Grüne präsentieren Cannabis-Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit einem Cannabiskontrollgesetz will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die verbreitete Droge aus der Illegalität holen. Die in Deutschland gegen Cannabis gerichtete Verbotspolitik sei „vollständig gescheitert“. Cannabis sei hierzulande die am häufigsten konsumierte illegale Droge, schreiben die Abgeordneten und schlagen in ihrem Gesetzentwurf (18/4204) vor, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen. Stattdessen sollte „ein strikt kontrollierter, legaler Markt für Cannabis“ eröffnet werden.
Um das zu erreichen, müsse die gesamte Handelskette für Cannabis reguliert werden. Der Verkauf an Minderjährige sollte nach den Vorstellungen der Grünen weiter verboten sein. Der Verbraucher- und Gesundheitsschutz müsse durch Angaben über Inhaltsstoffe, die Konzentration der Wirkstoffe, Beipackzettel, Warnhinweise und Qualitätsstandards garantiert werden. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollte ein Grenzwert für Cannabis eingeführt werden, ähnlich der Promillegrenze für Alkohol. Mit einer Cannabis-Steuer könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Das derzeitige Cannabis-Verbot sei in mehrfacher Hinsicht problematisch, schreiben die Grünen in ihrer Vorlage. So würden Jugendliche durch das Verbot nicht wirksam vom Konsum abgehalten. Eine glaubwürdige Prävention wie auch ein wirksamer Jugendschutz würden durch das Verbot und den so geschaffenen Schwarzmarkt verhindert. Der illegale Handel könne nicht kontrolliert werden, was deswegen bedenklich sei, weil auf dem Schwarzmarkt auch mit diversen Stoffen verunreinigte Produkte oder solche mit erhöhtem Wirkstoffgehalt verkauft würden. Damit werde die Gesundheitsgefährdung der Konsumenten bewusst in Kauf genommen.
Die Grünen kritisieren auch die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten. Für Erwachsene sei das bisherige Verbot der Droge Cannabis, auch verglichen mit legalen Substanzen wie Alkohol, ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihre Handlungsfreiheit, weil der Konsum lediglich eine Selbstgefährdung darstelle.
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