Sterbehilfe: Straffrei nur im Einzelfall
Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5373) um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen wären Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen drohte bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sollen hingegen von der Strafandrohung ausgenommen sein.
Den Gesetzentwurf begründen die 210 unterzeichnenden Abgeordneten, damit, dass eine geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe die Selbsttötung als „normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten können, sich das Leben zu nehmen“. Der Einzelfall der Suizidbeihilfe in einer „schwierigen Konfliktsituation“ beziehungsweise durch Angehörige werde hingegen nicht kriminalisiert. Ebenso wenig sei die passive Sterbehilfe betroffen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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