Gesundheitsleistungen für Asylbewerber
Berlin: (hib/PK) Mit der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4566). Asylbewerber erhielten seit dem 1. März 2015 erst dann mehr als eine medizinische Notfallversorgung, wenn sie sich länger als 15 Monate im Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) aufhielten. Zuvor hätten sie erst nach drei Jahren Aufenthaltsdauer derart erweiterte Gesundheitsleistungen erhalten.
Deutschland sei völkerrechtlich an den WSK-Pakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966) gebunden, schreiben die Abgeordneten weiter. In einer Präzisierung dieses UN-Sozialpaktes aus dem Jahr 2000 sei festgelegt worden, dass die Staaten jegliche unerlaubte Diskriminierung bei der Gesundheitsfürsorge zu verhindern hätten. 2009 sei dies noch einmal ergänzt worden um den Hinweis, dass die in dem Pakt niedergelegten Rechte für alle Menschen gelten, auch für Flüchtlinge, Asylsuchende und Staatenlose ungeachtet ihrer Rechtsstellung und der Frage, welche Ausweispapiere sie haben.
Der WSK-Ausschuss überprüfe regelmäßig, ob der Pakt eingehalten werde, heißt es in der Anfrage weiter. In Deutschland sei dies zuletzt 2011 geschehen. Im Ergebnis habe sich der Ausschuss besorgt gezeigt und kritisiert, dass Asylbewerbern in Deutschland lediglich eine medizinische Notfallversorgung gewährt werde. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, warum die Regelungen so restriktiv ausgelegt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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