Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Innenausschuss führt am Montag, 20. April 2015 eine öffentliche Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes (18/4096) durch. Acht Sachverständige werden ab 14 Uhr im Raum 3.101 (Anhörungssaal) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gemeinsam mit dem Ausschuss über die Regierungsvorlage diskutieren. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. April 2015 beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de
Als Experten geladen sind: Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); Professor Gerrit Hornung, IT-Rechtsexperte der Universität Passau; Linus Neumann von Chaos Computer Club (CCC); Iris Plöger, Leiterin der Abteilung Digitalisierung beim Bundesverband der Deutschen Industrie; Professor Alexander Roßnagel vom Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Kassel; Professor Jochen Schiller vom Institute of Computer Science an der Humboldt-Universität Berlin; Thomas Tschersich, Leiter Group Security Services bei der Deutschen Telekom AG und Axel Wehling vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Ziel der zu diskutierenden Regierungsinitiative ist es vor allem, „Kritische Infrastrukturen“, also Einrichtungen, „die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens zentral sind“, wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, besser vor Angriffen auf ihre informationstechnischen Systeme zu schützen. Dazu sollen deren Betreiber dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig soll durch das Gesetz der Schutz der Bürger vor Cyberkriminalität verbessert werden. Dazu sollen Betreiber von Webseiten sowie Access-Provider laut Entwurf verpflichtet werden, IT-Sicherheit „nach dem Stand der Technik“ zu gewährleisten. Zudem sollen sie IT-Sicherheitsvorfälle, die zu einem unerlaubten Zugriff auf Systeme der Nutzer oder einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit führen können, unverzüglich über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen ihrer Systeme informieren.
Ausgebaut werden soll der Vorlage zufolge deshalb der Anteil des BSI an der Erstellung des Sicherheitskatalogs für Telekommunikationsnetzbetreiber. Zudem soll das Bundeskriminalamt (BKA) „im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite Kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt werden“.
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