Linke sieht Gefahren für Europas Sicherheit
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke sieht die europäische Sicherheitsarchitektur infolge des Ukraine-Konfliktes in Gefahr. Der Konflikt bedrohe „den Frieden in Europa in ungeahntem Ausmaße“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/4681), der am morgigen Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. „Die Grundpfeiler der europäischen Sicherheit, die aus den Spannungen des Kalten Krieges entstanden sind und zur Entspannung geführt haben, werden sukzessiv abgebaut“, heißt es in dem Antrag weiter. So seien der Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF) und die Nato-Russland-Grundakte durch die neue Konfrontation stark gefährdet. Bereits 2001 hätten die USA den Raketenabwehrvertrag (ABM) einseitig gekündigt. Im März 2015, 40 Jahre nach Abschluss des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), habe Russland seine Teilnahme an der Konsultativen Kommission des KSE-Vertrags ausgesetzt, mit der Begründung, dass die Nato ihre militärischen Aktivitäten an Russlands Grenzen erhöht.
Konkret sehen die Abgeordneten Gefährdung für zwei Vertragswerke: Der INF-Vertrag habe die atomaren Mittelstreckenraketen in Europa eliminiert und damit die unmittelbare Gefahr eines Atomkrieges in Europa in die Ferne gerückt. Einzelne Äußerungen aus den USA und aus Russland würden ihn mittlerweile jedoch in Frage stellen. Mit der Nato-Russland-Grundakte habe das transatlantische Militärbündnis erklärt, dass es „keine Absicht, keinen Plan und keinen Grund hat, in den neuen Nato-Mitgliedsstaaten Atomwaffen zu stationieren“ - was wiederum von einer Gruppe von US-Senatoren in Frage gestellt werde mit der Forderung, B61-Bomben in Osteuropa zu stationieren.
Die Linksfraktion fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, im Nato-Rat darauf zu drängen, „dass die Nato weder Russland noch einem anderen Staat mit dem Einsatz von Nuklearwaffen droht“. Sie solle sich zudem gegenüber den USA und Russland „für nukleare Abrüstung und die bedingungslose Bindung“ an den INF-Vertrag einsetzen und sich gegenüber beiden Seiten auf Basis des Atomwaffensperrvertrages (NVV) und im Hinblick auf die New Yorker NVV-Überprüfungskonferenz für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung stark machen.
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