Verbesserte Hospizversorgung angestrebt
Berlin: (hib/PK) Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wird nach Überzeugung der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (18/5170) auf allen Ebenen deutlich verbessert. So werde die Betreuung der Patienten in der ambulanten und stationären Regelversorgung gestärkt und die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungs- und Betreuungsangebote gefördert, heißt es in der Antwort (18/6224) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6007) der Fraktion Die Linke.
Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind den Angaben zufolge derzeit pflegebedürftig. Etwa 340.000 Menschen sterben jedes Jahr in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Bedeutung der Sterbebegleitung werde von den Trägern der Pflegeeinrichtungen sowie den Heim- und Pflegedienstleitungen zunehmend erkannt. So hätten Qualitätsprüfungsergebnisse aus dem Jahr 2012 gezeigt, dass inzwischen rund 97 Prozent der rund 11.000 überprüften stationären Pflegeeinrichtungen konzeptionelle Angebote zur Sterbebegleitung vorweisen könnten.
Auch in der ambulanten Versorgung gehöre die Sterbebegleitung zu den Aufgaben es Pflegedienstes. Eine gegebenenfalls nötige spezialisierte palliativmedizinische und behandlungspflegerische Versorgung falle in den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Mit dem Gesetzentwurf werde auch die Versorgung in den Krankenhäusern verbessert. Die Bedeutung der Palliativstationen werde durch die Regelungen der Klinikfinanzierung deutlich. So könnten dortige Palliativeinrichtungen optional nach dem Fallpauschalensystem (DRG) oder „hausindividuell“ vergütet werden. Die Fallpauschalen könnten im Falle einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch nach Dauer gestaffelte Zusatzentgelte ergänzt werden.
2013 sind den Angaben zufolge 417.290 Menschen in Krankenhäusern gestorben. Das entspreche bei einer Gesamtsterblichkeit und 893.825 Menschen in dem Jahr einem Anteil von 46,7 Prozent. Rund 45 Prozent der in den Kliniken verstorbenen Patienten lagen auf einer Palliativstation, rund 25 Prozent auf einer intensivmedizinischen Station und rund drei Prozent auf einer Station der Regelversorgung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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