Bundesrat: Erben nicht stärker begünstigen
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen. Wie es in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6279) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) heißt, werfen einige Regelungen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Fragen auf. Dazu gehört laut Bundesrat insbesondere die vorgesehene Verschonung in Höhe von 20 beziehungsweise 35 Prozent bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung. Diese Frage müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Kritisch hinterfragt werden auch Angaben der Regierung, dass durch die Gesetzesänderung Mehreinnahmen für die Länder in Höhe von 200 Millionen Euro zu erwarten seien. Diese Zahl könnte aus Sicht des Bundesrates zu hoch gegriffen sein, „da unter anderem die Voraussetzungen für eine vollständige Verschonung vererbten oder verschenkten Betriebsvermögens zum Teil erleichtert wurden und zudem Verhaltensreaktionen sowie neue Gestaltungsmöglichkeiten in den Blick zu nehmen sind“.
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