Antrag zur Rheintalbahn abgelehnt
Berlin: (hib/MIK) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am Mittwochvormittag einen Antrag (18/6884) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen bürgerfreundlichen, umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Neben den Antragsstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür.
In ihrem Antrag forderten die Grünen die Bundesregierung auf, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, damit die Beschlüsse des Projektbeirates Rheintalbahn zu den sechs Kernforderungen aus der Region zügig umgesetzt werden. Außerdem soll sie sich für eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einsetzen, nach der sich das Land zur Hälfte bis zu einer Höhe von 280 Millionen Euro an anfallenden Mehrkosten beteiligt.
Weiter soll die Bundesregierung sich für eine möglichst frühzeitige Fertigstellung und Inbetriebnahme des Tunnels in Offenburg einsetzen und alle erforderlichen Maßnahmen einleiten, um die Planung für die zweigleisige Güterverkehrstrasse entlang der Bundesautobahn A 5 zwischen Offenburg und Riegel unverzüglich aufnehmen sowie die konkrete Ausgestaltung des beschlossenen Lärmschutzes auf dem Streckenabschnitt von Hügelheim bis Auggen mit den betroffenen Kommunen und der DB Netz AG abzustimmen.
Die Koalition begründete ihre Ablehnung vor allem damit, dass sie am Donnerstag im Bundestag einen eigenen Antrag zur Rheintalbahn zur Abstimmung stellen würde und in den meisten Punkten des Grünenantrags die Bundesregierung keine Zuständigkeit hätte. Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen zu, weil darin „alles richtig“ sei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)