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Deutscher Bundestag - Archiv

13.02.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 081/2015

OSZE-Beobachter in der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Im Rahmen der „Special Monitoring Mission“ der OSZE sind mit dem Stand vom 20. Januar dieses Jahres 374 internationale zivile Beobachter in der Ukraine im Einsatz gewesen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3770) schreibt, sei die Mission „ein wichtiges Instrument zur Deeskalation des Konflikts in der Ukraine“. Deutschland habe gegenwärtig 18 Beobachter in ihrem Rahmen im Einsatz. Den Beobachtern werde auf ukrainischer Seite überall Zugang gewährt, sofern es die Sicherheitslage zulassen würde, in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten würde ihnen nur eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit gewährt.

Zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2014 hätten außerdem insgesamt 23 Inspektionen und Überprüfungsbesuche nach dem Wiener Dokument 2011 über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine stattgefunden, an diesen Maßnahmen seien 117 Beobachter aus 37 Teilnehmerstaaten der OSZE beteiligt gewesen, davon 17 aus Deutschland. Die Maßnahmen zielten darauf ab, im gesamten OSZE-Raum zwischen den Teilnehmerstaaten militärische Transparenz und Vertrauen herzustellen beziehungsweise zu vertiefen, schreibt die Bundesregierung. „So sollen die Inspektionen nach dem Wiener Dokument in der Ukraine vor allem feststellen, ob es im jeweils bezeichneten Inspektionsgebiet außergewöhnliche militärische Aktivitäten gibt.“ In der gegenwärtigen Situation trügen „die Inspektoren durch ihre unabhängige und fachlich fundierte Berichterstattung zu einem objektiven Lagebild bei und leisten damit einen Beitrag zur Deeskalation“.

Außerdem seien 16 internationale zivile Beobachter an den zwei russischen Grenzkontrollpunkten Gukovo und Donezk im Rahmen der „Observer Mission“ der OSZE im Einsatz (Stand 22. Januar 2015). Russland habe eine Ausweitung der dieser Grenzbeobachtung auf weitere Grenzabschnitte abgelehnt. Deutschland - mit einem Beobachter an dieser Mission beteiligt - setze sich im Ständigen Rat der OSZE gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union für eine Ausweitung der Grenzbeobachtung auf die gesamte Grenze zwischen Russland und den von Separatisten besetzten Gebieten ein.

„Alle aufseiten der ukrainischen Regierung in den Kampfhandlungen eingesetzten Einheiten unterliegen formell von der ukrainischen Regierung kontrollierten Befehlsketten und unterliegen grundsätzlich einer einheitlichen Operationsführung.

Zuständig für die Koordinierung ist der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat (NSVR) der Ukraine“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zum tatsächlichen Umfang des koordinierten militärischen Zusammenwirkens dieser Einheiten, über die Kommandostrukturen der Freiwilligenbataillone oder über ein koordiniertes militärisches Zusammenwirken zwischen regulären ukrainischen Streitkräften und den etwa 44 Freiwilligenbataillonen lägen ihr indes keine unabhängig verifizierbaren Informationen vor. „Jedoch ist laut ukrainischem Verteidigungsministerium die vollständige Integration der Freiwilligenbataillone in die regulären ukrainischen Streitkräfte geplant, aber noch nicht abgeschlossen.“

In den sogenannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk gebe es zum einen militärische Einheiten und Verbände unter dem Kommando des jeweiligen „Verteidigungsministeriums“ mit entsprechenden politischen Zielsetzungen. „Daneben gibt es weitere militärische Kräfte, die keiner klar erkennbaren Einflussnahme unterliegen, sich jedoch in ihrer politischen Zielsetzung nicht unterscheiden“, schreibt die Bundesregierung. Eigenen Verlautbarungen zufolge versuchten die sogenannten Volksrepubliken seit Herbst 2014 ihre in den abtrünnigen Donbass-Gebieten gegen die ukrainische Regierung kämpfenden Einheiten unter eine einheitliche militärische Führung zu stellen.

13.02.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 081/2015

Erinnerung an den Ersten Weltkrieg

Berlin: (hib/AHE) Das große Interesse für den Ersten Weltkrieg im Jahr 2014 steht für die Bundesregierung nicht im Kontrast zur Verantwortung, an die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes zu erinnern und seiner Opfer zu gedenken. Im Jahr 2014, hundert Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, seien in Deutschland die zahlreiche Veranstaltungen von freien Trägern, Kommunen, Länder und des Bundes zum Ersten Weltkrieg auf große Resonanz gestoßen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3779) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3634). Das gesteigerte öffentliche Interesse sei unter anderem damit zu erklären, „dass das Wissen um die Brutalität des Ersten Weltkriegs sowie das Gedenken an die Millionen Opfer der industrialisierten Materialschlachten und Hungersnöte bislang in der deutschen Gesellschaft vergleichsweise wenig präsent waren“. Aus dem gesteigerten Interesse den Schluss zu ziehen, „dass damit eine Entlastung von der Schuld Deutschlands an Angriffskriegen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Kriegsverbrechen während des NS-Regimes verbunden sei, ist abwegig“, heißt es in der Antwort weiter.

Im Gedenkjahr 2015, in dem das Ende des Zweiten Weltkrieges wie auch dieBefreiung der meisten Konzentrationslager sich zum 70. Mal jähren, werde die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg „sicherlich auch in den Medien und in der Öffentlichkeit wieder stärker in den Fokus treten“. Die Bundesregierung stelle etwa im Jahr 2015 aus dem Bundeshaushalt für Veranstaltungen anlässlich des 70. Jahrestages der KZ-Befreiung in den bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten zusätzliche Projektfördermittel „in angemessenem Umfang“ bereit. Zudem unterstütze die Bundesregierung Aktivitäten der institutionell durch den Bund geförderten Einrichtungen zum 70. Jahrestag der KZ-Befreiung über die diesen Einrichtungen jährlich aus dem Bundeshaushalt gewährten Zuwendungen.

13.02.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 081/2015

Keine Regeln bei Partei-Terminen

Berlin: (hib/AHE) Parteipolitische Termine werden von Mitgliedern der Bundesregierung in ihrer Funktion als Parteimitglied und nach eigenem Ermessen wahrgenommen. „Es gibt daher hierzu weder eine Regelung noch eine Abstimmung der Bundesregierung“, heißt es in einer Antwort (18/3853) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3719), die sich unter anderem nach einer möglichen Einflussnahme von Regierungsmitgliedern auf Wahlkämpfe in anderen EU-Ländern erkundigt hatte.

13.02.2015 Inneres — Antwort — hib 081/2015

Politisch motivierte Straftaten

Berlin: (hib/STO) Im Dezember vergangenen Jahres sind in Deutschland 103 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/3804) hervor.

Bis zum 28. Januar sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Dezember 2014 insgesamt 1.432 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 157 Gewalttaten und 591 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 785 Tatverdächtige ermittelt werden. 19 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden keine Haftbefehle erlassen.

Von den 1.432 Straftaten entfielen laut Antwort 860 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 51 angegeben und die der Verletzten mit 41.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 356, von denen 90 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 48 Verletzte registriert.

47 Straftaten, darunter sechs Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden sechs verletzte Personen verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 169, von denen zehn Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit acht angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Januar 2015 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich „aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern“.

13.02.2015 Inneres — Antwort — hib 081/2015

Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal 2014 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 33 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, darunter 17 Konzerte und 16 Liederabende. Dabei wurden 14 der Konzerte von insgesamt zirka 2.930 Teilnehmern besucht und 15 der Liederabende von insgesamt zirka 790 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/3983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3803) hervorgeht. Bei drei Konzerten und einem Liederabend sei die

Besucherzahl nicht bekannt.

13.02.2015 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 081/2015

US-Blockade gegen Kuba

Berlin: (hib/AHE) Die „Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union“ steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3966). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie „die Umsetzung der vom Europäischen Rat als rechtswidrig eingestuften extraterritorialen Bestimmungen der US-Blockade gegen Kuba“ im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union beurteilt und wie viele Unternehmen in den vergangenen Jahren davon betroffen waren.

13.02.2015 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 081/2015

EU-Polizeimission in der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Die „mögliche Zusammenarbeit der EU-Polizeimission in der Ukraine mit rechtsextremen bewaffneten Kräften“ steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3968). Die Abgeordneten führen darin aus, dass durch die Einbindung von als rechtsextrem geltenden Kräften und Freiwilligenbataillonen in den Sicherheitsapparat eine Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Innenministerium, wie sie von der Polizeimission EUAM angestrebt werden, von einer „Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten kaum zu trennen“ sei und damit „faktisch die ausbildungsmäßige Unterstützung einer Bürgerkriegspartei“ darstelle. Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wie EUAM bisher verlaufen und in welchen Städten die Mission vertreten sei und mit welchen Teilen der ukrainischen Sicherheitsbehörden gesprochen beziehungsweise kooperiert werde.

13.02.2015 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 081/2015

Beteiligung des Bundes bei Obdachlosigkeit

Berlin: (hib/JOJ) Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Deutschland ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/3940) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei weist die Fraktion auf die großen regionalen Unterschiede bei der Versorgung der Wohnungslosen und auf strukturelle Probleme bei den Jobcentern hin. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, inwieweit Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Wohnungslosigkeit führen würde und welche Gründe es dafür gebe, dass Betroffene die Leistungen nach dem SGB II nicht in Anspruch nehmen würden. Zudem interessiert die Grünenfraktion, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Kommunen bei der Krankenversorgung der Wohnungslosen zu unterstützen.