Haftungsregeln bei belgischen AKW
Berlin: (hib/SCR) Fragen der Entschädigung und Haftung nach einem möglichen Atomunfall in belgischen Atomkraftwerken sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7431). Hintergrund der Anfrage ist die anhaltende Kontroverse um zwei belgische Atomkraftwerke (AKW), Tihange und Doel, die „trotz gravierender Materialprobleme“, wie die Fragesteller in der Vorbemerkung schreiben, aktuell in Betrieb sind. Die Grünen beziehen sich vor allem auf den Meiler in Tihange, der rund 60 Kilometer von Aachen entfernt liegt. Im Falle eines Super-GAU sei zum Beispiel die Stadt Aachen mit 250.000 Einwohnern „auf Dauer unbewohnbar“, führen die Fragesteller aus. Von der Bundesregierung wollen sie einerseits Auskunft über europarechtliche Haftungsregelungen, andererseits spezifische Aussagen zu Haftungsregelungen für belgische AKW-Betreiber. Zudem interessieren sich die Grünen dafür, wer im Fall der Fälle Geschädigte und Betroffene in Deutschland entschädigen würde.
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