Rechtmäßigkeit der Kirchensteuer
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kirchensteuererhebung auf die pauschalierte Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung. Die in diesem Verfahren erhobene Kirchensteuer betrage höchstens 45 Cent im Monat, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4876) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4757). Die Bundesregierung verweist darauf, dass dem Bund weder die Gesetzgebungs- noch die Verwaltungshoheit bei der Kirchensteuer habe. Das sei Angelegenheit der Länder.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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