Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. November 2013 („Altrip-Urteil“) umsetzen. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5927) sollen Gemeinden und Privatpersonen, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können.
Das Urteil geht auf eine Klage der Gemeinde Altrip und weiterer Einzelpersonen aus dem Jahr 2005 zurück. Diese hatten wegen der geplanten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt und beanstandet, dass die vor dem Beschluss zur Errichtung des Wasserrückhaltebeckens vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft gewesen sei. Der Europäische Gerichtshof kam daraufhin zu dem Schluss, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung klagen zu können als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte UVP.
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