Wohnortnahe Hospizversorgung
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss stellt sich hinter die Forderung nach einer wohnortnahen stationären Hospizversorgung. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, dass die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Verbände der stationären Hospize innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Beschlussempfehlung erarbeiten, dem Gesundheitsausschuss des Bundestages vorlegen und nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb eines stationären Hospizes in allen Flächenlandkreisen Deutschlands geschaffen wird.
In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung zur Verwirklichung der Ziele der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ durch das Forum „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ wahrnehme. Dieses Forum diene den Akteuren im hospizlichen, medizinischen und pflegerischen Bereich als regelmäßige Plattform zur Erörterung aktueller Themen aus der Palliativ- und Hospizversorgung und zur Entwicklung konkreter gemeinsamer Lösungsansätze. Zielsetzung sei es, so heißt es weiter, die Versorgung stationärer Hospize auch in der Regelversorgung voranzubringen und das Zusammenwirken aller Beteiligten zu fördern. Die Etablierung des Forum sei von allen Beteiligten begrüßt worden, so die Bundesregierung, die es daher als „nicht erforderlich“ ansieht, zusätzliche Maßnahmen zu Vereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband und Interessenvertretern stationärer Hospize zu veranlassen.
Aus Sicht des Petitionsausschusses verfolgt der Petent mit der Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in der Bundesrepublik Deutschland „ein wichtiges Anliegen“, was auch durch die Überweisung des Ausschusses zum Ausdruck komme. Gleichzeitig weisen die Abgeordneten daraufhin, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, eine flächendeckende stationäre hospizliche Versorgung einzufordern. Die Hospizversorgung und insbesondere die Gründung von Hospizen, so heißt es weiter, basiere auf ehrenamtlichem Engagement und umfasse verschiedene Aspekte der Sterbebegleitung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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