Ausbildungseinsatz im Irak
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 statt wie bisher bis zu 100 Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden „im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit“ und als „Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf“ gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates „eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit“ ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/7207), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Die Ausbildung werde „auf Bitten und im Einverständnis“ mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni 2014 alle UN-Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. „Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß“, argumentiert die Bundesregierung.
Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die „Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS. Hinzu kommen „Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak“ sowie die „Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte“.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ausbildung, unter anderem auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr und im Zusammenhang mit der Verstärkung des Eigenschutzes sei die Anhebung der Personalobergrenze auf 150 Soldatinnen und Soldaten notwendig. Zielsetzung bleibe weiterhin, die Fähigkeit zur Selbstverantwortung der irakischen Streitkräfte und der regionalen kurdischen Sicherheitskräfte zu erhöhen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2017 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 34,9 Millionen Euro.
Die Sicherheitslage im Irak sei nach wie vor durch anhaltende Gefechtshandlungen, Terroranschläge und große Flüchtlingsbewegungen geprägt, heißt es im Begründungstext des Antrags. Nach Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS habe deren Vormarsch aufgehalten werden können. „Vor allem im Norden des Irak ist es den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, IS überwiegend in die Defensive zu zwingen.“ Der Ausbildungseinsatz bleibe ebenso wie die 2014 begonnene Ausrüstungshilfe für die Regierungen des Iraks und der Region Kurdistan-Irak eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz und in Ergänzung zur fortgesetzten Stabilisierungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur bedarfsorientierten Unterstützung von syrischen Flüchtlingen, irakischen Binnenflüchtlingen und der Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden im Irak.
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