Sterbehilfe: Ärztliche Beihilfe erlauben
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5374) um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) sieht vor, ärztliche Suizidbeihilfe zu ermöglichen. Dazu ist in dem Entwurf vorgesehen, eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, die die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt und anleitet. Voraussetzung für die Suizidassistenz soll sein, dass der volljährige Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und ein krankheitsbedingtes Leiden durch Suizid abwenden möchte. Die Regelung soll zudem klarstellen, dass die Hilfestellung des Arztes freiwillig ist.
Zur Begründung führen die 107 unterzeichnenden Abgeordneten aus, dass die Regelung zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten notwendig sei und zudem die Selbstbestimmung der Patienten stärke. Obwohl Suizid und Suizidbeihilfe straffrei seien, sehe das ärztliche Standesrecht in zehn von 17 Ärztekammerbezirken vor, jede Form von ärztlicher Suizidbeihilfe zu untersagen, kritisieren die Abgeordneten. In der Bevölkerung gebe es aber den Wunsch, einen ärztlich assistierten Suizid bei „unheilbaren, irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen“ zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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