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Deutscher Bundestag - Archiv

04.02.2015 Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe — hib 066/2015

Zahl der Ebola- Neuinfektionen sinkt

Berlin: (hib/AHE) Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Ebola-Epidemie, Walter Lindner, sieht „Licht am Ende des Tunnels“ bei der Eindämmung der hochansteckenden Infektionskrankheit in Westafrika. Die Zahl der Neuinfektionen sei in Guinea, Liberia und Sierra Leone auf insgesamt unter 100 Fälle pro Woche gesunken, während es noch vor wenigen Wochen 350 gewesen seien, sagte Lindner am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. „Vor uns liegt der holprige Weg der letzten Meile, um von Hundert auf Null zu kommen.“ Es sei zudem gelungen, eine weitere Übertragung auf die Nachbarländer zu verhindern. Lindner hob die Vielzahl der deutschen Hilfen im Kampf gegen Ebola hervor - darunter der Betrieb von Ebola-Behandlungszentren zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz, die Einrichtung von Diagnostiklaboren durch Spezialisten des Robert-Koch Instituts und des Bernhard-Nocht-Instituts, die logistische Unterstützungen des Technischen Hilfswerks sowie die Einrichtung einer Luftbrücke mit Transall-Maschinen der Bundeswehr, die bisher rund 700 bis 800 Tonnen Material für Hilfsorganisationen und UN-Hilfsprogramme transportiert hätten. Zudem stehe mit einem Medevac-Flugzeug mit Isolationseinheit jederzeit ein Transportmittel zur Verfügung, um Helfer im Falle einer Infektion zur Behandlung zurück nach Deutschland zu bringen, sagte Lindner.

Neben die Herausforderung, die Epidemie vollständig einzudämmen, trete nun zunehmend die Aufgabe, den Übergang von der humanitären Hilfe zum Wiederaufbau und zur Entwicklungszusammenarbeit vorzubereiten. Es gehe darum, Entwicklungs- und Aufbauhelfern ein sicheres Umfeld zu bieten. Außerdem werde es darum gehen, auf Ebene internationaler Institutionen wie Vereinte Nationen und Weltgesundheitsorganisation WHO, im Rahmen der EU und auch auf nationaler Ebene die Lehren aus den spät angelaufenen Hilfen zu ziehen und über künftige Frühwarnsysteme und Koordinierungsmodelle zu diskutieren.

04.02.2015 Inneres — Antrag — hib 066/2015

Grüne fordern Einwanderungsgesetz

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein „modernes Einwanderungsgesetz“. Die Bundesrepublik brauche ein Gesetz, „das Einwanderung in ihrem wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interesse ermöglicht und zugleich ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht wird“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/3915), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Dabei dürfe Einwanderungspolitik nicht gegen das Gebot des Flüchtlingsschutzes ausgespielt werden.

Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, spätestens bis Jahresende den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorzulegen, mit dem die Vorschriften zur Arbeitsmigration „systematisiert, liberalisiert und unbürokratisch ausgestaltet“ werden. Sie sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion durch ein „System der Kriterien-gesteuerten Arbeitsmigration“ ergänzt werden. Auf dieser Grundlage sollten Bundestag und Bundesrat eine jährliche Aufnahmezahl für den Bereich der Arbeitsmigration festlegen, um dem Bedarf des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen.

Ferner solle mit dem Entwurf die internationale Mobilität von Migranten gefördert werden, indem ihnen auch nach längeren Aufenthalten im Ausland eine Wiederkehr nach Deutschland ohne Verlust erworbener Rechtspositionen ermöglicht wird, schreibt die Fraktion. Visumsverfahren wollen die Abgeordneten spürbar vereinfacht und „grund- und menschenrechtliche Schutzpositionen“ insbesondere beim Familiennachzug und weiteren Gebieten des Schutzes von Privat- und Familienleben verwirklicht wissen. Kinder ausländischer Eltern sollen der Vorlage zufolge mit der Geburt im Inland ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sich mindestens ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland aufhält.

Zudem plädiert die Fraktion in dem Antrag dafür, dass insbesondere ausländische Studenten, Auszubildende, Asylbewerber und Geduldete ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können, sofern sie die Einwanderungskriterien erfüllen. Ihnen solle der Zugang zum Arbeitsmarkt ohne weitere Voraussetzungen eröffnet werden. Dabei müsse gewährleistet werden, dass dies nicht zu Beeinträchtigungen des Flüchtlingsschutzes führt.

Schließlich fordern die Grünen-Abgeordneten einen Ausbau der Integrationskurse und berufsbezogenen Deutschkurse sowie der Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung. Auch solle die Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse beschleunigt und vereinfacht werden. „Die Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung wird für alle in Deutschland lebenden Menschen ermöglicht“, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus sollten die Einbürgerung erleichtert und Mehrstaatigkeit generell zugelassen werden.

04.02.2015 Inneres — Antrag — hib 066/2015

Verbindliches Register für Lobbyisten

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für die Einführung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Lobbyisten stark. In einem Antrag (18/3920) fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Danach soll bei der Definition des registrierungspflichtigen Interessensvertreters das entscheidende Kriterium die Absicht sein, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen. Lobbisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen der Vorlage zufolge nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register laut Antrag unter anderem „Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen“ enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten weiter. Der Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll danach - sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist - nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso wie die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag. Ferner spricht sich die Fraktion in dem Antrag für eine Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten in den für das Parlament bestimmten Vorlagen der Exekutive aus.

Der Bundestag soll laut Vorlage dafür Sorge tragen, dass der Kontakt von Interessensvertreten zu Abgeordneten uneingeschränkt möglich bleibt. Wie die Fraktion schreibt, ist der Austausch von Politik und Interessenvertretern wichtig für eine funktionierende Demokratie. Lobbyisten brächten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Gleichwohl habe der Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen. Daher müsse Lobbytätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen. Allen Interessengruppen seien unabhängig von der finanziellen Ausstattung die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive einzuräumen.

04.02.2015 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 066/2015

Grüne für Reform der Arbeitsförderung

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, die Förderpolitik für Arbeitslose neu auszurichten. Dazu hat sie einen Antrag (18/3918) gestellt, in dem sie die Bundesregierung auffordert, die Arbeitsförderung „finanziell und personell sachgerecht“ auszustatten. So müsse unter anderem der Aufbau eines verlässlichen Sozialen Arbeitsmarktes auf Basis des Passiv-Aktiv-Transfers „unverzüglich“ eingeleitet werden. Denn dadurch werde die Teilhabe und Integration für jene Arbeitslose gewährleistet, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage keine Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung hätten, schreiben die Grünen. Außerdem müsse der geltende Vorrang von Vermittlung vor Weiterbildung vor allem für geringqualifizierte Arbeitslose wegfallen, da sich deren Vermittlung oft als „nicht nachhaltig“ herausgestallt habe. Arbeitslose sollten zudem passgenau auf Basis einer fortzuschreibenden Eingliederungsstrategie gefördert werden, die mit den Arbeitslosen gemeinsam entwickelt werden und die Prinzipien der Mitwirkung, Beratung und des Wunsch- und Wahlrechts berücksichtigen sollte, schreiben die Grünen. Zu ihrem Forderungskatalog gehören darüber hinaus eine rechtlich tragfähige Grundlage für die Nachbetreuung von vermittelten SGB-II-Beziehern, ein verbessertes Steuerungs- und Controllingsystem und die Ausgestaltung der Freien Förderung als echte Erprobungsklausel.

04.02.2015 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 066/2015

Elektromobilität entschlossen fördern

Berlin: (hib/MIK) Die Elektromobilität soll „entschlossen“ gefördert werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3912). Um den Markthochlauf alternativer Fahrzeugtechnologien gezielt voranzutreiben und die Energiewende im Verkehr umzusetzen, fordert die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, ein Marktanreizprogramm zu entwickeln, bei dem Elektroautos ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro und verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Zudem soll unter anderem die Besteuerung von Dienstwagen an den CO2-Ausstoß gekoppelt werden.

Die Abgeordneten fordern weiter, dass die Bundesregierung in den Beschaffungsrichtlinien des Bundes für Bundesministerien und nachgeordneten Behörden eine Vorrangstellung von Elektrofahrzeugen verankert und im Bundeshaushalt ein Investitionsprogramm Elektromobilität auflegt, damit der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur steuerlich gefördert werden kann. Weiter setzt sich die Fraktion unter anderem dafür ein, dass Elektrofahrzeuge keine Busspuren benutzen dürfen.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden.

04.02.2015 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 066/2015

Vertrag mit Dänemark neu verhandeln

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark über den Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung aufnehmen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3917), der am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wird.

Weiter soll die Bundesregierung die Kostenkalkulation für dieses Projekt aktualisieren und sämtliche Daten, die dieser Kalkulation und den Verkehrsprognosen zugrunde liegen, nach dem Prinzip der Open Data im Internet veröffentlichen. Anschließend soll ein ergebnisoffener Dialog mit allen Interessierten geführt und die norddeutschen Bundesländer unterstützt werden, ein gemeinsames Verkehrskonzept zu verfolgen, das sich an ökonomischen Realitäten und tatsächlichen verkehrspolitischen Bedarfen orientiert.

„Die bisher vorliegenden Verkehrsprognosen rechtfertigen den Bau einer festen Querung, von der heute ausgegangen werden muss, dass sie insgesamt mehr als neun Milliarden Euro kosten wird und ihrer deutschen Hinterlandanbindung, die vom Bundesrechnungshof ohne Einbeziehung zahlreicher weiterer Kosten bereits im Jahr 2008 mit mehr als 1,7 Milliarden Euro veranschlagt werden, tatsächlich jedoch unter Einbeziehung aller weiterer, bisher nicht berücksichtigter Kosten tatsächlich heute bei rund 2,5 bis drei Milliarden Euro liegen dürfte, in keinster Weise“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Voraussetzungen, unter denen der Staatsvertrag zwischen den Vertragspartnern abgeschlossen wurde, hätten sich hinsichtlich verschiedener Aspekte in der Vergangenheit mehrfach deutlich verändert. Dies betreffe vor allem ökonomische Rahmenbedingungen.