Zulässigkeit von Ferienwohnungen
Berlin: (hib/JOH) Die baurechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/4986). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung baurechtliche Änderungen plant, um bestehende Widersprüche aus der Rechtsanwendung und Rechtsprechung aufzulösen. Außerdem fragen sie, inwieweit die Regierung im Dialog mit den Bundesländern steht, um mit diesen ein gemeinsames Vorgehen zu eruieren.
Die Grünen-Fraktion betont, dass die kommunalen Bauämter derzeit vor erheblichen Rechtsanwendungsproblemen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und -wohnungen stünden. Grund seien sich widersprechende Urteile des Oberverwaltungsgerichts Greifwald und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Ungeklärt sei etwa die Frage, ob Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten laut Baunutzungsverordnung zulässig sind und ob eine Mischung von Hauptwohnungen und Ferienwohnungen in von der Gemeinde durch Bebauungsplan festgelegten Sondergebieten zulässig ist.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)