Leichtere Anerkennung von Abschlüssen
Berlin: (hib/ROL) Die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sollen modernisiert und vereinfacht werden. Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften vor allem aus EU-Mitgliedsstaaten spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Deckung des Fachkräftebedarfs inländischer Unternehmen. Einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt (IAB) zufolge müssten bis 2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491.000 Menschen aus Drittstaaten einwandern, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten. Gerade für Personen mit einer mittleren Qualifikation ist laut IAB-Studie die erleichterte Anerkennung von Berufsabschlüssen dabei besonders wichtig. Zum „Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)“ und dem „Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015“ findet am Mittwoch, 30. September 2015 von 9:30 Uhr bis circa 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300, eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung statt. Der Anhörung liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5326) und die Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) zugrunde.
Auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hat Deutschland reagiert, indem es neben Erleichterungen bei der Zuwanderung auch die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse reformierte, um den bereits Zugewanderten und Neuzuwanderern eine möglichst qualifikationsnahe Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Ein modernes und transparentes Recht zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist notwendige Voraussetzung und erheblicher Standortvorteil bei der Sicherung der Fachkräftebasis im internationalen Umfeld. Das Anerkennungsgesetz erleichtert die Zuwanderung und die Arbeitsmarktintegration - neben den Hochqualifizierten - insbesondere auch den beruflich qualifizierten Fachkräften. Es etabliert sich zunehmend als erfolgreiches Instrument zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte. Dadurch soll die Mobilität von beruflich Qualifizierten in der Europäischen Union erhöht werden.
Liste der Sachverständigen
Michael van der Cammen ,Leiter der Koordinierungsstelle Migration Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Dr. Ottmar Döring, Leiter der Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Nürnberg
Michael Gwosdz, Diakonie-Hilfswerk Hamburg, Projekt ,,Zentrale Anlaufstelle Anerkennung„
Heike Klembt-Kriegel, Geschäftsführerin der IHK FOSA (Foreign Skills Approval), Nürnberg
Mario Patuzzi, Referatsleiter Grundsatzfragen der Beruflichen Bildung & Weiterbildung Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit DGB Bundesvorstand, Berlin
Stephan Schiele, MigraNet - IQ Landesnetzwerk Bayern Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH, Augsburg
Sabine Schröder, Leiterin des Multiplikatorenprojekts im Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)„ bei der ebb Entwicklungsgesellschaft für Berufliche Bildung mbH, Köln
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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