Softwareprodukte beim BKA
Berlin: (hib/STO) Die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzten Softwareprodukte haben laut Bundesregierung „nach Stand der Technik geeignete Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugriff durch Dritte auszuschließen“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5673) ferner ausführt, wird bei Beschaffungen von Softwareprodukte für die „Informationstechnische Überwachung“ durch das BKA sichergestellt, dass die betreffenden Firmen einer Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zustimmen und sich einer Geheimschutzprüfung durch dieses Ministerium unterziehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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