Koalition ändert Energieauditgesetz
Berlin: (hib/HLE) Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.
Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. „Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden“, hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.
Der Ausschuss beschloss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag. Danach müssen Firmen, die über die Pflicht zu Energieaudits hinausgehen und Energiemanagementsysteme einführen wollen, die Energieaudits nicht bis zum 5. Dezember dieses Jahres durchführen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte zu, während sich die Linksfraktion enthielt. Gegen die Stimmen der Opposition billigte die Ausschussmehrheit einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD. Danach soll die Bundesregierung beim Vollzug des Gesetzes nicht auf Energieaudits in jeder Filiale von Unternehmen bestehen, sondern es soll die Möglichkeit geben, bei vergleichbaren Standorten Cluster zu bilden. Sonst könne für Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/die Grünen, mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wurde, neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Auditpflicht einzubeziehen.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie. In der öffentlichen Anhörung deutlich gewordene Probleme beim Vollzug seien im Änderungsantrag und im Entschließungsantrag aufgegriffen worden. Die SPD-Fraktion sagte, die Energiemanagementsysteme seien ein Plus im Vergleich zu den Audits. Deshalb sei es richtig, die Managementsysteme im Änderungsantrag als Ersatz für die Energieaudits zuzulassen.
Dagegen sprach die Linksfraktion von einer „mutlosen Pflichterfüllung“, weil der von der EU gesetzte Termin näher rücke. Bei den Audits handele es sich um reine Dokumentationspflichten, unternehmen müssten die Firmen nichts. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, bei den kleinen und mittleren Unternehmen lägen Potenziale für mehr Energieeffizienz, die genutzt werden müssten.
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