Evaluierung von Anti-Terror-Befugnissen
Berlin: (hib/STO) Der „Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ liegt als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5935) vor. Nach dem genannten Gesetzesartikel war die Anwendung befristeter Regelungen der Terrorismusbekämpfung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren, wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausführt. Dazu seien unabhängige Wissenschaftler des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt worden.
Im April dieses Jahres habe das Institut seinen Evaluationsbericht vorgelegt, heißt es in der Vorlage weiter. In Übereinstimmung mit dieser wissenschaftlichen Untersuchung komme die Bundesregierung zu der Bewertung, dass die „Anwendung der durch die zu evaluierenden Normen geschaffenen nachrichtendienstlichen Befugnissen verantwortungsvoll und gezielt erfolgte und wichtige Erkenntnisse erbracht hat“. Zur Umsetzung der Evaluation habe die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ (18/5924) beschlossen.
Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre vor. Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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