Anbauverbot von Genpflanzen
Berlin: (hib/JOH) Der Opt-out-Mechanismus, der den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass nationaler Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen ermöglicht, ist am Mittwoch, dem 17. Juni 2015, ab 11 Uhr Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Umweltausschuss. Als Sachverständige ist Beate Jessel, die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) geladen.
Die Anhörung findet in Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung beim Ausschuss (umweltausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Der von den Regierungen und dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelte Opt-out-Mechanismus wurde im Januar 2015 im Rahmen einer Änderungsrichtlinie vom EP beschlossen. Die Mitgliedstaaten der EU erhalten damit die Möglichkeit, nationale Anbauverbote oder -beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen zu verhängen. Jedoch müssen die Opt out-Maßnahmen mit dem EU-Recht in Einklang stehen und außerdem begründet, verhältnismäßig und auf „zwingende Gründe“ gestützt sein. Pauschale Anbauverbote oder -beschränkungen sind nicht möglich, die Maßnahmen müssen für jede Pflanze gesondert vorgenommen und begründet werden. Außerdem ist kein nationales Gesetz erlaubt, das den Anbau von gentechnischen veränderten Pflanzen in Deutschland generell heute und in Zukunft verbietet.
Nach dem Willen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) soll die Opt out-Möglichkeit in Deutschland noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat er im Februar in die Ressortabstimmung eingebracht. Das Gesetz soll nach Schmidts Angaben in Deutschland den rechtlichen Rahmen für ein flächendeckendes Anbauverbot schaffen. Die nationale Gesetzgebung soll von den Ländern umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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