+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

23.02.2015 Inneres — Antwort — hib 090/2015

Gedenken an Opfer von Flucht und Vertreibung

Berlin: (hib/STO) An dem von der Bundesregierung eingeführten „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“, der in diesem Jahr erstmals begangen wird, findet die zentrale Veranstaltung am 20. Juni im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin statt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3876) hervor.

Danach plant die Bundesregierung, an dem Gedenktag jährlich eine Gedenkstunde mit Reden und einer musikalischen Umrahmung durchzuführen. Die würdige Begehung des Gedenktages solle Gelegenheit bieten, die Themen Flucht und Vertreibung im gesellschaftlichen Bewusstsein zu stärken und historisches und aktuelles Geschehen zu vergegenwärtigen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, waren Mitte des vergangenen Jahres nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit 56,7 Millionen Menschen auf der Flucht; viele als Flüchtlinge im Ausland, der größere Teil als Vertriebene im eigenen Land. Flucht und Vertreibung seien aber auch Teil der europäischen Geschichte im 20. Jahrhundert. „Millionen Menschen mussten im Kontext des von Deutschland ausgegangenen Zweiten Weltkrieges ihre Heimat verlassen. Die Vertreibung der europäischen Juden fand ihr grauenvolles Ende in den Vernichtungslagern. Auch Millionen Deutsche mussten schließlich aufgrund von Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre angestammte Heimat verlassen“, schreibt die Regierung. Die historische Aufarbeitung dieser Ereignisse sowie die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer würden von ihr nachhaltig unterstützt.

Vor diesem Hintergrund habe sie im August 2014 beschlossen, dass ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung gedacht werden soll, heißt es in der Vorlage weiter. Mit dem Datum 20. Juni knüpfe die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitere das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen. Durch den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ solle auch deutlich gemacht werden, „dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang, zu gemeinsamem Aufbau und Zusammenhalt in der Gesellschaft das Fundament bilden, auf dem unser Land heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet“.

Marginalspalte