Mängel am Schweizer AKW Beznau
Berlin: (hib/JOH) Der Betrieb im Schweizer Atomkraftwerk Beznau 1 in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland kann laut Mitteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) erst dann wieder aufgenommen werden, wenn die Sicherheit des Reaktordruckbehälters nachgewiesen ist. Bei Ultraschallmessungen am Behälter seien Anzeigen festgestellt worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5792) auf eine Kleine Anfrage (18/5695) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie seien jedoch kleiner in Anzahl, Größe und Ausdehnung als jene, die in den belgischen Atomkraftwerken Doel 3 und Tihange 2 gefunden worden seien.
Die Bundesregierung geht nach den vorliegenden Informationen davon aus, dass die Befunde herstellungsbedingt sind. Das ENSI habe der Bundesregierung jedoch bislang keine weiteren Unterlagen übermittelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) habe das ENSI daher gebeten, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Befunde im Kernkraftwerk Beznau würden Gegenstand der nächsten Sitzung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) sein, erläutert die Bundesregierung weiter. Grundsätzlich suche das BMUB den regelmäßigen Dialog mit den Schweizer Vertretern und erörtere bei entsprechenden Gelegenheiten auch die Besorgnisse, die sich im Zusammenhang mit dem Sicherheitszustand der grenznahen schweizerischen Anlagen ergäben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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