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23.12.2015 Inneres — Antwort — hib 679/2015

Brief des Personalrates beim BAMF

Berlin: (hib/STO) Um einen Brief des Personalrates beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7015) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6825). Wie die Fraktion darin ausführte, haben der Gesamtpersonalrat und der Örtliche Personalrat beim BAMF in einem Offenen Brief an dessen Leiter Frank-Jürgen Weise am 11. November dieses Jahres Mängel beklagt, „die mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar seien, insbesondere bei der Identitätsprüfung in Bezug auf bestimmte Asylsuchende und bei der Einarbeitung und Qualifikation zusätzlicher eingesetzter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass sie wie auch die Leitung des BAMF die Sorgen der Beschäftigten sehr ernst nehme. Das BAMF stehe vor großen Herausforderungen und Veränderungen. Es sei nicht verwunderlich, dass es in solchen Umbruchphasen Sorgen in der Belegschaft gibt. „Die Leitung des BAMF teilt die Auffassung des Personalrates, dass Fragen der Qualitätssicherung und der Sicherheit zentrale Pfeiler der Arbeit des BAMF sind, und weist Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren zurück“, heißt es in der Antwort weiter.

Darin weist die Regierung auch die „ im Brief aufgestellte Behauptung, es werde in Fällen schriftlicher Asylverfahren auf eine Identitätsprüfung verzichtet“, als „nicht richtig“ zurück. Alle Antragsteller würden erkennungsdienstlich behandelt und die Fingerabdruckdaten auf vielfältige Art und Weise abgeglichen. Zur Bestimmung des Herkunftsstaats oder der Herkunftsregion des Ausländers dürfe das gesprochene Wort außerhalb der förmlichen Anhörung des Ausländers auf Ton- oder Datenträger aufgezeichnet werden. Bei Zweifeln werde eine Sprachanalyse durchgeführt. Anhand des persönlichen Sprachprofils eines Antragstellers lasse sich ein Herkunftsstaat oder eine Herkunftsregion näher bestimmen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden vom 1. Januar 2015 bis 31. Oktober dieses Jahres 103.708 Erst- und Folgeanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt. Zu diesen Anträgen seien insgesamt 89.589 Dokumente im elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem „MARiS“ erfasst worden. Allerdings sei dabei zu beachten, dass Einzelpersonen teilweise mehrere Dokumente vorlegen und viele Dokumente erst wesentlich später zur Außenstelle geschickt werden und daher nicht unmittelbar für eine Prüfung vorliegen. Die Zahl der erfassten Dokumente könne daher nicht auf Einzelpersonen bezogen werden und spiegele auch nicht die tatsächliche Menge der vorgelegten Dokumente wider. Nach Schätzung der Mitarbeiter in den Außenstellen legten mehr als 80 Prozent der syrischen Antragsteller Dokumente vor. Davon handele es sich bei zirka 80 Prozent der vorgelegten Dokumente um Reisepässe und ID-Karten. Diese Dokumente seien, „sofern nicht ver- oder gefälscht, als Identitätsnachweis geeignet“. Von 6.822 im genannten Zeitraum überprüften syrischen Dokumenten seien acht Prozent beanstandet worden.

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