Ungleichbehandlung bei Lebenspartnern
Berlin: (hib/SCR) Die Konsequenzen aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) für die Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften thematisiert eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (18/6023). In der Vorbemerkung kritisieren die Fragesteller, dass die Bundesregierung die Urteile des BverfG nicht komplett umgesetzt habe und noch in mehr als 30 Gesetzen und Verordnungen Ungleichbehandlungen bestünden.
Von der Bundesregierung wollen die Grünen unter anderem Wissen, welche der 1558 ehebezogenen Normen im Bundesrecht weiterhin nur für Ehegatten angewandt werden soll. In Hinblick auf eine frühere Anfrage (18/4862) wollen die Fragesteller zum Beispiel wissen, ob die Meinungsbildung der Bundesregierung bezüglich der Frage, „ob Lesben und Schwule über besondere persönliche Eigenschaften verfügen, die eine Ungleichbehandlung im Explosionsstoffgesetz rechtfertigen können“, abgeschlossen sei. Ähnlich fragen die Grünen auch in Bezug auf andere Verordnungen und Gesetze.
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