Grünes Licht für „Ankunftsnachweis“
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den von der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwurf zur schnelleren Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten (18/7043) frei gemacht. Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung. Neben der schnelleren Registrierung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die in diesem Zusammenhang erfassten Informationen allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis. Er soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.
Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss zugleich einen Änderungsantrag der Koalition zu dem Gesetzentwurf verabschiedet. Damit soll unter anderem ermöglicht werden, die maximale Gültigkeitsdauer des Ankunftsnachweises auf längstens sechs statt lediglich drei Monate zu befristen. Auch soll der Nachweis um jeweils maximal drei Monate statt um maximal einen Monat verlängert werden können. Ferner sollen unter anderem auch die Gerichte der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anschrift von Asylsuchenden im Bundesgebiet aus dem Ausländerzentralregister abrufen können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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