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13.02.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 081/2015

Erinnerung an den Ersten Weltkrieg

Berlin: (hib/AHE) Das große Interesse für den Ersten Weltkrieg im Jahr 2014 steht für die Bundesregierung nicht im Kontrast zur Verantwortung, an die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes zu erinnern und seiner Opfer zu gedenken. Im Jahr 2014, hundert Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, seien in Deutschland die zahlreiche Veranstaltungen von freien Trägern, Kommunen, Länder und des Bundes zum Ersten Weltkrieg auf große Resonanz gestoßen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3634). Das gesteigerte öffentliche Interesse sei unter anderem damit zu erklären, „dass das Wissen um die Brutalität des Ersten Weltkriegs sowie das Gedenken an die Millionen Opfer der industrialisierten Materialschlachten und Hungersnöte bislang in der deutschen Gesellschaft vergleichsweise wenig präsent waren“. Aus dem gesteigerten Interesse den Schluss zu ziehen, „dass damit eine Entlastung von der Schuld Deutschlands an Angriffskriegen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen während des NS-Regimes verbunden sei, ist abwegig“, heißt es in der Antwort weiter.

Im Gedenkjahr 2015, in dem das Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch dieBefreiung der meisten Konzentrationslager sich zum 70. Mal jähren, werde die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg „sicherlich auch in den Medien und in der Öffentlichkeit wieder stärker in den Fokus treten“. Die Bundesregierung stelle etwa im Jahr 2015 aus dem Bundeshaushalt für Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZ-Befreiung in den bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten zusätzliche Projektfördermittel „in angemessenem Umfang“ bereit. Zudem unterstütze die Bundesregierung Aktivitäten der institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen zum 70. Jahrestag der KZ-Befreiung über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt gewährten Zuwendungen.

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