Lange Verfahrensdauer in Den Haag
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält die lange Dauer einiger Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag für „rechtsstaatlich problematisch, vor allem wenn sich der Beschuldigte oder Angeklagte in Untersuchungshaft befindet“. Wie sie in ihrer Antwort (18/7165) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6941) schreibt, seien die Ermittlungen in den ersten vor dem Internationalen Strafgerichtshof anhängigen Fällen außerordentlich aufwändig. „In fairen, rechtsstaatlichen Strafverfahren ist sicherzustellen, dass sorgfältige Ermittlungen eine abgesicherte solide Beweisführung ermöglichen.“ Der Internationale Strafgerichtshof prüfe gegenwärtig auf Grundlage der Erfahrungen mit diesen ersten Verfahren, ob und welche Verbesserungen in den Verfahrensregeln und den Verfahrensabläufen möglich und geboten seien.
Keine Auskunft gibt die Bundesregierung zu Vorwürfen, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe am Strafgerichtshof Ziele ausgespäht. Eine Offenlegung der angefragten Informationen berge die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden. Eine Beantwortung der Fragen würde außerdem auch mittelbar Rückschlüsse auf das Aufklärungsprofil des BND zulassen, so dass unmittelbar schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen berührt sind. Die erbetenen Informationen würden so stark schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. „Insofern muss ausnahmsweise in einer Güterabwägung das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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