Informationsstrategie zur Migration
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass Flüchtlinge und Migranten über die Sach- und Rechtslage, im Rahmen einer gemeinsamen EU-Informationsstrategie mit Bezug auf den EU-Kontext, aufgeklärt werden. Wie sie in ihrer Antwort (18/7190) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6826) schreibt, sollen durch die Informationsstrategie „Gegendiskurse und Richtigstellungen zu den Falschinformationen und Gerüchten der Menschenhändler und Schleuser entwickelt“ werden. Die Informationsstrategie solle Migranten abhalten, sich auf eine gefährliche Reise zu begeben und auf Schleuser zurückzugreifen, und sie solle erklären, wie die EU-Vorschriften zum Management der Außengrenzen und zum internationalen Schutz, einschließlich zur Neuansiedlung, Umsiedlung und Rückkehr, angewendet werden. Ferner solle sie „Gegendiskurse zu denen der Menschenhändler und Schleuser“ verbreiten sowie über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern und Schleusern und über Rückführungsaktionen informieren.
Die Bundesregierung verweist zudem auf die Erfahrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das insbesondere in den Westbalkan-Staaten Aufklärungsmaßnahmen mit dem Ziel durchführe, die Zahl der aussichtslosen Asylanträge aus der Region zu reduzieren. „Sehr viele Menschen aus diesen Ländern kommen mit falschen Erwartungen nach Deutschland und stellen Asylanträge, die aufgrund fehlender Schutzgründe nicht positiv entschieden werden können“, heißt es in der Antwort. Daher wolle das BAMF direkt im Herkunftsland informieren. Zur Informationskampagne der Behörde gehören demnach unter anderem Anzeigen in albanischen Tageszeitungen, Facebook-Anzeigen in Albanien und Serbien in der jeweiligen Landessprache sowie Interviews des damaligen Leiters des BAMF, Manfred Schmidt, mit der Deutschen Welle sowie in albanischen, bosnischen und kosovarischen Medien.
„Es ist Teil der Informationsstrategie der Bundesregierung, im Ausland über die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung und ihre Grenzen zu informieren sowie Gerüchte und teilweise bewusst gestreute Fehlinformationen über Deutschland oder die Zuwanderungsmöglichkeiten richtigzustellen.“ So hätten die Zeitungsanzeigen unter dem Titel „Kein Wirtschaftsasyl in Deutschland“ auch über legale Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme in Deutschland aufgeklärt, die für anerkannte Akademiker und qualifizierte Fachkräfte in einzelnen Berufen gemäß „Positivliste“ bestehen würden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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