Rechte von Kindern im Asylverfahren
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, die Rechte von Kindern im Asylverfahren zu stärken. In einem Antrag (18/7549), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, nennt die Fraktion es „unverantwortlich, den Eltern- und Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz zwei Jahre auszusetzen“. Die Trennung von Eltern und Kindern verstoße gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie und führe dazu, „dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland ohne ihre Eltern aufwachsen müssen oder Kinder versuchen, unter lebensbedrohlichen Zuständen zum geflüchteten Elternteil nachzureisen“.
Die Bundesregierung fordern die Abgeordneten auf, das Kindeswohl als „zentrales Moment in allen ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Verfahrensschritten gemäß den Vorgaben der Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen“. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Verfahren schaffen, um Flüchtlingskinder altersgerecht zu hören und zu beteiligen. Ferner wird die Regierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, „das Vorliegen kinderspezifischer Verfolgungsgründe stärker als bisher in die Beurteilung über die Gewährung eines Schutzstatus durch das BAMF oder durch die Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen“.
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