Blocktrennung beim AKW Gundremmingen
Berlin: (hib/JOH) Eine meldepflichtige Reaktorschnellabschaltung, die sich am 25. März 2015 im Atomkraftwerk Gundremmingen C ereignet hat, steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/4742) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie es dazu kommen konnte, dass bei einer Inspektion einer Armatur des Steuerluftsystems des zu diesem Zeitpunkt stillgelegten Blocks B fälschlicherweise die funktionsgleiche Armatur von Block C, die sich im gleichen Raum befindet, geöffnet worden sei. Da diese sich zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbetrieb befunden habe, sei es zu dessen automatischer Schnellabschaltung gekommen. Unter anderem fragt die Fraktion, ob die Regierung bestätigen könne, dass aufgrund der fehlenden räumlichen Trennung ein gemeinsamer Ausfall der Steuerluftsysteme von Block B und C nicht nur durch Personalfehlhandlungen, sondern auch gezielte Innentäter-Aktionen oder Einwirkungen von innen, wie Brände und Überflutungen, nicht ausgeschlossen werden könne.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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