwurf verfolge nun das Ziel, die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu kodifizieren. Er zeichne die Rechtsprechung nicht in allen Einzelheiten nach, sondern beschränke sich auf die Regelung wesentlicher Kernelemente innerhalb des Planfeststellungsrechts, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Für Jörg Mendel vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügt Deutschland über ein bewährtes und leistungsfähiges Luftrettungssystem eingebunden in die Rettungsdienste der Länder. Beginnend in den 70er Jahren erfolgte in der Bundesrepublik der Aufbau des Luftrettungsdienstes bis zu seiner jetzigen Form und Struktur mit 80 Luftrettungsstationen. Die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern bildeten hierbei einen elementaren Bestandteil Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Veränderungen werde sichergestellt, dass der Großteil dieser Landesstellen weiter fortbestehen und genutzt werden könne.

Für Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen, ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Fortschritt, da die Handlungsmöglichkeiten der Luftfahrtbehörden im Planfeststellungsverfahren „grundsätzlich“ klagestellt würden.

Ulrike Funk von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen hält dagegen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht für zielführend. Er verwässere die Rechtsprechung und beinhalte „schwammige“ Formulierungen. Damit würde ein funktionierendes Rechtssystem konterkariert, mit dem bereits heute alle Forderungen nach einem besseren Lärmschutz sowie einer transparenteren Flugverfahrensplanung erfüllt würden. Sie appellierte deshalb dafür, keine Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorzunehmen.

Auch Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart, kritisierte den Entwurf, da er weit über das Bundesverwaltungsgericht hinausginge. Es seien gravierend Änderungen geplant, die nicht nötig seien.

Franziska Heß, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, hielt es insgesamt für erforderlich, nicht selektiv zur Beseitigung eines Vertragsverletzungsverfahrens einzelne Bestimmungen des Luftverkehrsrechts anzupassen, sondern eine ganzheitliche Überarbeitung des für den Luftverkehr vorhandenen lärmschutzrechtlichen Instrumentariums vorzunehmen.

Für Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), geht der Gesetzentwurf weit über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinaus und birgt „erhebliche Risiken“. Hier bestehe notwendiger Änderungsbedarf, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Der BDL forderte deshalb den Bundestag auf, den Gesetzentwurf auf das eigentliche Anliegen - die Eins-zu-eins-Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zurückzuführen und genau darauf im Interesse von Rechtsklarheit und -sicherheit zu begrenzen.

Positiv bewerten BDL und LBA den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, in dem die Fraktionen als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen wollen. So sollen die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet werden, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter soll das Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen führen.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 113/2016

Koalition gegen EU-Einlagensicherung

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einen gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/7644), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die vereinbarten Regelungen zur Bankenunion müssten zunächst in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Dazu gehöre, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben müssten, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Außerdem verlangen die Koalitionsfraktionen, dass die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden müssten.

Hintergrund des Antrages ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. November 2015 zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung („EDIS European Deposits Insurance Scheme“). Vorgesehen sind nach Angaben der Koalitionsfraktionen drei Stufen. In der ersten Stufe von 2017 bis 2020 sei eine Rückversicherung vorgesehen. In der zweiten Stufe von 2020 bis 2023 sei eine zunehmende Vergemeinschaftung durch Mitversicherung geplant, und in der dritten Stufe ab 2024 solle die vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung greifen. Die Fraktionen erinnern an eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages vom 4. November 2015, wonach die Vorschläge der fünf Präsidenten zur Einlagensicherung nicht akzeptabel seien. „Die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine gemeinsame europäische Einlagensicherung schafft kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa und trägt nicht zur Stabilität der Banken bei. Und sie setzt zudem die falschen Anreize: Für nationale politische Maßnahmen zulasten von Banken und gegen eine nachhaltige Wirtschaftspolitik“, schreiben die Fraktionen.

Die Koalitionsfraktionen bezeichnen es als „sehr fraglich, ob der vorliegende Verordnungsvorschlag der Kommission mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Es fehlt bereits die nach Artikel zwei und Artikel fünf des Subsidiaritätsprotokolls (Protokoll Nr. zwei zum Vertrag der Europäischen Union) erforderliche Begründung und Konsultation.“ Außerdem würden erhebliche Bedenken bestehen, ob der Kommissionsvorschlag dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. So fehle die notwendige Folgenabschätzung der Kommission. Weiter heißt es: Der Vorschlag der Kommission „ist ausschließlich darauf gerichtet, für die Banken in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten (derzeit nur Eurozone) durch die vollständige Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungen ein neues Finanzierungsinstrument für die Einlagensicherung zu schaffen. Damit würden zum einen ungleiche Bedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme, Banken und Einleger innerhalb und außerhalb der Bankenunion geschaffen.“ Außerdem würde es Mitgliedstaaten ermöglicht, Risiken aus dem nationalen Bankensektor auf die europäische Ebene zu verlagern. Dies sei ein falscher Ansatz. Vielmehr müsse jetzt sichergestellt werden, „dass die von Banken für Staaten und ebenso die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken weiter nachhaltig verringert werden“, wird gefordert. Außerdem wird erklärt: „Der Deutsche Bundestag behält sich die Erhebung einer Subsidiaritätsklage vor.“

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 113/2016

Exporterklärungen ohne Befristung

Berlin: (hib/HLE) Endverbleibserklärungen von Empfängern deutscher Rüstungsexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren nicht zeitlich befristet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (8/6463) mit. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/6778. Ohne Befristung waren nach Angaben der Bundesregierung auch Endverbleibserklärungen von Kriegswaffen-Empfängern in Indonesien sowie der Empfänger von Kleinwaffen in Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

24.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 113/2016

Keine Spenden aus Wehretat an Kitas

Berlin: (hib/AW) Aus dem Verteidigungshaushalt sind keine Spenden an Kindertageseinrichtungen geflossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7494) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (18/7022) mit. Die Bundeswehr sei aber an vielen Standorten fest in der Gemeinde verwurzelt und Teil des öffentlichen Lebens. An Standorten bestünden vereinzelt Initiativen und Patenschaften, bei denen für wohltätige Zwecke, mitunter auch für die örtliche Kita gesammelt werde. Solche Veranstaltungen seien jedoch nicht durch das Verteidigungsministerium initiiert. Die Standorte seien in solchen Fragen „autonom“.

Nach Angaben der Regierung muss der Träger einer Kindertageseinrichtung für den Besuch von Soldaten vorher das Einverständnis der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einholen. Dies gelte auch für Besuche von Kitas in Bundeswehreinrichtungen.

24.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 112/2016

Koordination bei Katastrophen wichtig

Berlin: (hib/JOH) Die Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Technischen Hilfswerks (THW), Rudolf Seiters und Albrecht Broemme, haben am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss die Bedeutung eines koordinierten Vorgehens in der Katastrophenhilfe hervorgehoben. „Nach Katastrophen, wie den schweren Erdbeben in Nepal im April und Mai 2015, tritt eine unüberschaubare Vielzahl von Akteuren in Erscheinung“, betonte Seiters. Während sich die erfahrenen Helfer unter Leitung des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) in der Regel schnell abstimmten, seien andere Organisationen mit den Grundsätzen der Nothilfe und den internationalen Strukturen oft nicht vertraut.

Seiters stellte klar, alle 190 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften seien in einer „guten Ausgangssituation“, um im Katastrophenfall konkrete Hilfe zu leisten. Die Mitglieder beteiligten sich grundsätzlich am Koordinierungssystem der Vereinten Nationen und arbeiteteten eng mit den lokalen Partnern zusammen. Zudem sei Zusammenarbeit des DRK mit dem THW eng.

THW-Präsident Broemme betonte, die meisten deutschen Organisationen stimmten sich in Notfällen genau ab, damit keine Doppelarbeit geleistet werde. Der Einsatz in Nepal habe aber einmal mehr gezeigt, „wie wichtig auch eine internationale Zusammenarbeit ist“. Beispielshaft verwies er auf Hilfslieferungen nach Nepal, „die keiner bestellt hatte und die auch keiner brauchte“. Dabei habe der Flughafen in Kathmandu ohnehin nur eine Landebahn, auf der aufgrund von Schäden keine Großflugzeuge landen dürften. Zudem, sagte Broemme, sei die Lieferung von Hilfsgütern „eine Sache, die Verteilung im Land eine andere“. Als „absurd“ und eine „Verschwendung von Ressourcen“ bezeichnete er den Umstand, dass kleinere Hilfsorganisationen aus Deutschland trotz Platzknappheit in den Flugzeugen in Begleitung von Journalisten nach Nepal geflogen seien.

Bei den schweren Erdbeben in Nepal starben im vergangenen Frühjahr fast 9.000 Menschen, darunter mehrere deutsche Touristen. Insgesamt waren nach Schätzungen der Vereinten Nationen mehr als acht Millionen Menschen betroffen, schätzungsweise eine halbe Million Wohnhäuser und öffentliche Gebäude wurden zerstört. Das DRK stellte unter anderem Familienzelte und eine Basisgesundheitsstation zur Verfügung. Das THW, das mit 35 Helfern im Einsatz war, schickte zwei Trinkwasseraufbereitungsanlagen rnach Nepal, begutachtete Gebäude und unterstütze die deutsche Botschaft vor Ort bei der Krisenstabsarbeit.

24.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 112/2016

Bessere Bildung für Migranten

Berlin: (hib/ROL) Die verschiedenen Bildungsträger, Verbände und Gewerkschaften wollen mehr für die Einwanderer tun, egal ob es sich um Kleinkinder, Schüler oder junge Erwachsene handelt. Darüber waren sich alle Experten einig, die am Mittwochvormittag vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Öffentlichen Fachgespräch ,,Bildung in der Einwanderungsgesellschaft„ in Berlin eingeladen worden waren. Dem Fachgespräch lagen die Drucksachen (18/5200), (18/6192) und (18/7049) zugrunde.

Volker Born, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), unterstrich, dass der ZDH zur Zeit 10.000 junge Flüchtlinge auf die berufliche Erstausbildung vorbereite. Born betonte wie andere Experten auch, dass in Zukunft das Augenmerk nicht nur auf die jungen Erwachsenen sondern auf die Familien und ihr Umfeld gelegt werden müsste. Zudem wolle das Handwerk vermehrt auch an Betriebsinhaber mit Migrationshintergrund herantreten, um den Flüchtlingen eine guten Start zu ermöglichen.

Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes Internationaler Bund (IB), freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit, hob ebenfalls hervor, dass Integration nicht auf Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt beschränkt bleiben dürfe. Die Familien müssten miteinbezogen werden. Es müssten insgesamt mehr Begleitpersonen eingesetzt werden, Pädagogen und Ehrenamtliche müssten motiviert werden. Zudem sollten Strukturen geschaffen werden, um die Helfer sinnvoll zu steuern und zu unterstützen.

Mohini Lokhande vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), sagte, es sei besonders wichtig, dass Kinder sehr schnell in Kitas und Schulen untergebracht werden. Gleichzeitig bemängelte sie, dass es an Kitaplätzen fehle. Die Integration durch die Willkommensklassen sei wichtig. Gleichwohl müsste aber auch dafür gesorgt werden, dass die Kinder schnell in Regelklassen überwechseln könnten. Lokhande forderte mehr Ausbildung- und Fortbildungsangebote für Erzieher und Lehrer, um die Flüchtlinge besser betreuen zu können.

Etwa 30.000 bis 50.000 junge Flüchtlinge bringen die Voraussetzungen für ein Studium mit. Das betonte Dorothea Rüland, Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Die Hochschulen seien als Multiplikatoren wichtig, da durch ein erfolgreiches Studium ein positives Bild, ein Ansporn auch für andere gesetzt werde. Die Hochschulen hätten von Anbeginn der Flüchtlingswelle ein hohes Engagement gezeigt und viele bürokratische Hürden weg gewischt. Jetzt sei es wichtig, verlässliche Strukturen zu schaffen, damit die Menschen ihren Weg finden können.

,,Man kann davon ausgehen, dass jemand der mit seiner Familie die Gefahren der Flucht auf sich genommen hat, nur das Beste für seine Kinder will. Das ist ein großer Anknüpfungspunkt“, sagte Mark Speich, Geschäftsführer der Vodafone Stiftung Deutschland. Bei der Integration der Flüchtlinge in die Arbeitswelt müsse man die anstehenden massiven Veränderungen von Berufsprofilen durch die zunehmende Digitalisierung von vornhinein mitdenken.

Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte, dass das Grundrecht auf Bildung über allem stehe, nicht verhandelbar sei. Angesichts dessen, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei, müsse man das Bildungs- und Ausbildungssystem neu justieren.

Professor Haci-Halil Uslucan, Professor für Türkeistudien an der Universität Duisburg-Essen, fächerte auf, dass von vier Millionen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund rein statistisch zwei bis drei Prozent, also umgerechnet 80.000 bis 120.000 , außergewöhnliche Begabungen haben müssten. Dieses Potential würde aber zu oft nicht gehoben und auch von den Lehrern nicht bemerkt werden. Begabungen hätte man nicht sein ganzes Leben lang. Würden Talente nicht gefördert, ginge das Potential verloren. Da gelte das Motto: ,,Use or lose it„, sagte Uslucan.

24.02.2016 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 112/2016

Abgelehnte Ghetto-Renten

Berlin: (hib/CHE) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) sind in rund 270 Fällen keine Leistungen nach dem ZRBG bewilligt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7493) auf eine Kleine Anfrage (18/7339) der Fraktion Die Linke. Der Grund sei gewesen, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erfüllt worden sei. Die Frage, ob diese Ablehnungen auch mit dem Umstand zu tun hatten, dass die Antragsteller zur Zeit ihrer Ghetto-Beschäftigung die Altersgrenze von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Dazu lägen keine statistischen Daten der Rentenversicherung vor, heißt es in der Antwort.

24.02.2016 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 112/2016

Geflüchtete in der Rentenversicherung

Berlin: (hib/CHE) Der Anteil ausländischer aktiv Versicherter an allen aktiv Versicherten in der Deutschen Rentenversicherung lag im Jahr 2014 bei rund 12 Prozent. Von den 36,5 Millionen aktiv Versicherten hatten 2014 demnach 4,4 Millionen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Das geht aus der Antwort (18/7495) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7401) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort jedoch, dass sich darunter auch Menschen befinden, die schon länger in Deutschland leben oder gar hier geboren seien. Insofern könne das von der Rentenversicherung gespeicherte Merkmal der Staatsangehörigkeit nicht ohne Einschränkung als Zuwanderung, beispielsweise als Flüchtling, interpretiert werden, so die Bundesregierung. Allerdings geht aus der Antwort auch hervor, dass unter anderem die Zahl der aktiv Versicherten Syrer von 14.683 im Jahr 2010 auf 42.212 im Jahr 2014 gestiegen ist.

24.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 112/2016

Forschungsbedarf zum Vogelschlag

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht beim Thema Vogelschlag an Glasscheiben und transparenten Oberflächen noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Derzeit werde untersucht, welche Regelungsmöglichkeiten es schon gebe und welcher regulative Bedarf noch bestehe, um Vögel besser zu schützen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7522) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7403) hervor. Da das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben noch laufe, könnten spezifischere Fragen der Grünen zu möglichen vogelschutzorientierten Vorgaben in etwa Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen für Neubauten noch nicht beantwortet werden, heißt es in der Antwort.

Vögel haben insbesondere mit durchsichtigen oder auch spiegelnden Oberflächen ein Problem, da sie diese als solche nicht erkennen können. In der Vorbemerkung hatten die Grünen auf Schätzungen verwiesen, nach denen so in Europa rund 90 Millionen Vögel pro Jahr ums Leben kommen. Zur Zahl der jährlich in Deutschland an Glasfassaden getöteten Vögel gibt es nach Darstellung der Bundesregierung keine „zuverlässige Schätzung“. Studien aus Nordamerika hätte ergeben, dass, abhängig vom Gebäudetyp, jährlich zwischen einem und 77 Vögel pro Gebäude umkämen. In Deutschland gebe es neben zirka 18 Millionen Wohnhäusern auch eine Vielzahl von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, schreibt die Bundesregierung zur Einordnung.

24.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 112/2016

Entwicklungen im AKW Fukushima

Berlin: (hib/ABR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/7535) aktuelle Entwicklungen im 2011 in Japan havarierten Atomkraftwerk Fukushima. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung Auskunft zu baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen und möglichen Problemen bei der Bergung der zerstörten Reaktorkerne. Unter anderem wollen die Grünen wissen, welche weiteren Stabilisierungsmaßnahmen in den einzelnen Reaktorgebäuden derzeit ausgeführt werden. Zudem fragen die Grünen nach Plänen zum Bau einer unterirdischen Barriere, die den „Austausch von kontaminiertem Reaktorabwässern und dem übrigen Grundwasser“ verhindern solle. Darüber hinaus erkundigen sich die Fragesteller nach möglichen Wiederinbetriebnahmen weiterer Atomreaktoren in Japan.

24.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 111/2016

Recyclingverbot von Weichmacher DEHP

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben sich für ein Recyclingverbot von Materialien ausgesprochen, die den Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP) enthalten. Damit unterstützen die Abgeordneten eine nicht-bindende Entschließung des Europäischen Parlaments (P8_TA(2015)0409) aus dem November vergangenen Jahres. Die Europa-Parlamentarier hatte sich damit gegen einen Vorschlag der Kommission gestellt, die das Recycling ermöglichen wollte. DEHP wird vor allem als Weichmacher in PVC-Kunststoffen genutzt. Der Stoff gilt nach REACH-Einstufung als „besonders besorgniserregend“ und wird als fortpflanzungsgefährdend eingestuft.

Ein Vertreter der CDU/CSU betonte, dass es zu DEHP Alternativen gebe, die weniger riskant seien. Ein Verbot sei daher richtig. Dem schloss sich auch ein Vertreter der SPD-Fraktion an. Ebenfalls für ein Verbot sprachen sich im Ausschuss die Vertreter der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aus. Ein Linken-Vertreter wies darauf hin, dass DEHP-haltige Stoffe in der Folge auch aus den EU-Vorgaben zum Recycling herausgenommen werden müssten, um Zielkonflikte zu vermeiden. Ein Vertreter der Grünen forderte die Bundesregierung auf, im Sinne des Ausschusses und des Europäischen Parlaments auf die Kommission einzuwirken.

24.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 111/2016

Ausschuss stimmt für Tabakgesetz

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet den Gesetzentwurf der Bundesregierung (187218) zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht. Am Mittwochmorgen votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für eine Annahmeempfehlung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden sollen. Des Weiteren soll das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden.

Ein Vertreter der Bundesregierung betrachtete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt hin zu einem verbesserten Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wurde erklärt, dass durch ein Änderungsgesetz nikotinfreie E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten aufgenommen werden sollen. Die Bundesregierung führte dazu aus, dass damit ein entsprechender Vorschlag des Bundesrates (18/7452) aufgenommen werde. Die Länderkammer hatte in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begründet, dass nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen hätten. Durch das Aerosol würden gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder die zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben. Die CDU/CSU-Fraktion stellte in ihrem Beitrag unter anderem heraus, dass der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für nikotinfreie E-Zigaretten bringe. Außerdem werde die Ausfuhr von Tabakprodukten geregelt, die nicht deutschen Vorgaben entsprechen, aber den Regeln ihrer Bestimmungsmärkte folgen. Die SPD hob die strikte Regulierung bei der Anwendung von Aromastoffen im Tabak hervor, die den Rauchern nur eine stimulierende Wirkung vortäuschen, jedoch das Gegenteil bewirken würden. Die Linke befürwortete den Entwurf, zeigte sich aber nicht einverstanden mit den nach ihrer Ansicht nach zu laxen Vorgaben im Bereich der Tabakwerbung. „Hier hätte noch konsequenter reguliert werden können“, hieß es unter anderem mit Blick auf die Kinowerbung. Eine Kritik, die auch die Grünen teilten. Seitens der Regierung hieß es dazu, dass zu dem Thema ein Gesetzentwurf unabhängig von der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie im April im Kabinett vorgelegt werden soll. Die Grünen bemängelten darüber hinaus, dass mit der geplanten Umsetzung der Richtlinie E-Zigaretten überreguliert würden, was möglicherwiese einem Verbot gleichkomme. Derzeit reichen nach Ansicht der Grünen die Erkenntnisse und Studien zu den Vor- und Nachteilen von E-Zigaretten für solch eine Entscheidung nicht aus.

24.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 111/2016

Anhörung zum Düngerecht beschlossen

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Änderung des Düngerechts“ beschlossen. Dazu sollen sieben Sachverständige befragt werden. Die zweistündige Anhörung soll am Montag, 14. März 2016, um 15 Uhr beginnen und erfolgt auf Grundlage der Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Wasserqualität für die Zukunft sichern - Düngerecht novellieren“ (18/1332) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen“ (18/1338). Die Linksfraktion will mit einer Änderung der Düngeverordnung erreichen, dass der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer verringert wird. Die Grünen fordern, dass die Düngung landwirtschaftlicher Flächen am Bedarf von Pflanzen und Böden ausgerichtet wird.

24.02.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 111/2016

Befristungen im öffentlichen Dienst

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine Ende von Befristungen im öffentlichen Dienst. In einem entsprechenden Antrag (18/7567) kritisiert sie, dass der öffentliche Dienst Spitzenreiter bei Befristungen sei und 60 Prozent der dort neu abgeschlossenen Arbeitsverträge ein „Verfallsdatum“ hätten. „Dem öffentlichen Dienst sollte eine Vorbildfunktion zukommen, doch die drastische Befristungspolitik hat eher abschreckenden Charakter“, schreiben die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vorzulegen. Nach dem Willen der Linken sollen unter anderem die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung und zur Befristung auf Probe gestrichen werden. Außerdem sollen in den Bundesministerien und nachgelagerten Behörden für staatliche Regelaufgaben grundsätzlich unbefristete Planstellen vorgehalten werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung Leitlinien für gute Arbeit im öffentlichen Dienst erarbeiten und auf eine Selbstverpflichtung der Bundesbehörden, der Länder und Kommunen hinwirken, den Anteil an befristeten Stellen deutlich zu reduzieren.

24.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 111/2016

Gutachter fordern mehr Innovation

Berlin: (hib/ROL) Nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen können zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Soziale Innovationen werden in der deutschen Forschungs- und Innovations-Politik bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Das kritisiert die Expertenkommission im neuesten Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2016 (EFI-Gutachten), das sie der Bundesregierung am 16. Februar 2017 übergeben hat und das nun als Unterrichtung (18/7620) vorliegt. Die Gutachter, eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftler, fordern die Bundesregierung auf, soziale Innovationen verstärkt in den Blick zu nehmen und mit neuen Formaten der Partizipation und mit geeigneten Förderinstrumenten wie dem Wettbewerb um Preisgelder zu experimentieren.

Um die Forschungs- und Entwicklungspolitik (FuE) in Deutschland zu fördern, hält die Expertenkommission nach wie vor die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung für erforderlich.

Die Gutachter betonen, dass die hochschulpolitische Diskussion derzeit von der geplanten Fortführung der Exzellenzinitiative geprägt werde. Die ersten Runden der Exzellenzinitiative hätten die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und ihre internationale Sichtbarkeit erhöht. Auch künftig sollten besonders leistungsstarke deutsche Universitäten eine institutionelle Förderung erhalten. Die Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs müsste verbessert werden. Um auch im internationalen Wettbewerb die besten Talente anziehen zu können, müssten attraktive Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs geboten werden. In den nächsten Jahren sollten zusätzliche W2- und W3-Professuren und vermehrt Tenure Track-Laufbahnen geschaffen werden.

Zudem schlagen die Wissenschaftler vor, dass die Hochschulen Strategien entwickeln müssten, um die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen. Sie sollten dabei durch die Identifizierung und Förderung von Best Practice Beispielen unterstützt werden. Der Bund könnte zudem einzelne Hochschulen institutionell fördern, um die Umsetzung von besonders ambitionierten Digitalisierungsstrategien zu unterstützen.

Hochschulen und Politik müssen zudem gemeinsam dafür Sorge tragen, studierfähigen Flüchtlingen rasch und unbürokratisch den Zugang zum deutschen Hochschulsystem zu ermöglichen.

Ein Schwerpunkt im Gutachten sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie gelten als eine der Stärken der deutschen Volkswirtschaft. Dabei verweisen die Wissenschaftler vor allem auf ihre große Bedeutung für Beschäftigung und Innovation. Die Gutachter kritisieren, dass die Innovationsintensität und Innovationsausgaben deutscher KMU im internationalen Vergleich gering seien. Innovationserfolge und Patentaktivitäten hingegen zeigten ein gemischtes Bild. Während deutsche KMU bei der Häufigkeit der Produkt- oder Prozessinnovationen führend seien, erreichen sie bezüglich der Patentintensität und des Umsatzanteils mit neuen Produkten im europäischen Vergleich einen Platz im Mittelfeld.

Die Expertenkommission stellt ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Innovationskraft deutscher KMU wieder zu stärken. Die Kommission schlägt unter anderem die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung unter besonderer Beachtung der Belange der KMU sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Gründungstätigkeit und zur Verbesserung des Angebots an Fachkräften vor.

Ferner legen die Experten ihr Augenmerk auf Roboter. Seit gut 50 Jahren werden Roboter in der industriellen Fertigung eingesetzt. Zunächst dienten sie dazu, innerhalb von Produktionsprozessen monotone, gefährliche oder körperlich anstrengende Tätigkeiten zu übernehmen. Einsatzpotenziale für moderne Roboter existieren in vielen Branchen auch jenseits des industriellen Sektors bei der Erbringung von Dienstleistungen mithilfe von sogenannten Servicerobotern. Deutschland sei im internationalen Vergleich beim Robotereinsatz in der industriellen Fertigung, insbesondere im Fahrzeugbau, derzeit noch gut aufgestellt. Konkurrenz erwachse jedoch aus Robotik-Nationen wie den USA, Japan, Südkorea und China. Zudem gewinne die Servicerobotik an ökonomischer Bedeutung und wird Prognosen zufolge in naher Zukunft die ökonomische Bedeutung der Industrierobotik sogar übersteigen. Hier sei Deutschland bisher nicht gut positioniert.

Zudem kritisieren die Gutachter die die Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft. Deutschland habe bisher weder in der klassischen IKT-Branche noch in den neuen, internetbasierten Bereichen der digitalen Wirtschaft besondere Stärken aufbauen können. Die Politik in Deutschland habe es versäumt, gute Rahmenbedingungen für neue Geschäftsmodelle zu schaffen, sondern eher auf etablierte Strukturen und Modelle gesetzt.

Und auch im Bereich des E-Government liege Deutschland im internationalen Vergleich deutlich zurück. E-Government (Electronic Government) steht für die Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien. E-Government stelle eine Innovation im öffentlichen Sektor dar. Konsequent umgesetzt, eröffne es ein bedeutendes Wertschöpfungspotenzial und könne die Qualität von Dienstleistungen der Behörden für die Bürger deutlich verbessern. Der Rückstand spiegle vor allem ein begrenztes und wenig nutzerfreundliches E-Government-Angebot wider. Deutschland lasse damit wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brachliegen.

24.02.2016 Inneres — Antwort — hib 111/2016

Unvollstreckte Haftbefehle

Berlin: (hib/STO) Mit Stichtag 23. September 2015 hat zu insgesamt 65 Personen aus dem Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität mindestens ein unvollstreckter Haftbefehl bestanden, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen zehn dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle vor, „darunter in allen Fällen auch auf allgemeinkriminellen Delikten beruhende“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/7501) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7345) weiter hervorgeht.

Danach lagen zum genannten Stichtag zu 372 Personen, die auf Grund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zuzuordnen sind, Fahndungsnotierungen zu 466 Haftbefehlen im Polizeilichen Informationssystem und dem Schengener Informationssystem vor.

Wie es in der Antwort ferner heißt, handelte es sich bezogen auf den Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität in nahezu 80 Prozent der zum Stichtag in den polizeilichen Informationssystemen erfassten Haftbefehle um Fahndungen, denen keine Gewaltdelikte zugrunde lagen. Eine Vielzahl dieser Fahndungen beziehe sich auf allgemeinkriminelle Delikte wie zum Beispiel Diebstahl, Erschleichung von Leistungen, Beleidigung und Verkehrsdelikte. Unvollstreckte Haftbefehle, denen Terrorismusdelikte zugrunde lagen, bestanden zum genannten Stichtag den Angaben zufolge im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität nicht. Gleiches gelte für Haftbefehle zu Personen, die in diesem Phänomenbereich als „Gefährder“ beziehungsweise „relevante Person“ eingestuft waren.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 111/2016

Ergebnisse der Fratzscher-Kommission

Berlin: (hib/HLE) Zu welchen Ergebnissen die bis Ende 2015 vorgesehene Überprüfung der Vorschläge der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland geführt hat, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7614) erfahren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Vorschläge der nach ihrem Vorsitzenden Marcel Fratzscher benannten Kommission sie umsetzen will und wie der Zeitplan dafür aussieht. Gefragt wird auch nach den Unterschieden zwischen den Vorschlägen der Fratzscher-Kommission und dem offenbar aus dem Bundeswirtschaftsministerium stammenden „Modernisierungspakt für Deutschland“.

24.02.2016 Inneres — Ausschuss — hib 110/2016

Ausschuss macht Weg für Asylpaket frei

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für das sogenannte Asylpaket II der schwarz-roten Regierungskoalition gegeben. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen billigte das Gremium am Dienstagabend den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (18/7538).

Danach sollen bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernissen aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, dass in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf Vorwürfe hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Neuregelung entkräftet worden seien. Mit dem Gesetz leiste man einen Beitrag, die Verfahren zu beschleunigen und den Zugang zu reduzieren.

Die SPD-Fraktion wandte sich gegen Kritik, dass es zu der Vorlage einen Mangel an Beratungsmöglichkeiten gegeben habe. Man müsse nun im Gesetzesvollzug sehen, wie die Regelungen wirkten.

Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag „durchgepeitscht“ werden solle. Sie wandte sich entschieden gegen die geplanten beschleunigten Verfahren sowie die Einschränkungen beim Familiennachzug und kritisierte zudem, dass die Standards bezüglich der Abschiebungshindernisse bei kranken Flüchtlingen gesenkt werden sollten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Gesetzentwurf ebenfalls „in Gänze“ ab. Sie verwies unter anderem darauf, dass die von den Einschränkungen beim Familiennachzug betroffenen Familien nach Darstellung mehrerer Sachverständiger wahrscheinlich länger als zwei Jahre getrennt sein werden.

Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete der Ausschuss zudem einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Dem Entwurf zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss zuvor einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf angenommen. Danach sollen die für die Einleitung eines Strafverfahrens zuständigen Stellen unverzüglich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von einer Anklageerhebung wegen der genannten Delikte und Tatmodalitäten zu unterrichten haben, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist. Eine solche Unterrichtungspflicht soll auch bei Anklageerhebungen gelten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erwarten ist, sowie bei der Erledigung entsprechender Strafverfahren.

Beide Gesetzentwürfe stehen am Donnerstagvormittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

24.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 110/2016

Streit über Schutz gefährdeter Flüchtlinge

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Initiative für einen besseren Schutz besonders gefährdeter Flüchtlinge wie Frauen, Kinder oder Homosexuelle im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/6646) gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen am Dienstag Abend ab. Der Bundestag wird über den Antrag im Rahmen der Beratungen über das Asylpaket II am Donnerstag abschließend abstimmen.

Die Grünen hatten argumentiert, dass gemäß der EU-Aufnahmerichtlinien bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften geschlechts- und altersspezifische Aspekte berücksichtigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sexuelle Übergriffe und Belästigungen zu verhindern. Die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften müsse an eine Betriebserlaubnis gebunden werden und den Trägern ein angemessener Zeitraum zur Erfüllung der Auflagen eingeräumt werden. Es sei peinlich, monierten die Grünen, dass die Bundesregierung nicht einmal die Empfehlungen des Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch, Johannes-Wilhelm Rörig, umsetze.

Union und SPD bestätigten zwar übereinstimmend, dass sie das Anliegen der Grünen prinzipiell unterstützten, dem Antrag wollten sie dennoch nicht zustimmen. Länder und Kommunen seien im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der getrennten Unterbringung von Frauen und Männern bereits auf einem guten Weg, hieß es aus der Unionsfraktion. In Berlin sei beispielsweise jetzt auch eine Unterkunft für homosexuelle Flüchtlinge eröffnet worden, um diese vor Übergriffen zu schützen. Sie verwies zudem auf das Hilfetelefon für Frauen, die von Gewalt und Übergriffen betroffen seien. Beim Hilfetelefon stünden Dolmetscher für 15 Sprachen bei Bedarf zur Verfügung. Die Anstrengungen des Bundes, der Länder und Kommunen müssten gewürdigt werden. Die Probleme müssten vorrangig vor Ort gelöst werden. Die Sozialdemokraten verwiesen auf das Projekt des Familienministeriums, in dessen Rahmen KfW-Kredite im Umgang von 200 Millionen Euro für die Errichtung spezieller Schutzräume für Schutzbedürftige zur Verfügung gestellt würden. Zudem hab das Ministerium auch in Zusammenarbeit mit Unicef ein Konzept zum besseren Schutz von Frauen und Kindern in den Unterkünften erarbeitet.

Die Linke hingegen unterstütze das Anliegen der Grünen. Immer wieder käme es zu gewaltsamen und sexuellen Übergriffen auf Kinder und Frauen in den Unterkünften. Vor allem Notunterkünfte böten keinen ausreichenden Schutz. Das Argument, Länder und Kommunen seien angesichts der hohen Flüchtlingszahlen überfordert, habe man im vergangenen Jahr noch akzeptieren können, jetzt aber nicht mehr.

24.02.2016 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 110/2016

Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen auf deutschen Straßen und Bundesautobahnen zu erleichtern. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Material zu überweisen und den Landesparlamenten zuzuleiten. Zugleich machte der Ausschuss deutlich, dass Teile der Petition, wie etwa die Forderung nach einem Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Staubildung, nach Hinweisschilder für ausländische Verkehrsteilnehmer oder dem Einsatz von sogenannten Dashcams zur Beweissicherung keine Unterstützung finden.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist schon jetzt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, dass auf Bundesautobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn eine frei Gasse gebildet werden müsse, wenn der Verkehr stockt. So solle gewährleistet werden, dass bei Verkehrsunfällen Fahrzeuge der Polizei, des Rettungsdienstes und Abschleppfahrzeuge zur Unfallstelle gelangen können.

Wer gegen diese Pflicht verstößt, so schreibt der Ausschuss weiter, begehe entsprechend der StVO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne, die in der Regel bei 20 Euro liege. Eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße bewerten die Abgeordneten als „rechtlich bedenklich“. Insbesondere in einer besonders komplexen Situation oder bei stockendem Verkehr könne dem einzelnen Fahrzeugführer oftmals kein großer Tatvorwurf gemacht werden, heißt es in der Vorlage.

Mit Blick auf die Forderung nach mehr Informationskampagnen, macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Bildung der Rettungsgasse in Deutschland bereits seit dem Jahr 1982 Pflicht und das „Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen“ seitdem Bestandteil der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sei. Das angesprochene Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Stau wird ebenfalls kritisch bewertet. Ein solches Verbot würde dem Fahrzeugführer nach Ansicht der Abgeordneten „in unzumutbarer Weise einen Beurteilungsspielraum einräumen“. Schließlich lasse sich der Begriff „Stau“ im Straßenverkehrsrecht nicht legal definieren.

Nicht zu folgen vermag der Petitionsausschuss auch der Forderung nach Aufstellung von entsprechenden Hinweisschildern für ausländische Autofahrende. Diese hätten sich vor ihrer Einreise über die hier geltenden Verkehrsregeln zu informieren.

Was die Forderung angeht, Einsatzkräfte zur Beweissicherung mit Kameras auszustatten, so stellt der Ausschuss fest, dass der Einsatz sogenannter Dashcams sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz richte und „nicht grundsätzlich verboten ist“. Eine Entscheidung über ihren Einsatz könne aber nicht generell getroffen werden, sondern müsse sich immer am Einzelfall orientieren und die jeweiligen Umstände der Situation miteinbeziehen.

24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 110/2016

Fracking-Technik soll verboten werden

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (18/7551) vorgelegt. Damit soll das Verbot des Einsatzes dieser Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesrecht verankert werden. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Umwelt und Menschen vor den durch Fracking verursachten Gefährdungen sowie die Umstellung auf eine das Klima und die Umwelt schonende Energieversorgung, erläutern die Abgeordneten in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Wie im Entwurf weiter erklärt wird, bezeichnet das Fracking-Verfahren eine Technik, mit der künstliche Risse im Gestein geschaffen werden, indem unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und teils giftigen Chemikalien in eine Horizontalbohrung gepresst werde. Diese Technik bringe eine Reihe von Gefahren für Umwelt und Gesundheit mit sich. Dazu gehörten Verunreinigungen des Grundwassers, Bodenabsenkungen und Erdbeben sowie die ungeklärte Frage der Entsorgung giftiger Abwässer. Die Erdgasförderung stehe zudem im Verdacht, für Gesundheitsprobleme wie zum Beispiel erhöhte Krebsraten, ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko oder Herzprobleme hervorzurufen. Verschiedene Gutachten würden auf eine Vielzahl von Risiken durch das Fracking hinweisen. „Das Risiko, Böden, Trinkwasservorräte und die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technik zu beeinträchtigen, rechtfertigt insbesondere nicht die Förderung vergleichsweiser geringer Erdgas- und Erdölmengen. Die mit dem Einsatz der Fracking-Technik unweigerlich einhergehende Verlängerung des fossilen Zeitalters steht im Widerspruch zu den Klimazielen des Paris-Abkommens zur Begrenzung des Klimawandels auf deutlich unter zwei Grad Celsius“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Abgeordneten kritisieren Bundesregierung und Koalition, denen es bisher nicht gelungen sei, eine Einigung über ihren am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik herzustellen. Weder hätten Ausschüsse über Erkenntnisse aus den Expertenanhörungen abschließend beraten noch sei eine Entscheidung des Bundestages erfolgt. „Dieser Zustand ist unhaltbar. Der derzeit herrschende politische Stillstand ist auf Grund der damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für alle Betroffenen nicht vertretbar“, wird kritisiert und gefordert: „Wir brauchen endlich ein eindeutiges Verbot der Fracking-Technik in Deutschland, um den Anforderungen an den Schutz von Umwelt und betroffenen Menschen gerecht zu werden.“

23.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 109/2016

Prüfung durch Kraftfahrzeug-Bundesamt

Berlin: (hib/MIK) Das Kraftfahrt-Bundesamt überprüft die von VW eingeleiteten Maßnahmen zur Herstellung der Konformität manipulierter Dieselfahrzeuge. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7428) hervor.

23.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 109/2016

Förderprogramm für Hafentechnologien

Berlin: (hib/MIK) Die Frage nach der Digitalisierung in der Seeschifffahrt ist eine Frage nach der Investitionsbereitschaft der Reeder und kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7427).

Die Bundesregierung habe aber mit dem „Hafenkonzept“ konkrete Maßnahmen beschlossen, heißt es weiter. Dazu gehöre die Digitalisierung der Hafenwirtschaft durch Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen. Zudem werde ein Programm für innovative Verkehrstechnologien aufgelegt, aus dem das Förderprogramm für innovative Hafentechnologien finanziert werde. Dieses starte 2016 mit einem Volumen von 20 Millionen Euro.

23.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 109/2016

Bundesautobahn 52 in Gladbeck

Berlin: (hib/MIK) Über den Bau der Bundesautobahn 52 auf Gladbecker Stadtgebiet will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7593) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, inwiefern sie an der Erarbeitung des in Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) vorgelegten Entwurfs einer dreiseitigen „Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im Zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ zwischen Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Stadt Gladbeck beteiligt waren und ob sie dem Inhalt dieser Vereinbarung zugestimmt hat.

23.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 109/2016

Sicherheit an Eisenbahnübergängen

Berlin: (hib/MIK) Die Sicherheit an Eisenbahnübergängen der Schienenwege des Bundes ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7610). Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele Eisenbahnübergänge es gibt und auf welche Art sie technisch gesichert sind. Weiter interessiert die Abgeordneten, wie hoch die jährlichen Unfallzahlen an Bahnübergängen seit 1994 sind und welche Unfallursachen den Unfällen zugrunde liegen. Schließlich soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche Maßnahmen sie ergreift, um die Zahl von Unfällen an Bahnübergängen zu reduzieren.

23.02.2016 Inneres — Antwort — hib 108/2016

Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Berlin: (hib/STO) Für das vierte Quartal vergangenen Jahres sind insgesamt 24 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im vierten Quartal 2015“ (18/7356) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen „Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen“ ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

„Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist“, heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert, „die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden“.

23.02.2016 Inneres — Antwort — hib 108/2016

Antisemitische Straftaten

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal vergangenen Jahres sind in Deutschland fünf Menschen infolge politisch motivierter Straftaten mit antisemitischem Hintergrund verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7497) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7357) hervor.

Danach wurden von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2015 insgesamt 202 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund gemeldet, darunter fünf Gewalttaten und 46 Propagandadelikte. Zu diesen 202 Straftaten wurden der Antwort zufolge insgesamt 100 Tatverdächtige ermittelt. Es habe zwei Festnahmen gegeben; Haftbefehle seien nicht erlassen worden. Laut Vorlage werden sich die Angaben „aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch (teilweise erheblich) verändern“.

23.02.2016 Inneres — Antwort — hib 108/2016

Auslandseinsätze von Polizei und Zoll

Berlin: (hib/STO) Insgesamt 123 Beamte von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie Zoll und Länderpolizeien sind mit Stand vom 31. Dezember vergangenen Jahres an insgesamt 14 Auslandsmissionen beteiligt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7354) mit dem Titel „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“ hervor.

23.02.2016 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 108/2016

Quellensteuer von Steuerausländern

Berlin: (hib/HLE) Wie es um den Einbehalt von Steuern auf Kapitalanlagen von Steuerausländern in Deutschland steht, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7611) von der Bundesregierung erfahren. Die Regierung soll mitteilen, unter welchen Voraussetzungen Deutschland Zinsen von Steuerausländern nach nationalem Recht besteuern und Quellensteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer einbehalten darf. Die Abgeordneten wollen auch erfahren, mit welcher Begründung nicht sämtliche Zinsen von Steuerausländern der beschränkten Steuerpflicht unterliegen und welche Rechtsänderungen notwendig wären, damit eine gegebenenfalls abgeltend wirkende Quellensteuer auf die in Deutschland gezahlten Zinsen an Steuerausländer einbehalten werden kann.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland nach Angaben von Tax Justice Network ähnlich wie die Schweiz ein attraktiver und verschwiegener Standort für ausländische Vermögen sei. Soweit kein Informationsaustausch bestehe, würden die ausländischen Finanzbehörden nichts von diesen Vermögen und den daraus entstehenden Erträgen erfahren. Das in Deutschland von Steuerausländern angelegte Vermögen werde auf bis zu drei Billionen Euro geschätzt. Die Zinseinkünfte der Steuerausländer würden in der Regel nicht besteuert und eine Meldung der Einkünfte an die Heimatländer sei in der Regel nicht sichergestellt.

23.02.2016 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 108/2016

Voraussetzung für Stromsteuerbefreiung

Berlin: (hib/HLE) Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Änderung der Voraussetzungen für die Befreiung von der Stromsteuer ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7609). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Missstände sie mit den Änderungen beseitigen will. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, von der Maßnahme wären besonders kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) von Stadtwerken betroffen.

23.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 107/2016

Agrarwirtschaft soll nachhaltig sein

Berlin: (hib/EIS) Die Landwirtschaft in Deutschland soll unter Beachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Standards „nachhaltig“ wirtschaften. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7562) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum agrarpolitischen Leitbild der Regierung (18/7293) hervor. Auf die Frage, was unter dem Begriff „bäuerliche Landwirtschaft“ verstanden wird, heißt es, dass daraus wichtige Prinzipien für eine bäuerliche Wirtschaftsweise abgeleitet würden, die sich im agrarpolitischen Leitbild der Regierung widerspiegeln würden. Diese Prinzipien seien das Unternehmertum und Eigentum, die Nachhaltigkeit und Generationenverpflichtung, die bodengebundene und umweltverträgliche Erzeugung sowie Regionalität.

23.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 107/2016

Ausnahmeregelung für Neonikotinoide

Berlin: (hib/EIS) Die mögliche Aufhebung des absoluten Anwendungsverbots bienengiftiger Insektizidwirkstoffe bei der Saatgutbehandlung von Wintergetreide steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/7607) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion will wissen, warum die Bundesregierung eine Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam sowie Methiocarb aus der Gruppe der Neonikotinoide behandeltem Saatgut für Mais und Wintergetreide in Betracht zieht.

23.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 107/2016

Haltung von Bio-Legehennen

Berlin: (hib/EIS) Die Höhe der Belegung von Legehennen pro Stall in der Biohaltung in Deutschland ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/7613) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Grünen sehen auf die Bundesrepublik ein mögliches EU-Vertragsverletzungsverfahren zukommen, weil aufgrund einer entsprechenden EU-Verordnung maximal nur 3.000 Tiere gehalten werden dürften. Die Grünen wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, welche Informationen und Daten seitens der EU zu diesem Thema angefordert wurden.

23.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 107/2016

Lage von Frauen im Wissenschaftssystem

Berlin: (hib/ROL) Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Bilanz zur Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftssystem erhalten und fragen in ihrer Kleinen Anfrage (18/7608), wie die Bundesregierung den aktuellen Stand der Gleichstellung an den deutschen Hochschulen, an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und an den Ressortforschungseinrichtungen beurteilt. Ferner will die Fraktion wissen, welche genuin neuen Maßnahmen die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat, um Gleichstellung in der Wissenschaft zu befördern und welche neuen weiteren Initiativen die Bundesregierung noch für diese Legislaturperiode plant.

Der jüngste Datenreport der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen von 2015 habe festgestellt, dass insbesondere bei den Professuren mit einer Steigerung des Frauenanteils von jährlich durchschnittlich 0,77 Prozentpunkten in den letzten zehn Jahren nur ein begrenzter Zuwachs zu verzeichnen sei. Der kürzlich vorgelegte Imboden-Bericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative habe bilanziert, dass sich das Problem der „leaky pipeline“, also das Phänomen der über den Karriereverlauf abnehmenden Frauenanteile, in Deutschland während der vergangenen zehn Jahre zwar leicht gebessert habe, aber immer noch größer als in anderen europäischen Ländern sei.

22.02.2016 Inneres — Anhörung — hib 106/2016

Anhörung zur erleichterten Ausweisung

Berlin: (hib/STO) Die Pläne der Großen Koalition zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern werden unter Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Dies wurde am Montag bei einer Experten-Anhörung des Innenausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7537) deutlich.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Dem Entwurf zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.

Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sprach sich in der Anhörung dafür aus, dass ihr Haus über entsprechende Strafverfahren gegen Asylsuchenden frühzeitig unterrichtet wird. Ein guter Zeitpunkt dafür sei, wenn eine Anklage erhoben worden ist. Dann könne ihr Haus reagieren und bei tatsächlich betroffenen Flüchtlingen seine Entscheidung zurückstellen und warten, ob es zu einer Verurteilung kommt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz hob hervor, dass eine Ausweisung nicht bedeute, dass die betreffende Person notwendigerweise immer auch abgeschoben werden darf. Folge einer Ausweisung aber keine Abschiebung, sei eine Duldung zu erteilen.

Roland Bank von der Vertretung des Hohen UN-Flüchtlingskommissars (UNHCR) in Deutschland sagte mit Blick auf den erweiterten Ausschluss von Asylbewerbern von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, der UNHCR empfehle dem Gesetzgeber, „den Grundsatz der engen Auslegung der Voraussetzungen ebenso wie das Gebot der sorgfältigen Prüfung im Einzelfall sowohl hinsichtlich der Schwere der Straftat als auch hinsichtlich der Gefährdungsprognose in geeigneter Weise sicherzustellen“. Dies könne beispielsweise „durch eine erläuternde Beschließung“ erfolgen.

Andreas Günzler vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein betonte unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, dass ein Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nicht „zwingend Außer-Landes-Bringung“ bedeute. Die Leute werden in Kettenduldungen getrieben„, warnte Günzler. Dies wirke nicht integrationsfördernd und sei als kontraproduktiv abzulehnen.

Professor Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sagte, man werde dann in Duldungen hineinkommen, aber die gesetzgeberische Intention sei es ja, die Aufenthaltsverfestigung für diese Personen, die es mit dem Flüchtlingsstatus geben würde, zu vermeiden. Insofern handele es sich um ein nachvollziehbares gesetzgeberisches Anliegen.

Die Berliner Rechtsanwältin Gilda Schönberg hob ebenfalls hervor, dass eine Ausweisung keine Abschiebung bedeute. Sie führe vielmehr dazu, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis diese dann nicht mehr haben und auch nicht mehr erteilt bekommen können. In sehr vielen Fällen sei aber eine Ausreiseverpflichtung nicht durchzusetzen, etwa weil eine Abschiebung in das Herkunftsland nicht möglich sei wie im Falle Syriens. Man würde also “Personengruppen produzieren, die ausgewiesen sind, in Deutschland sind und geduldet werden„. Duldungen bedeuten aber größere Schwierigkeiten, sich zu integrieren. Die Erhöhung der Ausweisungszahlen führe zu eher mehr Gefahren, “weil diese Menschen marginalisiert werden„.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag sagte, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüße den Gesetzentwurf und die mit ihm verfolgten Ziele. Dies gelte für die leichtere Ausweisung straffälliger Ausländer unabhängig vom Aufenthaltstitel “wie auch die leichtere Versagung der Anerkennung von Schutzsuchenden„. Allerdings sei die Beschränkung auf bestimmte Delikte “verwaltungsadministrativ sehr schwierig umzusetzen„.

22.02.2016 Verteidigung — Ausschuss — hib 106/2016

Gefahr durch Cyber-Attacken nimmt zu

Berlin: (hib/AW) Die Gefahren durch sogenannte Cyber-Attacken sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Darüber waren sich Experten unterschiedlichster Fachrichtungen in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses über die Rolle der Bundeswehr in dieser Form der Kriegsführung am Montag einig.

Die Abhängigkeit und die Verwundbarkeit moderner Gesellschaften nehme mit dem Grad der Digitalisierung und der Vernetzung stetig zu, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnologie, Staatssekretär Klaus Vitt. Auf der anderen Seite würden immer neue Arten von Cyber-Attacken entwickelt und die Angreifer zunehmend versierter. Besonderes Augenmerk müsse auf den Schutz kritischer Infrastrukturen, zum Beispiel Stromnetze, gelegt werden, sagte Vitt. Dieser Forrderung schloss sich auch Thomas Kremer, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom, an. Anders als bei der konventionellen Kriegsführung seien vor allem zivile Ziele im Fokus von Cyber-Attacken. Die Angriffe reichten von der Spionage bis zur Sabotage. Staatssekretärin Katrin Suder vom Verteidigungsministerium warnte, dass Cyber-Attacken eine vergleichsweise „kostengünstige“ Variante der Kriegsführung unterhalb der Schwelle zum Waffeneinsatz seien. Die Abwehr dieser Gefahren sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, die ein hohes Maß an Kooperation zwischen allen staatlichen Institutionen erfordere. Die Bundeswehr müsse sich zur Bewältigung dieser Aufgabe, etwa bei der Gewinnung von Fachpersonal, „neu positionieren“, sagte Suder.

Der Politikwissenschaftler Thomas Rid vom King's College in London erläuterte, dass die schwerwiegenden Cyber-Attacken in der Regel von Nachrichtendiensten verübt werden. Vor allem Russland und China hätten in diesem Bereich in den vergangenen Jahren extrem nachgerüstet. So gingen die Cyber-Attacken in der jüngsten Vergangenheit etwa auf den französischen Fernsehsender TV 5, das ukrainische Stromnetz und den Bundestag auf das Konto russischer Nachrichtendienste. Dies ließe sich nachvollziehen, sagte Rid.

Die IT-Wissenschaftlerin Gabi Rodosek von der Bundeswehr-Universität München veranschaulichte, welches Grundproblem besteht, um Netze und Systeme gegen Angriffe zu sichern. Während der Verteidiger alle Sicherheitslücken schließen müsste, durch die ein Angriff erfolgen kann, reiche es dem Angreifer, nur eine einzige Sicherheitslücke zu identifizieren. Der Schlüssel zum Erfolg liege in der Qualifizierung des benötigten Fachpersonals, das heißt die Studiengänge in diesem Bereich müssten gestärkt werden. In den Bereichen IT-Sicherheit und Verschlüsselung hat Deutschland nach Ansicht von Thomas Rid großen Nachholbedarf. Keine deutsche Firma gehöre zu den „global playern“. So sei es beispielsweise eine britische Firma gewesen, die den Verfassungsschutz auf die Cyber-Attacke auf den Bundestag aufmerksam gemacht habe. Rid zeigte sich auch skeptisch, ob die Bundeswehr auf Dauer genügend Fachpersonal an sich binden kann. Streitkräfte seien schon wegen ihrer Personalstruktur dafür wenig geeignet. Dies zeigten auch die Erfahrungen der US-Streitkräfte, sagte Rid.

Der Völkerrechtler Michael Bothe machte deutlich, dass eine solche Cyber-Attacke unter bestimmten Umständen als ein bewaffneter Angriff nach Artikel 51 der UN-Charta bewertet und zur Selbstverteidigung auch mit militärischen Mitteln beantwortet werden kann. Dafür müsse der Cyber-Angriff hinsichtlich seines Umfangs und seiner Wirkung mit dem Einsatz von Waffengewalt vergleichbar sein, sagte Bothe. Zudem müsste nachweisbar sein, welcher fremde Staat Urheber der Cyber-Attacke ist. „Selbstverteidigung auf Verdacht“ sei unzulässig, betonte Bothe. Ein Cyber-Angriff der Bundeswehr auf einen anderen Staat unterliege aber in jedem Fall dem parlamentarischen Vorbehalt, das heißt der Bundestag müsste dem zustimmen. Dieser Einschätzung stimmte Staatssekretärin Katrin Suder ausdrücklich zu.

Marcel Dickow wies darauf hin, dass die eindeutige Identifizierung eines Angreifers zu einem kaum aufzulösenden Dilemma führe. Es sei zwar möglich, mit forensischen Instrumenten einen Cyber-Angriff zurückzuverfolgen, solche Verfahren seien jedoch extrem langwierig und würden die Mithilfe der Betreiber aller Knotenpunkte im Internet erfordern, die für den Angriff genutzt worden seien, um Spuren zu verwischen. Um den Beginn eines Angriffs und seinen Ablauf eindeutig und schnell zu identifizieren, müsste der Angegriffene sich bereits im System des Angreifers befinden, erläuterte Dickow. „Der Angegriffene wird somit zum Angreifer, sagte der Sicherheitsexperte. Dadurch würde auch die juristische Verwertbarkeit der Beweismittel gefährdet.

22.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 106/2016

Krise in der Republik Moldau

Berlin: (hib/AHE) „Proteste und politische Gefangene in der Republik Moldau“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7534). Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Ausmaß und Urhebern des Korruptionsskandals in dem osteuropäischen Land, bei dem knapp eine Milliarde Euro öffentlicher Gelder veruntreut worden sein sollen sowie zu ihren Erkenntnissen über den „Aufstieg des Oligarchen Vladimir Plahotniuc zur politisch und wirtschaftlich mutmaßlich mächtigsten Person der Republik Moldau“. Gefragt wird in diesem Zusammenhang auch nach der Umsetzung der im EU-Assoziierungsabkommen vereinbarten Reformen des Justizsystems. Darüber hinaus thematisieren die Abgeordneten den Fall des ehemaligen Abgeordneten Grigore Pentrenco, der sich nach friedlichem Protest vor dem Sitz der Staatsanwaltschaft seit September 2015 in Untersuchungshaft befinde und aus Sicht der Fragesteller als politischer Gefangener zu betrachten sei.

22.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 106/2016

Einreisesperren in Ägypten

Berlin: (hib/AHE) Ein- und Ausreisesperren gegen politische Aktivisten in Ägypten thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7511). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach dem Fall des ägyptischstämmigen deutschen Staatsbürgers und Wissenschaftlers Atef Botros, der zu den Aufständen des „Arabischen Frühlings“ forsche und nun bei der Einreise am Flughafen Kairo zurückgewiesen worden sei. Gefragt wird unter anderem auch danach, wie die Bundesregierung angesichts solcher Fälle ihre Unterstützung der ägyptischen Regierung bei der Reorganisation des Sicherheitsapparates beurteilt.

22.02.2016 Inneres — Anhörung — hib 105/2016

Kontroverse über Asylpaket II

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Einführung beschleunigter Asylverfahren für bestimmte Personengruppen in dazu eingerichteten Aufnahmeeinrichtungen trifft auf Zustimmung und Ablehnung gleichermaßen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zu dem dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf (18/7538) am Montag deutlich. In dem Gesetzentwurf (Asylpaket II) ist des Weiteren geplant, „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abzubauen sowie den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Zudem soll künftig das „Nichterscheinen bei der zuständigen Aufnahmeeinrichtung“ zur Einstellung des Asylverfahrens führen.

Zustimmung erfuhr der Gesetzentwurf unter anderem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Deutschen Landkreistag. Man erhoffe sich allein schon durch die bessere Erreichbarkeit der Asylbewerber eine Beschleunigung der Verfahren, sagte Ursula Gräfin Praschma vom BAMF. Bislang habe das BAMF eine Aufforderung zum Betreiben des Verfahrens an die Bewerber schicken und eine einmonatige Frist abwarten müssen. Dies sein nun nicht mehr nötig, so Gräfin Praschma. Ihrer Ansicht nach sollte das beschleunigte Verfahren bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern sowie bei Folgeanträgen angewandt werden.

Der Gesetzentwurf greife viele Anregungen aus den Kommunen auf, sagte Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag. So ist aus seiner Sicht die Regelung, wonach die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn ein Antragsteller seiner Verpflichtung in einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung zu wohnen nicht nachkommt, „ein wirksames Instrument zur Durchsetzung der Residenzpflicht“. Auch die Regelung, wonach lediglich lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen ein Abschiebungshindernis darstellen, begrüßte Ruge. Zugleich sprach er sich dafür aus, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die nordafrikanischen Staaten zu erweitern.

Ablehnung erfuhr der Gesetzentwurf durch den Deutschen Anwaltsverein. Dessen Vertreter Berthold Münch nannte die Vorlage integrationspolitisch verfehlt und in Teilen verfassungswidrig. Es sei auch keineswegs mit einer Beschleunigung der Verfahren zurechnen, befand er. Außerdem müsse der Beratungsanspruch bei den beschleunigten Verfahren gesetzlich festgeschrieben werden. Keine Zustimmung fand bei Münch auch die Aussetzung des Familiennachzugs. Der Schutz der Familie sei ein grundlegendes Verfassungsgut, so Münch.

Auch Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland kritisierte die Regelungen zum Familiennachzug scharf. Zwar seien davon nur wenige betroffen, doch seien das diejenigen, die den meisten Schutz benötigten. Die geplante Kürzung der SGB II-Regelsätze nannte sie integrationspolitisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich. Die Kritik der Diakonie richtete sich auch in Richtung der „Beweislastumkehr“ bei der Frage des Abschiebestopps aus gesundheitlichen Gründen. Die Annahme, Asylbewerber würden ihre Krankheit vortäuschen, um im Land bleiben zu können, sei falsch, sagte Zwickert.

Das Schnellverfahren sei eine Kann-Bestimmung, die die Einzelfallprüfung nicht ausschließe und daher „weniger dramatisch ist als viele denken“, sagte Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz. Was den Beratungsanspruch im beschleunigten Verfahren angeht, so vertrat er die Ansicht, dass es Beratungsangebote geben müsse, ein Anspruch darauf aber gesetzlich nicht festgeschrieben werden sollte.

Roland Bank von der UNHCR-Vertretung in Deutschland sprach sich hingegen für eine gesetzliche Verankerung der Informationspflichten aus. Derzeit seien die Asylbewerber oftmals ohne Kenntnisse über die Verfahren. Die Aussetzung des Familiennachzugs nannte Bank eine Gefahr für die Integration. Zudem sorge das dafür, dass sich Familienangehörige auf den oftmals gefährlichen Weg nach Deutschland machen würden.

22.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 105/2016

Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen

Berlin: (hib/PST) Zustimmung im Großen und Ganzen, doch Kritik im Detail gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7219) zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union, mit denen fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen vermieden werden sollen. Solche Fahler waren in der Finanzkrise zutage getreten.

Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurf gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen. Zu den umstrittenen Regelungen gehörte, dass die Abschlussprüfer häufiger als bei anderen Unternehmen gewechselt werden müssen, nämlich nach spätestens zehn Jahren. Was dem Schutz vor unrichtigen Angaben dienen soll, kann nach Einschätzung mancher Gutachter auch das Gegenteil bewirken. Joachim Hennrichs, der an der Uni Köln Bilanz- und Steuerrecht unterrichtet, wies darauf hin, dass die Prüfung von Kreditinstituten und Versicherern besonders viel Sachwissen und Erfahrung voraussetze. Jeder Prüferwechsel beeinträchtige daher die Qualität der Prüfung.

Der Würzburger Professor für Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen Hansrudi Lenz wies darauf hin, dass der Markt für die Prüfung von Banken und Versicherungen von zwei bis vier Großunternehmen dominiert werde. So wie bei manchen Banken „too big to fail“ gelte, gebe es hier „too big to regulate“. Der vorgesehene Wechsel nach maximal zehn Jahren werde hier nur zu einer Rotation untereinander führen, nicht zu den von der EU-Kommission angestrebten besseren Chancen für kleinere Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Diesem Ziel würde es nach Ansicht von Lenz eher dienen, wenn Gemeinschaftsprüfungen durch zwei Unternehmen vorgeschrieben würden, sogenannte „joint audits“.

Der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Klaus-Peter Naumann, verlangte zumindest für in einen anderen Konzern eingebundene Finanzinstitute, beispielsweise Banken von Autoherstellern, eine Ausnahme von der Zehn-Jahres-Grenze. Andernfalls könne dies zu Schwierigkeiten bei der Bilanzierung des Gesamtkonzerns führen. Andere Sachverständige lehnten allerdings eine solche Sonderregelung ab, da Autobanken in vielen Geschäftsfeldern in direkter Konkurrenz zu anderen Banken stünden.

Hans-Jürgen Säglitz vom Gesamtverband der Deutschen Versichtungswirtschaft wies darauf hin, dass die Branche keineswegs von Großkonzernen geprägt sei. Die große Mehrheit seien kleinere und mittelgroße Gesellschaften. Diese könnten durch die Rotationspflicht in Schwierigkeiten kommen. Die Mindestforderung von Säglitz war, Versicherungen eine längere Frist einzuräumen, bevor sie erstmals den Abschlussprüfer wechseln, damit sie sich darauf vorbereiten könnten.

Dagegen warnte der Duisburger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Richard Wittsiepe davor, den erzwungenen Prüferwechsel wieder aufzuweichen. Der Gesetzentwurf sei durchaus geeignet, den Trend umzukehren, dass sich immer mehr Wirtschaftsprüfer in Deutschland aus dem Abschlussprüfungsgeschäft zurückziehen. Diese Marktkonzentration sei ein Risiko für den Kapitalmarkt. Gewöhnlich führe ein Wechsel des Prüfers in der Regel sogar zu einer Kostenentlastung für das Unternehmen.

Der emeritierte Heidelberger Wirtschaftsjurist Peter Hommelhoff setzte sich kritisch mit einer Bestimmung zur Berichtspflicht auseinander. Bei größeren Unternehmen muss der Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat über die Arbeit der Abschlussprüfer unterrichten. Bei kleineren Unternehmen nehme allerdings meist der Aufsichtsrat selbst die Aufgabe des Prüfungsausschusses wahr, sagte Hommelhoff. Für diesen Fall sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht des Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung vor. Dagegen wandte Hommelhoff ein, dass die Hauptversammlung weder die Aufgabe noch die Hilfsmittel habe, hier eine Überwachungsfunktion wahrzunehmen.

Diese Zweifel an der vorgesehenen Rolle der Hauptversammlung teilte der Stuttgarter Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Matthias Schüppen. Er schlug stattdessen für Unternehmen ohne Prüfungsausschuss ein Letztentscheidung der Hauptversammlung bei der Auswahl des Wirtschaftsprüfers vor. Dazu solle sie die Wahl zwischen zwei Kandidaten bekommen.

22.02.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 105/2016

Änderung von Statistikgesetzen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ (18/7561) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, zielt ein Schwerpunkt der Novellierung des Bundesstatistikgesetzes auf eine weitere Entlastung von Wirtschaft und Privatpersonen. Ihr Auskunftsaufwand für statistische Erhebungen solle künftig möglichst gering gehalten werden. Statt-dessen sollten vorrangig und vermehrt geeignete Daten, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, bei der Statistikerstellung verwendet werden. „Ganz im Sinne einer belastungsreduzierenden Gewinnung von statistischen Informationen“ werde künftig außer-dem die Verknüpfung von wirtschaftsstatistischen Daten mit entsprechenden Daten aus Statistiken der Deutschen Bundesbank ermöglicht.

Ferner soll den Angaben zufolge unter anderem mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Anschriftenregister, in dem die wesentlichen Anschriftenmerkmale gespeichert werden, die Aufgabenerfüllung des Statistischen Bundesamtes erleichtert werden, das gesetzlich mit der Aufgabe der Stichprobenplanung und deren methodischer Weiterentwicklung betraut ist..

22.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 105/2016

Grüne fragen anch Zwangsverheiratungen

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung „über das Ausmaß von Zwangsverheiratungen und über das Ausmaß des diesbezüglichen Dunkelfeldes in Deutschland“ hat. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/7516) unter anderem danach, welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hat, „wie häufig in Deutschland lebende Schülerinnen gegen ihren Willen aus den Ferien gar nicht oder als verheiratete Frauen zurückkehren“.

22.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 105/2016

Prozesse um NS-Entschädigung in Italien

Berlin: (hib/AHE) Die Entschädigung für NS-Opfer in Italien steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7597). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, welche juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen derzeit vor italienischen Gerichten gegen Deutschland anhängig sind und ob es zuträfe, dass in Italien nach wie vor Prozesse bezüglich Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Hypotheken, Beschlagnahmungen gegen deutsches Staatseigentum anhängig seien oder durchgeführt würden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass das italienische Verfassungsgericht in einer Entscheidung NS-Opfern die Möglichkeit wiedereröffnet habe, Entschädigungsklagen gegen Deutschland zu führen. Ein Gesetz, das Deutschland vor solchen Klagen schützen sollte und italienischen Gerichten die Zuständigkeit für diese entzogen habe, sei demnach für verfassungswidrig erklärt worden.

„Das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes ist auch für die Opfer des SS-Massakers vom 10. Juni 1944 im griechischen Distomo relevant“, heißt es in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage. Diese hätten seit 1997 ein rechtskräftiges Urteil aus Griechenland, das ihnen eine Entschädigung in Höhe von rund 28 Millionen Euro zusprechen würde. Bis zur Entscheidung des IGH hätten sie in Italien ebenfalls erfolgreich Vollstreckungsverfahren geführt.

22.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 105/2016

Eskalation in Israel und Palästina

Berlin: (hib/AHE) Die aktuelle Situation in Israel und Palästina thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7576). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu den „Ursachen des jüngsten Aufstandes palästinensischer Jugendlicher“, zur Stimmungslage der palästinensischen Bevölkerung in Bezug auf den Friedensprozess und die Perspektiven ihrer Eigenstaatlichkeit sowie auf „eine mögliche Verschiebung des Status quo auf dem Tempelberg/Haram ash-Sharif durch die israelische Seite“.

22.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Anhörung — hib 104/2016

Bildung in der Einwanderungsgesellschaft

Berlin: (hib/ROL) Im Jahr 2015 sind über eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Angesichts dieser großen Zahl wird das Thema Zuwanderung und Integration intensiv diskutiert. Doch auch unabhängig davon ist es ein Feld, das seit Jahrzehnten Thema ist und Staat und Gesellschaft vor große Herausforderung stellt, aber auch Chancen eröffnet. Wie Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration in der Schule, in der beruflichen Bildung und im akademischen Bereich geschaffen werden können, dazu findet am Mittwoch, dem 24. Februar 2016, um 9.30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal (3.101), in Berlin ein Öffentliches Fachgespräch mit dem Thema „Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ auf Einladung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt.

Vorlagen zum Fachgespräch sind die Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) und der Antrag der Faktion Die Linke „Gleicher Zugang zur Bildung auch für Geflüchtete“ (18/6192) sowie der der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Mehr Bildungsgerechtigkeit für die Einwanderungsgesellschaft - Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt“ (18/7049).

Liste der Sachverständigen:

Dr. Volker Born, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin

Dr. Nora von Dewitz, Bund-Länder-Initiative „Bildung durch Sprache und Schrift“, Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache, Universität zu Köln I Triforum, Köln

Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes Internationaler Bund (IB), Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., Zentrale Geschäftsführung, Frankfurt a. M.

Dr. Dorothea Rüland, Generalsekretärin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e.V. (DAAD), Berlin

Dr. Mark Speich, Geschäftsführer der Vodafone Stiftung Deutschland gGmbH, Berlin

Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Frankfurt a. M.

Professor Dr. Haci-Halil Uslucan, Professor für Moderne Türkeistudien und Integrationsforschung, Fakultät für Geisteswissenschaften, Universität Duisburg-Essen, Wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung, Essen

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

22.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Antrag — hib 104/2016

Opposition will Auftrag zu NSA erweitern

Berlin (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss (NSA) soll nach dem Willen der Oppositionsvertreter über seinen bisherigen Auftrag hinaus auch der Frage nachgehen, inwieweit der Bundesnachrichtendienst (BND) durch Ausspähung von Zielen in befreundeten EU- oder Nato-Staaten „Rechtsvorschriften verletzt oder deutsche Interessen gefährdet“ hat. Dies sei zur „vollständigen Erfüllung“ der gestellten Aufgaben „unabdingbar“, begründen Linke und Grüne einen gemeinsamen Antrag (18/7565), die Zuständigkeit des Ausschusses entsprechend zu erweitern. Hilfsweise verlangen sie die Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses.

Der NSA-Ausschuss war im März 2014 angetreten, um die Kooperation des BND mit Geheimdiensten der sogenannten „Five-Eyes-Staaten“ (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) zu untersuchen, insbesondere mit der amerikanischen National Security Agency (NSA). Damit reagierte der Bundestag auf die Enthüllungen des zeitweiligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über Schnüffelaktivitäten seines früheren Arbeitgebers.

Im April 2015 erfuhr die Öffentlichkeit, dass die NSA in der gemeinsam mit dem BND betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling annähernd 40.000 Suchmerkmale, sogenannte „Selektoren“, eingespeist hatte, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren. Dies sei im August 2013 bei einer Überprüfung der einschlägigen Datenbank aufgefallen. Die BND-Spitze ebenso wie das aufsichtführende Kanzleramt wollen indes erst im März 2015 davon erfahren haben. Durch weitere Medienberichte kam dann im Herbst vorigen Jahres ans Licht, dass auch der BND selbst rund 3000 Selektoren gesteuert hatte, die sich gegen Personen oder Institutionen in befreundeten und verbündeten Ländern richteten. Dies sei dem Kanzleramt, nicht aber dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), bereits im Oktober 2013 mitgeteilt worden.

Die Bundesregierung machte geltend, dass politisch brisante BND-Selektoren den Ausschuss nichts angingen, weil dieser sich für den BND allein in Verbindung mit der NSA zu interessieren habe. Es gebe überdies keinerlei Zusammenhang zwischen beiden Selektoren-Beständen. Indes machten die Oppositionsvertreter deutlich, dass sie einen solchen Zusammenhang durchaus sahen. Die fragwürdigen Selektoren sowohl der NSA als auch des BND seien zur selben Zeit im Spätsommer 2013 entdeckt worden. Dabei seien in Pullach und Bad Aibling dieselben Personen beteiligt gewesen. Zudem gebe es Grund zu der Annahme, dass einige der angeblichen BND-Selektoren in Wahrheit von der NSA stammten, und der BND sie sich nur zu eigen gemacht habe.

Dem entsprechend verlangen Linke und Grüne in ihrem Antrag Auskunft darüber, „woher die Selektoren beziehungsweise Telekommunikations-Merkmale stammten“, wer sie „generiert“, über ihre Steuerung entschieden und ihre Vereinbarkeit „mit deutschen, europäischen und völkerrechtlichen Normen“ kontrolliert habe. Zu klären sei auch, wann und warum die BND-eigenen Selektoren seit Juni 2013 überprüft wurden: „Wer hat die jeweiligen Prüfungen veranlasst? Wer war daran beteiligt? Welche Kriterien wurden dabei angelegt?“ Welche Konsequenzen habe es gegeben? Schließlich gehe es um die Frage, wer in der Bundesregierung oder an anderer zuständiger Stelle zu welchem Zeitpunkt „Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen“, und ob Öffentlichkeit wie Parlament korrekt informiert worden seien.

22.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 103/2016

Anhörung zum Luftverkehrsgesetz

Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, den 24. Februar 2016.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.

Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Ulrike Funk, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV); Professor Nikolaus Herrmann, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF); Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht; Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF); Jörg Mendel, Luftfahrt-Bundesamt (LBA); Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) und Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart GmbH.

Die Anhörung beginnt um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600 und soll gegen 13 Uhr beendet sein. Besucher werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.

22.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 103/2016

Grüne fordern Deutschland-Takt

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll den Deutschland-Takt umsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7554).

Deshalb soll sie auf einem gemeinsamen Beschluss von Bundestag und Bundesrat hinwirken, der eine entschlossene und zielstrebige Einführung eines bundesweiten Deutschland-Taktes sowie eine frühzeitige und umfangreiche Einbindung der Öffentlichkeit zum Ziel hat. Weiter soll sie eine aktive Rolle zur Förderung des Verkehrsträgers Schiene einnehmen und innerhalb eines Jahres eine ambitionierte und nachvollziehbare Wachstumsstrategie für den Schienenverkehr vorlegen.

Schließlich fordern die Abgeordneten unter anderem weiter, dass die Regierung eine transparente Entwicklung eines Langfristfahrplans für den Personen- und Güterschienenverkehr vorantreibt und die notwendigen Schritte einleitet, um eine Koordinierungs- und Steuerungsstelle zu schaffen, die die verantwortliche Rolle bei der Einführung eines Deutschland-Taktes übernehmen soll.

Zur Erreichung europäischer und internationaler Klimaschutzziele ist es notwendig, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, heißt es in dem Antrag. Einen wichtigen Beitrag dazu könne die Einführung des Deutschland-Taktes leisten. Der Deutschland-Takt schaffe einen bundesweit vertaktetes und verknüpftes Schienenverkehrsangebot im Personenverkehr, indem die Züge im Stunden- oder 30-Minuten-Takt von wichtigen Knotenbahnhöfen abfahren. Durch bessere Umsteigemöglichkeiten und Reisezeitreduzierungen werde die Attraktivität des Bahnfahrens erhöht, mit dem Ziel, deutlich mehr Fahrgäste für das System „Schiene“ zu gewinnen. Auch für den Güterverkehr könnten feste Fahrplantrassen angeboten werden.

22.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 103/2016

Linke fordert Ausstieg aus Stuttgart 21

Berlin: (hib/MIK) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/7566) den Ausstieg aus dem Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, um die Deutsche Bahn AG (DB AG) vor einem finanziellen Desaster zu bewahren. Dazu soll die Bundesregierung in ihrer Rolle als Vertreterin des Alleineigentümers der DB AG darauf hinwirken, dass diese einen sofortigen Stopp und den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 beschließt und auch schnellstmöglich vollzieht, um wirtschaftlichen Schaden von Unternehmen abzuwenden.

Weiter soll die Regierung sämtliche Finanzmittel, die von Seiten des Bundes in den Bau von Stuttgart 21 fließen, einfrieren, bis ein alternatives Konzept für einen funktionsfähigen und kapazitätserweiternden Umbau des existierenden Bahnhofs vorliegt. Schließlich soll sie in Zusammenarbeit mit der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg einen Bürgerbeteiligungsprozess initiieren, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen sinnvollen Umgang mit den schon getätigten Bauleistungen zu entwickeln.

Die Kosten des Projekts Stuttgart 21 würden immer weiter steigen bis auf die von unabhängigen Experten konservativ geschätzte Höhe von 9,8 Milliarden Euro, sodass das Projekt längst eindeutig sehr unwirtschaftlich ist, heißt es in dem Antrag zur Begründung. Ein Weiterbau stünde im krassen Gegensatz zu den ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Problemen der DB AG, die alle anfallenden Mehrkosten komplett tragen müsse.

Über den Antrag wird der Bundestag am kommenden Donnerstag beraten.

22.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 103/2016

Rahmen für EU-weite Kontenpfändung

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7560) in die parlamentarische Beratung eingebracht, der die Voraussetzungen für die künftige europaweite Kontenpfändung schaffen soll. Die Europäische Kontenpfändungsverordnung ist ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark unmittelbar geltendes Recht, zu ihrer Durchführung sind aber nach Angaben der Bundesregierung einige Anpassungen in der Zivilprozessordnung sowie anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlich. Das Gesetz soll insbesondere regeln, welche Gerichte, Behörden und Personen für die Durchführung der Kostenpfändungsverordnung zuständig sind. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung vereinfachen.

22.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 103/2016

Düngegesetz soll angepasst werden

Berlin: (hib/EIS) In Vorbereitung auf die Novellierung der Düngeverordnung legt die Bundesregierung dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes (18/7557) vor. Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln. In der Vorlage heißt es zur Begründung des Entwurfs, dass die Gesetzesreform unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll zum Beispiel das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Des Weiteren wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhobenen wurden.

22.02.2016 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 103/2016

Personalbemessung in der Altenpflege

Berlin: (hib/PK) Die Personalbemessung in der stationären und ambulanten Altenpflege ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/7536) der Fraktion Die Linke. Arbeitsverdichtung, Hektik und fehlende Zeit für Zuwendung und Gespräche mit Patienten, bedingt durch Personalmangel, prägten den Arbeitsalltag von Pflegekräften.

Zusätzlich zu den physischen Belastungen entstünden psychischer Druck und Unzufriedenheit, weil die Pflegekräfte ihre in der Ausbildung gelernten Fachkenntnisse und Fähigkeiten nicht anwenden und eigene Ansprüche an die Arbeit nicht umsetzen könnten. Für die personelle Ausstattung in der stationären Pflege gebe es in jedem Bundesland unterschiedliche Richtwerte und kein bundeseinheitliches Bemessungsverfahren.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie das Betreuungsverhältnis in der ambulanten und stationären Pflege ausfällt und wie sich der Anteil von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund demenzieller Erkrankungen entwickelt hat.

19.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 102/2016

Neuer Mobilfunkstandard für Europa

Berlin: (hib/HLE) In Europa soll ein neuer und noch schnellerer Mobilfunkstandard eingeführt werden. Im Jahr 2020 könnte der Standard mit der Bezeichnung „5G“ marktreif sein, sagte EU-Kommissar Günther Oettinger am Freitag in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. „5G“ soll auf den derzeit schnellsten Standard LTE folgen. Mit einem europaweiten installierten Standard könnten die heutigen Funklöcher an den Grenzen beim Wechsel von einem Netz in das andere der Vergangenheit angehören. Nach Angaben des Kommissars stellt die EU-Kommission für die Entwicklung von „5G“ in fünf Jahren 700 Millionen Euro zur Verfügung. Die Industrie investiere derweil den fünffachen Betrag in die Entwicklung des Systems, das damit 2020 marktreif sein könnte. Die EU werde die erforderlichen Rechtsgrundlagen bis 2018 schaffen. Auf Fragen der Fraktion Die Linke erklärte Oettinger, die Mobilfunkunternehmen würden ihre Einnahmen wie bisher erzielen. Erfreut zeigte sich Oettinger auch über den Erhalt europäischer Kompetenz in der Satellitennavigation. Mehrere deutsche Automobilhersteller hatten das Kartensystem des finnischen Herstellers Nokia erworben und wollen damit ein Gegengewicht zum Kartendienst des amerikanischen Konzerns Google bilden.

Oettinger rief zu verstärkten Anstrengungen für die Digitalisierung der Wirtschaft auf. Im Vergleich zu den USA würde Europa noch zurückliegen. Die amerikanische Strategie bestehe offenbar darin, über den digitalen Vorsprung auch zu einer wirtschaftlichen Überlegenheit zu kommen. Oettinger wies darauf hin, dass heute nur noch einer der zehn größten Rechner der Welt in Europa (Zürich) stehe. Es habe Zeiten gegeben, als acht der weltweit zehn größten Rechner in Europa gestanden hätten. Die Bundesregierung habe aber die Bedeutung der Digitalisierung erkannt und setze mit den Projekten zur Industrie 4.0 klare Zeichen. Die digitale Wirtschaft bedürfe einer erheblichen Förderung, stellte Oettinger klar, der besonders die Forschung am Auto von morgen hervorhob.

In diesem Zusammenhang spiele das Recht am Eigentum von Daten eine wichtige Rolle. Die „Digitalisierung des Schuld- und Sachenrechts“ werde hochspannend, kündigte Oettinger an. Für die Datensicherheit solle es einen europäischen Standard geben. Cloud-Dienste will Oettinger ebenfalls vorantreiben, um die damit verbundene Wertschöpfung in Europa zu halten.

Die CDU/CSU-Fraktion griff Oettingers Aussage zum „5G“-Standard auf. Die grenzüberschreitende Einrichtung sei wichtig, denn es dürfe nicht dazu kommen, dass an den Grenzen Funknetze ausfallen und moderne Autos nicht mehr fahren würden. Die SPD-Fraktion begrüßte den Meinungsaustausch mit Oettinger, der zu vielen Themen die richtigen Fragen gestellt habe. Es gebe aber noch nicht genug Antworten und zu wenige Strategien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte, dass die Politik im Bereich Digitalisierung jahrelang nicht gehandelt habe.

19.02.2016 Inneres — Anhörung — hib 101/2016

Anhörung zu schnelleren Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (18/7538) geht es am Montag, dem 22. Februar 2016, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13. Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessiere Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de.

Nach den Plänen der Koalition soll das beschleunigte Verfahren für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten gelten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf laut Gesetzentwurf „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums“ gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen „durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt“ werden. Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen bei der Anhörung ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Streichung der Widerrufsprüfung im Asylrecht (18/6202) sowie zwei Anträge der Grünen-Fraktion, die Rechte von Kindern im Asylverfahren zu stärken (18/7549) und besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen (18/6646).

19.02.2016 Inneres — Anhörung — hib 101/2016

Ausweisung straffälliger Ausländer

Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) es am Montag, dem 22. Februar 2016, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessiere Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Ziel des Gesetzentwurfs ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Der Vorlage zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.

19.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 100/2016

Zeuge hat keine Kenntnisse zu Ramstein

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) hat ein weiterer Beamter der Bundesregierung bestritten, von einer Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein im Drohnenkrieg der Vereinigten Staaten Kenntnis zu haben. „Die Hypothesen sind im Raum“, sagte Ministerialrat Stefan Sohm bei seiner Vernehmung am Donnerstag. „Abschließende Erkenntnisse habe ich dazu nicht, inwieweit sich dort eine Relaisstation befindet, und inwieweit die genutzt wird.“ Der 52-jährige Jurist leitet seit Januar 2013 im Bundesverteidigungsministerium das Referat für Völkerrecht und die rechtlichen Grundlagen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.

Am 15. Oktober vorigen Jahres hatte der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant dem Ausschuss berichtet, dass Ramstein unentbehrlich sei als Relaisstation für die Übermittlung von Daten aus den USA an unbemannte bewaffnete Flugkörper, die über Afrika und dem Mittleren Osten operieren. An jedem seiner Einsatztage habe er bei Dienstantritt zuerst in Ramstein angerufen, sagte Bryant. Auch das Verwaltungsgericht in Köln, das im Mai 2015 über eine Klage von Angehörigen zweier jemenitischer Drohnenopfer gegen die Bundesrepublik verhandelte, hatte die Angaben über eine Relaisstation in Ramstein als wahr unterstellt. „Ich persönlich kann es nicht bestätigen, genauso wenig ausschließen“, sagte dagegen Sohm.

Er fügte hinzu, selbst wenn es die Relaisstation in Ramstein gäbe, wäre dies nicht zwangsläufig ein völkerrechtswidriger Tatbestand. Es seien durchaus Situationen vorstellbar, in denen eine tödliche Drohnenattacke etwa in einem bewaffneten Konflikt mit dem Völkerrecht völlig konform sein könne. Umgekehrt gelte: „Es gibt bei fast jedem Waffensystem Einsatzmöglichkeiten, die es völkerrechtswidrig machen.“

Auch in dem Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht, in dem Sohm an der Abfassung des Schriftsatzes der Bundesregierung mitgewirkt hatte, sei es keineswegs um die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Drohnenangriffs vom 29. August 2012 im Osten des Jemen gegangen. Die drei Kläger, die dabei einen Cousin und einen Neffen verloren hatten, hatten keine Entschädigung erwirken, sondern mit Unterstützung internationaler Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung verpflichten wollen, den Betrieb der Relaisstation in Ramstein zu unterbinden. Das Gericht habe zu entscheiden gehabt, ob jemenitische Staatsbürger einen solchen Anspruch gegen die Bundesrepublik geltend machen könnten. Es sei der Rechtsauffassung der Regierung gefolgt und habe die Klage als unbegründet verworfen. Die Revision ist vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Gewiss sei die Bundesregierung dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet. Doch auch dies könne kein zwingender Grund sein, dem Begehren der jemenitischen Kläger gemäß tätig zu werden. Die Rechtsprechung billige der Regierung einen großen Gestaltungsfreiraum in der Wahrnehmung ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht zu, weil andernfalls ihre außenpolitischen Handlungsmöglichkeiten unzulässig eingeschränkt würden. Zu einem von der jemenitischen Regierung gebilligten US-Drohneneinsatz gegen jemenitische Bürger sei die Bundesregierung „in jedem Fall der falsche Ansprechpartner“.

Sohm machte deutlich, dass die deutsche Seite ohnehin wenig in der Hand hätte, wollte sie tatsächlich gegen eine mutmaßliche Nutzung des Stützpunkts Ramstein im Drohnenkrieg einschreiten. Dieses Thema wäre nicht mit rechtlichen, sondern allenfalls mit diplomatisch-politischen Mitteln zu behandeln.

18.02.2016 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 99/2016

Spuren in Zwickauer NSU-Wohnung

Berlin: (hib/FLA) Eine offene Flamme - ein Streichholz etwa oder ein Feuerzeug - hat die bezingetränkte Wohnung der mutmaßlichen NSU-Terroristen in Zwickau Brand gesetzt und die anschließende Explosion herbeigeführt. Davon gab sich der Brandermittler der Zwickauer Kriminalpolizei, Frank Lenk, in der heutigen Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses des Bundestags („Terrorgruppe NSU II“) überzeugt. Von der Tür aus sei das Entzünden durchaus möglich gewesen. Hätte sich jemand mitten in der Wohnung befunden, wäre er chancenlos gewesen, sagte der Zeuge vor den Abgeordneten.

Um diesen Punkt kreisten die Eingangsfragen, die deutlich machten, wie sehr im Detail der Ausschuss den Einzelheiten des Geschehens vom 4. November 2011 im Haus Nummer 26 an der Frühlingsstraße im Zwickauer Stadtteil Weißenborn nachspüren will - auch um sich mit möglichen Verschwörungstheorien auseinanderzusetzen. In einer der Wohnungen lebte das mutmaßliche Terror-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Das Haus wurde bei der Suche nach möglichen Verstecken in Hohlräumen abgerissen.

Kriminalhauptmeister Lenk versicherte, dass die Brandstelle von vornherein gegen unbefugtes Betreten gesichert war: Das war ein Punkt der eingehenden Nachfragen. Außer Lenk stand Kriminaldirektor Thomas Werle vom Bundeskriminalamt (BKA) den Abgeordneten Rede und Antwort. Er sprach davon, dass die „Ermittlungen von allen Seiten mit großer Vehemenz und sehr engagiert“ geführt worden seien.

In den ersten Tagen sei das Informationsaufkommen geradezu „explodiert“. Besondere Umsicht habe dem Umgang mit den Asservaten gegolten. Weil sie nass und feucht waren, sei besondere Vorsicht erforderlich gewesen. Ausgebreitet waren die Spuren in einer Halle der Polizei mit Platz für vier Autobusse. Der Brandschutt sei „Schaufel für Schaufel gesiebt“ worden.

Lenk hatte zuvor mit der Vorführung eines Teils von 1088 Ermittlungsfotos dargelegt, wie der Polizei nach der Explosion Schritt für Schritt die Dimension des Ereignisses deutlich wurde. Zunächst habe er gedacht, das sei „eigentlich ein ganz normaler Brand“ - entstanden durch ein Benzin-Luft-Gemisch.

Gegen Mitternacht habe es dann aber einen brisanten Hinweis gegeben: Noch am Vortag habe vor dem Haus ein Wohnmobil geparkt - just jenes, das Stunden vor der Zwickauer Explosion in Eisenach ausgebrannt war - Mundlos und Böhnhardt hatten so Selbstmord begangen, wie sich später herausstellte. Nach dem Tipp beschlagnahmte Lenk nach eigener Auskunft das gesamte Gebäude, weil die Sicherheit von Spuren nunmehr hohe Priorität bekommen habe.

Nach Abstützung der stark beschädigten Wohnung habe am anderen Tag die eingehende Untersuchung begonnen. Dabei seien Handschellen gefunden worden, deren Kennung auf die ermordete Polizistin Kiesewetter hinwies. Überdies sei den Ermittlern ein Schnellhefter mit Prospekthüllen ins Auge gefallen, in denen Zeitungsartikel steckten - durchnummeriert von eins bis neun. Lenk: „Das waren die Morde eins bis neun.“ Bereits vorher seien in der Wohnung und im Brandschutt elf Waffen gefunden worden, darunter auch die Pistole vom Typ Ceska, mit der zwischen 2000 und 2006 in sechs deutschen Städten neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen worden waren. Schließlich stieß die Polizei auf mehr als 30 DVD. Auf deren Hüllen wurde sie erstmals mit dem Kürzel „NSU“konfrontiert - dem Kürzel für den „Nationalsozialistischen Untergrund“.

Die Tatwaffe, die DVD - das war, eine Woche nach der Explosion, der Zeitpunkt, an dem das Bundeskriminalamt eingeschaltet worden sei, wie Werle berichtete. Es sei erkannt worden, welche Dimension der Fall hatte.

Insgesamt seien es zuletzt 1.800 Spuren gewesen, die von der Zwickauer Polizei gesammelt wurden. 400 seien- etwa bei DNA-Analysen - noch hinzu gekommen. Zu den Spuren zählten Turnschuhe und Masken, Ausweise und Pässe - unter anderem auf dem Namen Zschäpe -, angekokelte und unversehrte Geldscheinbündel, Sparkassenbanderolen von Überfällen. Vier Überwachungskameras und Funksensoren an den Türen seien in der Zwickauer Wohnung eingebaut gewesen.

Beate Zschäpe ist die einzige Überlebende des Zwickauer Wohnungs-Trios. Sie muss sich gegenwärtig vor dem Oberlandesgericht München unter anderem für den Vorwurf verantworten, die Explosion in Zwickau herbeigeführt zu haben.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 99/2016

Datenautobahn im Weltall

Berlin: (hib/HLE) Welche Länder dem Konsortium für die Datenautobahn im Weltall (EDRS-SpaceDataHighway) angehören und wie sie sich beteiligen, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7491) erfahren. Gefragt wird auch, ob Militär und Grenzsicherungsbehörden diese Möglichkeit zur besonders schnellen Datenübermittlung aus dem Weltraum nutzen.

18.02.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 98/2016

NSA-Spionagesoftware nur auf Probe

Berlin: (hib/wid) Die Spionagesoftware XKeyscore wird beim Bundesamt für Verfasssungsschutz (BfV) in einer abgespeckten Variante genutzt, derzeit allerdings immer noch auf Probe. Sie sei für die Bedürfnisse ihrer Behörde auch nicht uneingeschränkt geeignet, berichtete am Donnerstag die Zeugin Doreen Delmdahl dem 1. Untersuchungssausschuss („NSA“). Die 39-jährige Juristin ist seit 2008 beim Verfassungsschutz tätig, zunächst einige Monate in der Abteilung Islamismus, seither als G10-Sachverständige bei der Auswertung der Ergebnisse von Abhörmaßnahmen. Seit Anfang 2010 leitet sie in der Berliner Niederlassung das Referat 3G/6.

Entwickelt wurde XKeyscore von der amerikanischen National Security Agency (NSA). Das System ist in der Lage, Kommunikationsdaten massenhaft zu erfassen und in großer Geschwindigkeit zu sortieren, zu analysieren und zu verknüpfen. Auf diese Weise lassen sich von Zielpersonen exakte Profile gewinnen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) nutzt XKeyscore seit 2007 in der Abhöranlage in Bad Aibling. Nach einer Vorführung des Systems 2011 interessierte sich auch der Verfassungsschutz dafür. Zur Leiterin einer Arbeitsgruppe, die die Installierung von XKeyscore betreuen sollte, wurde im Herbst 2012 die Zeugin Delmdahl berufen.

Ihre Qualifikation, meinte sie, habe sich aus ihrer Tätigkeit als G10-Juristin ergeben, die bei Abhörmaßnahmen die Wahrung der Rechte vom Fernmeldegeheimnis geschützter und keiner Straftat verdächtiger deutscher Staatsbürger zu überwachen hat. Aus Presseveröffentlichungen im vergangenen Jahr war hervorgegangen, dass der Verfassungsschutz sich im Gegenzug für die Überlassung von XKeyscore verpflichtet hatte, der NSA „in größtmöglichem Umfang“ eigene Erkenntnisse mitzuteilen. Der Inhalt der Vereinbarung, der sogenannten „Terms of Reference“ (ToR), sei ihr bekannt, erklärte die Zeugin. Sie wolle die Darstellung der Medien in öffentlicher Vernehmung aber weder bestätigen noch dementieren. In jedem Fall halte sich der Verfassungsschutz beim Datenaustausch mit auswärtigen Diensten strikt an die Vorgaben des deutschen Rechts. Er habe weder Zugriff auf Datenbanken der NSA noch sei dies umgekehrt der Fall.

Aus den Worten der Zeugin konnte sich der Eindruck ergeben, dass sich der Verfassungsschutz nicht sicher ist, was er sich mit XKeyscore eingehandelt hat. Zwar wurde aus der 2012 gebildeten Arbeitsgruppe 2014 ein Aufbaustab, der sich im April 2015 zur Referatsgruppe 3A verfestigte. Doch noch immer läuft XKeyscore nur im Probebetrieb. Das bedeutet, dass das System zwar bereits echte Daten bearbeitet, aber lediglich in begrenzter Anzahl. Bisher stehen der Abschluss der Sicherheitsprüfung und eine Unbedenklichkeitserklärung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch aus: „Wir kennen den Quellcode nicht. Wir wissen nicht, wie es arbeitet. Wir haben es geschenkt bekommen, aber das heißt nicht... Wir müssen sicher sein, dass wirklich nichts nach außen gelangt“, sagte Delmdahl.

Der Verfassungsschutz nutzt nur die Analyse-, nicht die Erfassungsfunktion des Systems. Dafür gebe es keinen Bedarf, weil die Behörde über eine eigene Abhöranlage mit dem Name „Perseus“ in der Kölner Zentrale verfügt, sagte Delmdahl. Nach ihren Worten ist XKeyscore auf einem Rechner in Berlin installiert, der keine Verbindung nach außen hat. Dort werden Kopien der in Köln erfassten Daten eingespeist und nach Analyse gelöscht. Da es dem Verfassungsschutz weniger um die Filterung großer Datenmassen als um Kommunikationsinhalte im Einzelfall gehe, sei das System auf seine Bedürfnisse nicht ohne weiteres zugeschnitten.

18.02.2016 Gesundheit — Antrag — hib 98/2016

Linke fordert mehr Pflegepersonal

Berlin: (hib/PK) In die Krankenhauspflege muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke wesentlich mehr investiert werden. In einem Antrag (18/7568) fordern die Abgeordneten, die Personalbesetzung in den Krankenhäusern kurzfristig zu verbessern und dazu mindestens 100.000 Vollzeitstellen in der Pflege zu schaffen.

Die neuen Pflegestellen müssten außerhalb der Fallpauschalen (DRG) finanziert werden. Zudem sollte eine verbindliche Personalbemessung in die Krankenhausplanung aufgenommen werden. Auch in der Altenpflege sei eine bundeseinheitliche, verbindliche Personalbemessung für den stationären und ambulanten Bereich einzuführen.

Der wirtschaftliche Wettbewerb unter Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollte beendet werden. Bereits privatisierte Kliniken und Pflegeeinrichtungen seien in eine nichtkommerzielle Trägerschaft zu überführen. Die Pflegeberufe müssen durch den Abbau übermäßiger Arbeitsbelastungen attraktiver gestaltet werden. Schließlich fordert die Linksfraktion in ihrem Antrag die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung, um in diesem Bereich finanzielle Stabilität und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

In der Begründung des Antrags verweisen die Abgeordneten auf einen Enthüllungsbericht aus dem Pflegealltag. Gezeigt würden dort die Auswirkungen einer über Jahre verfehlten Krankenhauspolitik. Beschäftigte seien überlastet, es bleibe kaum Zeit für die pflegerische und medizinische Arbeit sowie die Hygiene. Vor allem Pflegerinnen gingen täglich an den Rand ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus.

Erkennbar würden Anzeichen eines Systemversagens. So orientierten sich die Fallpauschalen nicht am konkreten medizinischen Bedarf, geschweige an den menschlichen Bedürfnissen. In Deutschland sei das Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten katastrophal.

18.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 98/2016

Grüne: Abgas-Skandal aufklären

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll den Skandal um Pkw-Abgaswerte aufklären und für eine bessere Luftqualität in den Städten sorgen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7550).

Dazu soll die Regierung untersuchen und darüber informieren, ob Dieselfahrzeuge konform mit der deutschen und europäischen Regelung gebaut und auch geprüft worden sind und den umwelttechnischen Anforderungen im realen Fahrbetrieb standhalten, fordern die Abgeordneten.

Weiter soll sie die Modalitäten und fahrzeugtechnischen Konsequenzen der unterschiedlichen Rückrufe von Modellen des VW-Konzerns veröffentlichen und unverzüglich einen Zwischenbericht über die angeordneten Nachprüfungen von Dieselfahrzeugen vorlegen sowie einen Zeitplan benennen, wann ein Gesamtbericht über die Aufarbeitung des Abgas-Skandals erfolgt.

Schließlich soll sie die angekündigte Offenlegung der Motorensoftware bei der Typengenehmigung von Fahrzeugen in die Praxis umsetzen und die angekündigten staatlichen Prüfstände zur Nachkontrolle von Fahrzeugen in Betrieb nehmen.

Die Fraktion fordert weiter von der Regierung, wirksame Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Diesel-Pkw vorzubereiten, indem sie ein Leitkonzept für die städtische Mobilität vorlegt, das die Bedingungen für den Fußgänger- und Radverkehr verbessert und den ÖPNV stärkt, die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen reduziert, die CO2-Emissionen absenkt und Luftschadstoffe wirksam bekämpft.

Dazu soll sie auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Dezember 2015 zu einer nachhaltigen städtischen Mobilität in ihrer Verkehrspolitik berücksichtigen. Die Abgeordneten fordern unter anderem weiter, ein Nachrüstungsprogramm zur Abgasreduzierung von Taxis, Transportern und Bussen aufzulegen und die Ausweitung E-Carsharing zu fördern.

Stickoxide verursachen erhebliche Gefahren für die Gesundheit und stellen eine massive Einschränkung der Lebensqualität dar, heißt es im Antrag zur Begründung. So würden Autos mit Dieselmotoren seit vielen Jahren zu viel Feinstaub und Stickoxide ausstoßen. Für die Luftqualität in Innenstädten sei der Pkw-Altbestand einschließlich Fahrzeugen der Euro-6-Abgasnorm ausschlaggebend. Das Bundesverkehrsministerium habe bislang unterlassen, die Gründe für erhöhte Stickoxidwerte im realen Fahrbetrieb und für die verspäteten Kontrollen seitens des Kraftfahrtbundesamtes aufzuklären. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes verursachten Dieselfahrzeuge Umwelt- und Gesundheitsschäden in Höhe von 33 Milliarden Euro pro Jahr.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 97/2016

Energiewende wird digital

Berlin: (hib/HLE) Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme („Smart Meter“). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt.

Als intelligente Messsysteme gelten nur solche Systeme, die die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen und vom BSI ein „Gütesiegel“ erhalten haben. Ein intelligentes Messsystem muss laut Gesetzentwurf „die zuverlässige Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messeinrichtungen stammenden Messwerten“ gewährleisten. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Festlegung eines maximalen Stromverbrauchs sei die logische Folge des mit der Einführung intelligenter Messsysteme verfolgten Gesamtziels der Energieeffizienz, heißt es dazu in der Begründung des Entwurfs.

Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale gegenüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Flexibilisierung des Gesamtsystems und die Partizipationschancen der Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sollen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen sei sinnvoll, um eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze sowie eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens zu erreichen. Kosten und Nutzen müssten aber in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gerade für private Letztverbraucher wäre es besser, wenn der Gesetzgeber auf die Etablierung von lastflexiblen Tarifen hinwirken würde als auf eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen. Die Bundesregierung sieht in dem vom Bundesrat geforderten Recht der Verbraucher, auf Smart Meter verzichten zu können, einen „Widerspruch zum Infrastrukturansatz des Gesetzes“. Die Akteure der Energiewende, insbesondere die Messstellenbetreiber, würden verlässliche Rahmenbedingungen für den bevorstehenden Systemwandel zum intelligenten Netz und zum Strommarkt 2.0 brauchen.

18.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 97/2016

Subsidiaritätseinrede gegen EU-Vorlage

Berlin: (hib/PST) Ein von der EU-Kommission vorgelegter Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Terrorismubekämpfung verstößt nach Einschätzung der Fraktion Die Linke gegen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Der Vorschlag sieht unter anderem eine Ausweitung der Straftatbestände bei der Vorbereitung terroristischer Aktivitäten vor. In einem Antrag (18/7542) fordern die Abgeordneten den Bundestag auf, die Verletzung dieser Grundsätze festzustellen und dies der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen.

Nach dem Vertrag von Lissabon können die nationalen Parlamente Einrede gegen Vorschläge für die EU-Gesetzgebung einlegen, wenn sie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt sehen. In der Sitzung des Rechtsausschusses am gestrigen Mittwoch konnte sich Die Linke, ebenso wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Forderung nach einem solchen Einspruch nicht gegen die Koalitionsfraktionen durchsetzen.

18.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 97/2016

Wahl zu obersten Bundesgerichten ändern

Berlin: (hib/PST) Die Wahl von Richtern und Staatsanwälten an den obersten Bundesgerichten soll transparenter werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7548). Das Wahlverfahren stehe in einem verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Bestenauslese und demokratischer Legitimation, schreibt die Fraktion. Die Aufnahme von Kandidaten auf die Vorschlagsliste erfolge aber in einem intransparenten Verfahren und stehe daher dem Grundsatz der Bestenauslese entgegen. Eine Folge sei, dass wegen vermehrter Klagen nicht ausgewählter Konkurrenten oft für lange Zeit Stellen nicht nachbesetzt werden könnten, was die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte erheblich beeinträchtige.

Die Grünen beantragen, dass Stellen an den obersten Bundesgerichten ausgeschrieben werden, wie dies auch sonst üblich ist. Ein von der Bundesregierung dazu vorzulegender Gesetzentwurf solle zudem ein verbindliches Anforderungsprofil für Bewerber festlegen. Zu den weiteren Forderungen des Antrags gehört eine Frauenquote für die Vorschlagslisten.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 97/2016

Defizite im Kartellrecht

Berlin: (hib/HLE) In der Praxis der Kartellbehörden gibt es Regelungs- und Durchsetzungsdefizite. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7508) vorgelegten Sondergutachten gemäß Paragraf 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In dem Sondergutachten erinnert die Kommission an das „Wurstkartell“. Im Sommer 2014 hatte das Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller sowie 33 verantwortlich handelnde Personen festgesetzt. Ein Unternehmen habe versucht, sich der Haftung durch Löschung der betroffenen Firmen aus dem Handelsregister zu entziehen. Die Löschung solcher Gesellschaften aus dem Handelsregister könne in bestimmten Fällen dazu führen, dass eine nach deutschem Bußgeldrecht festgesetzte Geldbuße gegenüber einem Unternehmen nicht mehr eingetrieben werden könne, schreibt die Kommission. Auch in anderen Verfahren habe das Kartellamt hohe Bußgelder nicht durchsetzen können. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass Defizite in der Durchsetzung des europäischen Kartellrechts in Deutschland bestehen.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 97/2016

Internationale Schiedsverfahren

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen internationalen Investitionsschutz- und Förderverträge, die oft auch Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten, sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Bundesregierung soll angeben, welche dieser Verträge Regeln enthalten, die dem Modell-Investitionsschutzvertrag des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mai 2015 nicht entsprechen. Gefragt wird nach den Punkten, die in den jeweiligen Verträgen geändert werden müssten. Außerdem geht es um die Vereinbarkeit der geschlossenen Verträge mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Investitionsschiedsgerichtssystem.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 97/2016

Gewehrproduktion in Saudi-Arabien

Berlin: (hib/HLE) Nach der Lieferung von Teilesätzen für die Produktion des Gewehrs G 36 in Saudi-Arabien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7477). Dabei wird gefragt, ob die als Schlüsselkomponenten bezeichneten Teile auch in der Sportwaffenvariante des G 36 verbaut werden. Weitere Fragen beziehen sich auf die Unterschiede zwischen der Sportwaffenvariante und der militärischen Variante des Gewehrs sowie auf die Zahl der Genehmigungen für den Export beider Varianten nach Saudi-Arabien.

18.02.2016 Menschenrechte — Anhörung — hib 96/2016

Wachsender humanitärer Bedarf

Berlin: (hib/AHE) Das globale humanitäre System muss angesichts der weltweit wachsenden Zahl von Flüchtlingen angepasst und seine Finanzierung sichergestellt werden - zu diesem Schluss kam am Mittwoch eine Mehrheit der Sachverständigen bei einem öffentlichen Expertengespräch des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Johan Cels vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sprach angesichts von weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht von einem „historischen Moment“. Beim humanitären Weltgipfel im Mai in Istanbul müsse es um eine bessere Lastenverteilung innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft gehen - aber auch um langfristige Lösungen für den Umgang mit wachsenden Flüchtlingsbewegungen. „Es gibt im Augenblick zum Beispiel keine gute Verzahnung von Flüchtlingshilfe und Entwicklungszusammenarbeit“, sagte Cels. Er regte zudem an, den UN-Hilfswerken mehr Gelder zur Verfügung zu stellen, die nicht zweckgebunden sind - und sie im Gegenzug zu noch mehr Transparenz und Rechenschaft zu verpflichten.

Robert E. Smith vom Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) des UN-Sekretariats sagte, dass die Probleme nicht nur durch mehr Geld, sondern auch durch besseren Ressourceneinsatz lösbar seien. Als Beispiele nannte er unter anderem mehrjährige Mittelausstattung, die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, höhere Effizienz bei Hilfsorganisationen und die Einbindung neuer Geber etwa aus der Wirtschaft. Für Lucio Melandri vom Kinderhilfswerk UNICEF steht die Finanzierung des globalen humanitären Systems „am Scheidepunkt“: Lange sei strikt unterschieden worden zwischen akuter humanitärer Nothilfe und langfristiger Entwicklungshilfe. „Wir brauchen heute eine Verzahnung beider Bereiche und wir brauchen langfristige Finanzierung“, sagte Melandri. Ralf Südhoff vom UN-Welternährungsprogramm (WFP) bezeichnete das UN-Hilfssystem als „latent überfordert“. Auch er forderte eine bessere Integration von Not- und Entwicklungshilfen. Bei einem Großteil der Krisen würde es sich nicht um akut Betroffene einer Naturkatastrophe handeln, sondern um Flüchtlinge die oftmals auf Jahre oder gar auf Jahrzehnte vertrieben seien. Ein Schlüssel seien etwa „Cash-for-Work“-Programme, bei denen Flüchtlinge in Arbeit gebracht würden, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.

Christoph Wagner (Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission, ECHO) betonte hingegen, dass es sich bei Not- und Entwicklungshilfen um Instrumente mit unterschiedlicher Zielsetzung handle: Entwicklungszusammenarbeit sei auf lang anhaltende Wirkung aus, hinter hier stehe ein politisches Konzept wie etwa gute Regierungsführung. Die bedarfsorientierte Nothilfe sei hingegen nicht-politisch, neutral und unparteiisch. „Es ist also nicht ganz einfach, beides zusammenzuführen“, sagte Wagner. Christof Johnen vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) warf die Frage auf, ob eine Abkehr von der „prinzipienbasierten humanitären Hilfe“ - also die Abkehr von Neutralität und Unparteilichkeit am Ende nicht noch größere Probleme schaffe. Tatsache sei jedoch auch, dass Akteure der humanitären Hilfe heute in Syrien jene Aufgaben übernommen hätten, die einst Akteure der Entwicklungszusammenarbeit wahrgenommen hätten, sagte Johnen und nannte als Beispiel die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in Aleppo.

Eine Reihe von Sachverständigen betonte, dass die Diskussion beim humanitären Weltgipfel in Istanbul über die Frage der Finanzierung hinausgehen müsse und sich nicht allein auf die Situation Syrien konzentrieren dürfe. Auch im Südsudan und in Burundi seien Hundertausende auf der Flucht, nur hätten diese Flüchtlinge Europa nicht erreicht und seien deshalb nicht auf der Agenda, sagte Andrea Hitzemann (Caritas International). „Wir sollten andere schwelende Krisen nicht vergessen.“ Mathias Mogge (Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen, VENRO) machte sich für frühzeitige, also vorbeugende Hilfen stark: „Dies Investitionen sparen am Ende sehr viel Geld, das wir später nicht in humanitären Hilfe zu investieren müssen.“ Auch Jemilah Mahmood (Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften) forderte mehr Anstrengungen zur Prävention: „Wir müssen besser als bisher die Krisen der Zukunft vorhersehen und uns darauf einstellen.“

Mehrere Experten unterstrichen außerdem, dass mit Nothilfen den Ursachen von Konflikten nicht beizukommen sei: „Humanitäre Hilfe kann kein Ersatz für politische Lösungen sein“, sagte Sabrina Khan von der Hilfsorganisation Islamic Relief mit Blick auf Syrien. „Die Angriffe auf Zivilbevölkerung lassen Menschen keine Wahl“, sagte Balthasar Staehelin, Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Das Augenmerk der internationalen Staatengemeinschaft müsse stärker auf der Einhaltung des humanitären Völkerrechts liegen -auf der Einhaltung des Kriegsrechts genauso und wie der Akzeptanz der Hilfsorganisationen. Staehelin verwies auf mehrere Kollegen, die in Konfliktgebieten wie in Syrien in Geiselhaft gehalten würden. „Das ist ein Problem.“ Hilfsorganisationen müssten neutral und unparteiisch bleiben, um überhaupt Zugang zu Hilfsbedürftigen zu haben. Staehelin machte dies am Beispiel Aleppos deutlich: Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, müssten die Helfer täglich und über Monate hinweg unter dem Blick von Heckenschützen die Frontlinien überqueren, um mit den verschiedenen Konfliktparteien zu verhandeln.

18.02.2016 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 96/2016

Besteuerungsverfahren wird modernisiert

Berlin: (hib/HLE) Das Besteuerungsverfahren in Deutschland soll modernisiert werden und in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (18/7457) sollen Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.

Ein wesentlicher Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Änderung von Abgabefristen. Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, bekommen zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung. Die Jahressteuererklärung muss künftig am 28. Februar des Zweitfolgejahres vorliegen. Damit werde den beratenden Berufen mehr Zeit gegeben und außerdem für kontinuierlichere Auslastung der Berater und ihrer Mitarbeiter gesorgt. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mit erheblicher Verspätung abgeben, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag ist festzusetzen, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Erklärung persönlich oder mit Hilfe eines Beraters erstellt wurde. Der Verspätungszuschlag beträgt je nach Fall mindestens zehn beziehungsweise mindestens 50 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.

Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies betrifft besonders Spendenquittungen. „Der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung ist zwar nach wie vor Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung der Zuwendung, die Zuwendungsbestätigung muss aber nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden“, heißt es in dem Entwurf. Der Steuerpflichtige müsse die Bescheinigung erst auf Anforderung vorlegen. Mit Einwilligung des Steuerpflichtigen könne sogar ganz auf die Belegvorhaltepflicht verzichtet werden, wenn der Zuwendungsempfänger die erhaltene Zuwendung direkt an die Finanzverwaltung melde. Mit den Maßnahmen solle der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärungen verringert, die Anwenderfreundlichkeit von ELSTER (Elektronische Steuererklärung) erhöht und die automationsgestützte Verarbeitung der Steuererklärung auf Seiten der Finanzverwaltung erleichtert werden.

Zur automatisierten Bearbeitung von Steuererklärungen schreibt die Bundesregierung, damit könnten personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden. Es werde Risikomanagementsysteme geben. Durch die vollautomatische Fallbearbeitung auf der Basis eines Risikomanagementsystems werde neben der herkömmlichen Bearbeitung einer Steuererklärung durch Amtsträger ein zweites gesetzlich geregeltes Leitbild der Steuerfestsetzung geschaffen, nämlich das einer „ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung mit einem ausschließlich automationsgestützt erlassenen oder korrigierten Steuerbescheid als Ergebnis“. Außerdem soll der Schriftverkehr weiter auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das ELSTER-Portal herunterladen können.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, dass Rentner jedes Jahr von ihrem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung mit den steuerrelevanten Daten erhalten sollen, die sie wie die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung nutzen können. In vielen Fällen sei der steuerpflichtige Teil der Rente von den Rentenempfängern selbst nur schwierig zu ermitteln. In der Folge komme es „gehäuft zu unzutreffenden, von der Rentenbezugsmitteilung abweichenden Eintragungen in die Steuererklärungsformulare“, stellen die Länder fest und verlangen, dass die Bescheinigung der steuerrelevanten Daten allen Rentenempfängern automatisch zugestellt wird. Bisher geschehe dies nur auf Antrag.

Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. 600.000 Rentner würden derzeit die Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. Eine Erweiterung würde bei den Trägern der Rentenversicherung zu erheblichen Kosten führen. Allein die Rentenversicherung Bund hätte dann elf Millionen Informationen zu versenden. Außerdem erwartet die Regierung, dass dann mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben würden, weil sie das Schreiben als Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung ansehen könnten. Bis 2011 sei die Zahl der steuerbelastete Einkommensteuerpflichtigen mit Rentenbezügen schon auf 3,8 Millionen gestiegen. Es gebe insgesamt 20,6 Millionen Rentenbezieher.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 96/2016

Kein Steuergeld für Bereitschaftskraftwerke

Berlin: (hib/HLE) Eine Finanzierung aus Steuergeldern für die abzuschaltenden Kohlekraftwerke, die aber bis zu ihrer endgültigen Stilllegung als Sicherheitsreserve zur Verfügung stehen sollen, ist nicht vorgesehen. In ihrer Antwort (18/7321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7057) schreibt die Bundesregierung, die an die Betreiber der stillzulegenden Kraftwerke zu zahlende Vergütung für Sicherheitsreserve und endgültige Stilllegung werde aus den Netzentgelten bezahlt. Die Netzentgelte werden über den Strompreis erhoben. Die Gesamtkosten sollen sich auf 230 Millionen Euro jährlich über sieben Jahre belaufen. Zur Sicherheitsreserve schreibt die Bundesregierung, die Braunkohlekraftwerke sollten nur eingesetzt werden, wenn keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen. Sie gehe davon aus, dass die Maßnahme beihilferechtlich genehmigungsfähig sei, schreibt die Regierung weiter.

Bei der Antwort handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5861.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 96/2016

Ausschreibungen bei Photovoltaik

Berlin: (hib/HLE) Nach den Ergebnissen der dritten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7504). Die Bundesregierung soll Angaben zur Zahl der Gebote und zum Gebotsmengenvolumen in Kilowatt machen. Außerdem soll sie Details zu den Einreichern der Angebote nennen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweist die Fraktion auf die große Bedeutung der Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung.

18.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 96/2016

Ausschüsse für den Wettbewerb

Berlin: (hib/HLE) Um Wettbewerbsausschüsse in den Euroländern geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7348). In der Vorbemerkung schreibt die Fraktion, die Einführung dieser Wettbewerbsausschüsse sei im Fünf-Präsidenten-Bericht zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vom Juni 2015 vorgeschlagen worden. Im Oktober habe die EU-Kommission diesen Vorschlag konkretisiert. Die Bundesregierung soll angeben, welche Bereiche die Definition der „Wettbewerbsfähigkeit“ umfasst, die der Arbeit der Ausschüsse zugrunde gelegt werden solle. Gefragt wird außerdem unter anderem nach der demokratischen Kontrolle der Wettbewerbsausschüsse und den Kompetenzen der EU-Kommission.

18.02.2016 Tourismus — Ausschuss — hib 95/2016

Sachverständige beklagen Kreditklemme im Tourismus-Sektor

Berlin: (hib/wid) Langwierige Bewilligungsverfahren, mangelnde Branchenkenntnis und Scheu vor finanziellen Risiken auf Seiten der Banken, aber auch oftmals zu geringe betriebswirtschaftliche Qualifikationen der betroffenen Unternehmer erschweren die Kreditversorgung der Fremdenverkehrswirtschaft. Diesen Eindruck vermittelte am Mittwoch eine Anhörung im Tourismusausschuss. Als Experten geladen waren Martin Bornschein, Projektmanager bei der KfW Bankengruppe, der auf den Hotelsektor spezialisierte Kieler Unternehmensberater Robert Cordes, Birgit Pferdmenges, Dozentin für internationales Tourismusmanagement an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes sowie der Tourismusreferent des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Thomas Wolber.

Cordes beklagte die fehlende „Vielfalt in der Bankenwelt“, die für den überwiegend mittelständisch strukturierten, zu 70 Prozent aus Familienunternehmen bestehenden Hotelsektor ein Problem sei. Die großen Geschäftsbanken seien als Kreditgeber nicht interessiert. Daher komme nur die örtliche Sparkasse und die Genossenschaftsbank in Frage. Hätten beide einen Kreditantrag abgelehnt, sei ein investitionswilliger Gastronom schnell am Ende seiner Möglichkeiten. Es fehle in den Kreditinstituten auch an „branchenspezifischer Kompetenz“, so dass es vorkomme, dass Darlehensanträge abgelehnt würden, weil die Bank den zugrunde liegenden Investionsplan nicht angemessen bewerten könne.

Zu bemängeln sei generell die Dauer der Verfahren, sagte Cordes. Idealerweise sollten nicht länger als zwei bis höchstens vier Wochen vergehen, bis über einen Kreditantrag entschieden sei. Er kenne aus seiner Praxis aber Fälle, in denen anderthalb Jahre verstrichen seien. Mittlerweile seien staatliche Institutionen schneller mit Förderzusagen zur Stelle als die Hausbank eines betroffenen Unternehmens. Das sei vor drei, vier Jahren noch umgekehrt gewesen. Sehr positiv, betonte Cordes, habe sich die von der FDP in der vergangenen schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe ausgewirkt. Sie habe Investitionen ausgelöst und auch „die Banken motiviert“.

Aus Sicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kritisierte Bornschein die zunehmend restriktiven Wettbewerbsregeln der Europäischen Union: „Wann immer wir aktiv werden als staatliche Bank, benötigen wir eine beihilferechtliche Grundlage“ - gewissermaßen eine Unbedenklichkeitserklärung, dass EU-Regeln nicht verletzt werden. Mitte 2014 habe die KfW ein neues Programm zur Innovationsförderung aufgelegt und zur Genehmigung in Brüssel eingereicht. Dort hänge es seither fest. Mittlerweile sei das Verfahren in der sechsten der üblichen Nachfragerunden angelangt, in denen die zuständigen EU-Beamten um immer neue Präzisierungen ersuchten. Die Rückfragen, meinte Bornschein, würden indes immer substanzloser. Unterdessen habe sich auch der Innovationsbegriff gewandelt. Früher habe eine Innovation als förderungswürdig gegolten, wenn sie neuartig für das betroffene Unternehmen gewesen sei. Heute werde verlangt, dass eine Innovation neuartig für ganz Europa sein müsse.

Im Widerspruch zu Cordes hob Wolber das Verdienst der Sparkassen hervor, eine „flächendeckende Mittelstandsfinanzierung im Tourismus“ zu gewährleisten. Es gebe allerdings Probleme. Auch unter dem Druck internationaler Regelungen seien Banken gehalten, verstärkt auf die Eigenkapitalquote zu achten. Hier liege im Hotelsektor vieles im Argen. Zu beobachten seien ein zunehmender „Werteverzehr“ und eine zu geringe Rücklagenbildung. Erfolglose Kreditanträge würden zu zwei Dritteln wegen „unzureichender Geschäftskonzepte“ abgelehnt.

18.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 95/2016

Kontroverse um Urheberrechte

Berlin: (hib/PST) Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Vergütung geistigen Eigentums sind unterschiedliche Interessen deutlich zutage getreten. Gegenstand war der Entwurf eines Bundesgesetzes (18/7223), mit dem eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung des Rechtsrahmens von Verwertungsgesellschaften in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz soll zudem die Geräte- und Speichermedienvergütung neu geregelt werden, mit der beim Verkauf beispielsweise von Kopiergeräten und Speichersticks pauschal Gebühren an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, die dann an Urheber, etwa Autoren oder Komponisten, weiterverteilt werden.

Da es immer wieder Schwierigkeiten gibt, diese Vergütung einzutreiben, sieht der Gesetzentwurf eine Sicherheitsleistung vor, die von den Herstellern zu hinterlegen ist. Rechtsanwalt Stefan Laun als gemeinsamer Vertreter von drei Verbänden der Geräteindustrie griff diese Regelung scharf an. Sie sei systemfremd und zudem zu unbestimmt. Zudem sei der Forderungsausfall „die absolute Ausnahme“ und keinesfalls die Regel. Immerhin hätten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus den betroffenen Produkten innerhalb weniger Jahre auf fast 300 Millionen Euro verdoppelt.

Dagegen sind aus Sicht der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), über die neun Verwertungsgesellschaften gemeinsam ihre Interessen gegenüber der Geräteindustrie vertreten, die „vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich geeignet“. ZPÜ-Gesellschaftervertreter Jürgen Becker appellierte an den Gesetzgeber, die Verwertungsgesellschaften und damit die Rechteinhaber gegenüber der „Verhandlungsmacht der teils multinationalen Rechtenutzer“ zu stärken.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in der mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammengeschlossen sind, pflichtete dem bei. Er gab zu bedenken, dass die wirtschaftlichen Probleme vieler Rechteinhaber größer seien als die der Industrie. Demgegenüber wies der Berliner Rechtsanwalt Oliver Poche, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben sowohl Urheber als auch Online-Unternehmen vertritt, auf die Lage insbesondere von Start-Up-Firmen hin. Die verlangte Hinterlegung einer Sicherheitsleistung für längere Zeiträume könne für sie zu einer „Markteintrittshürde“ werden.

Der Marburger Medienrechtler Georgios Gounalakis forderte, die Kulturförderung durch die Verwertungsgesellschaften aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Deren Aufgabe sei es allein, Gebühren bei den Rechtenutzern einzutreiben und an die Rechteinhaber in voller Höhe auszuschütten. Dies sei auch die beste Form der Kulturförderung. Derzeit gebe die für Musiker-Rechte zuständige GEMA 3,4 Prozent ihrer Einnahmen für Kulturförderung aus, die für Schriftsteller, Journalisten und Verleger zuständige VG-Wort sogar 3,7 Prozent. Vertreter der Verwertungsgesellschaften und der Urheber wiesen dies einhellig zurück. So verwies Pfennig darauf, dass die Urheber selbst bei den Mitgliederversammlungen über diese Mittelverwendung entschieden. Die kulturelle und auch soziale Förderung der Verwertungsgesellschaften sei „Ausdruck der Sozialpflichtigkeit auch des geistigen Eigentums“, sagte Pfennig.

Eine große Rolle spielte in der Anhörung das sogenannte Reprobel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. November 2015, demzufolge die Zahlung von Urheberrechtsvergütungen an Verleger nicht vom europäischen Recht gedeckt ist. Dieses Urteil hatte bereits den Bundesrat veranlasst, in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (18/7453) die Bundesregierung aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für eine Festschreibung dieses Verlegerrechts einzusetzen. Dazu wandte Robert Staats, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort) ein, dass eine europarechtliche Klärung lange dauere. Die EuGH-Entscheidung lasse aber auch eine Festschreibung der Verleger-Ansprüche im nationalen Recht zu. Dazu forderte er die Abgeordneten auf.

Verschiedene Einwände betrafen die Regelungen über die innere Demokratie der Verwertungsgesellschaften. Tobias Holzmüller, Chefjustitiar der GEMA, nannte es problematisch, dass neben der persönlichen Anwesenheit in der Mitgliederversammlung auch die elektronische Abstimmung ermöglicht werden soll. Die elektronischen Abstimmungssysteme seien derzeit noch zu anfällig für Fehler oder Manipulationen, wandte Holzmüller ein. Michael Weller, Verwaltungsrat der Cultural Commons Collecting Society (C3S), schlug eine Kann-Vorschrift zur elektronischen Stimmrechtswahrnehmung anstelle des geplanten Zwangs vor. Zudem könne analog zum Aktiengesetz festgelegt werden, dass eine technische Störung während des Abstimmungsvorgangs kein Anfechtungsgrund ist.

Eine Stimmengewichtung bei Mitgliederversammlungen zu erlauben forderte René Houareau, Vertreter des Bundesverbands Musikindustrie, einem der Träger der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Große Rechteinhaber, welche die wirtschaftliche Basis einer Verwertungsgesellschaft darstellten, könnten sonst von einer Mehrzahl wirtschaftlich weniger bedeutender Rechteinhaber majorisiert werden. Verwertungsgesellschaften müssten die Möglichkeit bekommen, dies zu verhindern.

Gegen den im Gesetz vorgesehenen Aufnahmezwang von Rechteinhabern in eine Verwertungsgesellschaft wandte sich Meinhard Starostik, Verwaltungsratsvorsitzender der C3S, welche die Zulassung als Verwertungsgesellschaft anstrebt. Die C3S wolle nur originäre Urheber als Mitglieder, nicht Erben oder Verleger, um zu verhindern, dass diese die eigentlichen Urheber dominierten, erklärte Starostik.

Als Sachverständige geladen war auch Anne Algermissen vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), die sich aber selbst nicht in dieser Rolle sehen wollte. Denn als für die Verwertungsgesellschaften zuständige Abteilungsleiterin sei sie selbst an der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen. Algermissen ging deshalb nicht auf Einzelheiten ein, hob aber hervor, dass das neue Gesetz die Aufgaben der Verwertungsgesellschaften sehr viel konkreter regeln würde als bisher. Dies würde auch die Aufsicht durch ihre Behörde effektiver machen.

18.02.2016 Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung — Ausschuss — hib 95/2016

Experten fordern Wertstoffgesetz

Berlin: (hib/HAU) Das Wertstoffgesetz muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Diese Forderung erhoben am Mittwochabend die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Experten Olaf Tschimpke, Präsident des Nabu-Bundesverbandes und Eric Schweitzer, Vorstandsvorsitzender des Recyclingunternehmens Alba. Tschimpke und Schweizer gaben sich jedoch skeptisch, ob es zu der Verabschiedung kommt. Zwischen dem Entwurf der Bundesregierung und dem, was der Bundesrat unlängst als Entschließungsantrag verabschiedet hätte, lägen Welten, bedauerte der Nabu-Präsident. Der Streit darüber, „wem die Tonne gehört“, drohe das Wertstoffgesetz, „das sehr anspruchsvolle Recyclingquoten vorsieht“, zu Fall zu bringen, sagte der Alba-Vorstandsvorsitzende.

Während die Bundesregierung die Verantwortung für Sammlung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen - also Wertstoffen aus dem gleichen Material, die aber keine Verpackungen sind - den dualen Systemen überlassen will, wollen die Länder die Verantwortung auf die Kommunen übertragen wissen. Alba-Chef Schweitzer sprach sich für eine „pragmatische Lösung“ aus. Seiner Ansicht nach sollten die Zuständigkeiten im Bereich der Verpackungen den dualen Systemen überlasen werden, wie es derzeit der Fall ist. „Im Bereich der stoffgleichen Nichtverpackungen belässt man sie dafür bei den Kommunen.“

Neben der Forderung nach zügiger Verabschiedung des Wertstoffgesetzes einte die beiden Experten, die im Jahr 2011 gemeinsam im Rat für Nachhaltige Entwicklung eine einhundertprozentige Recyclingquote als machbar beschrieben hatten, die Forderung nach ordnungspolitischen Eingriffen. Gerade in Zeiten fallender Rohstoffpreise brauche es den Mut, Ressourcenabgaben politisch durchzusetzen, sagte Nabu-Präsident Tschimpke. Ebenso müssten beim Pfandsystem Schlupflöcher geschlossen werden. „Wir brauchen Wettbewerbsgerechtigkeit mit allen externen Kosten“, forderte er. Zugleich verwies er auf die nach wie vor zu hohen Kapazitäten bei der Müllverbrennung. Dies sei nur ordnungspolitisch zu ändern, sagte Tschimpke, räumte aber zugleich ein, dass die Absenkung der Kapazitäten „nicht von einem Tag auf den anderen“ erfolgen könne.

Schweitzer ging auf das Elektroaltgerätegesetz ein. Darin sei zwar die Rücknahmepflicht enthalten. „Das hat zu einer höheren Erfassungsquote geführt“, sagte der Alba-Vorstandsvorsitzende. Nicht geregelt sei allerdings, wie die Altgeräte nach der Rücknahme durch Handel und Hersteller recycelt werden müssen. Den Vollzug des Gesetzes den Ländern zu überlassen, die dafür nach eigener Aussage kein Geld hätten, sei falsch, urteilte Schweitzer.

Tschimpke und Schweitzer gingen auch auf ihr Thesenpapier aus dem Jahr 2011 ein. Damals sei man davon ausgegangen, dass sich die Rohstoffpreise verteuern würden. Eingetreten sei das Gegenteil, sagte Tschimpke. Die Rahmenbedingungen hätten sich völlig verändert, bestätigte auch Schweitzer. Statt darüber zu streiten, wer welche Tonne fährt, müsse gefragt werden, wie mehr Recycling erreicht werden kann, forderte er. Dabei sei klar: „Über die Rohstoffpreise wird es nicht gehen“, sagte der Alba-Vorstandsvorsitzende.

17.02.2016 Ausschuss Digitale Agenda — Ausschuss — hib 94/2016

Noch keine Nachfolge von Safe Harbor

Berlin: (hib/HAU) Den europäischen Datenschutzbehörden liegt derzeit noch kein Entwurf für eine Nachfolgeregelung zu dem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2015 unwirksam gewordenen Safe-Harbor-Abkommen über den Austausch von Daten zwischen der EU und den USA vor. Das machte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Es gebe bislang lediglich Ankündigungen eines Ergebnisses der Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA zu dem sogenannten EU-US-Privacy Shield, worüber die Datenschutzbeauftragten Anfang Februar mündlich in Kenntnis gesetzt worden seien, sagte Voßhoff. Diese Ergebnisse seien durchaus vielversprechend, aber im Detail auch mit vielen Fragezeichen versehen. Bis Ende Februar, so die Bundesbeauftragte weiter, wolle die EU-Kommission einen auf diesen Ergebnissen basierenden Entwurf vorlegen.

Das Urteil aus dem vergangenen Jahr habe die Datenaufsichtsbehörden entscheidend gestärkt und zugleich den Datentransfer auf Basis von Safe-Harbor für unwirksam erklärt, sagte Voßhoff mit Blick auf die EuGH-Entscheidung. Ein Grund für die Entscheidung des Gerichts sei gewesen, dass amerikanische Unternehmen trotz der Zusicherung, die personenbezogenen Daten europäischer Bürger zu schützen, diese auf Verlangen an staatliche Sicherheitsbehörden weitergegeben hätten. Ob der Mangel eines fehlenden Rechtsschutzes bei staatlichen Eingriffen durch die Neuregelung aufgefangen wird, werde sich bei Prüfung des Entwurfes zeigen, sagte die oberste deutsche Datenschützerin. Auch wie die geplanten Regelungen zu einem Ombudsmann aussehen, müsse abgewartet werden, so Voßhoff auf Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten.

Die Bundesbeauftragten nannte es unbefriedigend, dass noch immer nichts Schriftliches vorliegt. Im Interesse der Unternehmen, die auf einen Datenaustausch mit den USA angewiesen sind, habe man zwar nach dem Urteil vom Oktober vergangenen Jahres eine Art Schonfrist vereinbart, in der etwa Standardvertragsdaten weiterhin übermittelt werden können. Diese könne aber nicht auf unbestimmte Zeit gelten, machte Voßhoff deutlich. Wenn die EU-Kommission den Entwurf vorgelegt hat, so ihre Einschätzung der weiteren Entwicklung, würden die Datenschutzbeauftragten die Unterlagen prüfen und zeitnah dazu Stellung nehmen.

Voßhoff betonte zugleich, dass das EuGH-Urteil nicht nur auf die Datenübermittlung nach dem Safe-Harbor-Abkommen abgezielt habe. Es müsse geprüft werden, wie sich das Urteil auf Standardvertragsdaten und andere alternative Formen der Datenübermittlung auswirke. Ebenfalls zu prüfen sei, welche Folgen es für die Datenübermittlung an andere Drittstaaten als die USA habe. Vor diesem Hintergrund forderte Voßhoff internationale Datenschutzstandards, so mühsam diese auch zu erreichen seien.

17.02.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 94/2016

Handwerk gegen neue Vergabeänderungen

Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. „Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen“, erklärte Carsten Benke vom Zentralverband des deutschen Handwerks in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318). Er wies darauf hin, dass das Vergaberecht von Reformschritt zu Reformschritt ohnehin immer komplexer geworden sei. Für Kleinbetriebe würden die Verfahren nicht leichter.

Von der Vergaberechtsmodernisierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik. Geregelt werden sollen per Verordnung ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EU) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen. Mit der Abschaffung der VOL/A EU und der VOF und ihrer Integration in die Vergabeverordnung sei die bisherige Systematik der vergaberechtlichen Kaskade aufgeweicht worden, kritisierte das Handwerk und forderte, dass dieser Weg in Bezug auf die für den Baubereich geltende VOB/A auch mittelfristig nicht beschritten werden dürfe.

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag beurteilte dies in seiner schriftlichen Stellungnahme anders. Der Erhalt der VOB/A sei nicht sinnvoll und „widerspricht nicht nur der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch dem Ziel der Bundesregierung nach Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts“. Die Spitzenverbände setzten sich daher für eine umfassende Vereinheitlichung der Vergaberegeln durch Integration auch der Vergabe von Bauaufträgen in die Vergabeverordnung ein. Eine Beibehaltung der VOB/A wäre „äußerst nachteilig“.

Erich Rippert vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung lobte den Entwurf, weil die Bundesregierung den besonderen Anliegen der Architekten und Ingenieure entgegengekommen sei. Zwar hätte man sich gewünscht, dass die VOL/A EU als eigenständige Verordnung gehalten geblieben wäre, aber die maßgeblichen Grundsätze für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen seien grundsätzlich berücksichtigt worden. Die Regelungen seien durchaus geeignet, dass kleine und mittlere Architektenbüros weiter arbeiten könnten.

Anja Mundt vom Bundesverband der Deutschen Industrie sprach sich für längere Fristen für die Einreichung von Angeboten aus. Bereits die derzeit gültigen Fristen seien so knapp bemessen, dass Angebote innerhalb dieser Zeit nur schwer mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet werden könnten. „Eine weitere Mindestfristverkürzung mag zwar vordergründig vorteilhaft für den Auftraggeber erscheinen, kann aber mit erheblichen Nachteilen verbunden sein“, warnte der BDI. Könnten Angebote nicht mehr hinreichend vorbereitet werden, bestehe vermehrt Fehleranfälligkeit und die Gefahr des Ausschlusses.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erneuerte seine Kritik, dass Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen nicht in das Gesetz aufgenommen worden seien. Zwar seien die Bestimmungen in der Verordnung grundsätzlich zu begrüßen, erklärte Ghazaleh Nassibi vom DGB, aber die Gefahr der Umgehung von in der Vergabe aufgestellten Standards durch die Einschaltung von Unterauftragnehmern sei groß. Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) begrüßte, dass soziale und umweltbezogene Aspekte in der Leistungsbeschreibung verankert werden könnten. Aber wie die DGB-Vertreterin beklagte sie, dass diese Aspekte nicht ins Gesetz selbst aufgenommen worden seien.

Herbert Keck begrüßte für die Bundesagentur für Arbeit, dass in der Verordnung wichtige Reformanliegen der Bundesagentur mit dem Focus auf die Vergabe von sozialen Dienstleistungen wie Arbeitsmarktdienstleistungen berücksichtigt worden seien. Klarstellungen, dass Leistungen der Jugendhilfe nicht auszuschreiben seien, verlangte Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Gesamtverband.

17.02.2016 Inneres — Antrag — hib 94/2016

Grüne fordern „Demokratieoffensive“

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein entschlossenes Vorgehen gegen jede Form von rechtsextremistischer Gewalt. In einem Antrag (18/7553) fordern die Abgeordneten, in Kooperation mit den Ländern und der Zivilgesellschaft ein Maßnahmepaket gegen die Bedrohung durch Rassismus, Hetze und Gewalt umzusetzen.

Rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiteten Hass und Hetze. Die zunehmende „Enthemmung bei Worten und Taten“ gebe Anlass zu größter Sorge, heißt es in dem Antrag. Flüchtlinge und in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürger würden bedroht, seien Zielscheibe für Hass, Hetze und rassistisch motivierte Gewalt.

2015 habe es in Deutschland mehr als 1.600 flüchtlingsfeindliche Straftaten gegeben, darunter viele Brandanschläge gegen Unterkünfte. Es sei ein Trend zu beobachten, sich zu bewaffnen. Mancherorts stellten sogenannte Bürgerwehren das Gewaltmonopol des Staates infrage. Dem müsse Einhalt geboten werden.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dem Rassismus und der Menschenfeindlichkeit mit einer „Demokratieoffensive“ gemeinsam entgegenzutreten. Die Förderung der zivilgesellschaftlichen Arbeit müsse nachhaltig finanziell gesichert werden. Zu vermitteln seien Werte und Chancen, die eine offene vielfältige Gesellschaft biete.

Ferner sollten regelmäßig und umfassend Lagebilder zu rechten Straftaten erstellt werden. Mit einer staatlich geförderten Institution sollten demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen frühzeitig erkannt und analysiert werden. Wichtig sei auch die kritische Aufarbeitung in Fällen von ausländischer Einflussnahme auf die Öffentlichkeit in Deutschland, etwa durch russische Medien und sogenannte Online-Trolle. Wer bewusst mit falschen Behauptungen die Demokratie und den Rechtsstaat angreife, müsse enttarnt und widerlegt werden. Hasskommentare im Internet müssten geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden.

Die Grünen fordern ferner, Hassdelikte konsequenter zu bekämpfen und auch gegen rechte Gewalt effektiver vorzugehen. Die bisher geringe Aufklärungsquote bei Anschlägen gegen Flüchtlingseinrichtungen könne nicht hingenommen werden. Schließlich müssten interkulturelle und „Diversity-Kompetenzen“ in Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen gestärkt werden. So brauche der öffentliche Dienst, von der Schule bis zur Polizei, mehr Mitarbeiter mit Migrationsgeschichte.

17.02.2016 Finanzen — Antrag — hib 94/2016

Koalition will effizientere Finanzaufsicht

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich für eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems ein. In einem Antrag (18/7539), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen. „Global agierende systemrelevante Großbanken bedürfen weiterhin einer starken Regulierung mit sehr hohen Standards, kleine, risikoärmere Institute, wie beispielsweise die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, sollten von regulatorischen Prozessen nicht operativ überfordert werden“, fordern die Koalitionsfraktionen. Außerdem wird verlangt, dass die europäischen Aufsichtsbehörden nur innerhalb des ihnen vom EU-Gesetzgeber eingeräumten Kompetenzrahmens tätig werden sollen.

Wie die Fraktionen schreiben, seien in Folge der Finanzkrise 2010 drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Sie würden zusammen mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) einen behördenübergreifenden Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Joint Committee) und den nationalen Aufsichtsbehörden das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision - ESFS) bilden. Ziele seien die Wahrung der Finanzstabilität in der EU und der Schutz der Integrität, der Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens des Finanzsektors. Ein stabiler Finanzsektor sei wiederum Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung in Europa. Die Schaffung dieses Systems sei ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Aufsicht und damit zur Stärkung des Vertrauens in die Finanzwirtschaft nach der Finanzmarktkrise gewesen, stellen die Koalitionsfraktionen fest, weisen jedoch zugleich darauf hin, dass eine zunehmende Regulierungsdichte durch diese Behörden festzustellen sei.

Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten. „Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen“, wird gefordert. Zu den weiteren Forderungen der Koalition gehört, dass einem unkontrollierten Anwachsen der europäischen Aufsichtskosten entgegengewirkt werden soll. Außerdem sollen die Dokumente der Aufsichtsbehörden auch in deutscher Sprache vorgelegt werden. Zur Europäischen Zentralbank wird gefordert: Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, sollten überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.

17.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antrag — hib 94/2016

Grüne für Rüstungsexportgesetz

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein Rüstungsexportkontrollgesetz. In einem Antrag (18/7546), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für ein Rüstungsexportkontrollgesetz zur Beratung und Abstimmung vorzulegen. Zur Begründung heißt es, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel habe am 15. Januar 2016 die Einrichtung einer Expertenkommission im Hinblick auf ein Rüstungsexportgesetz angekündigt. Das Parlament bringe mit diesem Antrag die große Unterstützung für dieses Vorhaben und den Willen zum Ausdruck, noch in dieser Legislaturperiode den entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung gründlich zu erörtern und zu einer abschließenden Meinung und Beobachtung zu kommen, schreiben die Abgeordneten.

17.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antrag — hib 94/2016

Linke : Frauenhäuser sicher finanzieren

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll ein Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder geschaffen werden. In einem Antrag (18/7540) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Rechtsanspruch soll unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen gelten. Zudem soll die Finanzierung des gesamten Schutz- und Hilfesystems zwischen Bund und Ländern so geregelt werden, dass „eine bedarfsgerechte Infrastruktur“ entwickelt werden kann. Das Gesetz soll nach drei Jahren gemeinsam mit Vertreterinnen der Frauenhäuser evaluiert werden.

Die Linken verweisen auf die Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, nach der 35 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Zum überwiegenden Teil werde diese Gewalt von aktuellen oder früheren Partnern der Frauen verübt. Je nach Gewaltform trügen 80 Prozent der betroffenen Frauen psychische Folgebeschwerden davon. Die derzeit 353 Frauenhäuser und 41 Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen seien angesichts der hohen Zahl der betroffenen Frauen und Kinder jedoch bei weitem nicht ausreichend, argumentieren die Linken. Gemäß einer Empfehlung des Europarates seien in Deutschland mindestens 11.000 Plätze in Schutzeinrichtungen angemessen. Die Finanzierung der Frauenhäuser sei in Deutschland regional sehr unterschiedlich geregelt. Lediglich rund 30 Prozent seien pauschal finanziert und könnten Frauen unbürokratisch und schnell aufnehmen, monieren die Linken. Der größte Teil der Frauenhäuser werde durch freiwillige Leistungen der Bundesländer und Kommunen sowie Eigenmittel der Träger unterhalten. Dies führe zu einer Überforderung der Kommunen und einer großen Unsicherheit der Frauenhäuser. Die Finanzierung müsse deshalb zwischen Bund, Ländern und Kommunen sachgerecht aufgeteilt und dauerhaft geregelt werden, fordert die Linksfraktion.

17.02.2016 Gesundheit — Ausschuss — hib 93/2016

Klamme Kinderkliniken

Berlin: (hib/PK) Viele Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen kämpfen mit Personalmangel und einer latenten Unterfinanzierung. Das erklärten Gesundheitsexperten am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages und machten zugleich deutlich, dass die medizinische Versorgung von Kindern sehr aufwändig ist und sich von der für Erwachsene stark unterscheidet.

Grit Genster von der Gewerkschaft verdi betonte, es fehlten insgesamt 100.000 Pflegestellen. Das von der Bundesregierung mit der unlängst verabschiedeten Krankenhausstrukturreform aufgelegte Pflegestellenförderprogramm sei lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Pflegekräfte seien immer stärker gefordert und immer früher ausgelaugt. Drei Viertel aller Pflegekräfte könnten sich nicht vorstellen, ihren Beruf bis zur Rente auszuüben. Hier seien schnelle Lösungen gefordert. In den Kinderabteilungen seien überdies auch die Fixkosten höher durch das spezialisierte Personal und weniger planbare Fälle durch eine hohe Notfallquote.

Auf die hohen Fixkosten ging auch Jochen Scheel, Geschäftsführer der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD), ein. Er rechnete vor, dass eine kleine Kinderabteilung mit knapp zwölf Vollkräften, spezialisierten Ärzten und Pflegern sowie Präsenzdiensten leicht auf Fixkosten in Millionenhöhe komme.

Um die hohen Gesamtkosten auszugleichen, seien mindestens 2.000 zu behandelnde Fälle in der Kinderabteilung nötig, alles darunter sei unwirtschaftlich. Scheel forderte neben den nicht kostendeckenden Fallpauschalen (DRG) eine zusätzliche Vergütungskomponente für Kinderabteilungen, um die spezialisierte medizinische Versorgung von Kindern auch flächendeckend erhalten zu können.

Christian Jacobs vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) versicherte, jede Leistung werde über die Fallpauschalen auch vergütet. Einige Kliniken kämen damit zurecht, andere nicht, wenn sie zum Beispiel eine zu geringe Auslastung hätten und hohe Vorhaltekosten. Die Fallpauschalen könnten im Übrigen auch angepasst werden. So gebe es neuerdings in der Kinderonkologie für sogenannte Langlieger ab dem achten Tag eine hohe ergänzende Finanzierung.

Der Gesundheitswissenschaftler Michael Simon von der Hochschule Hannover ging auf die Kinderkrankenpflegeausbildung ein, deren Akzeptanz nach wie vor groß sei. Der Beruf habe ein hohes Ansehen und werde meist von jungen Leuten mit Abitur ergriffen. Allerdings blieben viele Pflegekräfte nicht lange dabei. Die Frühverrentung bei Pflegekräften sei ein großes Problem, Altersarmut könne die Folge sein.

Das bestätigte Scheel, der die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeberuf mit zehn Jahren angab. Insofern sei auch die von der Bundesregierung angestrebte generalistische Pflegeausbildung problematisch, weil dann mitsamt der Grundausbildung und Spezialisierung auf Kinderkrankenpflege vermutlich allein schon sechseinhalb Jahre verstreichen würden. Das sei zu viel.

17.02.2016 Inneres — Antrag — hib 93/2016

Rechte von Kindern im Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, die Rechte von Kindern im Asylverfahren zu stärken. In einem Antrag (18/7549), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, nennt die Fraktion es „unverantwortlich, den Eltern- und Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz zwei Jahre auszusetzen“. Die Trennung von Eltern und Kindern verstoße gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und führe dazu, „dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland ohne ihre Eltern aufwachsen müssen oder Kinder versuchen, unter lebensbedrohlichen Zuständen zum geflüchteten Elternteil nachzureisen“.

Die Bundesregierung fordern die Abgeordneten auf, das Kindeswohl als „zentrales Moment in allen ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Verfahrensschritten gemäß den Vorgaben der Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen“. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Verfahren schaffen, um Flüchtlingskinder altersgerecht zu hören und zu beteiligen. Ferner wird die Regierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, „das Vorliegen kinderspezifischer Verfolgungsgründe stärker als bisher in die Beurteilung über die Gewährung eines Schutzstatus durch das BAMF oder durch die Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen“.

17.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 92/2016

Experten uneins über Wärmeenergie

Berlin: (hib/HLE) Vertreter der deutschen Hauseigentümer haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich für bestehende Gebäude strikt abgelehnt. „Haus & Grund spricht sich gegen Zwang und für eine Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus“, erklärte Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch. Andere Experten zeigten sich dagegen aufgeschlossen für gesetzliche Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auch für den Gebäudebestand, um den Klimaschutz voranzubringen. In der Anhörung ging es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.

Die erneuerbaren Energien würden bereits einen Anteil von 15 Prozent am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte erreichen, stellte Warnecke in seiner Stellungnahme fest. Damit seien die gesetzlichen Ziele für das Jahr 2020 von den Wohngebäudeeigentümern bereits erreicht worden. Er verwies auf landesgesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg, auf die der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezug nimmt. In dem Bundesland hätten viele Hauseigentümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden. Diese Erfahrungen bestätigte auch Manfred Greis vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. In Baden-Württemberg seien vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz erneuerbarer Energien gekommen sei. Daher lehnte der Verband den Gesetzentwurf ab, „weil wir gegen Zwänge sind“. Ordnungsrechtliche Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien könnten bei Neubauten angewendet werden, im Gebäudebestand sei dagegen auf eine verstetigte und attraktive Förderung erneuerbarer Energien sowie auf verbesserte Rahmenbedingungen zu setzen.

Andere Sachverständige sprachen sich für eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich aus. So wiesen Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband) und Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie) auf die gegenwärtig niedrigen Öl- und Gaspreise hin. Diese würden Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Die Energiewende am Wärmemarkt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum vorangekommen, klagte Bentele. Gerade im Bestand müsse man mehr erreichen, forderte Falk. Auch Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt. Ein Vergleich mit der Entwicklung am Strommarkt zeige, dass die Entwicklung im Wärmesektor weitaus langsamer verlaufe und noch große Potenziale erschlossen werden könnten, bestätigte Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut.

Falk erklärte in seiner Stellungnahme, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbilden würden, seien wirksame auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand notwendig. Wie andere Sachverständige sprach sich Falk auch für eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus.

Keimeyer sagte, die Überschreitung eines gewissen Alters des Heizkessels könnte als Auslöser einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien herangezogen werden. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) sah in einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bestand keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes seien umfassende und tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Klimas grundsätzlich vereinbar. „Die Gebäudeeigentümer und -nutzer sind ursächlich für die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen. Nur sie können diese Emissionsquelle beeinflussen.“ Alle Gebäude, die modernisiert würden, müssten auf das Jahr 2050, in dem alle Gebäude klimaneutral sein sollen, ausgerichtet werden, forderte Müller.

Gegenstand der Anhörung waren auch zwei Unterrichtungen der Bundesregierung. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen.

17.02.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 92/2016

Statistik zur Obdachlosigkeit

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/7547) die Einführung einer bundesweiten Statistik zur Erfassung von Obdach- und Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, um auf dieser statistischen Grundlage die Basis für eine nachhaltige Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen, heißt es dazu in dem Antrag.

Zur Begründung schreiben die Grünen, dass die meisten Angaben zur Zahl der Wohnungslosen auf Schätzungen beruhen. Um jedoch den von Verbänden erwarteten Anstieg der Wohnungslosigkeit wirksam bekämpfen zu können, seien empirische Untersuchungen nötig, die jährlich die Wohnungslosen und die von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen erfassen. „Das Recht auf Wohnen ist ein maßgeblicher Teil und Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz. In der Lebensrealität setzt sich allerdings seit Jahren ein Trend fort: Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nimmt kontinuierlich zu“, schreiben die Grünen.

17.02.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 92/2016

Somalia-Einsatz soll weitergehen

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia beteiligen. Das Land sei trotz politischer wie auch struktureller Fortschritte absehbar „ein Staat mit fragiler Staatlichkeit“ und bleibe „auf Unterstützung und Hilfe der internationalen Gemeinschaft angewiesen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/7556), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

„Die immer noch weit verbreitete Korruption, organisierte Kriminalität, Terror und unsichere Lebensverhältnisse sowie fehlende wirtschaftliche Entwicklung sind maßgebliche Ursachen für die prekäre Sicherheitslage“, heißt es im Antrag weiter. „Diese Faktoren wirken sich negativ auf die regionale Stabilität aus und sind auch einer der Gründe für die von Somalia ausgehenden Flüchtlingsbewegungen, welche die Interessen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar berühren.“

EUTM Somalia sei Teil des „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“, mit dem die EU das Land beim Aufbau staatlicher Institutionen, beim Demokratieaufbau und bei Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs unterstütze. Die Mission leiste in diesem Kontext „einen substanziellen Beitrag zur Reform des Sicherheitssektors durch Unterstützung des Aufbaus der somalischen Streitkräfte und fördert dadurch die Befriedung und Stabilisierung Somalia“. Bislang seien insgesamt rund 5.000 somalische Soldaten ausgebildet worden, davon 1.500 seit Anfang 2014 in Mogadischu.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der somalischen Regierung an die EU in Verbindung mit Resolution 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie „im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit“. Das Mandat ist laut Antrag befristet bis zum 31. März 2017. Zum Einsatz kommen sollen bis zu 20 Soldaten, zu deren Aufgaben unter anderem die Spezialistenausbildung und die Ausbildung von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums gehören. „Eine Begleitung der somalischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung der militärischen Operationen der multinationalen Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) oder der somalischen Streitkräfte findet nicht statt“, heißt es weiter. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung im Mandatszeitraum auf rund 3,9 Millionen Euro.

17.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 92/2016

Zustand Bahnhöfe und Haltepunkte

Berlin: (hib/MIK) Über den Zustand der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zwei Kleinen Anfragen (18/7519, 18/7520) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Qualitätskennzahl diese Verkehrsstationen bei der Bewertung für den letzten Infrastrukturzustandsbericht 2014 erhielten.

17.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 92/2016

Zustand der Schleusen und Brücken

Berlin: (hib/MIK) Der Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an Bundeswasserstraßen in Norddeutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7521). Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (18/6517). Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Schleusen und Wehre dringend sanierungsbedürftig sind und wie sich die Zustandskategorien seit Einführung einer neuen Bewertungsmethode gegenüber heute verändert haben.

17.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 91/2016

Jahreswohlstandsbericht abgelehnt

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben die Einführung eines Jahreswohlstandsberichts abgelehnt. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch stimmten die Koalitionsfraktionen gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7368), die gefordert hatte, dass die Bundesregierung zusammen mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2017 auch einen Jahreswohlstandsbericht vorlegen soll. Der Bericht soll vier Dimensionen beschreiben: eine ökologische Dimension (Indikatoren zum Verbrauch natürlicher Ressourcen und zur Biodiversität), eine soziale Dimension (Indikatoren zur Einkommensverteilung sowie zum Bildungs- oder Gesundheitszustand), eine ökonomische Dimension (Indikatoren zur Wohlfahrtsentwicklung und zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft) sowie eine gesellschaftliche Dimension (Indikatoren zur Lebenszufriedenheit und zur Good Governance). Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass es bereits genug Indikatoren in der geforderten Form in Unterrichtungen wie dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung gebe. Die SPD-Fraktion zeigte sich dem Antrag gegenüber aufgeschlossen, erklärte aber genau wie die CDU/CSU-Fraktion, dass bereits viele dieser Indikatoren erhoben würden. Natürlich könne man darüber diskutieren, ob die Aufstellung im Jahreswirtschaftsbericht oder in einem eigenen Bericht erfolge. Die Linksfraktion stellte fest, es müsse darum gehen, zu sehen, welcher Teil des Wirtschaftswachstums den Menschen zu Gute komme. Es müsse auch über die Ökologie geredet werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei klar, dass bei den Indikatoren „nicht bei Null“ begonnen werde. Wichtig sei es, zum Bruttoinlandsprodukt weitere Indikatoren hinzuzunehmen, um langfristig zu denken. In dem Antrag heißt es dazu, der Maßstab Bruttoinlandsprodukt signalisiere aufgrund seiner „sozialen Gleichgültigkeit“ einerseits und seiner „Naturvergessenheit“ andererseits einen Wohlstand, der sich im Lichte einer Orientierung an gesamtgesellschaftlichem Wohlstand zunehmend als illusionär erweise. „Denn in der Regel wird ignoriert, dass das wirtschaftliche Wachstum sich massiv auf Vorleistungen aus dem sozialen System sowie dem ökologischen System stützt“, wird von Bündnis 90/Die Grünen kritisiert.

Zur Kenntnis nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7380) vorgelegten „Jahreswirtschaftsbericht 2016 - Zukunftsfähigkeit sichern - die Chancen des digitalen Wandels nutzen“. Die Bundesregierung erwartet darin für das laufende Jahr ein Wirtschaftswachstum von real 1,7 Prozent. Nach Ansicht der Bundesregierung ist wirtschaftliches Wachstum eine wesentliche Grundlage des Wohlstands in Deutschland: „Das Wirtschaftswachstum zu stärken ist daher ein wesentliches Ziel der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung.“ Neben der Höhe des Wachstums müsse auch die Wachstumsqualität im Fokus wirtschafts- und finanzpolitischer Erwägungen stehen. Es gehe um eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung. Deutschland stehe zu seinen Klimaschutzzielen, wird versichert.

Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde das von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6740) vorgelegte Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat einen Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr von 1,6 Prozent. Sorgen bereitet den Sachverständigen das niedrige Produktivitätswachstum. Die Bewältigung der erhöhten Zuwanderung werde nur möglich sein, wenn die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werde.

17.02.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 91/2016

Engere Beziehungen zu Kuba

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine weitere Verbesserung der Beziehungen zu Kuba. „Nach vielen Jahren, in denen Deutschland eine eher feindselige Haltung gegenüber Kuba eingenommen und die Annährung der Europäischen Union an Kuba blockiert hatte, sind nun die Weichen neu gestellt“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/7541), der am morgigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagesplenums steht. Einer Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Partnern stehe allerdings bislang der „Gemeinsame Standpunkt“ der EU von 1996 zu Kuba entgegen, mit dem die EU eine Normalisierung der Beziehungen an die Bedingung des System-Wandels in Kuba knüpfe. „Das ist einmalig in den Beziehungen der EU zu Drittstaaten“, schreiben die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung auf, sich für die Aufhebung des „Gemeinsamen Standpunktes“ einzusetzen. Darüber hinaus soll sich die Bundesregierung bei der US-Regierung für eine Ende der „Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade der USA“ stark machen. Die Blockade hemme nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Kubas, sondern schränke auch die Möglichkeiten Deutschlands und der EU ein, wirtschaftliche Beziehungen zu Kuba aufzubauen und weiterzuentwickeln. „Deutsche Unternehmen, die sich in Kuba engagieren, sind von der extraterritorialen Wirkung der Blockade betroffen, da ihnen beim Handel mit Kuba empfindliche Strafen in den USA drohen.“

17.02.2016 Finanzen — Ausschuss — hib 90/2016

Koalition gegen zu viel EU-Regulierung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Strukturen der europäischen Finanz- und Bankenaufsicht befasst. Grundlage der Diskussion war ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/7539), die sich darin für eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems einsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen.

In Folge der Finanzkrise 2010 waren drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten. Ein Sprecher der Fraktion bezeichnete es in der Sitzung als notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen. Einem unkontrollierten Anwachsen der europäischen Aufsichtskosten solle entgegengewirkt werden. In dem Antrag fordert die Koalition, dass Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.

Die SPD-Fraktion legte wie die CDU/CSU-Fraktion Wert auf die Beachtung der Interessen kleiner Banken, was auch in dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird. Der deutsche Bankensektor unterscheide sich mit den vielen kleinen Instituten sehr stark von den Bankensektoren anderer EU-Länder. Die EU-Institutionen seien wichtig, aber sie dürften kein Eigenleben führen. In dem Antrag heißt es dazu, es sei eine zunehmende Regulierungsdichte durch diese Behörden festzustellen.

Die Linksfraktion begrüßte zwar den Ruf nach Evaluation, aber die Stoßrichtung des Antrages bleibe schwammig. Es gebe Interessenskonflikte zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik unter dem Dach der Europäischen Zentralbank. Von der einstigen „Brandmauer“ zwischen den beiden Bereichen rede längst niemand mehr. Es sei fraglich, ob sich da was evaluieren lasse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes. Die Prüfer hätten auf eine Kontrolllücke bei den Aufsichtsbehörden hingewiesen, wo weder der Bundesrechnungshof noch der Europäische Rechnungshof kontrollieren könnten. Dies müsse geändert werden. Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es zu den Feststellungen des Rechnungshofes, darüber würden Gespräche geführt.

Der Antrag steht an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Darüber soll sofort abgestimmt werden.

17.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 90/2016

Dobrindt sieht Bahnverkehr sicher

Berlin: (hib/MIK) „Der Bahnverkehr ist ein vollkommen sicherer Verkehr.“ Dies erklärte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dorbrindt (CSU), im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur bei seinem Bericht über das Eisenbahnunglück am 9. Februar auf der Strecke Holzkirchen-Rosenheim.

Bei dem Unglück waren auf einer eingleisigen Strecke zwei Personenzüge mit hoher Geschwindigkeit frontal aufeinander gefahren. Dabei starben elf Männer, unter ihnen die beiden Lokführer, weitere 85 Insassen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.

Jedes technische System könne doch Fehler produzieren und am Ende eines jeden Systems sei ein Mensch, der entscheiden müsse, betonte Dobrindt weiter. Die tatsächlichen Ursachen des Unglücks könnten erst benannt werden, wenn die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorliegen würden. Es zeichne sich jedoch ab, dass der zuständige Fahrdienstleister sich nicht „regelkonform“ verhalten habe. Es müsse jedoch noch ermittelt werden, „wer wann welches Signal gegeben“ habe.

Der Minister wies darauf hin, dass die Helfer schon wenige Minuten nach der Alarmierung vor Ort gewesen seien. Der Einsatz, der noch andauert, sei „höchst professionell und absolut vorbildlich“ gewesen. Insgesamt seien rund 700 Kräfte im Einsatz, davon seien rund 500 ehrenamtliche Kräfte .

Wie Dobrindt dankten auch Vertreter aller Fraktionen den Helfern. Man müsse den Abschlussbericht abwarten, um über die Konsequenzen des Unfalls entscheiden zu können, heißt es aus den Reihen der Angeordneten.

17.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 90/2016

Rolle des Bundes im Sozialwohnungsbau

Berlin: (hib/SCR) Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den Bund auch nach 2019 an der Sozialen Wohnungsbauförderung zu beteiligen. Dafür sei die Festlegung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe das „Mittel der Wahl“, sagte sie in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschuss für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag. Hendricks bezog sich dabei auf einen Vorschlag von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD). Gabriel hatte jüngst angeregt, den Bereich Demografie und Integration als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben. Die Ministerin meinte, dass darunter auch der Soziale Wohnungsbau geregelt werden könne. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die alleinige Verantwortung für diesen Bereich. Bis 2019 fließen noch Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von rund 518 Millionen Euro jährlich. Für 2016 hat der Bund zusätzliche 500 Millionen Euro eingeplant.

In Hinblick auf den Bau neuer Wohnungen rechnet Hendricks weiterhin mit einem Bedarf von mindestens 350.000 Wohneinheiten pro Jahr, 60.000 bis 80.000 davon im Bereich Sozialer Wohnungsbau. Die Ministerin kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Förderung in manchen Bundesländern nicht effizient gestaltet sei. Die Sozialdemokratin regte eine direkte Förderung pro Quadratmeter an, anstatt auf Zinsverbilligungen oder Tilgungserlasse zu setzen. Hendricks betonte aber, dass der Bund grundsätzlich keinen Einfluss darauf habe, wie die Bundesländer tatsächlich die Mittel einsetzten. Über die Verwendung der zusätzlichen 500 Millionen Euro müssten die Länder aber Bericht erstatten, sagte die Ministerin.

Hendricks sagte, dass der Wohnungsbedarf aber nicht allein mit dem Sozialen Wohnungsbau erfüllt werden könne. Auch der frei finanzierte Wohnungsbau sei wichtig. In diesem Zusammenhang verteidigte sie das vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossene Vorhaben, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Sonderabschreibungen für Neubauten zu ermöglichen.

Während ein CDU/CSU-Vertreter Hendricks Unterstützung für den frei finanzierten Wohnungsbau lobte, monierten insbesondere Vertreter der Oppositionsfraktionen, aber auch ein SPD-Vertreter, das Fehlen einer Mietpreisdeckelung für die durch Abschreibung geförderten Wohnungen. Hendricks sagte, sie habe für die Forderung „großes Verständnis“, verwies indes auf das parlamentarische Verfahren. Sie regte zudem an, im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zu überlegen, auch die Schaffung von Wohnraum durch Umwidmung und Umbau von Gewerbeimmobilien oder durch Nachverdichtung, etwa durch Geschosserhöhung, abschreibungsfähig zu gestalten.

17.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 90/2016

Meister-BAföG soll reformiert werden

Berlin: (hib/ROL) Insgesamt lobten alle Vertreter der Fraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/7055) zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, der mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie von (Bündnis 90/Die Grünen) angenommen wurde. Die Linke enthielt sich der Stimme. Auch wenn das Gesetz den Vertretern der Opposition nicht weit genug geht, lobte die Opposition die Reform. Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen sagte: „Der ganz große Wurf ist es zwar nicht, aber das Gesetz geht in die richtige Richtung.“

Die Bundesregierung hat den Entwurf mit dem Ziel vorgelegt, durch Leistungsverbesserungen, durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver zu machen. Mit dem sogenannten „Meister-BAföG“, sollen neue Anreize zur Weiterbildung geschaffen werden. Mögliche Hemmschwellen bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung gewonnen werden. Zugleich soll ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft geleistet werden.

Die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung soll durch die Öffnung der AFBG-Förderung für Hochschulabsolventen mit einem Bachelorabschluss als höchstem Hochschulabschluss ausgebaut werden.

Darüber hinaus soll durch diesen Gesetzentwurf die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden.

Bisher konnten nur Handwerker und andere Fachkräfte gefördert werden. Jetzt sollen auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung bekommen, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. So soll die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung ausgebaut werden. Neu ist auch, dass zukünftig Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen - etwa für Studienabbrecher - nutzen wollen, bei einer Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden können.

Mit dem AFBG sollen die Teilnehmer in Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt und zu Existenzgründungen ermuntert werden. Hemmschwellen, die durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung möglicherweise entstanden sind, sollen mit der Gesetzesreform abgebaut werden. Ziel ist, mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung zu gewinnen und so den Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft zu sichern. Das AFBG versteht die Bundesregierung als ein „Aufstiegs-BAföG“ für diejenigen, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System erhöhen wollen. Das Förderinstrument gilt grundsätzlich für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Der Vertreter der CDU betonte, dass nun nach einem Änderungsantrag die Maßnahmekosten noch weiter erhöht worden seien und die Familienkomponente weiter ausgebaut worden sei. Der Vertreter der SPD bezeichnete die Gesetzesänderung als „große Reform“, da sie eine wesentliche Ausweitung des Gefördertenkreises beinhalte. Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen, verpflichtend vorgeschriebene Praktika auf die Vollzeit- Fortbildungsdichte anzurechnen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Auch ihr Antrag „Durchlässigkeit in der Bildung sichern,, Förderlücken zwischen beruflicher Bildung und Studium schließen“ (18/7234) wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen plädierten trotz ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine umfassende Debatte zur Neufassung von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Fraktion hatte zudem noch den Antrag „Bildungszeit PLUS - Weiterbildung für alle ermöglichen, lebenslanges Lernen fördern“ (18/7239) eingebracht. Er wurde ebenfalls von der Großen Koalition abgelehnt.

17.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Anhörung — hib 90/2016

Dynamik durch Exzellenzinitiative

Berlin: (hib/ROL) „Die Exzellenzinitiative hat eine neue Dynamik in das deutsche Universitätssystem gebracht. Sie ist zu einem Symbol geworden für den Willen, die deutschen Universitäten international besser zu qualifizieren und hat einigen der leistungsfähigsten Universitäten zusätzliche Mittel an die Hand gegeben, um ihre Forschung zu stärken und ihre Strukturen zu optimieren.“ Das sagte Professor Dieter Imboden, Vorsitzender der Internationalen Expertenkommission, zur Evaluation der Exzellenzinitiative, bei der Vorstellung des Endberichts beim Öffentlichen Fachgespräch vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland, das nun weiter entwickelt werden soll. Kritisch merkte Imboden an, das es bei der Governance, also der Führung an den deutschen Universitäten immer noch ein erhebliches ungenutztes Potenzial gebe und ein substanzieller Nachholbedarf bestünde. Ferner trat Imboden für eine stärke inhaltliche Differenzierung der Universitäten ein. Ein erfolgreicher Differenzierungsprozess bedinge eine dafür geeignete Governance der Universität, welche auf Autonomie und starke Führungsstrukturen beruhe.

Ferner führte Imboden aus, dass zur Weiterführung der Exzellenzinitiative die Exzellenzcluster weiter gefördert werden sollen, vom Zuschnitt aber offener gestaltet werden müssen, sowohl im Hinblick auf die Thematik als auch bezüglich des finanziellen Umfangs. Ferner schlägt die internationale Kommission aus zehn renommierten Wissenschaftlern vor, eine Exzellenzprämie einzuführen, die einzig aufgrund der vergangenen Leistung an die zehn besten Universitäten für einen Zeitraum von sieben bis acht Jahren vergeben werden soll. Die Prämie soll pro Universität und Jahr ungefähr 15 Millionen Euro betragen.

Während sich die meisten Experten insgesamt eher positiv zur Exzellenzinitiative und ihrer Weiterentwicklung äußerten, merkte Torsten Bultmann vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) an, dass die Exzellenzinitiative vor allem ein Sonderprogramm der universitären Spitzenforschung sei und nicht dem grundständigen Normalbetrieb an den Universitäten diene und diesen auch nicht gestärkt habe. Bultmann sagte: „Im Kern ist sie ein politisches Programm.“ Es solle ein neuartiges Universitätssystem in Exzellenz und Masse aufgespaltenes System konstruiert werden.

Professor Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, unterstützte mehrheitlich die Vorschläge der Kommission, insbesondere die neue Förderlinie der Exzellenzprämie. Sie könnte ein Schritt hin zu einer noch besseren Ausdifferenzierung der deutschen Universitäten sein. Gleichwohl müsste das Auswahlverfahren „evidenzbasiert“ sein, das heißt seriöse Indikatoren müssten qualitativ von Experten interpretiert werden.

Professor Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), betonte, dass die Ausgestaltung des Programms allein wissenschaftsgeleitet erfolgen müsse und zwar in allen Förderlinien. In Bezug auf die zeitliche Gestaltung unterstütze die HRK den Vorschlag zu eine Brückenfinanzierung.

Professor Manfred Prenzel Vorsitzender des Wissenschaftsrates (WR) trat dafür ein, das Programm als Wettbewerb anzulegen, statt einer Prämierung. Ideen, Anstrengung, konzeptionelle Vorhaben, verbindliche Planung würden Exzellenz generieren.

Ähnlich argumentierte Dagmar Simon, Leiterin der Forschungsgruppe Wissenschaftspolitik WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Sie fragte, wie in Zukunft auch die Qualität und Leistungsfähigkeit des breiten „Mittelfeldes“ der Universitäten gestärkt werden könnte. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass bei der bisherigen Exzellenzinitiative durchaus auch Universitäten davon profitiert hätten, die später dann doch nicht zu Spitzenclustern ernannt worden seien. Allein die Ausarbeitung und die Anstrengungen zur Spitze zu gehören, hätten Impulse für das System gebracht.

Professor Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), lobte ebenfalls den Expertenbericht und betonte die Notwendigkeit eines wissenschaftsgeleiteten Verfahrens, dass unter andrem Ausschreibungen ohne thematische Vorgaben beinhalten müsste. Die Qualität der Forschung müsse im Zentrum der Entscheidung stehen.

17.02.2016 Gesundheit — Ausschuss — hib 89/2016

Abgeordnete befassen sich mit Zika-Virus

Berlin: (hib/PK) Die alarmierende Ausbreitung des Zika-Virus in Süd- und Mittelamerika und die daraus resultierenden möglichen Gesundheitsgefahren werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. Wie Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages sagte, ist ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Zika-Virus und Schädelfehlbildungen bei neu geborenen Kindern nach wie vor nicht bewiesen. Für Fälle von Mikrozephalie kämen grundsätzlich auch andere Ursachen in Betracht, etwa Röteln.

Für Reisende in die betroffenen Gebiete sei ein effizienter Mückenschutz wichtig. Überträger des Zika-Virus sind vor allem Stechmücken, so die Gelbfiebermücke (Aedes aegypti), die in den Tropen oder Subtropen lebt. Auch die asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die inzwischen in einigen Regionen Deutschland heimisch ist, wird als möglicher Überträger angesehen. Das Zika-Virus verbreitet sich derzeit vor allem in Brasilien sehr schnell.

Fischbach wies darauf hin, dass es nur bei rund 20 Prozent der Infektionen zu den grippeähnlichen Symptomen komme. Ernste Verläufe seien nur bei schweren Grunderkrankungen zu befürchten. Wegen des möglichen Zusammenhangs mit Schädelfehlbildungen seien jedoch Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll. Schwangere Frauen sollten die betroffenen Gebiete derzeit möglichst meiden.

Für Deutschland sieht die Bundesregierung keine Gefahr einer Ausbreitung der Krankheit über Stechmücken. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) lägen derzeit 20 Fälle einer Infektion mit dem Zika-Virus vor. Ab dem 1. Mai soll laut Fischbach in Deutschland eine Meldepflicht für Arboviren gelten, zu denen auch das Zika-Virus gehört. Arboviren werden durch blutsaugende Arthropoden übertragen, etwa Mücken oder Zecken. Die hiesige Verbreitung der Tigermücke wird wissenschaftlich verfolgt. An einem Impfstoff gegen das Zika-Virus wird gearbeitet, allerdings wird er wohl nicht kurzfristig zur Verfügung stehen.

17.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 89/2016

Linken-Antrag für gleiche Löhne abgelehnt

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke ist mit ihren Forderungen zur gesetzlichen Verankerung gleicher Löhne von Frauen und Männern gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (18/4933) am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der Linken und der Fraktion Bündnis/Die Grünen ab.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst eine Entgeltgleichheit vorschreibt. So sollen nach den Vorstellungen der Linken die Betriebe ihre Lohnkriterien transparent gestalten und Klauseln in Arbeitsverträgen zum Schillschweigen über den Lohn für nicht erklärt werden. Zudem fordern sie regelmäßige Betriebsprüfungen zur Entgeltgleichheit, ein Verbandsklagerecht und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Diese Punkte müssten in das von der Regierungskoalition geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit einfließen.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit bereits an das Bundeskanzleramt weitergeleitet habe. Der Antrag der Linken enthalte zwar gute Anregungen, aber man wolle den Gesetzentwurf der Regierung abwarten, hieß es aus der SPD. Die Koalition habe zudem bereits erste Schritte zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern unternommen, beispielsweise durch die Einführung des Mindestlohns. Die Union verwies auf Unstimmigkeiten im Linken-Antrag. Es sei schwierig, die Tarifautonomie auf der einen Seite nicht antasten zu wollen, gleichzeitig aber der Antidiskriminierungsstelle weitergehende Befugnisse einzuräumen. Das Beispiel Schweden zeige, dass sich Entgeltgleichheit auch nicht alleine durch Gesetze erzwingen lasse. Dort liege die bereinigte Lohnlücke mit sechs Prozent nur einen Prozentpunkt unter Deutschland. Es müsse eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden.

Die Grünen hingegen unterstützen den Antrag der Linken. Er enthalte viele richtige Forderungen. Der Union warfen sie vor, es sei widersprüchlich einerseits eine breite gesellschaftliche Debatte anzuregen, gleichzeitig aber den Antrag abzulehnen.

17.02.2016 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 88/2016

Bei Betriebsräten vorerst alles beim Alten

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag zwei Anträge von Grünen (18/2750) und Linken (18/5327) zur Stärkung der Betriebsräte abgelehnt. CDU/CSU und SPD votierten jeweils gegen die Anträge.

Darin hatten sich die Oppositionsfraktionen unter anderem für ein erleichtertes Wahlverfahren bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch in kleineren Betrieben ausgesprochen und gefordert, den Kündigungsschutz im Betriebsverfassungsgesetz auch auf Wahlbewerber auszudehnen.

Die Fraktion Die Linke bekräftigte in der Diskussion, dass Betriebsräte auch bessere Freistellungsmöglichkeiten bräuchten, da ihre Aufgaben immer komplexer würden. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, wie wichtig Betriebsräte für innerbetriebliches Konfliktmanagement und die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Betrieb seien. Sie kritisierten den Linken-Antrag jedoch als zu weit gehend.

Auch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU betonten die unverzichtbare Rolle von Betriebsräten und zeigten sich offen für Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Anträge als „im Grundsatz“ richtig, verwiesen jedoch auf Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen, die einer Einigung derzeit im Wege stünden. Die Union betonte, es sei wichtig, dass es zu ausgewogenen Beratungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern komme, um dann ausgewogene Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen. Dem würden die vorgelegten Anträge nicht entsprechen.

17.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 88/2016

Änderungen am Immobilienkreditgesetz

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) beschlossen, der morgen zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Plenums steht. Neben dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wohnimmobilienkreditrechts der Mitgliedsstaaten, sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Rahmen dieser Gesetzgebung drei zusätzliche Anliegen geregelt werden.

Zum einen soll für bestimmte ältere Wohnimmobilienkredite, für die aufgrund höchstrichterlicher Rechtssprechung wegen ungültiger Widerrufsbelehrungen derzeit ein unbegrenztes Widerrufsrecht besteht, dieser Zustand beendet werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll dieses Widerrufsrecht enden. Zweitens soll künftig auch bei Null-Prozent-Finanzierungen ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen gelten. Dies ist bisher nicht der Fall. Damit soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass Immobilienkäufer durch eine Null-Prozent-Finanzierung dazu verlockt werden können, ansonsten für sie unvorteilhaften Regelungen zuzustimmen, und dies nach geltender Rechtslage nicht mehr widerrufen können.

Eine dritte Regelung hat nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun, soll aber im sogenannten Omnibusverfahren mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.

Die Oppositionsfraktionen haben diese Änderungen im Ausschuss wegen verschiedener Bedenken gegen einzelne Aspekte abgelehnt. In der Folge stimmten sie auch gegen die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossene Ausschussempfehlung an das Plenum, dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen.

17.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 88/2016

DEval-Institut macht Fortschritte

Berlin: (hib/JOH) Das 2013 gegründete unabhängige Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat nach Angaben seines Direktors, Professor Jörg Faust, die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass es seine Aufgaben erfüllen kann. „Das Institut befindet sich nach wie vor in einer Aufbauphase, aber bedeutende Fortschritte sind zweifelsohne erkennbar“, sagte Faust am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Diese manifestierten an gestiegenen Output . So sei die Zahl der Evaluierungsberichte bereits im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2016 erwarte er erneut eine deutliche Steigerung.

Für den Zeitraum 2016 bis 2018 habe das DEval zudem drei Themenbereiche ausgewählt, die es bei seinen Evaluierungen besonders stark in den Blick nehmen wolle, berichtete Faust. Dazu zählten neben der Struktur und den Instrumenten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch die Frage der Nachhaltigkeit der Maßnahmen sowie der Bereich fragile Staaten und Krisenprävention.

Als besondere Herausforderung für die Arbeit des Institutes bezeichnete Faust die Heterogenität der Akteure, die mit dem DEval in Beziehung träten, darunter das Parlament, die Ministerien, die Wissenschaft und die Durchführungsorganisationen. Den unterschiedlichen Erwartungshaltungen dieser Akteure gerecht zu werden, sei „durchaus anspruchsvoll“, sagte Faust. So ließe die Vielzahl an Themenvorschlägen, die aus den einzelnen Bereichen kämen, eine einheitliche Strategie „nicht hundertprozentig“ zu. Dabei bezog er sich auch auf Kritik aus den Reihen von Linken und Grünen.

Die Abgeordneten lobten die Fortschritte beim Aufbau des Institutes. So betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion, das DEval könne sowohl dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch den Fachpolitikern im Bundestag eine große Hilfe sein. Es komme aber auch darauf an, wie die einzelnen Akteure aus den Evaulierungsergebnissen umgehen.

Nach Ansicht von Linksfraktion und Union muss auch die Umsetzung der globalen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) ein Schwerpunkt der Evaluierungen sein. Es sei wichtig zu sehen, ob die internationale Herangehensweise auch tatsächlich positive Effekte habe, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion. Ein Abgeordneter der Unionfraktion fragte konkret, welchen Beitrag das Institut zur Umsetzung der Ziele leisten könne.

Faust verwies darauf, dass bei den SDGs bereits ein „komplexes Evaluierungs- und Monitoringsystem“ angelegt sei. Die schwierige Frage sei, wie der Fortschritt in den unterschiedlichen Bereichen gemessen werden könne.

Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass bei Analysen im Auftrag des BMZ Dokumente anderer Ministerien, etwa des Auswärtigen Amtes oder des Verteidigungsministeriums, nicht hinzugezogen würden. Die Evaluierung bliebe ohne diese weiteren Informationen oft „rudimentär“. Dazu sagte Faust, hier seien die Ministerien selbst gefragt, eine Evaluierung auch in ihrem Bereich zuzulassen.

17.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 88/2016

Tabakrichtlinie stößt auf geteiltes Echo

Berlin: (hib/EIS) Uneinheitlich bewerten Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU (18/7218) in deutsches Recht. „Bis zum 20. Mai 2016 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen, die viele Emotionen und Meinungen auslöst“, nahm Alois Gerig (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, zu Beginn einer öffentlichen Anhörung des Agrarausschusses die unterschiedlichen Positionen der Sachverständigen am Mittwochmorgen vorweg. Durch den Gesetzentwurf sollen in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden. Außerdem soll neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

Doch nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Prof. Lutz Engisch von der Hochschule Leipzig ist die technische Umstellung der Druckwalzen zur Umsetzung der Vorgaben für den Druck von Schockbildern und vergrößerten Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln bis zum Mai 2016 nicht möglich. Der Stand der Technik erlaube kein schnelles und automatisiertes Verfahren zur Umstellung der Maschinen und erfordere für jedes individuelle Verpackungsdesign separate Arbeitsgänge. „Es existiert eine nur sehr kleine Zulieferindustrie, die entsprechende Druckwalzen nicht in der kurzen Zeit liefern kann“, sagte Engisch. Michael von Foerster vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie wies indes den Vorwurf zurück, dass sich die Unternehmen nicht genügend vorbereitet hätten und deshalb die technische Umstellung nicht zügig genug erfolgen könne. „Der Mittelstand ist durch die Fristenproblematik stark betroffen“, sagte er. Die Ursache dafür sah Foerster in einem „Konstruktionsfehler“ der Tabakproduktrichtlinie selbst, die die Umsetzung und Gültigkeit der Richtlinie für den 20. Mai festschreibe. Foerster warb für die Möglichkeit der Einführung einer Übergangsfrist zur Lösung des Dilemmas für die Unternehmen. In seiner Stellungnahme verwies Foerster darauf, dass Unternehmen vor dem Zustandekommen eines Gesetzes keine schwer rückgängig zu machenden Investitionen tätigen müssen. Auch wenn die Tabakproduktrichtlinie recht detailliert ausgearbeitet gewesen sei, seien die schwerwiegendsten Änderungen an den Verpackungen bis Ende 2015 nicht klar gewesen, sodass es nicht möglich gewesen sei, sich rechtzeitig anzupassen. Den Unternehmern sei es zudem nicht möglich vorherzusehen, was der Gesetzgeber beschließen wird. Foerster bezifferte den Zeitaufwand für die Umstellung von Verpackungsmaschinen auf eine Dauer von bis zu 20 Monaten.

Hingegen erachtete Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in ihrer Stellungnahme eine nur buchstabengetreue Umsetzung der Richtlinie als unzureichend. Um die öffentliche Gesundheit wirksam zu schützen, sollten über die Richtlinie hinaus die nikotinfreien elektronischen Zigaretten, elektronische Shishas sowie herkömmliche Wasserpfeifen in die Regelung mit einbezogen werden. Denn von allen diesen Produkten würde eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dass E-Zigaretten und E-Shishas bei der Tabakentwöhnung helfen könnten, bezweifelte Pötschke-Langer. „Es gibt keine soliden Daten“, sagte sie in der Anhörung. Zudem plädierte die Wissenschaftlerin für ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse. Nach Einschätzung von Gabriele Bartsch von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen hat Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten einen tabakpolitischen Sonderweg beschritten, der hinter den in der EU üblichen Standards zurückgeblieben sei. Wenn dieser Sonderweg mit dem Gesetzentwurf beendet werde, sei dies keine Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie, sondern ein überfälliger Schritt hin zur Angleichung an das EU-Niveau. „Deutschland hinkt bei der Umsetzung immer hinterher“, kritisierte Bartsch die gesetzgeberische Praxis der Vergangenheit.

Auch nach Einschätzung des Einzelsachverständigen Tobias Effertz von der Universität Hamburg ist die Bundesrepublik kein Vorreiter im Bereich der Tabakregulierung. Effertz führte als Beispiel den Bereich der Tabakaußenwerbung an, die auch Jugendliche anspreche. „Deutschland ist das letzte Land in der EU, das diese Art der Werbung zulässt“, sagte Effertz. Einer möglichen Fristverlängerung bei der Umsetzung der Richtlinie stand der Wissenschaftler skeptisch gegenüber. „Es war relativ lange klar, dass die Regelung kommen wird“, sagte er. „Die Tabakindustrie neigt dazu, Regelungen aufschieben zu wollen.“ Eine Fristverlängerung könnte wie Sand im Getriebe der Umsetzung wirken und ein falscher Anreiz für andere Produzenten in der EU sein.

Dass mit der Umsetzung der Richtlinie E-Zigaretten und E-Shishas über Gebühr stigmatisiert werden könnten, kritisierte der Einzelsachverständigen Prof. Bernhard-Michael Mayer von der Universität Graz. Mayer plädierte dafür, dass Raucher zum Umstieg auf E-Zigaretten motiviert werden sollten. „E-Zigaretten sind Genussmittel, die Rauchern den Ausstieg aus der Inhalation von Schadstoffen ermöglichen“, sagte er in der Anhörung. In E-Zigaretten gebe es keine Verbrennungsprodukte, die für Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und COPD verantwortlich seien. In seiner Stellungnahme kritisierte er außerdem, dass die Bevölkerung durch eine mögliche Schädlichkeit unnötig verunsichert werde. Das Argument über das Fehlen von Langzeitstudien im Rahmen des Vorsorgeprinzips beurteilte der Sachverständige als Versuch zur Einschränkung der Verfügbarkeit von E-Zigaretten, obwohl die gesundheitlichen Vorteile überwiegen würden.

17.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 88/2016

Minijobs in Deutschland

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/7506) zum Thema Minijobs in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch die Zahl der Minijobs in den vergangenen zehn Jahren war. Außerdem möchten die Abgeordneten wissen, wie hoch der Anteil von geringfügig Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war. Darüber hinaus fragen sie nach den Arbeitsbedingungen von Minijobbern.

17.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 88/2016

Erwerbssituation von Frauen

Berlin: (hib/CHE) Die Beschäftigungssituation von Frauen steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/7507) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich die Erwerbsquote von Frauen seit 2005 entwickelt hat, wie hoch der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist und welche Kenntnis die Regierung über die Qualifikationen der weiblichen Flüchtlinge hat.

17.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 88/2016

Datenlage zur Leiharbeit

Berlin: (hib/CHE) Über Fakten und Kontrollen der Leiharbeit möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen informiert werden. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (18/7483) gestellt, in der sie von der Bundesregierung unter anderem wissen will, wie viele Leiharbeitsfirmen und Beschäftigte in der Branche es im Jahr 2015 gab. Ferner interessiert sie, wie viele Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015 festgestellt wurden.

17.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 87/2016

Ja zu Koalitionsantrag zur Agenda 2030

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Nachhaltigkeitsstrategie auf die Umsetzung der 2015 in New York verabschiedeten globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainabale Development Goals, „SDGs“) ausrichten und die Ziele durch entsprechende Maßnahmen auf allen Ebenen „aktiv“ unterstützen. Diesen Forderungen in einem Antrag (18/7361) von CDU/CSU und SPD stimmten die Mitglieder des Entwicklungsauschusses am Mittwochmorgen mehrheitlich zu. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Antrag.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion bezeichnete den Antrag als wichtigen Anstoß für alle Akteure und Ressorts, sich in den Umsetzungsprozess der so genannten „Agenda 2030“ einzubringen. Er zeige in einem ersten Schritt auf, was jetzt getan werden müsse. Als Beispiele nannte sie unter anderem den Einsatz für menschenwürdige Arbeit und die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Die Grünen sahen in dem Antrag zwar „viel Gutes“, vermissten aber konkrete Vorschläge, wie die insgesamt 17 SDGs erreicht werden sollen. Die Initiative der Koalitionsfraktionen sei daher nicht viel mehr als ein „Ermunterungsprogramm“. Die Grünen forderten unter anderem die Aufwertung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung und eine Neuauflage der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Im Entwicklungsausschuss scheiterten sie mit vier Anträgen (18/6061, 18/6054, 18/6045 und 18/6050), die Forderungen zur Umsetzung einzelner Ziele enthalten.

Die Linksfraktion bezeichnete die Initiative von CDU/CSU und SPD als „reinen Schaufensterantrag“. Auch sie forderte die Fraktionen auf, konkrete Vorschläge zu machen, wie die Bundesregierung Herausforderungen wie die wachsende soziale Ungleichheit, Steuerflucht und organisierte Steuervermeidung angehen solle. Diese Themen kämen im Forderungskatalog des Antrags aber gar nicht vor, kritisierte eine Vertreterin der Fraktion.

Von Seiten der Unionsfraktion hieß es dazu, die Entwicklungspolitiker seien nicht diejenigen, die anderen Ressorts sagen könnten, was sie jetzt tun und zu lassen haben. Ihre Aufgabe sei es vielmehr, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was die neue Entwicklungsagenda für die Zukunft und Deutschland eigentlich bedeutet. Auch müssten sie dafür sorgen, dass die Umsetzung in den anderen Politikbereichen weiterverfolgt wird.

17.02.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 87/2016

Ausweisung straffälliger Ausländer

Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion haben einen Gesetzentwurf zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) vorgelegt. Ziel der Vorlage, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling zu versagen.

Der Vorlage zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.

17.02.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 87/2016

Einführung beschleunigter Asylverfahren

Berlin: (hib/STO) Die Große Koalition will für bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ein beschleunigtes Verfahren einführen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7538) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen diese Asylbewerber in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernisse aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen.

Auch soll die Höhe der Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf dem Gesetzentwurf zufolge „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums“ gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen „durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt“ werden. Die vollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen Asylbewerber generell erst nach Aushändigung des Ankunftsnachweises in der Aufnahmeeinrichtung erhalten, der sie zugewiesen worden sind. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

17.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 87/2016

Baukosten der Festen Fehmarnbeltquerung

Berlin: (hib/MIK) Über die Kostensteigerungen bei der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7513) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob die Steigerung der geplanten Baukosten für die Hinterlandanbindung (Bahnstrecke) der Festen Fehmarnbeltquerung von 800 Millionen Euro auf geschätzt 1,7 Milliarden Euro eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlagen ist und ob sie es angesichts der absehbaren Verzögerungen für notwendig hält, eine neue Kostenschätzung für die Hinterlandanbindung in Auftrag zu geben.

17.02.2016 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 86/2016

Fußgängerfreundliche Ampelschaltung

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für weitere Modellprojekte und Untersuchungen aus, um zu einer „fußverkehrsfreundlichen Ampelschaltung“ zu gelangen. Das wurde während der Sitzung des Ausschusses am Mittwochmorgen deutlich, bei der die Abgeordneten eine Petition mit der Forderung nach flächendeckender Einführung von Verkehrsampeln mit Count-Down-Funktion einstimmig „als Material“ dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen haben. Zugleich stimmten sie dafür, die Vorlage den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und den Länderparlamenten zuzuleiten.

Die Petenten begründen ihr Anliegen unter anderem mit der Einschätzung, dass eine Restrotanzeige besonders in Städten zu einer Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen führen könne, da die Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkennen könnten, ob es noch möglich ist, die Ampel zu überqueren und im anderen Fall mit der Ausrollphase ihres Fahrzeuges beginnen könnten. Zudem könnten Besitzer älterer Fahrzeuge, die noch nicht über ein Start-Stopp-System verfügen und zumeist höhere Emissionswerte hätten, den Motor abstellen, wenn ihnen bekannt ist, wie lange die Rotphase noch andauert. Als weiteres Argument wird die Steigerung des Verkehrsflusses angegeben, da bei einer Count-Down-Ampel die Grünphase seltener infolge von Unaufmerksamkeit verpasst werde.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, wurden bei der Diskussion der Petition im Internet teilweise andere Lösungen vorgeschlagen, wie etwa das dreifache Blinken des Ampellichts vor Erlöschen oder sogenannte Sanduhr-Ampeln. Teilweise sei dem Petitum aber auch widersprochen worden - unter anderem mit dem Verweis auf teure Investitionen, eine Förderung von Geschwindigkeitsübertretungen zugunsten des Ausnutzens der ablaufenden Grünphase sowie den dadurch geschaffenen Anreizen für Autorennen aufgrund der Restrotanzeige.

Gerade die beiden letztgenannten Sorgen teilt auch der Petitionsausschuss, wie aus der Vorlage hervorgeht. Zugleich wird auf Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen hingewiesen, wonach der Emissionsausstoß komplexer betrachtet werden müsse. Eine kurzzeitige Motorabschaltung sei danach erst dann zweckmäßig, wenn Motor und Abgasnachbehandlungssysteme ihre Betriebstemperatur erreicht hätten.

Hingewiesen wird auch auf internationale Erfahrungen. Danach hätten sich Count-Down-Ampeln nicht durchgesetzt, schreibt der Ausschuss. Die Abgeordneten machen des Weiteren auf ein Berliner Modellprojekt aufmerksam, dessen Ergebnisse derzeit ausgewertet werden. Aus Sicht des Ausschusses ist es vor allem wichtig, belastbare Aussagen über die objektiven Auswirkungen der Signalisierungsformen auf die Verkehrssicherheit zu bekommen. Dazu reichten die Berliner Erkenntnisse nicht aus, urteilen die Abgeordneten und sprechen sich für weitere Untersuchungen in den Ländern aus.

17.02.2016 Haushalt — Unterrichtung — hib 86/2016

Neun Abgeordnete bei Konferenz

Berlin: (hib/MIK) Zur Tagung der Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union vom 9. und 10. November 2015 in Luxemburg hat die deutsche Delegation eine Unterrichtung (18/7400) vorgelegt. Danach hat sich die Interparlamentarische Konferenz gemäß Artikel 13 Fiskalvertrag auf ihrer fünften Tagung in Luxemburg eine Geschäftsordnung gegeben.

Die Delegation des Deutschen Bundestages umfasst in dieser Wahlperiode neun Abgeordnete, darunter angesichts der Querschnittsaufgaben der Konferenzmitglieder Abgeordnete des Haushaltsausschusses, des Finanzausschusses und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, heißt es in der Unterrichtung.

17.02.2016 Kultur und Medien — Antrag — hib 86/2016

Grüne: Bessere Vergütung für Urheber

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verhandlungsposition von Urhebern stärken und somit eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreichen. In einem Antrag (18/7518) fordert sie die Bundesregierung auf, das Urhebervertragsrecht in diesem Sinne zu reformieren. Nach Ansicht der Grünen hat die Novellierung des Urhebergesetzes im Jahr 2002 zu keiner Verbesserung der Vertrags- und Vergütungssituation geführt. So betrage das Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten mit rund 15.400 Euro weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommen in Deutschland. Das 2002 eingeführte Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln von Urhebervereinigungen und Inhabern der Nutzungsrechte sei zwar „sinnvoll“, habe sich aber in der Praxis als „nicht ausreichend effektiv“ erwiesen, heißt es in der Antragsbegründung. Bislang seien nur wenige Vergütungsregeln zustande gekommen, vor allem im Film- und Fernsehbereich.

Konkret wollen die Grünen das Schlichtungsverfahren bei Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen effizienter gestalten. Deshalb soll das jeweils zuständige Oberlandesgericht bei Nichteinigkeit zwischen den Verhandlungspartner in einem festzulegenden Zeitraum und auf Antrag über die paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsstelle entscheiden. Der Schlichtungsstelle soll zudem das Recht eingeräumt werden, bei Uneinigkeit in einem angemessenen Zeitraum eine verbindliche Vergütungsvereinbarung festzulegen. Zudem soll den Urhebern eine kollektive Klagebefugnis eingeräumt werden, damit sie bei Abweichungen von den Vergütungsregeln ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können. Darüber hinaus sollen die Inhaber von Nutzungsrechten verpflichtet werden, den vertraglich gebundenen Urhebern einmal im Jahr Auskunft über die Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke zu erteilen.

16.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 85/2016

Streit um Hypotheken und Betriebsrenten

Berlin: (hib/PST) Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922), von dem sich diese mehr Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobilienkrediten verspricht, hat der Rechtsausschuss am Montag zum bereits zweiten Mal Sachverständige angehört. Grund ist ein Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Januar in die laufenden Ausschussberatungen über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingebracht haben. Ihm zufolge soll zum einen festgeschrieben werden, dass bei bestimmten älteren Immobiliendarlehen, für die derzeit aufgrund eines Gerichtsurteils eine unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit besteht, diese drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet werden soll. Gleichzeitig wird eine Änderung angestrebt, die mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzes nichts zu tun hat. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen soll die Vorschrift zu Rückstellungen, die Unternehmen für Betriebsrenten bilden müssen, geändert werden. Mit dem „Omnibusverfahren“, der Einbringung in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, will die Koalition Zeit sparen, die ein eigenes Gesetzgebungsverfahren sonst benötigen würde.

Zu beiden Themen gingen die Ansichten in der Anhörung auseinander. Beim Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen hielt der Bielefelder Rechtsprofessor mit Schwerpunkt Immobilienrecht Markus Artz die von der Koalition geplante Änderung für vertretbar. Es passe zum Sinn und Zweck des Widerrufsrechts, dass es nicht unbegrenzt gilt, sondern sich auf den Vertragsabschluss bezieht und eine Besinnungspflicht einräumt. Ähnlich sah es Sebastian Omlor, Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Marburg. Der Grundsatz, dass Rechte nicht rückwirkend eingeschränkt werden dürfen, greife nicht, da es sich um eine „unechte Rückwirkung“ handele. Denn in der Vergangenheit sei ein Widerruf ja möglich gewesen und bleibe es auch noch bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist.

Anders beurteilten die beiden Rechtsanwälte in der Expertenrunde die geplante Änderung des Widerrufsrechts. Der Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ullrich Poppelbaum bemängelte, dass das Gesetz in dieser Form keinen Interessenausgleich zwischen Bank- und Verbraucherinteresse treffe. Das Problem der Banken, das mit der Gesetzesänderung gelöst werden solle, könnten diese auch selbst lösen. Nachdem durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmte alte Widerrufsbelehrungen für unwirksam erklärt worden waren, hätten die Banken ihre Kreditnehmer wirksam nachbelehren können. Sie hätten aber auf das Urteil nicht reagiert. Dass jetzt stattdessen der Gesetzgeber tätig werde, sei verfassungsrechtlich bedenklich. Der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Julius Reiter ergänzte, mit dem Widerrufsrecht solle das stärkste Verbraucherrecht beschnitten werden. Die meisten großen Banken hätten ihre Kunden ohnehin korrekt belehrt, betroffen seien überwiegend Online-Banken, die mit minimalem Personaleinsatz arbeiteten.

Anlass der anderen geplanten Änderung ist, dass Unternehmen wegen der anhaltend niedrigen Zinsen die Rückstellungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter deutlich erhöhen müssen. Ein Prozentpunkt beim Zinssatz erfordere bis zu zwanzig Prozent mehr Rückstellungen, führte der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Klaus-Peter Naumann, aus. Bisher werden für die Bemessung der Rückstellungen die Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre zugrunde gelegt, die Koalition möchte die Berechnungsgrundlage auf zehn Jahre ausdehnen. Naumann sah sogar gute Gründe für eine Ausdehnung auf 15 Jahre. Das sei in etwa die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitern. Auch Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz, begrüßte die von der Koalition geplante Zinssatzregelung für die Altersversorgung. Nach seiner Einschätzung verbessert sie die Kreditwürdigkeit von Unternehmen.

Joachim Gassen, Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Berliner Humboldt-Universität, zeigte einerseits Verständnis für den Wunsch von Unternehmen nach geringeren Rückstellungen. Er bestritt aber, dass diese dadurch tatsächlich geschwächt würden, denn die Rückstellungen verblieben ja als Kapital in den Unternehmen. Dem stimmte Matthias Müller, Leiter der Abteilung Finanzen beim DGB-Bundesvorstand, zu. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Berechnungsbasis bezeichnete Müller als bloßen Zeitgewinn. Bei anhaltender Niedrigzinsphase werde man sich in einigen Jahren wiedersehen. Er plädierte stattdessen für einen gesetzlich festgeschriebenen einheitlichen Zinssatz. Benjamin Weigert von der Deutschen Bundesbank bestritt, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung die Unternehmensfinanzierung gefährdet werde. Die Zahlen der Bundesbank ergäben auch keinen Anhaltspunkt für eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität. Die geltende Sieben-Jahres-Regelung entspreche dem Konjunktur- und Zinszyklus, sagte Weigert, und er sehe keine Notwendigkeit, davon abzuweichen.

16.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Anhörung — hib 85/2016

„Lex Mollath“ unter der Lupe

Berlin: (hib/PST) Sieben Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7244) Stellung genommen, der die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie neu regeln soll. Die Zunahme der Einweisungen und der Unterbringungsdauer hat der Bundesregierung eine Novelle der einschlägigen Vorschriften geboten erscheinen lassen. Die öffentliche Diskussion über Missstände, vor allem im Zusammenhang mit dem Fall Gustl Mollath, tat ein Übriges.

Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sagte mit Blick auf Fälle wie den von Mollath: „Die Anlassgeber waren Ausreißer.“ Die Mehrheit der Fälle liege voll im gesetzlichen Rahmen. Gleichwohl bezeichnete er die vorgesehene Neuregelung als sachgerecht. Sie werde dazu beitragen, in Zukunft Fehler bei der Einweisung in die geschlossene Psychiatrie zu vermeiden. Richtschnur bei der Novelle dürfe aber nicht sein, die Zahl der Einweisungen zu verringern, sondern die Verhältnismäßigkeit zu achten. Dann würden vermutlich aber auch die Zahlen herunter gehen.

Auch alle anderen Sachverständigen stimmten dem Gesetzentwurf im Grundsatz zu, trotz Änderungswünschen im einen oder anderen Fall. Heinz Kammeier, Lehrbeauftragter für Recht im Gesundheitswesen an der Universität Witten/Herdecke, regte an, Ausstattungskriterien für Einrichtungen der forensischen Psychiatrie bundeseinheitlich festzulegen, so wie dies bei der Sicherungsverwahrung geschehen sei. Auch sollten die Kriterien für die Einweisung im Gesetz noch detaillierter geregelt werden, da es hier in der Praxis große Unterschiede zwischen einzelnen Landgerichten gebe.

Der Bremer Strafverteidiger Helmut Pollähne sagte zur derzeitigen Rechtslage, man komme „zu leicht rein und zu schwer wieder raus“. Er machte sich für eine absolute Befristung der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stark. Zudem müsse die Unterbringung auf Bewährung leichter möglich werden. Als juristisch absolut fragwürdig bezeichnete er die „Gefahr der Gefährlichkeit“ als Kriterium für eine Einweisung. Ähnlich kritisch äußerte sich die Hamburger Fachanwältin für Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht Ines Woynar. So wandte sie sich dagegen, Wirtschafts- und Vermögenstaten in den Katalog der Verbrechen aufzunehmen, die zu einer Einweisung führen können. Generell solle der Maßregelvollzug sechs Jahre nicht überschreiten, danach sollten die Patienten in eine alternative Betreuungseinrichtung überwiesen werden.

Das sah Susanne Lausch, Leiterin der Forensischen Klinik im Bezirkskrankenhaus Straubing, ganz anders. Bei schweren Triebanomalien wie sadistischen Persönlichkeitsstörungen reichten sechs Jahre nicht aus. In ihrer Einrichtung liege der durchschnittliche Aufenthalt von Sexualstraftätern bei elf Jahren. Lausch begrüßte jedoch die Absicht im Gesetzentwurf, bereits nach drei Jahren und damit früher als jetzt mit einem externen Gutachten die Fortdauer der Unterbringung zu überprüfen. Bei Einsatz entsprechender Behandlungsmethoden ließen sich innerhalb von drei Jahren Entwicklungen sehen. Dies erfordere aber einen erheblichen Personaleinsatz, der auch finanziert werden müsse.

Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt, sprach sich dagegen für eine Befristung der Unterbringung aus, und zwar auf zehn Jahre. Allerdings müsse es dann entsprechend gut ausgestattete Heime geben, die die Betreuung übernehmen können. Auch forensische Tageskliniken könnten in vielen Fällen sinnvoll sein. An beidem fehle es aber derzeit, weshalb Patienten länger in der geschlossenen Psychiatrie bleiben müssten. Erhebliche Probleme gebe es zudem bei der Kostenübernahme für derartige alternative Behandlungsformen.

Auf einen besonderen Grund für die hohe Zahl von Einweisungen und die lange Verweildauer wies Christoph Wiesner, Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, hin: Die „Angst, am Pranger zu stehen“, wenn etwas passiert und dann gefragt wird: Warum habt ihr den nicht weggesperrt. Wiesner wandte sich im übrigen gegen eine zu genaue Katalogisierung der Taten im Gesetz, die zu einer Einweisung führen können. Denn es werde immer wieder Fälle geben, die nicht aufgelistet sind, aber eine geschlossene Unterbringung dringend geboten erscheinen ließen. Sinn und Zweck der Einweisung sei primär, unabhängig von der Anlasstat, der Schutz der Allgemeinheit. Wiesner wies auch darauf hin, dass schon nach geltender Rechtslage eine Bewährungsaussetzung unter der Voraussetzung einer ambulanten Behandlung möglich sei, diese aber oft an der Kostenübernahme scheitere.

16.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 85/2016

Fragen zum Rückgang von Wildbienen

Berlin: (hib/EIS) Die schwindende Anzahl von Wildbienen in der Natur steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7492). In der Vorlage verlangt die Fraktion Auskunft von der Bundesregierung über den aktuellen Kenntnisstand zur Entwicklung der Situation von Wildbienen und Schmetterlingen in Deutschland seit den 1980er Jahren. Des Weiteren wird unter anderem eine Einschätzung über die Bedrohungslage einzelner Arten, die Ursachen des Schwundes und über die Effekte der Grünlanddüngung verlangt.

15.02.2016 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe — Ausschuss — hib 84/2016

Öffentlichkeitsbeteiligung im Fokus

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben am Montag intensiv über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlager-Suchverfahren diskutiert. Grundlage der mehrstündigen, kontroversen Beratungen war unter anderem ein Entwurfspapier der zuständigen Arbeitsgruppe I für den entsprechenden Teil im Abschlussbericht der Kommission.

Nach dem Entwurf der Arbeitsgruppe soll die Öffentlichkeit in den verschiedenen Phasen der Endlager-Suche durch diverse Gremien beteiligt werden. Diese Gremien sollen als ein zweites Aktionsfeld für Beteiligung dienen und die verwaltungsrechtlich gebotenen Formate, zum Beispiel die strategische Umweltprüfung, ergänzen. Schwerpunkt sind dabei Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Regionen. In einer ersten, zweigeteilten Phase soll dies durch eine Teilgebietskonferenz beziehungsweise folgend durch Regionalkonferenzen und einen Rat der Regionen geschehen. Die Teilgebietskonferenz soll agieren, nachdem erste mögliche Standortregionen durch Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien ausgewählt worden sind. Regionalkonferenzen in den jeweiligen Gebieten sowie ein übergreifender Rat der Regionen sollen danach agieren, wenn die Regionen für eine übertägige Erkundung ausgewählt worden sind. Die Regionalkonferenzen und der Rat der Region werden auch in Phase II, in der Standortregionen zur untertägigen Erkundung ausgewählt werden sollen, und Phase III, die in der Standortentscheidung münden sollen, eingebunden. Der ganze Prozess soll zudem durch ein auch im Standortauswahlgesetz vorgesehenes „Gesellschaftliches Begleitgremium“ ergänzt werden, dessen Aufgabenumfang in der AG als auch in der Kommission noch diskutiert wird.

Insbesondere die Idee der Teilgebietskonferenz nach Phase Ia stieß in der Debatte auf Ablehnung. In einem Meinungsbild sprachen sich 13 Mitglieder für eine Streichung dieses Vorschlags aus, neun stimmten für die Beibehaltung. Kommissions-Mitglied Wolfram Kudla argumentierte, dass eine solche Beteiligung nicht machbar sei, da die Zahl der betroffenen Regionen zu diesem Zeitpunkt noch zu hoch sei. Erst mit der Auswahl jener Regionen, in denen eine übertägige Erkundung stattfinden soll, sei es sinnvoll, die Beteiligung beginnen zu lassen. Der Ko-Vorsitzende der AG I, Ralf Meister, plädierte wiederum dafür, die Teilgebietskonferenz als Idee beizubehalten, um eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dieses Gremium hätte ohnehin kein Interventionsrecht, sondern räumte den betroffenen Regionen die Möglichkeit ein, die Plausibilität der Anwendung der ersten Auswahlkriterien nachzuvollziehen.

Der Rat der Regionen stieß hingegen bei einem Meinungsbild auf deutliche Zustimmung der Kommissions-Mitglieder. Der Rat böte im Verfahren die Möglichkeit, über wichtige Themen ohne direkte Standortbetroffenheit zu diskutierten, betonte Hartmut Gaßner, ebenfalls Ko-Vorsitzende der AG I. Einzelne Kommissions-Mitglieder, so etwa Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen), regten an, den Rat in das Gesellschaftliche Begleitgremium zu integrieren.

Unklar ist noch, wer die Trägerschaft für den Beteiligungsprozess übernehmen soll. In dem AG-Entwurf wird als nicht abschließend abgestimmter Vorschlag die Idee ins Spiel gebracht, die ergänzenden Beteiligungsformate in die Trägerschaft einer Stiftung zu geben und somit die Unabhängigkeit des Prozesses zu stärken. In der Diskussion wurde der Vorschlag überwiegend abgelehnt. Fürsprecher der Idee war Hubertus Zdebel (Die Linke). Ein Stiftungsmodell könne Misstrauen vorbeugen, da damit eine Unabhängigkeit des Beteiligungsprozesses von der Aufsichtsbehörde erreicht werde, betonte der Linken-Abgeordnete.

Die Endlager-Kommission soll bis Ende Juni ihren Abschlussbericht vorlegen. In dem Bericht sollen wissenschaftlich-technische und gesellschaftliche Kriterien der Endlager-Suche beschrieben werden. Entwürfe der Berichtsteile sind auf www.bundestag.de/endlager verfügbar.

15.02.2016 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 84/2016

Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Berlin: (hib/HAU) Die im Zuge des geplanten Bundesteilhabegesetzes diskutierte bundesweite Einführung eines „Budgets für Arbeit“ kann einen Beitrag zu mehr Inklusion leisten. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten am Montagnachmittag einig. Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kann ein „Budget für Arbeit“ in Form eines Minderleistungsausgleiches grundsätzlich ein guter Weg sein, Übergänge aus Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, sagte die BDA-Vertreterin Anna Robra. Von einem guten Schritt nach vorn sprach auch Peter Stadler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen. Bei einem Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt müssten Arbeitgeber und Integrationsfirmen einen Nachteilsausgleich erhalten. Zustimmung kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Die Forderung der DGB-Vertreterin Silvia Helbig nach Stärkung der Rechte für Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben, stieß bei der BDA hingegen auf Widerspruch. Helbig hatte mit Blick auf das erweiterte Aufgabenfeld der Vertretungen eine Freistellung der Beauftragten ab 100 schwerbehinderten Mitarbeitern statt bislang 200 gefordert. Der Einzelsachverständige Alfons Adam, Sprecher der Schwerbehindertenvertretungen in der Autoindustrie, betonte ebenfalls die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen. In vielen Unternehmen würden diese jedoch nicht ernst genommen, bemängelte er und machte zugleich deutlich, dass es um Anhörungsrechte und nicht um Mitbestimmung durch die Vertretungen gehe. Nach Ansicht der BDA-Vertreterin Robra stellen mehr Freistellungen aber keine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen dar, sondern bedeuteten in erster Linie mehr Kosten und mehr bürokratische Verfahren.

Für eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen sprach sich wiederum der Einzelsachverständige Hans-Günther Ritz, Experte für betriebliche Mitbestimmung, aus. Dies sei gut für Unternehmen und Beschäftigte und sinnvoller, als die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten zu erhöhen, wie es die Linksfraktion in ihrem der Anhörung zugrunde gelegten Antrag (18/5227) - unterstützt von mehreren Sachverständigen wie etwa dem DGB - gefordert hatte.

Manfred Otto Albrecht von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation sah in dem fehlenden zentralen Ansprechpartner für die Unternehmen ein Hemmnis für mehr Inklusion. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fehle es oft an elementaren Informationen.

Viele Arbeitgeber seien nicht hinreichend informiert, urteilte auch Johannes Pfeiffer von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei biete die BA unter anderem mit dem Mittel der Lohnkostensubventionierung und der Beratung bei Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher eine Reihe von Produkten zur Stärkung der Inklusion an.

Für eine „dauerhafte Berufsbegleitung, wenn diese erforderlich ist“, sprach sich Barbara Vieweg von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben aus. Ob und in welchem Umfang diese Erforderlichkeit besteht, soll ihrer Ansicht nach nicht allein vom Kostenträger entschieden werden. Vielmehr sei die Perspektive des behinderten Menschen genauso zu berücksichtigen, wie die des Ausbildungsbetriebes, der Berufsschule oder des Arbeitgebers.

Menschen mit einem sehr hohen Assistenzbedarf rückte die Einzelsachverständige Jeannette Pella in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen. Arbeit sei für alle Menschen wichtig - „ob mit oder ohne Behinderung“. Eine Abstufung in „werkstattfähig oder nicht werkstattfähig“ spreche aber dem Personenkreis der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf jegliche Teilhabe am Arbeitsleben ab, kritisierte sie.

15.02.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 83/2016

Anhörung zum EE-Wärmegesetz

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt am Mittwoch, den 17. Februar 2016, eine öffentliche Anhörung zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich durch. Dabei geht es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.

Die öffentliche Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. In der Anhörung werden sich die Sachverständigen auch zu zwei Unterrichtungen der Bundesregierung äußern können. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.

Als Sachverständige sind geladen: Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband), Manfred Greis (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie), Kai Warnecke (Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer), Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie), Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg), Friedhelm Keimeyer (Öko-Institut) und Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben.

15.02.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 83/2016

Anhörung zur Vergabeverordnung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, den 17. Februar 2016. Die Sitzung beginnt um 15.15 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und geht zurück auf drei EU-Richtlinien, die bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Von der Gesetzesnovellierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik, für die die Bundesregierung die neue Verordnung vorgelegt hat. Darin sollen die im Gesetz angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und die Möglichkeiten präzisiert werden, die das neue europäische Vergaberecht für die Vergabeverfahren bietet. Besonders gilt dies nach Regierungsangaben für die erleichterte Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren und für die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe stärker für die Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen.

Geregelt werden sollen ferner die Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel. Eine sogenannte Mantelverordnung umfasst im Einzelnen eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der die bisherigen Regelungen des zweiten Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A EG) sowie die bisherige Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) neben den schon bisher in der Vergabeverordnung geregelten Bereichen aufgehen.

Die Besonderheiten der Vergabe von Bauleistungen soll dadurch berücksichtigt werden, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (zweiter Abschnitt der VOB/A) erhalten bleibt. Die Verfahren im sogenannten Sektorenbereich werden in der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Artikel 2 der Sektorenverordnung) geregelt. Mit der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen sollen erstmals die Verfahrensregeln zur Vergabe von Konzessionen, Dienstleistungs- und Baukonzessionen zusammengeführt werden. Die neue Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen soll die Basis für die Sammlung von Daten über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen legen.

Als Sachverständige sind geladen: Carsten Benke (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Erich Rippert (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung), Anja Mundt (Bundesverband der Deutschen Industrie), Ghazaleh Nassibi, (Deutscher Gewerkschaftsbund), Herbert Keck (Bundesagentur für Arbeit), Werner Hesse (Deutscher Paritätischer Gesamtverband), Annelie Evermann (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) und Markus Brohm (Deutscher Landkreistag).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. .

15.02.2016 Menschenrechte — Anhörung — hib 83/2016

Expertenrunde zur Flüchtlingssituation

Berlin: (hib/AHE) Der für Mai geplante Humanitäre Weltgipfel in Istanbul ist am Mittwoch, 17. Februar 2016, Thema eines öffentlichen Expertengesprächs des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Unter dem Titel „Globale Flüchtlingssituation - Finanzierung des wachsenden humanitären Bedarfs sicherstellen“ diskutieren dabei 14 geladene Vertreter verschiedener Hilfswerke der Vereinten Nationen sowie anderer Hilfs- und Entwicklungsorganisationen. Die Sitzung beginnt um 15:00 Uhr in Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail anzumelden (menschenrechtsausschuss@bundestag.de).

15.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 83/2016

Situation behinderter Flüchtlinge

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke will über die Situation von Flüchtlingen mit Behinderung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/7514) will sie unter anderem wissen, wie viele barrierefreie Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland existieren und wie viele behinderte Flüchtlinge sich im vergangenen Jahr in Erstaufnahmeeinrichtungen befanden. Zudem wollen die Linken erfahren, wie viele anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete in den vergangenen drei Jahren als schwerbehindert registriert wurden.

15.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 83/2016

Drohnen-Aufklärung an Nato-Ostgrenze

Berlin: (hib/AW) Über die Aufklärungsflüge der US-Streitkräfte mit Drohnen an der NATO-Ostgrenze verlangt die Fraktion Die Linke Auskunft. In einer Kleinen Anfrage (18/7489) will sie unter anderem wissen, welche Flüge die US-Luftwaffe im Rahmen der Operation „European Reassurance Initiative“ mit Drohnen des Typs „Global Hawk“ von ihrem Stützpunkt Sigonella auf Sizilien Richtung Russland durchgeführt hat. Zudem möchten die Linken erfahren, ob die Flüge in dem vom Verteidigungsministerium eingerichteten Luftkorridor über Deutschland stattfanden oder ob es zu Abweichungen kam.

15.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 83/2016

Rechtsextremistische Vorkommnisse

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im vergangenen Jahr. In einer Kleinen Anfrage (18/7476) will sie unter anderem wissen, wie viele Soldaten oder Zivilangestellte in die 57 Vorkommnisse, die der Wehrbeauftragte des Bundestages in seinem Jahresbericht 2015 anführt, involviert waren und um welche Art von Vorkommnisse es sich handelte. Zudem möchte die Fraktion erfahren, in wie vielen Fällen der Militärische Abschirmdienst derzeit wegen rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Truppe ermittelt.

15.02.2016 Finanzen — Antwort — hib 82/2016

IS profitiert vom Zigarettenschmuggel

Berlin: (hib/HLE) Der Zigarettenschmuggel ist eine von vielen Finanzquellen des „Islamischen Staates“ (IS) im Irak und in Syrien. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7005) schreibt, liegen ihr dafür Einzelhinweise vor. Allerdings sei der IS nicht direkt in den Zigarettenschmuggel involviert, sondern toleriere den Schmuggel gegen Zahlung von Gebühren.

15.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 82/2016

Regierung informiert über TTIP

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat versichert, den Deutschen Bundestag nach den gesetzlichen Vorgaben „umfassend, zeitnah und fortlaufend“ über den Fortgang der Verhandlungen zu einem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und die EU-internen Beratungen zu informieren. Auch alle von der EU erhaltenen Dokumente würden an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, heißt es in der Antwort (18/7299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7106).

15.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 82/2016

Keine Äußerungen zu Waffenexporten

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten von Kriegswaffenexporten nach Mexiko durch das Unternehmen Heckler & Koch, da diese Exporte ein vor dem Landgericht Stuttgart laufendes Strafverfahren betreffen würden. Dies geht aus der Antwort (18/7451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7233) hervor.

15.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 82/2016

Ölgeruch in Verkehrsflugzeugen

Berlin: (hib/MIK) Kontaminierte Kabinenluft in Verkehrsflugzeugen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7487). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Fälle ihr im Zusammenhang mit in der Kabine und dem Cockpit vorkommenden Öldämpfen, Ölgeruch oder ähnlichem bekannt sind und wie viel Fälle insgesamt in den vergangenen acht Jahren als Störung, schwere Störung oder Unfall erfasst wurden.

15.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 82/2016

EU-Austausch von Justiz- und Polizeidaten

Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, wie sie sich zu Plänen der EU-Kommission stellt, das Europäische Strafregisterinformationssystem ECRIS auszubauen. Demnach sollten unter anderem auch Vorstrafen von Nicht-EU-Bürgern gespeichert und allen EU-Staaten zugänglich gemacht werden, schreibt die Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (18/7484). Vorgeschlagen werde weiterhin, auch Fingerabdrücke abrufbar zu machen, um Beschuldigte aus Drittstaaten besser identifizieren sowie gefälschte Ausweise bessser erkennen zu können. Der Fragenkatalog richtet sich nach der Haltung der Bundesregierung zu diesen Plänen, nach der bisherigen Nutzung von ECRIS sowie auch nach anderen Aspekten der Nutzung von Justiz- und Polizeidaten innerhalb der EU.

12.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 81/2016

Keine Hinweise auf Aussage unter Folter

Berlin: (hib/PK) Die Auslieferungspraxis auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls beruht nach Aussage der Bundesregierung auf dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten. Es werde davon ausgegangen, dass alle Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7486) auf eine Kleine Anfrage (18/7328) der Fraktion Die Linke.

In Ausnahmefällen sehe der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl die Möglichkeit vor, eine Überstellung abzulehnen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einer Entscheidung vom 15. Dezember 2015 bestätigt. Die Regierung habe keine Erkenntnisse über einen möglichen Missbrauch oder Fehlgebrauch des Europäischen Haftbefehls.

Die Linksfraktion erkundigt sich in der Anfrage konkret nach dem Fall des Spaniers Tomás Elgorriage Kunze, der am 16. November 2015 auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von Mannheim nach Frankreich ausgeliefert worden sei, nachdem er zuvor mehr als ein Jahr in deutscher Auslieferungshaft verbracht habe. Der unter dem Verdacht des Terrorismus für die baskische ETA stehende Elgorriage sei nach einer Festnahme 1998 in Spanien gefoltert worden. Es sei zu befürchten, dass er von Frankreich nach Spanien ausgeliefert und erneut gefoltert werde, heißt es in der Anfrage unter Bezug auf Medienberichte.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, aus den bisherigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass den Erkenntnissen der Behörde Aussagen zugrunde lägen, die unter Folter zustande gekommen sein könnten. Darüber hinaus sei der Generalbundesanwalt an dem Verfahren zur Entscheidung über das Auslieferungsersuchen Frankreichs in diesem Fall nicht beteiligt gewesen.

Die Anklagebehörde habe am 11. November 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland eingeleitet. Die Ermittlungen dauerten noch an.

12.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 81/2016

Skigebiete bauchen alternative Angebote

Berlin: (hib/PK) Der Klimawandel wird nach Überzeugung der Bundesregierung erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Skitourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen haben. Wie die Regierung in ihrer Antwort (18/7474) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7315) schreibt, können veränderte Temperatur- und Schneebedingungen mit rückläufigen Schneehöhen und fehlender Schneesicherheit in klassischen Wintersportgebieten zu „schwierigen Marktbedingungen“ führen.

Ohne Anpassung an die veränderten Bedingungen könne es zu einem Rückgang von Beschäftigung und Wertschöpfung kommen. Die Effekte hingen jedoch stark davon ab, inwieweit Unternehmen oder Urlaubsziele ihre wirtschaftliche Abhängigkeit vom Skitourismus durch alternative Angebote, etwa Wander- oder Gesundheitstourismus, verringern könnten.

Was die Schneesicherheit in den Alpen betrifft, verweist die Bundesregierung auf eine OECD-Studie von 2007. Demnach kann bei einem Temperaturanstieg um zwei Grad Celsius davon ausgegangen werden, dass die Höhengrenze für die natürliche Schneesicherheit um 300 Meter steigt. Sehr wahrscheinlich wird sich die Wintersportsaison deutlich verkürzen beziehungsweise in höhere Lagen verschieben. Der Studie zufolge wird bei einer solchen Erwärmung die Zahl der schneesicheren Skigebiete in Oberbayern auf 15 Prozent und im Allgäu auf elf Prozent sinken.

Nach einer Studie des Deutschen Alpenvereins (DAV) von 2013 gelten den Angaben zufolge derzeit in Bayern 50 Prozent der Skigebiete als natürlich schneesicher, alle weiteren Skigebiete sind mit künstlicher Beschneiungstechnik schneesicher. Bei einem Temperaturanstieg um zwei Grad wären noch neun Prozent der Skigebiete natürlich schneesicher, 30 Prozent wären mit künstlicher Beschneiung schneesicher und 61 Prozent wären nicht mehr schneesicher.

Der Klimawandel hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die Gletscher in den deutschen Alpen, die in den vergangenen 20 Jahren stark an Fläche und Volumen verloren haben. So hat die Gletscherfläche den Angaben zufolge seit 1989/90 um 48 Prozent abgenommen. Der Flächenschwund variiere dabei von 28 Prozent am Nördlichen Schneeferner bis 86 Prozent am Watzmanngletscher. Zur Volumenveränderung könnten ohne weitere Auswertung keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Der prozentuale Wert sei aber in jedem Fall größer als beim Flächenschwund.

12.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 81/2016

23 Sitzungen zum VW-Abgasskandal

Berlin: (hib/MIK) Die Untersuchungskommission zum VW-Abgasskandal ist bis zum 19. Januar 2016 insgesamt zu 23 Sitzungen zusammentreten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7294) hervor. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Arbeiten der Untersuchungskommission ist nicht festgelegt worden, heißt es weiter.

12.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 81/2016

Planungen bei den Wasserstraßen

Berlin: (hib/MIK) Über die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Wasserstraßen will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7480) informieren. Die Abgeordneten interessiert, wann die Bundesregierung das angekündigte Spezialgesetz für die Gebühren in der Binnenschifffahrt sowie das seit 2008 angekündigte Wassertourismuskonzept vorlegen will. Weiter soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche Zeitplanung sie zur Errichtung einer eigenen Einrichtung zur Planung und Finanzierung der Bundeswasserstraßen hat.

12.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 81/2016

Überprüfungen von Schienenlärmprojekten

Berlin: (hib/MIK) Die Auswirkungen der Senkung der Grenzwerte für Schienenlärm auf bestehende Projekte zur Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7481). Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Lärmsanierungsprojekte seit dem 1. Januar 2016 überprüft und welche Verfahren zur Überprüfung angewandt wurden. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, welche Mehrkosten mit der Überprüfung verbunden sind und wann mit dem Abschluss der Überprüfungen zu rechnen ist.

12.02.2016 Finanzen — Antwort — hib 80/2016

573 Millionen Euro für US-Bauvorhaben

Berlin: (hib/MIK) Die Bauvorhaben der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte haben den Bundeshaushalt in den Jahren 2006 bis 2015 insgesamt in einer Höhen von rund 573 Millionen Euro belastet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7297) hervor.

Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der US-Liegenschaften wurden in diesem Zeitraum rund 57,14 Millionen Euro aufgewendet, heißt es weiter. Für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes durch die US-Streitkräfte entstanden sind, seien seit 2006 Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 75,23 Millionen Euro gezahlt worden. Nach der Freigabe bundeseigener Liegenschaften seien keine Zahlungen aus dem Bundeshaushalt zum Ausgleich von Umwelt- und Belegungsschäden erfolgt.

12.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 80/2016

Einzelfallprüfung bei Rüstungsexporten

Berlin: (hib/MIK) Die Unterscheidung von „offensiven“ und „defensiven“ Rüstungsgütern ist nicht in Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7449) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7307) hervor. Es werde generell unterschieden zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, heißt es weiter. Die Bundesregierung verfolge eine respektive Rüstungsexportpolitik. Entscheidungen würden jeweils im Einzelfall getroffen.

12.02.2016 Inneres — Antwort — hib 80/2016

Politisch motivierte Straftaten

Berlin: (hib/STO) Im Dezember vergangenen Jahres sind in Deutschland 86 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7475) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7338) hervor.

Bis zum 28. Januar sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Dezember 2015 insgesamt 1.820 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 149 Gewalttaten und 665 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 838 Tatverdächtige ermittelt werden. 31 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.820 Straftaten entfielen laut Antwort 1.186 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 75 angegeben und die der Verletzten mit 54.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 356, von denen 58 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 25 Verletzte registriert.

106 Straftaten, darunter sieben Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden drei Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 172, von denen neun Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit vier angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Januar 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich „aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern“.

12.02.2016 Inneres — Antwort — hib 80/2016

Todesfälle unter Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Um „Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und in die Europäische Union im Jahr 2015“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7337). Danach wurden im vergangenen Jahr an den deutschen Grenzen beziehungsweise im Grenzgebiet der Bundesrepublik vier Todesfälle verzeichnet. Darunter befand sich den Angaben zufolge ein afghanischer Staatsangehöriger, der in Passau Ende August vermutlich bei einem Sturz von der Autobahnbrücke ums Leben kam. Ferner befand sich laut Vorlage im Zug von Kufstein nach Rosenheim im September ein somalischer Staatsangehöriger, der nach Einlieferung in eine Klinik aufgrund einer bakteriellen Erkrankung starb. Mitte Oktober kam es am Bahnhof in Passau zum Tod des Fötus einer syrischen Staatsangehörigen in der 14. Schwangerschaftswoche, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Ende Oktober starb danach ebenfalls in Passau eine syrische Staatsangehörige nach Vorerkrankung des Herzens an Herzinfarkt.

12.02.2016 Inneres — Antwort — hib 80/2016

Potential von Open Data

Berlin: (hib/STO) Das Wirtschaftspotential der Nutzung offener Verwaltungsdaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7485) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7327). Wie die Regierung darin ausführt, wurde das wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Potential einer solchen Nutzung in den vergangen Jahren in einer Reihe von Studien in Deutschland und anderen Staaten durchgängig als hoch eingeschätzt. Zuletzt habe eine Studie der EU-Kommission im November 2015 das Potential offener Daten (Open Data) untersucht und Schätzungen zum voraussichtlichen Marktwert, entstehenden Arbeitsplätzen, Kostenersparnissen und weiteren möglichen Effekten für den Zeitraum 2016 bis 2020 abgegeben.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie im Grundsatz die Einschätzung solcher Untersuchungen teile. Eine konkrete Quantifizierung sei aber wegen der raschen und offenen technischen Entwicklung nur bedingt belastbar, wie auch die Bandbreite der Ergebnisse unterschiedlicher Studien verdeutliche. Von einer eigenen Bezifferung sehe sie deshalb zurzeit ab.

12.02.2016 Inneres — Antwort — hib 80/2016

Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 20. Januar 2016 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu insgesamt 435 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal vergangenen Jahres vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 385 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7465) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7304) schreibt. Für das gesamte Jahr 2015 liegen der Regierung danach Erkenntnisse zu insgesamt 988 entsprechenden Delikten vor, von denen 882 der politisch rechts motivierten Kriminalität zuzurechnen waren.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden bei den begangenen Gewaltdelikten im vierten Quartal 2015 insgesamt 18 Menschen verletzt. Zu 92 Delikten konnten den Angaben zufolge von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres 207 Tatverdächtige ermittelt werden.

11.02.2016 Gesundheit — Antwort — hib 79/2016

Immobiliengeschäfte der KBV

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung strebt in der Affäre um frühere Immobiliengeschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Gesamtlösung an. Diese müsse gewährleisten, dass die im Zusammenhang mit der KBV-Beteiligung an der APO Vermietungsgesellschaft (APO KG) entstandenen Rechtsverletzungen behoben werden, ohne Schaden für das Vermögen der KBV zu verursachen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7464) auf eine Kleine Anfrage (18/7295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die KBV habe Vorsorge getroffen, um einer Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche entgegenzuwirken. Im Rahmen des laufenden Aufsichtsverfahrens sei die KBV zudem aufgefordert worden, das erforderliche Gesamtkonzept zum Umgang mit der APO KG bis Ende Januar 2016 vorzulegen. Erst wenn das Konzept vorliege, könne abschließend aufsichtsrechtlich geprüft und entschieden werden.

Es geht um den Bau und die Finanzierung von Bürogebäuden in Berlin. Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.

Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde.

Die umstrittenen Immobiliengeschäfte fallen in die Zeit des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler, gegen den in einem anderen Fall wegen schwerer Untreue ermittelt wird. Köhler, seit 2005 KBV-Chef, war Ende Februar 2014 krankheitsbedingt von seinem Amt zurückgetreten.

Wie die Regierung in ihrer Antwort schreibt, hat die KBV im September 2015 eine Sonderprüfung zur APO KG in Auftrag gegeben. Dem Gutachten zufolge sprächen gute Gründe dafür, „dass der Erwerb der Beteiligung an der APO KG bereits wegen der fehlenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde schwebend unwirksam ist und im Übrigen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zumindest nicht vereinbar war“. Das gelte auch für die Vergabe der Mieterdarlehen der KBV in den Jahren 2005 bis 2012 an die APO KG. Eine Gesamtlösung sei nötig, „damit die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der APO KG entstandenen Rechtsverletzungen zeitnah behoben werden“.

Zum Zeitpunkt der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der APO KG 2010 belief sich das Verlustsonderkonto der Gesellschaft den Angaben zufolge auf rund 4,7 Millionen Euro. In dem KBV-Gutachten würden als Gründe für den Verlust die Anlaufkosten für die Immobilienprojekte und nicht kostendeckende Mieten genannt. Das Mieterdarlehen der KBV beträgt derzeit 57,3 Millionen Euro.

11.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 79/2016

Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016

Berlin: (hib/STO) Um „Straftaten in der Silvesternacht 2015/2016“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7479). Wie die Abgeordneten darin ausführen, kam es in der Nacht auf den 1. Januar 2016 „in mehreren Städten Deutschlands zu teilweise massiven Übergriffen von Gruppen junger Männer auf Frauen“. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, wie viele und welche Delikte in Bezug auf diese Nacht in welchen Bundesländern angezeigt wurden. Auch fragt sie unter anderem danach, in wie vielen Fällen mittlerweile Tatverdächtige identifiziert sind und welche Maßnahmen gegen sie ergriffen wurden.

11.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 79/2016

Linke thematisiert US-Spähmaßnahmen

Berlin: (hib/STO) US-Spähaktivitäten thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7478). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welche Hinweise die Bundesregierung darauf hat, „ob und inwieweit deutsche oder europäische staatliche Institutionen oder diplomatische Vertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren“. Auch will sie unter anderem wissen, inwieweit die deutsche und europäische Regierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht wurde.

11.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 79/2016

Grüne: Über Flugsicherheit informieren

Berlin: (hib/MIK) Die allgemeine Flugsicherheit und Beanstandungen von Seiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7437).

Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, bei wie vielen Piloten in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein Burnout-Syndrom oder eine Depression diagnostiziert wurde und wie viele Piloten in den vergangenen zehn Jahren temporär oder dauerhaft fluguntauglich geschrieben wurden.

Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des im Juli 2015 drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen teils mangelhafter Gesundheitsüberprüfung von Piloten entwickelt hat.

11.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 79/2016

Umrüstung von Diesel-Pkw

Berlin: (hib/MIK) Über die Anforderungen an die Umrüstung der betroffenen Diesel-Pkw bei Volkswagen will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7469) informieren. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, wie sich die Bundesregierung erklärt, dass VW bereits am 16. Dezember 2015 behauptet hat, dass das Kraftfahrzeugbundesamt die von ihr vorgestellten Maßnahmen „voll umfänglich bestätigt“ habe und ob VW nach Kenntnis der Bundesregierung bereits alle betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben und darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass für ihren Pkw eine Rückrufmaßnahme vorgesehen ist.

11.02.2016 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 78/2016

Anhörung zum inklusiven Arbeitsmarkt

Berlin: (hib/CHE) Am kommenden Montag, den 15. Februar 2016, wird sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit der Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt befassen.

Grundlage für die Öffentliche Anhörung ist ein Antrag (18/5227) der Fraktion Die Linke, in dem diese von der Bundesregierung unter anderem fordert, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Außerdem solle ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm aufgelegt werden, das schrittweise Bedingungen für eine inklusive Arbeitswelt für alle schafft.

Die Anhörung findet von 14.00 Uhr bis 15.05 Uhr im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt. Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Als Sachverständige sind folgende Verbände und Institutionen geladen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Caritasverband e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e.V.; Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. und Wirtschaft inklusiv.

Als Einzelsachverständige wurden Dr. Hans-Günther Ritz, Alfons Adam, Barbara Vieweg und Jeanette Pella eingeladen.

11.02.2016 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 78/2016

Novellierung von Finanzmarktvorschriften

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) vorgelegt.

Damit sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.

Daneben sollen im Nachgang der Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt beziehungsweise die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. So soll unter anderem die bestehende Produktinterventionsmöglichkeit der BaFin um eine Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen ergänzt werden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für solche Interventionsmaßnahmen vorliegen.

11.02.2016 Inneres — Antwort — hib 78/2016

Eingliederung von Behinderten

Berlin: (hib/STO) Zur Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ist es laut Bundesregierung in erster Linie notwendig, für deren Ausbildung und Beschäftigung weitere Arbeitgeber zu gewinnen und sie zu unterstützen. Dies erfolge „insbesondere im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7467) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7306) und verweist dabei beispielhaft auf die „Initiative Inklusion“ und die „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“.

Arbeitslose schwerbehinderte Frauen sollten gemäß der Förderrichtlinie zur Initiative Inklusion bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze besonders berücksichtigt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Bei der „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ hätten Projektantragsteller darzulegen, dass und wie eine angemessene Berücksichtigung der Belange schwerbehinderter Frauen vorgesehen ist. Gefördert werden sollten insbesondere Beispiele für Vorgehens- und Verfahrensweisen, die dafür Vorbildcharakter haben.

Wie die Regierung ferner darlegt, fließt bei ihrem Programm „ zur intensivierten Eingliederung und Beratung schwerbehinderter Menschen“, das im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung mit 80 Millionjen Euro gefördert werde, die „durchgehende Berücksichtigung von Genderaspekten in Planung und Umsetzung der Projekte sowie die Sicherstellung der gleichen Zugangsmöglichkeiten für schwerbehinderte Frauen und Männer unmittelbar in die fachliche Bewertung der Projektanträge ein“.

11.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 78/2016

Kleinwaffenexporte an Drittländer

Berlin: (hib/MIK) In ihrer Antwort (18/7420) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6352) listet die Bundesregierung die von ihr erteilten Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrollen für Kriegswaffen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer auf, in denen ein Hinweis enthalten ist, bei der Gestaltung der Lieferverträge darauf zu drängen, den „Neu für Alt“-Grundsatz aufzunehmen.

Bis zur Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18 März 2015 sei der „Neu für Alt“-Grundsatz in der Weise umgesetzt worden, dass der Antragsteller aufgefordert worden sei, seine Liefererträge so auszugestalten, dass die staatlichen Endempfänger sich verpflichtet hätten, Kleinwaffen, die aufgrund der Neulieferung ausgesondert würden, zu vernichten, heißt es weiter.

11.02.2016 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 78/2016

Mindestlohn im Transportgewerbe

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2015 wurden in der Branche Speditions-, Transport- und damit zusammenhängendes Logistikgewerbe insgesamt 14 Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 15.460 Euro wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz festgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7436) auf eine Kleine Anfrage (18/7155) der Fraktion Die Linke.

11.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 78/2016

Änderungen der Rüstungsexportpolitik

Berlin: (hib/MIK) Über Änderungen der bisherigen Rüstungsexportpolitik und ihrer gesetzlichen Grundlagen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/7434) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei geht es vor allem um Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates vom 6. November 2015.

Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, warum die Bundesregierung die für 2015 angekündigte Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, durch die künftig Empfängerländer von deutschen Rüstungsexporten Vor-Ort-Kontrollen durch deutsche Expertenteams zur Sicherung des Endverbleibs zustimmen müssen, bisher noch nicht vorgelegt hat.

10.02.2016 Kultur und Medien — Gesetzentwurf — hib 77/2016

Novelle des Kulturgutschutzrechts

Berlin: (hib/AW) Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter sollen verschärft werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7456) vor, mit dem die derzeit drei Gesetze zum Kulturgutschutz zusammengefasst und an EU-Recht angepasst werden sollen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es einerseits, die Einfuhr von illegal gehandelten Kulturgütern zu unterbinden und deren Rückgabe an die Herkunftsländer zu vereinfachen. Anderseits soll aber auch die Ausfuhr von „national wertvollem Kulturgut“ unterbunden werden.

Die Einfuhr von Kulturgütern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union soll zukünftig an die Vorlage einer Ausfuhrerlaubnis des Herkunftslandes gekoppelt sein. Grundsätzlich verboten sein soll die Einfuhr von Gütern, wenn diese von den Herkunftsländern als nationales Kulturgut eingestuft wurden. Ausnahmen sollen aber gelten, um die Kulturgüter vor den Gefahren eines bewaffneten Konfliktes zu schützen. Verbessert werden sollen auch die Bestimmungen für die Rückgabe von unrechtmäßig eingeführten Kulturgütern. Das Kulturgüterrückgabegesetz von 2007 sah eine Rückgabe nur dann vor, wenn ein Kunstwerk als geschütztes Kulturgut auf einer entsprechenden Liste eingetragen war. Doch viele Länder führen solche Listen nicht oder nur unzureichend.

Der Export von Kulturgütern innerhalb des EU-Binnenmarktes soll abhängig von Art, Wert und Alter des Kulturgutes genehmigt werden müssen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf deutlich großzügigere Alters- und Wertgrenzen als die entsprechende EU-Verordnung vor. So soll beispielsweise die Ausfuhr von Gemälden ab einem Alter von 70 Jahren und einem Wert von 300.000 Euro genehmigungspflichtig sein. Für archäologische Güter oder Bestandteile von Bau- und Kulturdenkmälern soll eine Altersgrenze von 100 Jahren unabhängig vom Wert gelten. Untersagt werden soll die Ausfuhr, wenn ein Kunstwerk in das Verzeichnis der „national wertvollen Kulturgüter“ eingetragen ist.Über die Eintragung soll eine Expertenkommission entscheiden. In dieses Verzeichnis eingetragen werden können Kulturgüter, die sich im Eigentum oder im Bestand einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung befinden. Die Eintragung von Leihgaben eines privaten Besitzers soll aber nur mit dessen Zustimmung erfolgen.

10.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Kleine Anfrage — hib 77/2016

Bildungsprojekte in Entwicklungsländern

Berlin: (hib/JOH) Das Thema Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/7468) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Vorhaben und Schwerpunkte sie diesbezüglich in der zweiten Hälfte der Legistalturperiode verfolgen will und in wie vielen Ländern der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im Bildungsbereich auf Grundbildung liegt.

Die Grünen-Fraktion kritisiert, dass Bildung laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zwar einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sei, sich dies aber bislang „weder in der Umsetzung noch in der Finanzierung“ widerspiegle.

09.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 76/2016

Bundesrat pocht auf Rechte der Verleger

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat begrüßt den mit der EU-Richtlinie 2014/26/EU angestrebten einheitlichen Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften, die etwa Urheberrechte von Musikern gegenüber Radiosendern geltend machen. Mit einem Gesetzentwurf (18/7223) der Bundesregierung soll die EU-Richtlinie zur europaweiten Harmonisierung dieser Regelung umgesetzt werden.

Jedoch weist die Länderkammer laut einer Unterrichtung der Regierung (18/7453) darauf hin, dass mit dem sogenannten Reprobel-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. November 2015 die Rechtsunsicherheit entstanden sei, ob eine Beteiligung von Verlegern an gesetzlichen Vergütungsansprüchen weiterhin zulässig ist.

Ein Ausschluss der Verleger von den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche wäre sachlich nicht gerechtfertigt, heißt in der Stellungnahme des Bundesrates. Daher solle sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine Beteiligung der Verleger an den Vergütungsansprüchen auch künftig möglich bleibe.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, die Rechtswahrnehmung durch Autoren und Verleger innerhalb gemeinsamer Verwertungsgesellschaften habe sich in Deutschland bewährt. Die Bundesregierung werde sich auf EU-Ebene für eine Regelung einsetzen, die eine gemeinsame Wahrnehmung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen auch künftig möglich mache.

Ein Klarstellungsbedarf in dem entsprechenden Paragrafen 5 Absatz 1 des Verwertungsgesellschaftengesetzes bestehe aber nicht. Rechtsinhaber im Sinne dieser Vorschrift seien auch diejenigen, die gesetzlich oder aufgrund eines Rechtsverwertungsvertrages Anspruch auf einen Anteil an den Einnahmen aus den Rechten hätten. Darunter könnten auch Verlage fallen.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 76/2016

Befristung in Bundesministerien

Berlin: (hib/STO) Mehr als die Hälfte aller Neueinstellungen bei den 14 Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sind in den vergangenen zwei Jahren befristet gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7432) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7272) hervor. Danach waren im Jahr 2015 von knapp 13.700 Neueinstellungen gut 6.900 befristet und im Jahr 2014 fast 6.200 von insgesamt knapp 11.800.

09.02.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 76/2016

Verfahren gegen türkische Terroristen

Berlin: (hib/PK) Der Generalbundesanwalt hat seit Einführung des neuen Paragrafen 129b Strafgesetzbuch gegen Mitglieder mehrerer türkischer terroristischer Vereinigungen Ermittlungsverfahren geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7372) auf eine Kleine Anfrage (18/7228) der Fraktion Die Linke schreibt, handelte es sich um drei linksextremistische terroristische Vereinigungen (DHKP-C; TKP/ML; Devrimci Karargah), eine kurdische extremistische Vereinigung (PKK) und eine mutmaßlich islamistische terroristische Vereinigung (TH).

Wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C habe der Generalbundesanwalt bisher zehn Strafverfahren gegen 18 Personen geführt. Wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML sei gegen neun Angeschuldigte Anklage erhoben worden. Zudem seien gegen insgesamt neun PKK-Mitglieder bisher acht Strafverfahren geführt worden. In den meisten Fällen wurden die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, wie aus der Aufstellung weiter hervorgeht.

Derzeit befinden sich den Angaben zufolge neun mutmaßliche Mitglieder der TKP/ML, vier mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C und vier mutmaßliche Mitglieder der PKK in Deutschland in Untersuchungshaft.

09.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 75/2016

Keine Daten zur Waffenexporten

Berlin: (hib/MIK) Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle liegen für den Zeitraum 1995 bis 1998 keine belastbaren Daten zu Ausfuhrgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Südkorea, Thailand, Saudi-Arabien und Katar vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7418) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7229) hervor.

09.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 75/2016

Keine Bedenken gegen Mölders-Vereinigung

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hat keine rechtlichen oder politischen Bedenken gegen die Durchführung des Jahrestreffens der Mölders-Vereinigung e.V. am Standort des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 in der Wilhelm-Frankl-Kaserne in Neuburg an der Donau. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7458) auf eine Kleine Anfrage (18/7109) der Fraktion Die Linke mit. Der Verein bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.

Nach Angaben der Bundesregierung erhielt das Taktische Luftwaffengeschwader 74 im Jahr 1973 - damals noch Jagdgeschwader 74 - auf Grundlage des Traditionserlasses der Bundeswehr von 1965 den Beinamen „Mölders“. Der Bundestag habe mit seinem Beschluss vom 24. April 1998 die Bundesregierung aufgefordert, Mitglieder der „Legion Condor“ der Wehrmacht nicht mehr mit der Benennung von Kasernen, Schiffen oder Geschwadern zu ehren. Unter diesen Beschluss sei auch der Wehrmachtsoffizier Werner Mölders gefallen. Bundesverteidigungsminister Peter Struck habe 2004 entschieden, den Namenszusatz „Mölders“ für das Jagdgeschwader 74 und die Bezeichnung „Mölders-Kaserne“ in Visselhövede aufzugeben. Der derzeit gültige Traditionserlass regle eindeutig, dass die Bundeswehr keine Tradition zur Wehrmacht begründet. Das Jahrestreffen der Mölders-Vereinigung sei aber keine Feier zu Ehren des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers, argumentiert die Bundesregierung.

09.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 75/2016

Mehr Minderjährige in der Bundeswehr

Berlin: (hib/AW) Immer mehr Minderjährige beginnen den Freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7459) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7146) hervor. Die Zahl der Soldaten unter 18 Jahren sei von 689 im Jahr 2011 auf 1.515 im Jahr 2015 gestiegen. Dies entspreche einer Steigerung von 4,7 Prozent der freiwillig Wehrdienstleistenden auf 7,2 Prozent. Vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit hätten 281 minderjährige Freiwillige ihren Wehrdienst 2015 beendet, 2011 seien es 159 gewesen. 203 Minderjährige hätten ihren Dienst 2015 nach Ablauf der Probezeit beendet, 2001 seien es zwei gewesen. Zudem hätten 316 volljährige Soldaten, die ihren Wehrdienst als Minderjährige angetreten haben, die Truppe 2015 nach Ablauf der Probezeit verlassen, 2011 seien es zwei gewesen.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Rekrutierung von Soldaten vor Vollendung des 18 Lebensjahr völkerrechtskonform. Minderjährige könnten nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter den Wehrdienst in der Bundeswehr beginnen. Gemäß des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten dürften Minderjährige in den deutschen Streitkräften außerhalb der Ausbildung keine Funktion ausüben, bei der sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten, und dürften auch nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen. Der Gebrauch der Waffe sei allein auf die Ausbildung beschränkt und unterliege einer strengen Aufsicht.

09.02.2016 Kultur und Medien — Kleine Anfrage — hib 75/2016

Sammlungs-Umzug ins Humboldtforum

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über den geplanten Umzug der Sammlungen für Asiatische Kunst und Ethnologie aus dem Museum in Dahlem ins Humboldtforum. In einer Kleinen Anfrage (18/7445) will sie über den Zeitplan und die Kosten des Umzugs. Zudem will sie wissen, ob es zutrifft, dass es wegen fehlender Finanzmittel zu Verzögerungen beim Umzug kommt und welche Auswirkungen dies auf den Terminplan für die Eröffnung des Humboldtforums hat.

09.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 75/2016

Situation unbegleiteter Flüchtlingskinder

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Informationen über die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. In einer Kleinen Anfrage (18/7470) will sie unter anderem wissen, wie viele unbegleitete Flüchtlingskinder sich zum 31. Dezember 2015 in Deutschland aufhielten, wie viele einen Asylantrag gestellt haben und wie viele Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Zudem möchten die Grünen erfahren, wie viele unbegleitete Flüchtlingskinder im November und Dezember 2015 auf ein anderes Bundesland verteilt wurden und in wie vielen Fällen sie mit Verwandten zusammengeführt wurden.

09.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 75/2016

Bilanz der Politik für ländliche Räume

Berlin: (hib/EIS) Die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes in Deutschland stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/7435) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine Bilanz zum Zeitplan für die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ zu ziehen. Des Weiteren wollen die Grünen wissen, ob die Bundesministerien ihre Politik für ländliche Räume untereinander koordinieren.

09.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 75/2016

Zukunftsstrategie Ökolandbau

Berlin: (hib/EIS) Der aktuelle Stand zur Entwicklung einer Zukunftsstrategie für den Ökolandbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/7439) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Mai 2016 hatte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Start des Erarbeitungsprozess einer Strategie angekündigt, die den ökologischen Landbau in Deutschland stärken und den Flächenanteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche ausweiten soll. Die Grünen wollen unter anderem wissen, welche finanziellen Mittel in den letzten Monaten dafür aufgewendet und aus welchen Budgets diese Kosten gezahlt wurden. Des Weiteren wird Auskunft darüber verlangt, welche Forschungsaufträge an welche Institutionen vergeben wurden und ob in Zukunft eine Aufstockung des Budgets zu dem Thema vorgesehen ist.

09.02.2016 Inneres — Antwort — hib 74/2016

Rechtsextreme Musikveranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal 2015 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 35 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, davon 20 Konzerte und 15 Liederabende. Dabei wurden 18 der genannten Konzerte von insgesamt zirka 3.415 Personen besucht und zwölf der 15 Liederabende von insgesamt etwa 520 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/7447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7303) hervorgeht.

09.02.2016 Inneres — Antwort — hib 74/2016

Rechtsextreme Veranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal vergangenen Jahres ist es bundesweit zu 208 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (18/7448) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7302) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 1.500.

Weiterhin registrierten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder den Angaben zufolge im genannten Zeitraum 70 Kundgebungen „gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine überwiegend rechtsextremistische Einflussnahme beziehungsweise Steuerung erkennbar war“. Hier bewegten sich die Teilnehmerzahlen laut Vorlage zwischen 35 und 2.300.

09.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 74/2016

Erosionsschutz an der Elbe

Berlin: (hib/PK) Die grüne Infrastruktur an der Elbe muss nach Ansicht der Bundesregierung gestärkt werden. Im Koalitionsvertrag sei die Vorlage eines Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur (BKGI) als Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vereinbart worden. Dieses werde derzeit unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7433) auf eine Kleine Anfrage (18/7296) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ein Schwerpunkt werde der Auenschutz und die Entwicklung der Auen sein. Das BKGI liefere auch Beiträge für die Planungen des Bundes an der Elbe, um die vielfältigen Funktionen der Elbaue zu stützten. Dabei gehe es unter anderem um den natürlichen Hochwasserschutz oder die Erhaltung naturnaher Lebensräume.

Der Bund hat den Angaben zufolge für den von Erosion betroffenen Flussabschnitt ein Sohlestabilisierungskonzept entwickelt. An Möglichkeiten zur Optimierung der Erosionsminderung werde gearbeitet. Geplant seien auch größere Ausbauvorhaben zur Sohlestabilisierung wie etwa das Pilotprojekt „Klöden“. Ein weiteres Projekt mit Pilotcharakter sei im Streckenabschnitt Wittenberg - Coswig vorgesehen. Die bisherigen Kosten für die Zugabe von sogenanntem Geschiebe (zum Beispiel Kies) beliefen sich auf etwa 13,5 Millionen Euro.

Wenn der mittlere Wasserstand des Flusses als Folge der Erosion weiter absinke, habe das Auswirkungen auf den Lebensraum der Elb-Aue, das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, die FFH-Gebiete entlang der Elbe sowie auf den Landschaftspark UNESCO-Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

09.02.2016 Haushalt — Kleine Anfrage — hib 74/2016

Leistungen für sowjetische Kriegsgefangene

Berlin: (hib/MIK) Über die Umsetzung des Antragsverfahrens für eine Anerkennungsleistung an sowjetische Kriegsgefangene will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7460) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele Antragsformulare bisher verschickt wurden und wie viele formlose Anträge eingegangen sind. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, wie viele ausgefüllte Formulare positiv beschieden, abgelehnt oder noch nicht abschließend bearbeitet wurden.

09.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 74/2016

Fracking-Pläne der Bundesregierung

Berlin: (hib/MIK) Neue Erkenntnisse und Pläne der Bundesregierung zum Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7438). Die Abgeordneten interessiert, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bei der UN-Klimakonferenz in Paris beschlossenen Treibhausgasneutralität weiterhin an ihrem Gesetzespaket zur Fracking-Regulierung festhält. Außerdem soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, welche Maßnahmen sie unternimmt, um den vermuteten Zusammenhang zwischen Krebshäufungen und Emissionen giftigen Benzols in Erdöl- und Erdgasfördergebieten nachzugehen.

09.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 74/2016

Aktionsplan Güterverkehr und Logistik

Berlin: (hib/MIK) Über den Aktionsplan Güterverkehr und Logistik will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7463) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie den Begriff „Logistik“ definiert und welche Einzelmaßnahmen aus dem bisherigen „Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - Logistikinitiative für Deutschland“ vom November 2010 in der aktuellen Fortschreibung 2015 übernommen wurden.

09.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 73/2016

1,02 Millionen Euro für Pflegezeit-Darlehen

Berlin: (hib/AW) Im Haushaltsjahr 2015 hat der Bund rund 1,02 Millionen Euro für zinslose Darlehen während einer beruflichen Freistellung nach dem Pflegezeit- und dem Familienpflegezeitgesetz bewilligt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7160) mit. Im vergangenen Jahr hätten 76 Frauen und 43 Männer ein Darlehen während einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Höhe des monatlichen Darlehens habe bei Frauen 342,76 Euro und 482,39 Euro bei Männern betragen. Ein Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz hätten 74 Frauen und 49 Männer in Anspruch genommen. Durchschnittlich habe das monatliche Darlehen bei Frauen 285,87 Euro und bei Männern 389,57 Euro betragen. Die Anzahl der Darlehen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz lasse keinen Rückschluss auf die Anzahl der Freistellung zu. Die Bundesregierung geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Zahl der Freistellungen deutlich höher liegt. Da die Inanspruchnahme der Freistellungen nach den beiden Gesetzen nicht meldepflichtig sei, verfüge die Regierung über keine amtliche Zahlen.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 73/2016

Polizeieinsatz an Silvester in Köln

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, wie viele Anzeigen „in der Silvesternacht 2015/2016 von den für den Hauptbahnhof Köln zuständigen Kräften der Bundespolizei aufgenommen“ wurden. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/7441) unter anderem danach, ob es in dieser Nacht im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Situationen gab, in denen aufgrund von fehlendem Personal Anzeigen nicht aufgenommen werden konnten.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 73/2016

Videoüberwachung am Kölner Bahnhof

Berlin: (hib/STO) „Konsequenzen aus der Videoüberwachung der Kölner Silvesternacht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7440). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Kameras in Köln nach Kenntnis der Bundesregierung im Bahnhofsgebäude, auf dem Bahnhofsvorplatz und auf den Bahngleisen insgesamt angebracht sind.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 73/2016

Vertrauenspersonen bei Polizei und Zoll

Berlin: (hib/STO) Die Führung von Vertrauenspersonen (VP) bei Polizeibehörden und Zoll thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7443). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, ob es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ in der 17. Wahlperiode Veränderungen in den Richtlinien zur VP-Führung des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zolls gegeben hat.

09.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 73/2016

Beschaffung von Drohnen für Bundeswehr

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die von der Bundesregierung geplante Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (18/7426) will sie unter anderem wissen, welchen Drohnen-Typ die Regierung als „Überbrückungslösung“ bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne leasen möchte und nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wird. Zudem will sie über die anfallenden Kosten unterrichtet werden.

09.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 72/2016

Regelung für Geschiedene bleibt

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht keine Lösung für das Problem der in der DDR geschiedenen Frauen, die keinen Anteil an den erworbenen Rentenansprüche ihrer ehemaligen Ehemänner haben, da das Familienrecht der DDR einen solchen Versorgungsausgleich nicht kannte. Dies geht aus der Antwort der Regierung (18/7226) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7026) hervor. Die im Rentenüberleitungsgesetz getroffene Regelung, die dem Prinzip des Vertrauensschutzes in die Weitergeltung der nach DDR-Recht getroffene Scheidungsfolgeregelung Rechnung trage, entspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages. Trotzdem habe die Bundesregierung die Problematik wiederholt geprüft. „Alle Prüfungen haben gezeigt, dass diese Thematik nicht lösbar ist, ohne an anderer Stelle neue Ungerechtigkeiten zu schaffen“, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Regierung wird der Ausschuss der Vereinten Nationen für das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) kein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland wegen dieser Problematik einleiten. Eine Diskriminierung der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen sei nicht festgestellt worden.

09.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 72/2016

Verzicht auf Geschlechtseintrag

Berlin: (hib/AW) Seit Inkrafttreten des Personenstandsänderungs-Gesetzes am 1. November 2013 wurde bis Januar 2016 in zwölf Fällen auf den Geschlechtseintrag im Geburtenregister verzichtet, weil Geschlecht des Kindes nicht zweifelsfrei feststand. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7140) mit. Allerdings seien die Daten unter Vorbehalt zu betrachten, da eine digitale Erfassung und Übermittlung des offengelassenen Geschlechtseintrages bis Ende 2015 in den Standesämtern nicht möglich gewesen sei. Die Daten beruhten deshalb auf einer händisch zu bearbeitenden Abfrage per Fragebogen bei den Standesämtern und seien deshalb fehleranfällig.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 72/2016

Ermittlungen in zwei Berliner Mordfällen

Berlin: (hib/STO) Nach dem „Stand der Ermittlungen im Fall Burak Bektas und im Fall Luke Holland“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7442). Wie aus der Vorlage hervorgeht, wurden Bektas am 5. April 2012 und Holland am 20. September 2015 in Berlin-Neukölln erschossen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob Bundesbehörden in den Fällen den Berliner Ermittlungsbehörden Amtshilfe geleistet oder eigene Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet haben.

09.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 72/2016

Linke fragt nach „Schlesischer Jugend“

Berlin: (hib/STO) Um den Verband „Schlesische Jugend“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7462). Wie die Fraktion darin ausführt, wurde der Bundesverband der „Schlesischen Jugend“ 2011 beziehungsweise erneut 2012 „aufgrund der engen Beziehungen zur rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen und zur NPD aus der Landsmannschaft Schlesien ausgeschlossen“. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, ob die „Schlesische Jugend“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird.

09.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 72/2016

Integration von Flüchtlingen

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Informationen über die Integration von Flüchtlingen in das Bildungssystem. In einer Kleinen Anfrage (18/7412) will sie unter anderem wissen, wie hoch die Bundesregierung den Bedarf an Kita-, Schul-, Ausbildungs- und Studienplätzen beziffert. Zudem möchte sie erfahren, wie viele minderjährige Flüchtlinge bereits eine Kindertagesstätte oder eine Schule besuchen und wie viele Geflüchtete eine Ausbildung oder ein Hochschulstudium aufgenommen beziehungsweise fortgesetzt haben.

09.02.2016 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 72/2016

Umgang mit Atommüll

Berlin: (hib/ROL) Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich) wurde am 31. Dezember 1988 nach 21 Betriebsjahren, verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet. Die 152 Castor-Behälter mit 300.000 hoch radioaktiven Brennelementekugeln aus dem AVR befinden sich derzeit im Behälter-Zwischenlager in Jülich. Am 2. Juli 2014 hat die nordrhein-westfälische Atomaufsicht verfügt, dass die abgebrannten Brennelemente nicht länger dort aufbewahrt werden dürfen, da für dieses Zwischenlager keine ausreichenden Nachweise zur Erdbebensicherheit erbracht werden konnten. Für den Verbleib der AVR-Brennelemente werden derzeit drei Optionen geprüft, schreiben Bündnis 90/ Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/7461).

Die Fraktion will nun über den weiteren Umgang mit Atommüll aus den Reaktoren Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR) und Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR-300) Hamm-Uentrop informiert werden. Sie will unter anderem wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die aufgewendeten finanziellen Mittel und des Verwendungszwecks eines möglichen Exports der abgebrannten Brennelemente in die USA hat.

08.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 71/2016

E-Zigaretten sollen einbezogen werden

Berlin: (hib/EIS) Aus Sicht des Bundesrates ist die Einbeziehung von nikotinfreien E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten bei der Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht dringend notwendig. In einer Unterrichtung (18/7452) der Bundesregierung zur Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (18/7218) führt der Bundesrat aus, dass nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen hätten. Durch das Aerosol würden gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder die zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung der Einbeziehung von nikotinfreien E-Zigaretten in den Gesetzentwurf zu. Dieser sieht darüber hinaus vor, dass in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden sollen. Neben den neuen Text-Bild-Warnhinweisen soll auch das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden. Um Fälschungen vorzubeugen, sollen Verpackungen künftig ein individuelles Erkennungs- sowie ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

08.02.2016 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 71/2016

G36 Produktion in Saudi-Arabien

Berlin: (hib/MIK) An das Kleinwaffenregister der Vereinten Nationen werden nur Lieferungen kompletter Waffen gemeldet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7231) zur G36-Fabrik in Saudi-Arabien.

Bei „Teilsätzen“ handelt es sich um den deutschen Zulieferanteil für die G36-Produktion in Saudi-Arabien, heißt es weiter. Die frühere Bundesregierung habe bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für die G36-Produktion in Saudi-Arabien sicherstellen wollen, dass für eine Fertigung des G36 zwingend deutsche Zulieferungen erforderlich sind.

08.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 71/2016

Containerverkehr auf der Elbe

Berlin: (hib/MIK) Auf der Elbe findet dreilagiger Containerverkehr wirtschaftlich statt. Für die angrenzenden Kanäle gelte dies für zweilagigen Containerverkehr. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7398) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7249) zum „Transport auf der Elbe“ hervor.

08.02.2016 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 71/2016

Nebeneinkünfte transparent machen

Berlin: (hib/MIK) Die Nebeneinkünfte der Wirtschafts- und Finanzverwaltung in den Jahren 2011 bis 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7308). Die Abgeordneten interessiert unter anderem, wie viele Beamte und Beschäftigte im Bundesministerium für Finanzen inklusive Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeszentralamt für Steuern und Zoll, und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den jeweils nachgeordneten Behörden es in den vergangenen fünf Jahren jeweils gab und wie viele davon anzeigepflichtige Nebentätigkeiten hatten.

08.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 71/2016

Digitalisierung im Seeverkehr

Berlin: (hib/MIK) Über die Digitalisierung im Seeverkehr will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7427) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, inwieweit die Digitalisierung in der Seeschifffahrt in den letzten Jahren fortgeschritten ist und inwieweit die Verbindung der Seeleute zu ihren Familien und Freunden an Land über digitale Kommunikationsmittel ein Beitrag zur Motivation der Mitarbeiter an Bord ist.

08.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 71/2016

Mögliche Ausbildungsmission für Libyen

Berlin: (hib/AHE) Eine mögliche deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Ausbildungsmissionen in Libyen und Tunesien thematisiert Die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7408). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft zu ihren Überlegungen geben, „Militärs in nordafrikanischen Staaten im Rahmen neuer Ausbildungsmissionen zu unterstützen beziehungsweise bestehende Missionen fortzuführen oder auszuweiten“. Zudem fragen die Abgeordneten, ob hierzu bereits bi- oder multilateralen Gespräche mit Regierungen nordafrikanischer Staaten stattgefunden haben und welchen Defiziten oder Bedrohungen außer Terrorismus mit einer deutschen Mission in Libyen begegnet werden soll.

08.02.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 71/2016

Vermittlung im Bergkarabach-Konflikt

Berlin: (hib/AHE) Den deutschen OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsker Gruppe im Bergkarabach-Konflikt thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7409). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Initiativen sie in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in diesem Jahr plant und wie die Konsultationsmechanismen aussehen, mit denen die Zusammenarbeit der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe (USA, Russland, Frankreich) und dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird.

08.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 70/2016

Glyphosat ohne Tallowamine

Berlin: (hib/EIS) In aktuell zugelassenen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind keine POE-Tallowamine (polyethoxylierte Alkylamine) enthalten. Das geht aus einer Antwort (18/7373) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7232) der Fraktion Die Linke hervor. Dazu heißt es weiter, dass nach Prüfung vorliegender Erkenntnisse das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu dem Schluss gekommen sei, dass die Verwendung der POE-Tallowamine als Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln die Toxizität (Giftigkeit) von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zum Wirkstoff selbst erhöhen könne. Grund dafür könne sowohl die spezifische Toxizität dieser Beistoffe als auch auf eine additive Wirkung der POE-Tallowamine und des Glyphosats sein. Glyphosat ist nach Darstellung des BfR weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder bei der Vorerntebehandlung zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide (Sikkation) verwendet werden.

08.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 70/2016

31 Prozent Frauen auf Führungsposten

Berlin: (hib/AW) Rund 31 Prozent aller Führungspositionen in obersten Bundesbehörden sind mit Frauen besetzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7139) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Umsetzung des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes (18/6924). So seien rund 33 Prozent aller Referatsleiter, 22 Prozent aller Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter sowie 15 Prozent aller Staatssekretäre Frauen. Den höchsten Frauenanteil weist nach Angaben der Regierung das Bundesfamilienministerium mit rund 55 Prozent auf, den niedrigsten die Deutsche Bundesbank mit rund 16 Prozent.

08.02.2016 Kultur und Medien — Antwort — hib 70/2016

Arbeitsbedingungen bei der Berlinale

Berlin: (hib/AW) Im Rahmen der diesjährigen Internationalen Filmfestspiele Berlin plant die Gesellschaft „Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH“ die Beschäftigung von 335 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 58 Minijobbern in Teilzeit, zwei Volontären, zwei studentischen Hilfskräften und 164 Praktikanten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7059) mit. Das Budget für Aufträge an voraussichtlich elf externe Dienstleistungsunternehmen belaufe sich in diesem Jahr auf 950.000 Euro, das Budget für Aufträge an die 330 beauftragten Freiberufler und Selbstständige auf 1,3 Millionen Euro.

08.02.2016 Kultur und Medien — Antwort — hib 70/2016

Regierung: Keine zentrale NS-Gedenkstätte

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hält die Einrichtung eines zentralen Gedenkortes für die nationalsozialistische Herrschaft angesichts der Komplexität des NS-Regimes für „fachlich nicht angezeigt“. Dies geht aus ihrer Antwort (18/7264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7156) hervor. Die Regierung habe sich mit ihrer Gedenkstättenkonzeption für einen „differenzierten Weg“ entschieden, bei dem die einzelnen Einrichtung den Fokus auf die Aspekte legen, für die der authentische Ort eine besondere historische Aussagekraft aufweist. Dass in allen Ausstellungen der jeweilige Aspekt der NS-Terrorherrschaft in einen größeren Kontext stelle, sei selbstverständlich.

Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt das Gedenkstättenkonzept zudem, dass die Gedenkstättenförderung nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in erster Linie von den Bundesländern wahrzunehmen ist. Auf dieser Grundlage sei in Deutschland eine plurale und heterogene Museen- und Gedenkstättenlandschaft entstanden, die es zu erhalten und zu fördern gelte.

08.02.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kleine Anfrage — hib 70/2016

Familien mit behinderten Kindern

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation von Eltern mit behinderten Kindern. In einer Kleinen Anfrage (18/7341) will sie unter anderem wissen, wie viele Eltern und Alleinerziehende von Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie mit einer seelischen Beeinträchtigung in Deutschland leben, wie hoch das Jahresdurchschnittseinkommen und die Wohnkosten dieser Eltern sind und wie viele von ihnen Wohngeld erhalten. Zudem will sie erfahren, wie viele barrierefreie Wohnungen es in Deutschland gibt und wie hoch die durchschnittlichen Kosten für den Umbau in eine barrierefreie Wohnung ausfallen.

08.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 70/2016

Auflagen der Ministererlaubnis

Berlin: (hib/MIK) Die Hintergründe zur Erteilung der Ministererlaubnis für die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7411). Dabei geht es den Abgeordneten unter anderem um die Gemeinwohlgründe, die Auswirkungen einer Fusion auf Arbeitsplätze, die Auswirkungen einer weiteren Marktkonzentration auf Verbraucher, Zulieferer und Wettbewerber und die Auflagen der Ministererlaubnis und das weitere Verfahren.

05.02.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 69/2016

Reform der Riester-Rente

Berlin: (hib/CHE) Die private Altersvorsorge soll reformiert und transparenter gestaltet werden. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7371). Sie kritisiert darin, dass die private Altersvorsorge in Form der sogenannten Riester-Rente gescheitert sei, weil diese ihre Funktion, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen, nicht erfüllt habe.

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein kostengünstiges Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge einführt. Ferner soll die bisherige Riester-Förderung neu organisiert werden, indem unter anderem die Förderung von Neuverträgen auf eine reine Zulagenförderung umgestellt wird. Die Grundzulage soll spürbar erhöht werden, um das Modell auch für Geringverdiener attraktiver zu machen. Der Antrag verlangt außerdem, über verbraucherpolitische Maßnahmen die Transparenz der bestehenden Riester-Produkte zu erhöhen.

05.02.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 69/2016

Gegen Missbrauch von Leiharbeit

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und hat deshalb einen entsprechenden Antrag (18/7370) vorgelegt. Darin stellt sie zwar fest, dass die Wirtschaft und ihre Unternehmen Flexibilität brauchen und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Flexibilitätsvorteile „unverzichtbar“ seien. Aber wenn die Instrumente Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, „dann ist das ein klarer Missbrauch“, schreiben die Grünen.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Leiharbeit reformieren, den Missbrauch von Werkverträgen unterbinden, die Schein-Selbständigkeit verhindern und die Position der Beschäftigten stärken soll.

Unter anderem soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll dann verzichtet werden, da sie nach Ansicht der Grünen nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen.

05.02.2016 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 69/2016

Ausbau der Arbeitslosenversicherung

Berlin: (hib/CHE) Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung soll gestärkt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7425). Sie begründet dies damit, dass die Arbeitslosenversicherung eine „Kerninstitution“ des deutschen Sozialstaats sei. Derzeit sei aber vor allem das hauptsächlich steuerfinanzierte Fürsorgesystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) für die Absicherung der Erwerbslosen zuständig. 70 Prozent der Erwerbslosen seien davon betroffen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit drohe vielen Beschäftigten der schnelle Absturz in Hartz IV, kritisiert Die Linke.

Die Abgeordneten fordern deshalb die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine stärkere Arbeitslosenversicherung vorzulegen. Darin sollen unter anderem verbesserte Zugangsvoraussetzungen geregelt werden. So soll die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden. Außerdem soll die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden. Nach dem Willen der Linken soll nach viermonatiger Versicherungszeit ein ALG-I-Anspruch für zwei Monate bestehen. Nach einer Staffelung soll dann nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von 12 Monaten bestehen. Die Linke macht darüber hinaus Vorschläge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Unter anderem sollen die Arbeitgeber wieder stärker an den Kosten der Arbeitslosigkeit beteiligt werden.

05.02.2016 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 69/2016

Arbeiten im Einzelhandel

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl nur befristeter Neueinstellungen im Einzelhandel ist im Jahr 2014 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken. Das geht aus der Antwort (18/7325) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/6933) der Fraktion Die Linke zu Arbeitsbedingungen im Einzelhandel hervor. Demnach waren im Jahr 2014 rund 37 Prozent der Neueinstellungen befristet, 2013 waren dies noch mehr als 45 Prozent. Auch die Zahl der innerbetrieblichen Übernahmen hat sich nach Angaben der Bundesregierung positiv entwickelt. Sie lag 2014 bei 43 Prozent, das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent. Der Anteil der Leiharbeitskräfte in der Branche lag 2014 bei 0,5 Prozent.

05.02.2016 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 69/2016

Derzeit 23 GIZ-Projekte in Saudi-Arabien

Berlin: (hib/JOH) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führt derzeit im Auftrag der saudischen Regierung 23 Projekte in Saudi-Arabien durch. Tätig seien die Experten der Organisation vor allem in den Bereichen berufliche Bildung, Gesundheitswesen, Wassermanagement und Wirtschaftsförderung, wie aus einer Antwort (18/7397) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/7267) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Dem Anhang ist zu entnehmen, dass die GIZ saudische Ministerien und Behörden unter anderem bei der Ausarbeitung eines 30-Jahres-Haushaltsplanes, bei Projekten zur Erkundung von Grundwasserressourcen in verschiedenen Regionen des Landes sowie bei der Einführung einer ökologischen Landwirtschaft unterstützt.

Die Linksfraktion hatte nach konkreten Projekten, Kooperationen und Partnerschaften der GIZ in den Anrainerstaaten des Persischen Golfs in den vergangenen zehn Jahren und heute gefragt. In ihrer Antwort betont die Bundesregierung, es handle sich bei den Projekten der GIZ in der Region nicht um Vorhaben der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Die Organisation sei in den Staaten „mit deren Auftrag und Finanzierung“ tätig.

Der Anlage ist zu entnehmen, dass die GIZ in der Vergangenheit in Katar, Kuwait, Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien vor allem Bildungsprojekte und Projekte zum Wassermanagement unterstützt hat. Aktuell führt die GIZ in diesen Ländern sowie im Oman 28 Projekte durch, davon 23 in Saudi-Arabien.

05.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 68/2016

Grenzvertrag mit den Niederlanden

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7450) zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Nutzung und Verwaltung des Küstenmeers zwischen drei und zwölf Seemeilen vorgelegt. Damit soll das Inkrafttreten des Vertrags ermöglicht werden.

Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen Deutschland und den Niederlanden in der Emsmündung ist historisch umstritten, heißt es in der Begründung. Beginnend im Jahr 2010 habe die Grenzfrage angesichts der Genehmigung und Errichtung des Windparks „Riffgat“ die deutsch-niederländischen Beziehungen ernsthaft zu belasten gedroht. Der vom Land Niedersachsen genehmigte Windpark nordwestlich von Borkum liege zum Teil im umstrittenen Seegebiet.

Der am 24. Oktober 2014 unterzeichnete Vertrag würde eine umfassende völkerrechtliche Lösung aller strittigen Fragen darstellen und ermögliche eine einvernehmliche wirtschaftliche Nutzung des Mündungsgebiets der Ems.

05.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 68/2016

Breitbandversorung in Brandenburg

Berlin: (hib/MIK) In Brandenburg verfügen 99,1 Prozent aller Haushalte über eine Breitbandversorgung mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens einem Megabit pro Sekunde. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7421) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7270) hervor. In 51,3 Prozent der Haushalte in diesem Bundesland gibt es einen Internetanschluss mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde und 39,9 Prozent der Haushalte haben einen Anschluss mit 100 Megabit pro Sekunde.

05.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 68/2016

Kontrolle der VW-Maßnahmen

Berlin: (hib/MIK) Die Überprüfung der von Volkswagen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität manipulierter Dieselfahrzeuge ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7428). Die Abgeordneten interessiert unter anderem, wer die Überprüfung der von VW vorgeschlagenen Lösung für die verschiedenen EA 189/Motoren vorgenommen hat und wie die Bundesregierung bewertet, dass die Manipulation von Motoren der Baureihe EA 189 durch einfache und relativ kostengünstige Lösungen hätte verhindert werden können.

05.02.2016 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 68/2016

Planungen für Digitalagentur

Berlin: (hib/MIK) Über die Planungen der Bundesregierung zur Gründung einer Digitalagentur will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7391) informieren. Die Bundesregierung soll mitteilen, welche Kontrollaufgaben welcher Behörden in einer zu schaffenden Digitalagentur gebündelt werden sollen und ob Gespräche mit bislang mit Regulierungsaufgaben befassten Behörden stattgefunden haben. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, in welchen Zuständigkeitsbereich die Digitalagentur angesiedelt werden soll.

05.02.2016 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 68/2016

Kontrolle von Mindestlöhnen

Berlin: (hib/MIK) Die Kontrolle von Mindestlöhnen 2015 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7405). Die Abgeordneten interessiert unter anderem, für wie viele Betriebe beziehungsweise Beschäftigte die FKS im vergangenen Jahr Kontrollkompetenzen hatte und wie viele Kontrollen insgesamt durchgeführt wurden.

05.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 68/2016

Ernährungserziehung als Schulfach

Berlin: (hib/EIS) Die Ernährungserziehung an deutschen Schulen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/7404) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion bezieht sich auf eine Forderung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), an den Schulen das Fach Ernährung einzuführen. Die Grünen wollen nun unter anderem wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Forderung fußt und ob die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka (CDU), das Vorhaben unterstützt. Darüber hinaus erkundigen sich die Grünen nach Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und den Ländervertretern und nach der Frage, inwieweit die Forderung mit dem Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern zu vereinbaren ist.

05.02.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 68/2016

Agrarministerium soll Bilanz ziehen

Berlin: (hib/EIS) „Ankündigungen und Maßnahmen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft“ sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7430). Die Abgeordneten fordern darin unter anderem Auskunft über die durch das Agrarministerium unternommene Schritte gegen das Töten männlicher Küken. Die Fraktion interessiert insbesondere, ab wann die Infrarot-Spektoskopie bei bebrüteten Eiern zur Geschlechtserkennung flächendeckend angewendet werden kann. Des Weiteren werden Informationen zu einem möglichen Verbot des Kupierens von Schweineschwänzen und zu einem Verbot giftiger Tätowiermittel sowie zu Maßnahmen gegen den Welpenhandel verlangt. Darüber hinaus interessiert die Fragesteller die Position der Bundesregierung zur konventionellen Kaninchenmast in Käfigen sowie zur Überarbeitung des Gentechnikgesetzes.

05.02.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 67/2016

Deutsch-tschechischer Polizeivertrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum deutsch-tschechischen Polizeivertrag vom 28. April 2015 (18/7455) vorgelegt. Das Abkommen verfolgt der Vorlage zufolge das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Tschechien im Polizei- und Zollbereich vor allem in grenznahen Gebieten zu stärken. Damit sollen die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht werden.

Mit dem Vertragsgesetz, das die Zustimmung zu dem Abkommen vorsieht, werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags geschaffen. Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt laut Bundesinnenministerium „in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen“ zurück, die die Bundesrepublik mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat.

Der neue Vertrag gestattet den Angaben zufolge, dass Polizeibeamte bei gemeinsamen Einsätzen beiderseits der Grenze Hoheitsrechte ausüben können. Dies erleichtere die Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Streifen und schaffe Raum für weitergehende Kooperationsformen. Die Möglichkeit der unmittelbaren Zusammenarbeit werde auf das Gebiet von ganz Sachsen und Bayern erweitert. Polizeiliche Maßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen könnten künftig über die Grenze hinaus fortgesetzt werden. Der Zoll werde vollständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen. Alle Bestimmungen gälten für Polizei und Zoll gleichermaßen, was die behördenübergreifende Zusammenarbeit erleichterte.

05.02.2016 Verteidigung — Unterrichtung — hib 67/2016

Frauenanteil bei der Bundeswehr steigt

Berlin: (hib/AW) Der Anteil der Soldatinnen an der Truppenstärke der Bundeswehr lag mit 18.915 Ende 2014 bei 10,5 Prozent. Dies geht aus dem Vierten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz für die Jahre 2011 bis 2014 (18/7410) hervor. Ende 2011 habe der Frauenanteil bei 8,75 Prozent gelegen.

Nach Angaben der Regierung verzeichnete der Sanitätsdienst mit 41,53 Prozent weiterhin den größten Frauenanteil unter den Soldaten. In den übrigen militärischen Bereichen habe er durchschnittlich bei 6,91 Prozent gelegen. Gemäß des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz soll der Frauenanteil auf 15 Prozent, im Sanitätsdienst sogar auf 50 Prozent steigen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu verbessern.

05.02.2016 Inneres — Antwort — hib 67/2016

BND- und BfV-Kontakte zu Asylbewerbern

Berlin: (hib/STO) Informationen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über nachrichtendienstliche Kontakte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu Asylantragstellern sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7230). Wie die Regierung darin ausführt, hat die Praxis, dass dem BAMF beziehungsweise seiner Vorgängerbehörde Fälle gemeldet wurden, in denen ein Asylantragsteller nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Kontakt hatte, eine lange Tradition. Den Akten im BAMF sei zu entnehmen, dass diese Vorgehensweise mindestens bis zum Jahr 1972 zurückgeht.

Ziel sei die „Wahrung schutzwürdiger Interessen des Asylantragstellers nach nachrichtendienstlichem oder polizeilichem Kontakt“, heißt es in der Antwort weiter. Darin verweist die Regierung darauf, dass das BAMF für die Sachverhaltsaufklärung im Asylverfahren zuständig sei. In diesem Zusammenhang „wurde und wird das BAMF von den Sicherheits- und Polizeibehörden über Kontakte informiert, um eventuelle Nachfluchtgründe zu prüfen“.

In den Jahren 2000 bis 2013 wurden dem BAMF laut Vorlage 850 Fälle gemeldet, in denen es nachrichtendienstlichen Kontakt mit dem BND und dem BfV gegeben hat. Davon entfielen den Angaben zufolge 16 auf das BfV. In den Jahren 2014 bis 2015 seien dem BAMF neun Fälle gemeldet worden, in denen es nachrichtendienstlichen Kontakt gegeben hat. Dabei erfolgte die Meldung laut Regierung in acht Fällen durch den BND und in einem Fall durch das BfV.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, führt der BND seit der Auflösung der Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) keine verdeckten Befragungen in Erstaufnahmeeinrichtungen durch. Durch das BfV erfolgten „lediglich in Einzelfällen anlassbezogene Kontaktaufnahmen mit Asylsuchenden“.

05.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 67/2016

Verlegung von US-Truppen in die Westpfalz

Berlin: (hib/AW) Die USA beabsichtigen, ihren Militärstützpunkt Mildenhall in Großbritannien aufzugeben und die dort stationierten Einheiten und Flugzeuge bis 2020 auf ihre Stützpunkte Ramstein und Spangdahlem im westlichen Rheinland-Pfalz zu verlegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Es würden 35 Betankungs- und Transportflugzeuge und etwa 2.000 US-Soldaten an die beiden Stützpunkte verlegt. Gleichzeitig würden etwa 400 Soldaten von Spangdahlem auf US-Stützpunkte in Italien verlegt. Die Regierung verfügt derzeit noch über keine Informationen, wie sich dies auf die Belastung durch Fluglärm in der Westpfalz und im Saarland auswirken wird. Die Anzahl der zu erwartenden Flüge sei abhängig vom Übungsbedarf der Flugzeugbesatzungen.

05.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 67/2016

Rund 7.000 Soldaten in der Flüchtlingshilfe

Berlin: (hib/AW) Ende 2015 waren 6.890 Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe im Inland eingesetzt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7225) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6944) mit. 540 Soldaten seien zur Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flucht abkommandiert gewesen, 505 von ihnen zur Erfassung und Registrierung von Flüchtlingen. Nach Angaben der Regierungen hat die Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe 5.100 Betten, 2.500 Feldkrankenbetten, 141 Einheitszelte Typ 2, 4.500 Decken, 14 mobile Röntgengeräte, zehn Ärztezimmerausstattungen, 80 Omnibusse und drei Sonderfahrzeuge für mobile Duschkapazitäten bereitgestellt. Von Juli bis Oktober 2015 seien der Bundeswehr Material- und Personalkosten von rund 70 Millionen Euro für ihre Einsätze entstanden.

05.02.2016 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 67/2016

Einsätze der Bundeswehr im Inland

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über Einsätze der Bundeswehr im Inland. In einer Kleinen Anfrage (18/7353) will sie unter anderem wissen, welche Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen die Streitkräfte im vierten Quartal 2015 erbracht haben. Zudem will sie darüber informiert werden, wie viele Soldaten dabei zum Einsatz gekommen und welche Kosten entstanden sind.

04.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 66/2016

Nationales Hafenkonzept 2015

Berlin: (hib/MIK) Zur weiteren Stärkung der deutschen Häfen hat die Bundesregierung das Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen 2015 verabschiedet, das sie dem Bundestag als Unterrichtung (18/7340) vorlegt. Dabei handelt es sich um die Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts 2009.

Das neue Konzept soll einen strategischer Leitfaden für die Hafenpolitik der nächsten zehn Jahre sein, damit die deutschen Häfen ihre Funktion als Drehscheiben des nationalen und internationalen Warenaustauschs, als Zentren für logistische Aktivitäten und Industriestandorte weiterhin auf höchstem Niveau ausführen können, heißt es in der Unterrichtung.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind sieben Maßnahmenpakete vorgesehen. Dazu gehören der gezielte Ausbau der hafenbezogenen Infrastruktur und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der See- und Binnenhäfen. Dazu gehören auch Maßnahmen der internationalen und europäischen Hafenpolitik, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Ausbildung und Beschäftigung, der Gewährleistung angemessener Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie der besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Hafenpolitik.

Insgesamt sollen in den kommenden zehn Jahren 155 Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, schreibt die Regierung in der Unterrichtung.

04.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 66/2016

Bodensanierung wegen Flugzeugabsturz

Berlin: (hib/AW) Beim Absturz eines amerikanischen „F-16“-Kampfflugzeugs am 11. August 2015 bei Engelmannsreuth in Bayern sind etwa 3.000 Liter Kerosin und einige Liter des Raketentreibstoffes Hydrazin in den Boden gelangt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7333) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7035) mit. Nach den vorliegenden Informationen sei am 24. August mit einer Bodensanierung im Bereich der Absturzstelle begonnen worden, in deren Verlauf rund 4.400 Tonnen verunreinigter Boden aus einer Tiefe von bis zu sieben Metern ausgehoben und entsorgt worden seien. Zudem sei eine Grundwassermessstelle eingerichtet worden. Sie soll sicherstellen, dass keine Schadstoffe ins Grundwasser eingedrungen sind. Die Kosten für die Schäden und deren Beseitigung belaufen sich nach Angaben der Regierung bislang auf 670.000 Euro. Allerdings seien noch nicht alle Schäden beziffert. Der Regierung liegen laut eigener Aussage keine Erkenntnisse über Erkrankungen von Menschen im Zusammenhang mit den ausgelaufenen Treibstoffen vor.

04.02.2016 Verteidigung — Antwort — hib 66/2016

Soldaten zahlen Kita-Beiträge selbst

Berlin: (hib/AW) Bundeswehrangehörige, die für ihre Kinder über das Belegrecht der Bundeswehr einen Kita-Platz erhalten, zahlen den in der jeweiligen Kommune ortsüblichen Beitrag und erhalten dafür auch keine finanzielle Kompensation. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7021) mit. Der Regierung liegen laut eigener Aussage keine Kenntnisse darüber vor, ob die Belegrechte der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen zu einer Verdrängung anderer Kinder geführt haben. Es seien auch keine Mittel aus dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für die Finanzierung von Belegrechten für die Bundeswehr verwendet worden. Ebenso seien keine Mittel aus dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ für den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung der Bundeswehr ausgegeben worden.

04.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 66/2016

Barrierefreie Arbeitsplätze

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/7306) zum Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Behinderungen gestellt. Darin fragt sie unter anderem nach konkreten Maßnahmen der Bundesregierung, um für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten an barrierefreien Arbeitsplätzen zu schaffen.

04.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 66/2016

Anspruch auf eine Ghettorente

Berlin: (hib/CHE) Nach der Situation ehemaliger Beschäftigter in einem Ghetto erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7339). Konkret geht es darin um Menschen, die wegen fehlender Anrechnungen von Ersatzzeiten keine sogenannte Ghettorente erhalten. Unter anderem will die Fraktion wissen, wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) bisher gestellt wurden. Ferner fragt sie nach der Kenntnis der Bundesregierung über die fehlende Anerkennung von Ersatzzeiten und den Folgen, die sich daraus ergeben.

04.02.2016 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 66/2016

Rentenrechtliche Lage von Flüchtlingen

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/7401) zur Situation von Flüchtlingen in der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Die Abgeordneten fragen unter anderem danach, wie sich der Anteil ausländischer Staatsbürger an der Gesamtzahl der aktiv Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat und wie viele neue ausländisch aktiv Versicherte die Bundesregierung bis 2020 erwartet.

04.02.2016 Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe — Ausschuss — hib 65/2016

Endlager-Zeitplan wird diskutiert

Berlin: (hib/SCR) Bei der kommenden Sitzung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) am Montag, 15. Februar 2016, stehen die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlager-Suche und die Zwischenlagerung im Fokus. Zudem wird sich das 32-köpfige Gremium unter anderem mit weiteren Teilen des Abschlussberichtes auseinandersetzen.

Bei der Zwischenlagerung soll laut Tagesordnung insbesondere der Aspekt der Zeitabläufe im Vordergrund stehen. Schon während der vergangenen Sitzungen hatten die Mitglieder intensiv darüber diskutiert, ob die avisierten Daten im Standortauswahlgesetz realistisch sind. In Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung soll erstmals der Berichtsentwurf der dafür zuständigen Arbeitsgruppe diskutiert werden.

Beginn der Sitzung im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) im Paul-Löbe-Haus ist um 11 Uhr. Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum bis 12. Februar 2016 per E-Mail an kommission.endlagerung@bundestag.de oder per Telefon unter (030) 227 32978 anmelden. Sitzungsunterlagen und Berichtsentwürfe sind im Internet auf www.bundestag.de/endlager verfügbar.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 65/2016

Ammoniak-Ausstoß deutlich zu hoch

Berlin: (hib/SCR) Deutschland hat 2014 in drei von vier Luftschadstoffskategorien die EU-rechtlich gebotene Emissionshöchstmenge unterschritten. Während der Ausstoß von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid und NMVOC (Flüchtige organische Verbindungen außer Methan) unterhalb der von der NEC-Richtlinie (2001/71/EG) vorgegebenen Grenze lag, wurde das Ziel für Ammoniak erneut deutlich verfehlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7113) hervor. Die Emissionsdaten für 2014, die Ende 2015 an die Europäische Kommission übermittelt worden seien, seien vorläufiger Natur, betont die Bundesregierung.

Nach Darstellung der Bundesregierung lag der Wert für Ammoniak 2014 23 Prozent über der NEC-Höchstmenge. 2013 waren es 22 Prozent, 2010 noch 17 Prozent. Den angegebenen Werten für Ammoniak liegt ein noch in Planung befindliches, sogenanntes „Inventory Adjustment“ zugrunde. Dabei würden „nicht vorhersehbare und nicht beeinflussbare Änderungen der Datengrundlagen unter streng-definierten Bedingungen von den Gesamtemissionen abgezogen“, schreibt die Bundesregierung. Da für die Berichterstattung 2015 erstmals Gärreste aus Energiepflanzen hätten berücksichtigt werden müssen, die bei der Verabschiedung der NEC-Richtlinie nicht relevant gewesen seien, sei ein „Inventory Adjustment“ auch für Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft erforderlich, schreibt die Bundesregierung.

Erstmals seit 2010 konnte laut Antwort die Emissions-Höchstmenge für Stickstoffoxide unterschritten werden. Der Ausstoß lag demnach drei Prozentpunkte darunter. 2012 und 2013 lag der Ausstoß jeweils einen Prozent über der Höchstmenge. 2010 waren es noch sieben Prozent gewesen. Auch in diesem Bereich greift, für Stickstoffoxid-Ausstoß im Straßenverkehr, ein „Inventory Adjustment“.

In Hinblick auf eine mögliche Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes verweist die Bundesregierung darauf, dass die „erhebliche Überschreitung“ des Höchstwertes erst im Zuge der Berichterstattung für die Jahre 2014 und 2015 deutlich geworden sei. Im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung würden Vorhaben geprüft, die unter anderem zur Verringerung des Ammoniak-Ausstoßes führten. Genauere Angaben zur Minderungswirkung seien noch nicht möglich. Zudem sollen laut Antwort weitere Maßnahmen im „Nationalen Luftreinhalteplan“ enthalten seien, der im Kontext der kommenden NERC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Reduktionsziele) erstellt werden soll.

In Bezug auf die NERC-Richtlinie, die die Höchstmengen der NEC-Richtlinie fortschreiben, aber auch Minderungsziele vorgeben soll, spricht sich die Bundesregierung gegen rechtlich verbindliche Zwischenziele für 2025 aus. Stattdessen unterstütze sie die Position des Rates vom Dezember 2015, in der dieses nicht vorgesehen sei, heißt es in der Antwort. In Hinblick auf ein mögliches Reduktionsziel für Methan in der NERC-Richtlinie verweist die Bundesregierung darauf, dass Methan bereits „einer impliziten Regulierung als Treibhausgas im Rahmen des Klimaschutzregimes“ unterliege. Der Rat hatte Mitte Dezember 2015 in seiner allgemeinen Ausrichtung für die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beschlossen, Feinstaub als neuen Schadstoff aufzunehmen, nicht aber Methan.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 65/2016

Upstream-Emissionsreduktion im Fokus

Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung der 2015 beschlossenen Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2015/652/EG) im Hinblick auf die Klimapolitik thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7429). Die Fragesteller wollen insbesondere wissen, wie die Bundesregierung die sogenannte Upstream-Emissionsreduktion (UER) bewertet. UER setzt bei der Förderung von Erdöl an und sieht Effizienzgewinne beim Umgang mit bei der Förderung auftretenden Gasen als Möglichkeit zur Minderung von Treibhausgasemissionen an. Bisher konnten laut Vorbemerkung der Fragesteller Emissionsminderungen im Kraftstoffbereich nur durch den Einsatz von Biokraftstoffen erzielt werden. Die beschlossene Richtlinie lasse nun auch den Einsatz alternativer Methoden, neben der UER zum Beispiel strombasierte Kraftstoffe, zu.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 65/2016

Haftungsregeln bei belgischen AKW

Berlin: (hib/SCR) Fragen der Entschädigung und Haftung nach einem möglichen Atomunfall in belgischen Atomkraftwerken sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7431). Hintergrund der Anfrage ist die anhaltende Kontroverse um zwei belgische Atomkraftwerke (AKW), Tihange und Doel, die „trotz gravierender Materialprobleme“, wie die Fragesteller in der Vorbemerkung schreiben, aktuell in Betrieb sind. Die Grünen beziehen sich vor allem auf den Meiler in Tihange, der rund 60 Kilometer von Aachen entfernt liegt. Im Falle eines Super-GAU sei zum Beispiel die Stadt Aachen mit 250.000 Einwohnern „auf Dauer unbewohnbar“, führen die Fragesteller aus. Von der Bundesregierung wollen sie einerseits Auskunft über europarechtliche Haftungsregelungen, andererseits spezifische Aussagen zu Haftungsregelungen für belgische AKW-Betreiber. Zudem interessieren sich die Grünen dafür, wer im Fall der Fälle Geschädigte und Betroffene in Deutschland entschädigen würde.

04.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 65/2016

Auskunft über „Dezemberfieber“

Berlin: (hib/MIK) Das sogenannte Dezemberfieber bei Verkehrsprojekten im Jahr 2015 ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7406). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, in welcher Höhe Mittel für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen vergangenes Jahr nicht ausgegeben werden konnten und in welcher Höhe die nicht verausgabten Restmittel aus Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen in andere Verkehrsinfrastrukturbaumaßnahmen übertragen wurden.

04.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 65/2016

Fahrzeugrückrufe im Jahr 2015

Berlin: (hib/MIK) Über Fahrzeugrückrufe im Jahr 2015 will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7402) informieren. Die Abgeordneten interessiert, wie viele Autos nach Kenntnis der Bundesregierung vergangenes Jahr durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen Mängeln zurückgerufen wurden und welche Hersteller betroffen waren. Weiter soll die Bundesregierung unter anderem mitteilen, wie viele dieser Rückrufe auf Gründe der Verkehrssicherheit zurückzuführen sind.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 64/2016

Kein generelles Verbot von Bisphenol A

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies geht aus einer Antwort (18/7335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6982) hervor. Auch eine „nationale Regelung“ in Bezug auf BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien werde nicht verfolgt, heißt es in der Antwort in Hinblick auf ein solches bereits 2015 in Frankreich ausgesprochenes Verbot. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen auf europäischer Ebene. So habe die Europäische Kommission Ende 2015 eine „Roadmap zu Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien“ vorgelegt. Vorgeschlagen werde demnach, für BPA den „spezifischen Migrationsgrenzwert“ (SML) abzusenken. Dieses habe auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von der Kommission gefordert, betont die Bundesregierung. SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden.

In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern. Einen von den Fragestellern ebenfalls mit Verweis auf Frankreich angesprochenen „nationalen Aktionsplan“ lehnt sie ab.

Wie die Grünen in ihrer Vorbemerkung ausgeführt hatten, hätte die Kommission bis Ende 2013 auf Grundlage des europäischen Pestizid- und Biozidrechts einen Kriterienkatalog vorlegen müssen, nach dem hormonell wirksame Chemikalien identifiziert werden können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie bereits 2013 ein Positionspapier zur Unterstützung der Kommission vorgelegt habe. Zudem habe Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Januar 2015 gegenüber dem federführenden Kommissar der Kommission, Vytenis Andriukatis, darauf gedrängt, das Thema zu einem „politischen Schwerpunkt“ zu machen, heißt es in der Antwort. Deutschland habe zudem im EU-Ministerrat zugestimmt, dass der Rat eine Klage Schwedens gegen die Kommission wegen Nicht-Einhaltung der Frist unterstütze. Auf einen Beitritt zu der Klage sei allerdings aufgrund geringer Erfolgsaussichten verzichtet worden, schreibt die Bundesregierung.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 64/2016

Klimawandel und Wintertourismus

Berlin: (hib/SCR) Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintertourismus in Alpen- und Mittelgebirgsregionen sind Gegenstand einer Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7315). Die Grünen wollen unter anderem Auskunft über mögliche Folgen des Klimawandels, etwa in Hinblick auf die Schneefallgrenze. Zudem interessieren sich die Fragesteller für den aktuellen Umgang mit Schneemangel, etwa im Hinblick auf die ökonomischen und ökologischen Folgen künstlicher Beschneiung. In der Vorbemerkung betonen die Grünen, dass die „monotouristische Entwicklung“ in zahlreichen Skigebieten eine wirtschaftliche Abhängigkeit erzeugt habe und dabei Umwelt- und Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 64/2016

Schutz der biologischen Vielfalt der Elbe

Berlin: (hib/SCR) Die Gefährdung der biologischen Vielfalt an der Elbe ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7296). In der Vorbemerkung verweisen die Fragesteller darauf, dass sich unter anderem die Sohlerosion kontinuierlich verschärfe. Dies könnte dazu führen, dass sich Fluss und seine Auen entkoppeln, was die Schutzgebiete und die Artenvielfalt der Elbe gefährde. Dabei seien die „Elbe und ihre Auen als 'Hot Spots' der Biodiversität von nationaler wie auch von internationaler Bedeutung“, schreiben die Grünen. Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller unter anderem mehr über die Auswirkungen der Sohlerosion sowie Gegenmaßnahmen erfahren.

04.02.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 64/2016

Tödliche Gefahren für Vögel

Berlin: (hib/SCR) Die Gefahren transparenter und spiegelnder Oberflächen für Vögel thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7403). Laut Vorbemerkung der Fragesteller sterben pro Jahr Schätzungen zufolge 90 Millionen Vögel in Europa durch Kollisionen mit zum Beispiel Fensterscheiben oder Lärmschutzwänden. Von der Bundesregierung wollen die Grünen unter anderem wissen, ob sie „regulatorischen Änderungsbedarf für mehr Vogelschutz“ sieht. Zudem interessieren sich die Fragesteller für den Stand der Forschung und möglichen Forschungsbedarf zu dem Thema.

04.02.2016 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 64/2016

Ambulante spezialärztliche Versorgung

Berlin: (hib/PK) Mit dem Nutzen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) befasst sich in einer Kleinen Anfrage (18/7407) die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die ASV ist mit Jahresbeginn 2012 in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt worden. Das Ziel sei gewesen, Patienten mit HIV/Aids, Krebs, Multipler Sklerose oder anderen schweren oder seltenen Erkrankungen eine interdisziplinäre Behandlung von Ärzten aus Krankenhäusern und dem ambulanten Bereich zu ermöglichen.

Offen sei, ob die damals beabsichtigten Wirkungen eingetreten sind und wie relevant die ASV für den Alltag der Patienten ist. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Details erfragen und eine generelle Einschätzung erhalten.

03.02.2016 Inneres — Unterrichtung — hib 63/2016

2014 weniger Auskunftsverlangen

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2014 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/7424) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2014 insgesamt 72 Auskunftsverlangen vorgenommen, von denen 163 Personen betroffen waren, und 17 IMSI-Catcher-Einsätze mit 21 Betroffenen durchgeführt. Während der Großteil laut Vorlage auf das BfV entfiel, hatte der BND keine der Maßnahmen vorgenommen. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2013 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um 24 reduziert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Die Gesamtzahl der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist danach von 219 im Jahr 2013 auf 184 im Berichtsjahr 2014 zurückgegangen.

03.02.2016 Inneres — Unterrichtung — hib 63/2016

Beschränkung von Fernmeldegeheimnis

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 218 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit sechs mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/7423) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten und im zweiten Halbjahr 2014 jeweils 109 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge 97 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 115 im zweiten Halbjahr.

Der Anteil der Beschränkungsmaßnahmen des BfV lag 2014 bei 75 Einzelmaßnahmen im ersten und 73 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2014, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Im ersten Halbjahr handelte es sich den Angaben zufolge um zwölf neu begonnene und 63 aus dem Jahr 2013 fortgeführte Überwachungen. Im zweiten Halbjahr waren es laut Vorlage 28 neu begonnene und 45 aus dem ersten Halbjahr 2014 fortgeführte Maßnahmen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2014 im ersten Halbjahr 32 Anordnungen, von denen 26 aus 2013 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 35 Anordnungen gewesen, von denen 21 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. Seitens des MAD wurden der Unterrichtung zufolge im ersten Halbjahr 2014 zwei Maßnahmen - davon eine aus dem Vorberichtszeitraum übernommene - und im zweiten Halbjahr eine neu aufgenommene Maßnahme durchgeführt.

Laut Vorlage betrafen die in den Zuständigkeitsbereich des BfV fallenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2014 - „insbesondere die Bereiche Islamismus (50 beziehungsweise 47 Verfahren) und Ausländerextremismus (jeweils vier Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (19 beziehungsweise 20 Verfahren)“. Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Bereich Rechtsextremismus jeweils zwei Verfahren gegeben. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD habe eine Maßnahme ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen, während die andere dem nachrichtendienstlichen Bereich zuzuordnen gewesen sei.

03.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 63/2016

Antimuslimische Straftaten erfragt

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Anschläge es nach Kenntnis der Bundesregierung im vierten Quartal 2015 auf Moscheen und sonstige islamische Einrichtungen in Deutschland gegeben hat. In einer Kleinen Anfrage (18/7356) erkundigt sich die Fraktion zudem danach, wie viele „mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige islamische Einrichtungen“ von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres bundesweit verübt wurden. Auch fragt sie unter anderem danach, wie viele Menschen in diesem Zeitraum bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation verletzt oder getötet wurden.

03.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 63/2016

Antisemitische Straftaten erfragt

Berlin: (hib/STO) Um „antisemitische Straftaten im vierten Quartal 2015“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7357). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem nach der Zahl der von Anfang Oktober bis Ende Dezember vergangenen Jahres verübten antisemitischen Straftaten.

02.02.2016 Gesundheit — Antrag — hib 62/2016

Gesundheitsversorgung für Asylbewerber

Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke systematisch verbessert werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sehe derzeit eine medizinische Versorgung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor, heißt es in einem Antrag (18/7413) der Fraktion. Diese weitreichende Beschränkung verletzte das Menschenrecht auf Gesundheit. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werde diese Verletzung der Menschenrechte noch verschärft.

Beeinträchtigt werde die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber zusätzlich durch ein oft extrem zeit- und personalaufwändiges Antrags- und Prüfverfahren bei den Sozialämtern, wenn Betroffene einen Krankenschein, eine Facharztüberweisung oder eine Krankenhausbehandlung benötigten.

Den Bundesländern sei ermöglicht worden, Gesundheitskarten an die Asylbewerber auszugeben, jedoch gebe es keine Verpflichtung, diese Möglichkeit zu nutzen. Einzelne Länder hätten schon angekündigt, diese Vereinfachung nicht einzuführen. Die Ausgabe einer Gesundheitskarte an Asylbewerber führe auch nicht zu einer regulären Mitgliedschaft in der Krankenkasse.

Die Linke fordert, alle Asylleistungsberechtigten in die Versicherungspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung) einzubeziehen und Gesundheitskarten an alle Asylbewerber auszugeben. Die Leistungseinschränkungen sollten gestrichen werden. Die Krankenversicherungsbeiträge für Aslybewerber sollte der Bund tragen.

02.02.2016 Gesundheit — Antrag — hib 62/2016

Linke fordert integrierte Pflegeausbildung

Berlin: (hib/PK) Die Pflegeausbildung muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke modernisiert werden. Derzeit bestünden mit der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege drei voneinander losgelöste Ausbildungen, die besser miteinander verbunden und an neue Entwicklungen angepasst werden müssten, heißt es in einem Antrag (18/7414) der Fraktion zur Reform der Pflegeausbildung.

So erwiesen sich in der Altenpflege zunehmend Qualifikationen aus der Krankenpflege als unerlässlich. Umgekehrt seien in der Krankenpflege verstärkt Qualifikationen aus der Altenpflege unentbehrlich, da die Krankenhauspflege immer mehr vom Umgang mit älteren Menschen geprägt sei.

Dennoch sei ein gewisser Grad an Spezialisierung erforderlich, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bedürfnisse von Säuglingen, Kindern, älteren Menschen oder Patienten in der Sterbephase seien sehr unterschiedlich. Deshalb sei eine integrierte Pflegeausbildung innerhalb einer mindestens dreijährigen dualen Ausbildung sinnvoll. Durch eine mindestens einjährige Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege könnten spezifische Fachkenntnisse für die verschiedenen Bereiche erworben werden.

Zudem müssten die Kosten der Pflegeausbildung vollständig über die soziale Pflegeversicherung refinanziert werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der dreijährigen Ausbildung sollte den Pflegefachkräften außerdem der Zugang zu Studiengängen in Pflegewissenschaften, Pflegemanagement oder einer Lehrtätigkeit ermöglicht werden.

02.02.2016 Inneres — Antwort — hib 62/2016

Beauftragung des Privatagenten Mauss

Berlin: (hib/STO) Um die Frage einer Beauftragung und Ausstattung des Privatagenten Werner Mauss mit Tarndokumenten geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7352) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7120). Wie die Regierung darin ausführt, haben nach ihrer Kenntnis seit dem Jahr 2000 „keine Bundesbehörden Herrn Werner Mauss beauftragt, vorherige Aufträge weitergeführt, Tarndokumente oder Tarnmittel ausgestellt, sonstige Ausstattungen gestellt oder stellen lassen noch Geldleistungen gewährt“.

02.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 62/2016

Befristete Beschäftigung

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Neueinstellungen es nach Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst nach aktueller Planung in diesem Jahr geben wird und wie viele davon befristet sein werden. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/7342) unter anderem danach, wie hoch nach Kenntnis der Regierung die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst in 2016 nach aktueller Planung liegen werden.

02.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 62/2016

Ausländerfeindliche Straftaten erfragt

Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7355). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im Dezember 2015 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

02.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 62/2016

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland

Berlin: (hib/STO) „Polizei- und Zolleinsätze im Ausland“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7354). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten bewertet.

01.02.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 61/2016

Drei neue Fähren am Nord-Ostsee-Kanal

Berlin: (hib/MIK) Aktuell plant der Bund drei neue 45-Tonnen-Fähren für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) anzuschaffen. Die Kosten dafür werden mit insgesamt 14,5 Millionen Euro veranschlagt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7332) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7215) hervor. Die Fähren sollen an verschiedenen Übergängen des NOK eingesetzt werden, heißt es weiter. Es sei vorgesehen, mittel- bis langfristig die gesamte Fährflotte am NOK zu erneuern.

01.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 61/2016

EU-Flüchtlingsabkommen mit der Türkei

Berlin: (hib/STO) Um ein Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7346). Wie die Abgeordneten darin ausführen, vereinbarten die EU-Regierungschefs mit der Türkei am 29. November 2015 einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhalte stufenweise drei Milliarden Euro von der EU, „um ihre Grenzen besser zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern sowie die bereits im Land lebenden über zwei Millionen syrischen Flüchtlinge besser zu unterstützten“. Der „EU-Türkei-Deal“ beinhalte „fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen“. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, welche genauen Maßnahmen und Übereinkünfte „zwischen der EU und der Türkei im Rahmen ihres Abkommens zum Umgang mit Flüchtlingen vereinbart“ wurden.

01.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 61/2016

Zahl anerkannter Flüchtlinge erfragt

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele Asylberechtigte Ende vergangenen Jahres in Deutschland gelebt haben. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/7344) unter anderem danach, wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik lebten und wie viele mit einem subsidiären Schutzstatus nach Paragraf 25 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes.

01.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 61/2016

Aufbau von EU-Grenzschutzeinheiten

Berlin: (hib/STO) „Aufbau von EU-Grenzschutzeinheiten für Interventionen in den Mitgliedstaaten der Union“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7343). Wie die Fraktion darin ausführt, hat die Europäische Kommission Mitte Dezember 2015 „einen Vorschlag zur Schaffung europäischer Küsten- und Grenzschutzeinheiten vorgestellt, die teilweise als ,stehendes Korps' konzipiert sein sollen“. Einer zu schaffenden Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz solle das Recht eingeräumt werden, Maßnahmen gegebenenfalls auch gegen den Willen des betroffenen Mitgliedslandes durchzuführen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, inwiefern die bisherige Grenzschutzagentur Frontex „mit ihrem Prinzip der Freiwilligkeit“ nicht mehr ausreichend sei, „so dass eine Agentur gegründet werden soll, die gegebenenfalls auch gegen den Willen eines Mitgliedslandes in diesem tätig werden soll“.

01.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 61/2016

Todesopfer unter Flüchtlingen erfragt

Berlin: (hib/STO) „Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2015“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7337). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen und Flughäfen beziehungsweise im Grenzgebiet der Bundesrepublik sowie an den Grenzen der EU tot aufgefunden wurden oder ums Leben gekommen sind.

01.02.2016 Inneres — Kleine Anfrage — hib 61/2016

Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis

Berlin: (hib/STO) Die „Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7345). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Anstrengungen die Sicherheitsbehörden unternommen haben, um zeitnah feststellen zu können, wie viele neue Haftbefehle gegen Neonazis erlassen worden sind. Auch wollen sie unter anderem wissen, ob sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Frage beschäftigt haben, „ob sich Neonazis gezielt einem Haftbefehl entziehen und ob dies Rückschlüsse auf einen rechtsextremen Untergrund zulässt“.