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30.06.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 341/2015

Reform des Mordparagraphens gefordert

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine umfassende Reform der Straftatbestände Mord und Totschlag ein. In einem Antrag (18/5214) fordern die Grünen die Bundesregierung dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Ansicht der Abgeordneten müssen die Straftatbestände zum einen bereinigt werden, da sie noch auf nationalsozialistischem, tätertyporientiertem Gedankengut sowie auf gesinnungsstrafrechtlichen Elementen beruhten. Zum anderen gelte es, Mängel und systematische Schwächen der Paragraphen 211 bis 213 des Strafgesetzbuches (StGB) zu beheben, schreiben die Grünen.

Nach Auffassung der Antragssteller soll der bisher in Paragraph 212 des StGB normierte Straftatbestand des Totschlags komplett gestrichen werden. Der Paragraph 211 StGB, der bisher den Tatbestand des Mords umfasst, soll in Tötung umbenannt werden. Die Tötung eines Menschen soll laut dem Antrag mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und lebenslanger Haft bestraft werden können. Der Begriff Mord wird als besonders schwerer Fall der Tötung normiert und sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von zehn Jahren vor. Auf die bisherigen Mordmerkmale des Paragraphen 211 StGB soll nach Ansicht der Grünen künftig verzichtet werden. Stattdessen soll sich die besondere Schwere eines Falles anhand von Regelbeispielen ableiten lassen. Dazu zählen die Grünen zum Beispiel Fälle, in denen der Täter sein Opfer quält. Zudem soll in Paragraph 213 StGB ein minder schwerer Fall der Tötung mit einer Strafandrohung von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe normiert werden.

Zur Begründung führen die Grünen die jahrzehntelange Debatte über die Reform der entsprechenden Straftatbestände an. Problematisch sei zu einem die Verankerung der Paragraphen am Denken der NS-Zeit, das sich nicht an den konkreten Tatmerkmalen orientiert, sondern auf die Gesinnung des Täters abgestellt habe. Zum anderen führten die Mordmerkmale, etwa Heimtücke oder die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, zu teils problematischen Fallkonstellationen in der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, was wiederum zu „Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen“ führe. Dies sei zwar bereits von der Rechtsprechung erkannt worden und werde durch zum Beispiel eine restriktive Auslegungspraxis aufgefangen, eine Reform sei dennoch überfällig, argumentieren die Grünen.

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